Andreas Schulz hat geschrieben:Es gibt also keine Gesetze die das Hintergehen von Steuerzahlungen unter Strafe stellen? Wird ja immer abenteuerlicher, was du hier auftischst.
klar gibt es die, und das habe ich auch nie in abrede gestellt, nur hast du als käufer nach aktueller gesetzeslage keine steuerschuld, entsprechend gibts auch nicht was man bestrafen könnte.

logisch, oder?
Die dafür in Fragen kommenden Gesetze habe ich bereits benannt. Man sollte die ganze Diskussion mitlesen, bevor man nach Sachen fragt, die bereits genannt wurden.
ne, hast du nicht, du konstruierst dir das gesetz selber zusammen.
ansonsten gerne her mit dem gesetzestext in dem es lautet: "wer seine ip adresse für einen kauf im ausland verschleiert, macht sich der steuerhinterziehung schuldig."
gerne kannst du auch urteile bringen.
nur wird dir das schwer fallen, denn erstens darfst du deine ip adresse verschleiern und zweitens hast du keine steuerschuld wenn du im ausland einkaufst, sondern nur der verkäufer.
wie um himmelswillen also kommt man dann auf die idee hier den tatbestand der steuerhinterziehung zu sehen?
greetingz