So einfach ist das nicht. Erstens steht unser Grundgesetzt, was mir "Eigentum" garantiert, über EU-Recht, zweitens sind wir hier wieder im Gebiet der Wunschvorstellungen/Utopie wie auch immer. Geht halt, auch aufgrund der Unmöglichkeit der Vollstreckung, an der Lebenswirklichkeit schlichtweg vorbei.Nanimonai hat geschrieben:
Ist das nicht genau der Punkt, um den es in der Debatte geht? Das EuGH hat ein Urteil gesprochen, dass gegen diesen Paragraphen spricht, deswegen ist Nintendo doch auch so entzückt.
Europarecht bricht Bundesrecht. Da wird es wohl in Zukunft Anpassungen geben müssen.
Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer Schutzmaßnahmen zum Abspielen von Raubkopien ist illegal
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tamberlane
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Hmm, dich nehme ich mal stellvertretend:Nanimonai hat geschrieben:Das mag für die Auffassung von Einzelpersonen gelten, aber nicht für das Rechtssystem.Sir Richfield hat geschrieben:Aus der IDEE des Künstlers wird ein Produkt gemacht und dieses Produkt hat nur dann einen "Wert", wenn es als begrenzte Ressource gesehen wird.
Ideen sind keine begrenzte Ressource und sie haben selbstverständlich einen Wert. Das Patentrecht ist letztendlich genau dafür da, um diese Werte zu schützen.
Ich würde da gerne etwas trennen!
Das Problem ist nicht der Wert der IDEE des Künstlers! Darum geht es nicht! Niemand, auch und gerade nicht das Rechtssystem bestreitet am Recht des Künstlers auf seiner Idee etwas. Nicht umsonst ist das Urheberrecht nicht abtretbar!
Nein, das Problem, das wir, der Markt und wir mit dem Markt haben ist die Art und Weise der Verwertung der Idee.
Eigentlich "prügeln" wir uns alle nur darum!
Die Künstler werden schon lange nicht mehr gefragt. Und DAS ist auch ein Problem - nur halt ein anderes.
Die Herausforderung fängt in dem Moment an, in dem der Künstler sagt "Ich möchte von meiner Idee leben können".
Die sicherste Methode für einige Künstler: Live Aufführung.
(Bringt aber Programmierern nichts, weshalb man nicht alles über einen Kamm scheren kann und ich ja in meinen Textwüsten irgendwo mal auf den Unterschied "Muss sich an die neue Technik gewöhnen" und "Nutzt die positive Eigenschaft der Technik, um mit ihr Kunst zu erstellen - leidet dann aber unter eben dieser positiven Eigenschaft" hinwies.)
Jetzt ist Live aufführen halt nicht immer, nicht jedem oder sonstwie nicht möglich UND es ist nicht wirklich lukrativ. (Ich versuche jetzt keine Vergleiche zu Bäckern zu ziehen, die morgens um zwei schon für ihr Geld arbeiten. Künstler haben andere Sorgen und Nöte und Programmierer sitzen länger im Büro als ich rechtlich dürfte...)
Viele Ideen kann man interessanterweise "konservieren", vervielfältigen und diese Kopie dann an den Mann bringen.
Und an genau DIESER Stelle fangen unsere Problemchen an.
Es gab eine Zeit, in der war diese Erstellung der Kopie aufwändig und/oder teuer.
Also gab es Leute, die zwar nicht kreativ waren, sich aber den Aufbau einer Kopierinfrastruktur leisten konnten. Die haben dann für den Künstler die Kopien gemacht und sich vom Empfänger das Geld für ihre Leistung genommen - plus einem Beitrag, der für den Künstler gedacht ist.
Am Anfang der Videospiele kamen die dann auch ins Spiel (und von da ab können wir die wieder ein wenig über den Kamm scheren, aber nur ein wenig.), da so Disketten nun auch Geld kosten und z.B. Herr Garriott auch nur in einem Laden seine Disketten mit 'nem kleinen Preisschild dran hinstellen konnte.
Und DIESE Leute sind halt dabei, von der Technik überrollt zu werden, weil DEREN Geschäftsmodell dadurch, dass man Kopien inzwischen ohne Aufwand erstellen kann, den Bach runtergeht.
Dabei will ich denen sicher nicht ihren (ursprünglichen) Sinn absprechen. Künstler sind nicht automatisch dadurch auch Geschäftsleute, dass sie ihre Kunst im Internet bekannt machen können!
Es braucht schon oft jemanden, der sie ein wenig verwaltet, sie fördert.
Und ja, dafür müssen die natürlich auch bezahlt werden!
Nur sind die halt ein wenig träge und halten ein wegen Unterspülung wackelndes Fundament für Bewegung.
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Wir sind ja schon in allem einer Meinung - wenn wir nur noch diese Möglichkeit des Mißbrauchs explizieren und eben diesen Mißbrauch nicht als etwas Hinnehmbares kleinreden - wie hier im Thread mehrfach geschehen -, dann sind wir noch einen Schritt weiter.Sir Richfield hat geschrieben:Natürlich kann ich als Trägermedium der Idee nehmen, was mir gefällt. Ich muss dann allerdings mit den Eigenschaften dieses Mediums leben.
Wenn ich aber versuche, eine dieser Eigenschaften mit Gewalt ändern zu wollen, muss ich mich auch nicht über Probleme wundern, oder?
Wobei ich ja einsehe, dass die Industrie da ein Problem hat. Es existiert eine große Nachfrage nach Ideen auf eben diesem unendlich verlustfrei kopierbaren Medium.
Aber das Medium öffnet auch Möglichkeiten zum Missbrauch, das ist eine nicht zu leugnende Herausforderung.
DASS man die unendliche Ressource "Daten" kopieren kann, ist in der Tat ja Segen und Fluch zugleich. Und daß damit Probleme hinsichtlich der Kontrolle der Nutzung der Inhalte einhergehen, die diese Daten transportieren, ebenfalls.
Und wie man mit diesen Problemen umgeht - wie gesagt, darüber läßt sich vortrefflich streiten. Möglich wäre z.B. die völlige Abkehr von verlustfreien Datentransporten und wieder die Rückkehr auf verlustbehaftete wie etwa VHS bei Filmen und Kasetten bei Musik. Oder Spiele z.B. nur noch in Brettform auf den Markt bringen. Oder was auch immer.
Oder tatsächlich komplett und überall auf DRM und Kopierschutz verzichten und mal schauen, ob sich der Markt daran gewöhnt und die Umsätze letztendlich sogar steigen.
Das weiß ich alles nicht. Aber auch kein anderer. DAS ist das Problem. Wenn uns hier erzählt wird, daß Kopierschutzmaßnahmen keinen positiven oder negativen Effekt auf die Umsätze haben... wenn uns davon erzählt wird, daß am Anfang der Kette eben nicht der Mißbrauch steht, sondern derjenige, der auf den Mißbrauch reagiert... so sind das grobe Diskussionsfehler. NUR DARUM geht es mir doch.
In der Sache sind wir uns größtenteils einig. Aber warum so etwas dann mit solch unsinnigen Pseudo-Argumenten ad absurdum führen?
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Hier scheint es ja schon wieder sehr philosophisch um Eigentum zu gehen:
Ich möchte lediglich etwas loswerden, da von DRM-Befürwortern gerne sinngemäß eingeworfen wird "wie blöd müsst ihr sein, um nicht zu begreifen, dass ihr an Spielen kein Eigentum habt?!?"
Die allgemeine Illusion, dass an der hiesigen Kopie des Spiels (also noch über Verpackung und Datenträger hinaus) Eigentum am Spiel entsteht, haben sich die Publisher selbst zuzuschreiben, indem sie ihre "Produkte" (selbst das ist eigentlich schon eine falsche Bezeichnung) als "käuflich" bezeichnen. Solange es heißt, dass man Spiele "kauft", wird beim "Käufer" immer die Assoziation mit Eigentumserwerb geschaffen. Schließlich sieht auch das Gesetz beim Kauf eine Eigentumsverschaffung vor. Es ist Sache des Publishers, da ein für alle mal Klarheit zu schaffen, da es im Grunde schon verlogen ist, den Erwerb eines unbestimmten Nutzungsrecht als "Kauf eines Spiels" zu bezeichnen.
Die meisten Endkunden sind sich überhaupt nicht bewusst, was genau sie dort erwerben, und man kann ihnen nicht vorwerfen, sich nicht durch seitenlanges Juristendeutsch wühlen zu wollen. Und so ist es letzten Endes für einen Laien durchaus vertretbar zu dem Schluss zu gelangen, er habe Eigentum am Medium erworben.
Die so vielen nachgesagte vorsätzliche kriminelle Energie ist um Einiges geringer, als die Publisher es gerne hätten, und das wissen die Publisher auch.
Ich möchte lediglich etwas loswerden, da von DRM-Befürwortern gerne sinngemäß eingeworfen wird "wie blöd müsst ihr sein, um nicht zu begreifen, dass ihr an Spielen kein Eigentum habt?!?"
Die allgemeine Illusion, dass an der hiesigen Kopie des Spiels (also noch über Verpackung und Datenträger hinaus) Eigentum am Spiel entsteht, haben sich die Publisher selbst zuzuschreiben, indem sie ihre "Produkte" (selbst das ist eigentlich schon eine falsche Bezeichnung) als "käuflich" bezeichnen. Solange es heißt, dass man Spiele "kauft", wird beim "Käufer" immer die Assoziation mit Eigentumserwerb geschaffen. Schließlich sieht auch das Gesetz beim Kauf eine Eigentumsverschaffung vor. Es ist Sache des Publishers, da ein für alle mal Klarheit zu schaffen, da es im Grunde schon verlogen ist, den Erwerb eines unbestimmten Nutzungsrecht als "Kauf eines Spiels" zu bezeichnen.
Die meisten Endkunden sind sich überhaupt nicht bewusst, was genau sie dort erwerben, und man kann ihnen nicht vorwerfen, sich nicht durch seitenlanges Juristendeutsch wühlen zu wollen. Und so ist es letzten Endes für einen Laien durchaus vertretbar zu dem Schluss zu gelangen, er habe Eigentum am Medium erworben.
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Jut, dann setzen wir da mal an:Usul hat geschrieben:Das weiß ich alles nicht. Aber auch kein anderer. DAS ist das Problem. Wenn uns hier erzählt wird, daß Kopierschutzmaßnahmen keinen positiven oder negativen Effekt auf die Umsätze haben... wenn uns davon erzählt wird, daß am Anfang der Kette eben nicht der Mißbrauch steht, sondern derjenige, der auf den Mißbrauch reagiert... so sind das grobe Diskussionsfehler. NUR DARUM geht es mir doch.
Du hälst die Aussage, "Kopierschutzmaßnahmen haben keinen Effekt in irgendeine Richtung" für einen Diskussionsfehler.
Ich halte es für richtig, dass wir kein System haben irgendeine Aussage in dieser Beziehung zu prüfen, da man dafür ein Paralleluniversum betrachten müsste.
Ich kann mich also nur auf Beobachtungen verlassen und meine Beobachtung ist, dass Videospiele, auch auf dem PC, trotz der Unwirksamkeit von Kopierschützen ein gigantischer Markt geworden sind.
Meine Beobachtung ist auch, dass in vielen Fällen die Nutzung einer unlizensierten Kopie einfacher, mitunter sogar stabiler ist, als die Nutzung wie vom Anbieter vorgesehen.
Es ist mein Empfinden, dass die Kopien mal mehr, mal weniger als Ausrede genutzt werden. Zuletzt noch deutlich bei Prince of Persia: Ubisoft stellt sich hin und sagt "Seht ihr? Kein KS, keiner kauft es!". Ich hoffe mal, dass das keiner hier als alleinigen Grund sieht. Sonst müsste man den Witcher als Gegenargument gelten lassen.
Dann gibt es da noch das Henne-Ei Problem.
Für MICH ist das alles allerdings müßig. Ich vertrete den Standpunkt, dass der Kampf gegen die Kopie systembedingt nicht gewonnen werden kann. Und egal, wer jetzt angefangen hat (Tipp: Die Kopie gibt es länger als den Versuch eines Schutzes vor ihr. Wobei wir ja noch technisch werden können und inzwischen eher von einem Abspielschutz reden sollten... egal, Nebenkriegsschauplatz), inzwischen wird dieser Kampf komplett auf dem Rücken des Kunden ausgetragen.
Der Kunde leidet unter weitergeleiteten Kosten und Systemen, die dem Publisher die Kontrolle über seine Lizenzen ermöglichen.
Und nur Moral oder emotionale Abhängigkeit, wie Kajetan es ausdrückt, halten den Kunden bei der Stange, statt den Publishern deutlich zu sagen, was er von den Maßnahmen hält. (Analog zu den Musikhörern und der MI. Wobei das SO einfach auch nicht war und ausgerechnet Apple keine unwesentliche Rolle bei der "Befreiung" von Daten spielte.)
Meine Meinung ist nun, dass es vielleicht mal an der Zeit wäre, auf denjenigen zuzugehen, der den ganzen Kram bezahlt: Den Kunden!
Selbst wenn man damit Punkt 1 mehr oder weniger beweisen würde, indem man nicht wesentlich mehr oder weniger Absatzzahlen hat, so hat man wenigstens Geld und Nerven gespart.
(Gut, die KS Hersteller gehen dann platt. Ich wäre nicht traurig, wenn man keinen mehr für die Entwicklung von Programmen bezahlt, die nicht unerheblich in mein System eingreifen.)
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billy coen 80
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Was die Vollstreckung des Gesetzes angeht, hast du in Bezug auf Privatpersonen völlig Recht. Solange nicht jemand massenhaft Kopien in Umlauf bringt und so auf sich aufmerksam macht, ist die Wahrscheinlichkeit, rechtlich belangt zu werden, gleich Null.tamberlane hat geschrieben:So einfach ist das nicht. Erstens steht unser Grundgesetzt, was mir "Eigentum" garantiert, über EU-Recht, zweitens sind wir hier wieder im Gebiet der Wunschvorstellungen/Utopie wie auch immer. Geht halt, auch aufgrund der Unmöglichkeit der Vollstreckung, an der Lebenswirklichkeit schlichtweg vorbei.Nanimonai hat geschrieben:
Ist das nicht genau der Punkt, um den es in der Debatte geht? Das EuGH hat ein Urteil gesprochen, dass gegen diesen Paragraphen spricht, deswegen ist Nintendo doch auch so entzückt.
Europarecht bricht Bundesrecht. Da wird es wohl in Zukunft Anpassungen geben müssen.
Eine Kollision von EuGH-Urteil und UrHG § 108b sehe ich jedoch nicht. Zunächst lese ich aus diesem Artikel nirgends raus, dass Kopieren oder gar das Umgehen von Schutzmaßnahmen ausdrücklich erlaubt sei, außerdem, selbst wenn, kommt da wieder das zum tragen, was in einem anderen Thread schon lang und breit diskutiert wurde: ist etwas nicht verboten, erwächst daraus kein Recht. Verhindert ein Publisher, dass du eine Kopie für den Privatgebrauch anfertigen kannst, obwohl dir dies nicht rechtlich verboten ist, ist dies in Ordnung, denn es existiert kein Gesetz, welches dir ein Recht auf Privatkopien einräumt.
Es ist dir prinzipiell nicht verboten, langzugehen wo du willst. Du hast aber nicht zwingend ein Recht dazu. Untersagt dir z. B. ein Eigentümer eines Grundstückes ausdrücklich das Betreten seines Grund und Bodens, kann er dich, wenn er es ernst meint, bei Missachtung sogar polizeilich entfernen lassen und ggf. gegen dich klagen.
Die Eigentumsgarantie des GG wird dabei auch nicht verletzt. Du erwirbst ein Spiel (z. B. auf Datenträger), das heißt du hast das volle Spiel nutzbar vorliegen. Du hast Eigentum im Rahmen des Kaufvertrages erworben. Darüber hinaus (und davon strikt zu trennen) gibt es das Vervielfältigungsrecht, welches in der Regel der Publisher besitzt. Dieses ist ganz klar nicht Teil des Kaufgeschäftes und verbleibt uneingeschränkt beim Publisher. Richtet er nichts ein, um Kopien zu verhindern, kannst du auch privat kopieren, weil dies ja nicht explizit verboten ist, verhindert er es jedoch, untersagt er dir dies durch "konkludentes Handeln" und nimmt sein Vorbehaltsrecht, alleine über die Vervielfältigung zu verfügen, wahr. Soweit alles legal.
Verhindert er jedoch mit technischen Mitteln den Weiterverkauf des Spieles, welches du erworben hast, kollidiert dies tatsächlich mit bestehenden Urteilen (ich meine sogar sowohl auf Deutschland als auch auf Europa bezogen). Die Weitergabe von erworbenen "Lizensnutzungsrechten", auf was ja Publisher den Kauf eines Spieles gerne reduzieren, ist Teil deiner Eigentumsrechte an eben dieser.
Zuletzt geändert von billy coen 80 am 18.02.2014 16:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Äh, ja? Das ist doch durchaus gewollt, oder? Ich kann mir gut vorstellen, dass das einen Effekt hat, wenn den Leuten mal klar wird, dass sie da nur eine Lizenz erwerben, deren Nutzungsrecht ihnen jederzeit einseitig entzogen werden kann.Wigggenz hat geschrieben:Die allgemeine Illusion, dass an der hiesigen Kopie des Spiels (also noch über Verpackung und Datenträger hinaus) Eigentum am Spiel entsteht, haben sich die Publisher selbst zuzuschreiben, indem sie ihre "Produkte" (selbst das ist eigentlich schon eine falsche Bezeichnung) als "käuflich" bezeichnen. Solange es heißt, dass man Spiele "kauft", wird beim "Käufer" immer die Assoziation mit Eigentumserwerb geschaffen.
Klar im Sinne von bewußt.
Wobei ich da meine Zweifel habe, solange "der Kunde" nichts aus Fehler 37, EAs Serverabschaltungen oder Sim City lernt...
Aber Lernresistenz ist wohl der Motor der ganzen.
Die einzigen, die was lernen sind die Entwickler von Kopierschutzmaßnahmen und die Cracker.
Also lernen im Sinne von "Wissen erweitern".
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Und da sind wir uns völlig einig.Sir Richfield hat geschrieben:Meine Meinung ist nun, dass es vielleicht mal an der Zeit wäre, auf denjenigen zuzugehen, der den ganzen Kram bezahlt: Den Kunden!
Bei anderen Inhalten, die vom Vertreiber geschützt werden, sieht es ähnlich aus. 3DS wurde erwähnt, die Schwierigkeiten auf neuen PS3 und X360 ebenfalls. Als ebenfalls wirksamer "Schutz" fällt mir die Verschlüsselung von Bezahlfernsehen ein. Selbst Youtube macht es immer wieder bisweilen schwierig bis - für den "Normalo" - unmöglich, einige Videos herunterzuladen und zu speichern. Usw.
Also komplett unwirksam würde ich das Ganze nicht nennen - wenn wir nur von der Wirksamkeit hinsichtlich der Verhinderung der nicht erwünschten Vervielfältigung sprechen.
Aber ansonsten Zustimmung.
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
HÄH?billy coen 80 hat geschrieben:denn es existiert kein Gesetz, welches dir ein Recht auf Privatkopien einräumt.
Du hast ein extrem seltsames Rechtsverständnis!Es ist dir prinzipiell nicht verboten, langzugehen wo du willst. Du hast aber nicht zwingend ein Recht dazu. Untersagt dir z. B. ein Eigentümer eines Grundstückes ausdrücklich das Betreten seines Grund und Bodens, kann er dich, wenn er es ernst meint, bei Missachtung sogar polizeilich entfernen lassen und ggf. gegen dich klagen.
Bzw. möchte ich nicht in einem Land leben, in dem DU die Gesetze machst.
Wobei, auf hoher See und vor Gericht... Würde mich mal interessieren wie eine Verhandlung aussieht, wenn der Grundbesitzer nicht darauf hinweist, dass es sich nicht um öffentliches Gelände handelt und dass das Betreten unerwünscht ist.
Und Privatkopie - gut, da müsste mal jemand die Vorschriften lesen. Stellt sich die Frage, ob die ganzen Abgaben, die ich genau deshalb tätigen muss, jetzt rechtlich irgendwo fundiert sind, oder ob es sich dabei nur um Absprachen handelt, um das nicht final gerichtlich klären zu lassen. (Wobei - es gab doch Urteile???)
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Natürlich ist gewollt, dass die potentiellen Kunden denken, sie erwerben tatsächlich Eigentum an ihrer Kopie. So erscheint so manch horrender Preis ein wenig eher gerechtfertigt. Aber sobald dann angefangen wird, am vermeintlichen Eigentum herumzubasteln, wird dann groß rumort, wie offensichtlich doch ist, dass da kein Eigentum entsteht.Sir Richfield hat geschrieben:Äh, ja? Das ist doch durchaus gewollt, oder? Ich kann mir gut vorstellen, dass das einen Effekt hat, wenn den Leuten mal klar wird, dass sie da nur eine Lizenz erwerben, deren Nutzungsrecht ihnen jederzeit einseitig entzogen werden kann.Wigggenz hat geschrieben:Die allgemeine Illusion, dass an der hiesigen Kopie des Spiels (also noch über Verpackung und Datenträger hinaus) Eigentum am Spiel entsteht, haben sich die Publisher selbst zuzuschreiben, indem sie ihre "Produkte" (selbst das ist eigentlich schon eine falsche Bezeichnung) als "käuflich" bezeichnen. Solange es heißt, dass man Spiele "kauft", wird beim "Käufer" immer die Assoziation mit Eigentumserwerb geschaffen.
Klar im Sinne von bewußt.
Wobei ich da meine Zweifel habe, solange "der Kunde" nichts aus Fehler 37, EAs Serverabschaltungen oder Sim City lernt...
Aber Lernresistenz ist wohl der Motor der ganzen.
Die einzigen, die was lernen sind die Entwickler von Kopierschutzmaßnahmen und die Cracker.
Also lernen im Sinne von "Wissen erweitern".
Deswegen empfinde ich schon das "zum Kaufen anbieten" als eine im Grunde verlogene Aktion. Aber Verlogenheit gehört nunmal zum guten Ton bei den Majors.
Dass Lernresistenz potentieller Kunden sowieso eine feste Größe wie ein mathematisches Gesetz ist, ist natürlich ebenfalls bekannt, nur wird da halt lieber kein Risiko eingegangen und Software weiterhin fleißig zum "kaufen" angeboten.... interessiert ja niemanden außer ein paar finanziell irrelevante Nerds.
- Sir Richfield
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Puh... Ich glaube, da haben mich meine persönlichen Erfahrungen zynisch gemacht.Usul hat geschrieben:bis vielleicht auf "Unwirksamkeit von Kopierschützen", denn es gibt ja durchaus wirksame Varianten, oder sagen wir mal für den Durchschnittskunden wirksam, der nicht im Internet nach den entsprechenden Releases Ausschau hält (wenn wir mal von Filmen, Spielen und so reden).
Ich habe Unterdurchschnittliche Kunden (lies: Trottel) erlebt, die zwar nicht wussten, wo der PC angeht, aber reihenweise DvDs rippen konnten.
Ich lieh mir mal einen DS aus und wurde von allen möglichen Richtungen auf entsprechende Karten angesprochen.
Jeder, aber wirklich jeder, der sich nicht die Ohren zuhält oder sonst keinen Input zuläßt, wird wenigstens auf die Möglichkeiten hingewiesen. Und sei es aus der Computer Bild.
Was ein wenig helfen mag ist, dass es gerade nicht sonderlich bequem ist, ein Programm ohne den Segen des Publishers zu kopieren. Torrent haben hoffentlich alle begriffen, dass das eine doofe Idee ist (und wer nicht, der soll halt finanziell bluten).
OCH muss man entweder Geld für auf den Tisch legen (Thema für eine andere Diskussion), oder warten, oder wie du sagst ein richtiges Angebot finden, das dauert, da hat man schneller bei Steam seine Kreditkarte gezückt..
Sowas spielt den Anbietern natürlich in die Hände. Sie müssen es nur nutzen.
Aber solange die mir was von der "Verbesserten Spielerfahrung" erzählen wollen, während ihre Server klemmen, müssen die sich halt nicht wundern, wenn die Leute dann nach funktionierenden Alternativen suchen.
Das ist ja das schmierige an der Sache: Wie willst du argumentieren oder wenigstens appellieren, wenn die unlizensierte Kopie läuft? Nicht besser, sondern überhaupt!
- Sir Richfield
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Und ausgerechnet die ganz Großen nehmen gerade Anlauf auf die Sandburg, indem sie ihre Produkte ganz offiziell als "Abo" vermarkten (Office 365 und Creative Suite)...Wigggenz hat geschrieben:Dass Lernresistenz potentieller Kunden sowieso eine feste Größe wie ein mathematisches Gesetz ist, ist natürlich ebenfalls bekannt, nur wird da halt lieber kein Risiko eingegangen und Software weiterhin fleißig zum "kaufen" angeboten.... interessiert ja niemanden außer ein paar finanziell irrelevante Nerds.
Die Zukunft wird lustig.
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Irgendwie hast du mich missverstanden, glaube (hoffe) ich.Sir Richfield hat geschrieben:HÄH?billy coen 80 hat geschrieben:denn es existiert kein Gesetz, welches dir ein Recht auf Privatkopien einräumt.
Du hast ein extrem seltsames Rechtsverständnis!Es ist dir prinzipiell nicht verboten, langzugehen wo du willst. Du hast aber nicht zwingend ein Recht dazu. Untersagt dir z. B. ein Eigentümer eines Grundstückes ausdrücklich das Betreten seines Grund und Bodens, kann er dich, wenn er es ernst meint, bei Missachtung sogar polizeilich entfernen lassen und ggf. gegen dich klagen.
Bzw. möchte ich nicht in einem Land leben, in dem DU die Gesetze machst.
Wobei, auf hoher See und vor Gericht... Würde mich mal interessieren wie eine Verhandlung aussieht, wenn der Grundbesitzer nicht darauf hinweist, dass es sich nicht um öffentliches Gelände handelt und dass das Betreten unerwünscht ist.
Und Privatkopie - gut, da müsste mal jemand die Vorschriften lesen. Stellt sich die Frage, ob die ganzen Abgaben, die ich genau deshalb tätigen muss, jetzt rechtlich irgendwo fundiert sind, oder ob es sich dabei nur um Absprachen handelt, um das nicht final gerichtlich klären zu lassen. (Wobei - es gab doch Urteile???)
Ich wollte nur auf den Unterschied hinweisen zwischen: etwas ist nicht ges. untersagt / man hat ein Recht dazu.
Es hat schon (Gott oh Gott, jetzt muss ich mich erinnern...) ich glaub in den 60ern ein Urteil gegeben, das geklärt hat, dass das Anlegen von Kopien für den Privatgebrauch nicht untersagt ist. In einem anderen Thread wurde jedoch seitenlang diskutiert, weil etliche meinten, daraus ergebe sich im Umkehrschluss ein Recht, gegen welches Kopierschutz verstoßen würde, was so einfach nicht stimmt.
Und so meinte ich auch das Beispiel. Der Gesetzgeber verbietet dir da nix. Trotzdem kann ein Eigentümer ein Schild aufstellen "Betreten verboten" und verletzt damit nicht irgendein Recht von dir.
Nicht verboten ungleich Recht auf etwas haben. Auf nichts anderes wollte ich hinaus...
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tamberlane
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Gesetze, die nicht durchgesetzt werden können, sind das Papier nicht wert, auf dem Sie abgedruckt sind.billy coen 80 hat geschrieben: Was die Vollstreckung des Gesetzes angeht, hast du in Bezug auf Privatpersonen völlig Recht. Solange nicht jemand massenhaft Kopien in Umlauf bringt und so auf sich aufmerksam macht, ist die Wahrscheinlichkeit, rechtlich belangt zu werden, gleich Null.
Zunächst lese ich aus diesem Artikel nirgends raus, dass Kopieren oder gar das Umgehen von Schutzmaßnahmen ausdrücklich erlaubt sei, außerdem, selbst wenn, kommt da wieder das zum tragen, was in einem anderen Thread schon lang und breit diskutiert wurde: ist etwas nicht verboten, erwächst daraus kein Recht.
Eben doch. Ist es mir nicht verboten, ist es damit automatisch erlaubt.
"Wer [Schutzmaßnahmen umgeht] wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht , mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Und wiederum brauch ich dafür kein Recht, weil ich das auch ganz gut ohne kann und mir das auch nicht verboten ist. Kein Publisher kann verhindern, dass ich mir Privatkopien anfertige, die ich auch nutzen kann.Verhindert ein Publisher, dass du eine Kopie für den Privatgebrauch anfertigen kannst, obwohl dir dies nicht rechtlich verboten ist, ist dies in Ordnung, denn es existiert kein Gesetz, welches dir ein Recht auf Privatkopien einräumt.
Hier wäre ich vorsichtig, "Gewohnheitsrecht", "Wegerecht" und soEs ist dir prinzipiell nicht verboten, langzugehen wo du willst. Du hast aber nicht zwingend ein Recht dazu. Untersagt dir z. B. ein Eigentümer eines Grundstückes ausdrücklich das Betreten seines Grund und Bodens, kann er dich, wenn er es ernst meint, bei Missachtung sogar polizeilich entfernen lassen und ggf. gegen dich klagen.
Das ist eine komplett andere Sache. Empfehlenswert hierfür ist es, sich für jedes Spiel einen eigenen Account anzulegen und diesen Account samt Spiel weiterzuverkaufen. Das verstößt zwar gegen die AGB von Steam, aber die AGB sind in diesem Fall dann sowieso nichtig, und haben auch keinerlei strafrechtliche und zivilrechtliche Relevanz.Verhindert er jedoch mit technischen Mitteln den Weiterverkauf des Spieles, welches du erworben hast, kollidiert dies tatsächlich mit bestehenden Urteilen (ich meine sogar sowohl auf Deutschland als auch auf Europa bezogen). Die Weitergabe von erworbenen "Lizensnutzungsrechten", auf was ja Publisher den Kauf eines Spieles gerne reduzieren, ist Teil deiner Eigentumsrechte an eben dieser.
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Wenn man schon ganz kleinlich sein will, muss man eigentlich festhalten, dass man grundsätzlich ein Recht auf alles hat (Art. 2, der in einer Frühfassung als "Jeder kann tun und lassen, was er will" geplant war), und dieses nur öffentlich-rechtlich oder zivilrechtlich eingeschränkt werden kann.billy coen 80 hat geschrieben:Nicht verboten ungleich Recht auf etwas haben. Auf nichts anderes wollte ich hinaus...
Es geht im Grunde bei allen ör Verboten und zr Untersagungen nicht um "hat man ein Recht" sondern um "wird das Recht in legitimer Weise eingeschränkt".
Wie gesagt.... wenn man es nun ganz kleinlich runterbrechen will.
