Sir Richfield hat geschrieben:
Denn diese Änderungen werden ja gemacht, damit man es in den USA nicht mit einem Mob wütender Hausfrauen zu tun bekommt, die eine Verrohung der Sitten sehen. (Deren Version des "besorgten Bürgers" quasi.)
Die Macht eines solchen Mobs ist nicht zu verachten und wenn meine Geschichtskenntnisse da nicht auf falschen Quellen beruhen der Grund für das eher alberne Piepen und Verwischeffekte im US (Free) TV...
(Die Vorläufer des Shitstorms...).
Natürlich ist die "Angst" hier nicht, dass diese wütenden Hausfrauen sich für $X in einen Flieger setzen und die Capcom Zentrale belagern.
Die "Angst" ist rein wirtschaftlich.
Ich vermute ja, es wird hier allenfalls(!) um das Erreichen eines niedrigeren Altersfreigabe-Ratings (wohlgemerkt in Ländern, in denen ein Popoklatscher für ein solches Rating relevant ist) gehen. Eine Praxis, die im Filmbereich gang und gäbe ist. Nicht falsch verstehen: Ich halte diese Praxis für kunstfeindlich, bedauernswert und lächerlich, möchte sie also sicher nicht verteidigen, sondern vielmehr auf ihre Banalität hinweisen.
Ja, die "Angst" ist rein wirtschaftlich. Darin volle Zustimmung. Glaubt wirklich jemand, dass dieser Popoklatscher irgendeine US-Hausfrau auf die Palme gebracht, geschweige denn zu Protesten motiviert hätte? Glaubt jemand daran, dass Sarkeesian (Erster!) am Beispiel des Klatschers Sexismus in Street Fighter 5 angeprangert hätte, dieses Unterfangen nun aber in Ermangelung geeigneten Belegmaterials abblasen muss? Glaubt irgendwer, das Wegfallen der Animation würde angesichts gewisser einschlägiger Kostüme, Soundeffekte, Kameraschwenks und, nun ja, anderer Animationen das Urteil irgendeiner Person auf diesem Erdball ändern bezüglich der Frage, ob sie Street Fighter 5 nun "anstößig" findet oder nicht?
Sir Richfield hat geschrieben:
Und DAS ist die Stelle, an der der Begriff "Zensur" ins Spiel kommt.
Dem Mechanismus ist die Schwere der Wirkung egal.
Im "echten Leben" werden weit abstraktere vor unseren höchsten Gerichten verhandelt, gerne genommen die Erfassung von Demonstrationsteilnehmern.
Da reicht es dem BVerfG (ich denke) ja schon, dass jemand den Gedanken haben KÖNNTE, er gehe lieber nicht zur Demo, weil man ihn da Filmen KÖNNTE und evtl. Repressalien befürchten müsste, ALLEINE durch seine Abwesenheit.
(Und wenn man so manche Dinge liest, kann man die Konjunktive ruhig weglassen).
Hier kann ich nun nicht mehr zustimmen. Ich schrieb ja ebenfalls vor einigen Seiten, dass für meine Begriffe die
Vermeidung von Repressalien entscheidende Bedingung dafür wäre, den Verzicht auf eine ursprünglich geplante Darstellungsform als Selbstzensur zu klassifizieren. Was Dein Demonstrationsbeispiel betrifft, so ist es auch absolut nicht weit hergeholt, das Gefilmtwerden durch Vertreter der Exekutive (und damit der Staatsgewalt) als Repressalie zu werten. Nur funktioniert dieses Beispiel niemals als Analogie zum hier diskutierten Sachverhalt. Hier wurde aus einem zotigen Produkt eine der zotigsten Zoten entfernt (was seiner Gesamtzotigkeit gleichwohl kaum einen Abbruch tut), um auch jüngere Zotisten-Zielgruppen anzuzoten.
Keine Staatsmacht, keine Polizei, kein Inlandsgeheimdienst, keine Denunzianten, keine Bürgerwehren, noch nichtmal eine BPjM (die sich über die hier entfernte Popogeste selbigen wahrscheinlich ablachen würde). Nur die, wie Du richtig schreibst, "rein wirtschaftliche Angst". Wo ist da die Repressalie?
[Selbstkritischer Edit: Habe übrigens gerade bei einer kleinen Wikipedia-Recherche festgestellt, dass wir (insbesondere auch ich, der ich hier diesen Begriff in den Ring geworfen habe) den Begriff der Repressalie offenbar bislang falsch verwendet haben. Dieser bezieht sich anscheinend nur auf Strafmaßnahmen, die Staaten gegen andere Staaten verhängen, z.B. in Form von Sanktionen. Worüber wir reden, nämlich autoritäre und willkürliche Unterdrückung von Personen oder Personengruppen, bezeichnet man als Repressionen. Bitte im Geiste "Repressalie" durch "Repression" ersetzen, was aber denke ich nichts an meiner oder irgendjemandes Argumentation ändern sollte.]