US-Studie: Fast die Hälfte aller Käufer von PC-Spielen warten auf eine Rabattaktion

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sarnokh
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Re: US-Studie: Fast die Hälfte aller Käufer von PC-Spielen w

Beitrag von sarnokh »

Todesglubsch hat geschrieben:Ich werf nur mal eine Kleinigkeit in den Raum:
Man hat noch NIE ein Spiel "besessen". Auch damals schon kaufte man sich mit der Spielepackung lediglich eine Nutzungslizenz. Der einzige Unterschied zu heute ist, dass die Hersteller mittlerweile in der Lage sind, diese Lizenz auch durchzusetzen.

Zudem würde ich gerne wissen wie viele Personen hier, die die andere Plattform als "überteuerten Schrott" abtun ein Apple-Produkt mit sich rumtragen. :D

Das hat der Europäische Gerichtshof erst vor 2 Jahren anders gesehen. Er hat klar geurteilt, Software ist Besitz und muss weiter verkaufbar sein. Die Spielefirmen haben damit in der EU die Klage um ihre Sichtweise, es handele sich nur um eine "Nutzungslizenz" verloren.

QUELLE:
http://www.sueddeutsche.de/digital/urte ... -1.1400014
Chris Dee
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Re: US-Studie: Fast die Hälfte aller Käufer von PC-Spielen w

Beitrag von Chris Dee »

sarnokh hat geschrieben:Das hat der Europäische Gerichtshof erst vor 2 Jahren anders gesehen. Er hat klar geurteilt, Software ist Besitz und muss weiter verkaufbar sein. Die Spielefirmen haben damit in der EU die Klage um ihre Sichtweise, es handele sich nur um eine "Nutzungslizenz" verloren.
QUELLE:
http://www.sueddeutsche.de/digital/urte ... -1.1400014
Ja, dieses Urteil wird immer wieder zitiert, dabei aber ständig fehlinterpretiert und hilft Dir kein Stück weiter. Es besagt einfach nur, dass der Weiterverkauf einer Lizenz erlaubt ist und vom Hersteller nicht grundsätzlich - zum Beispiel in den AGBs - untersagt werden kann. Es besagt aber nicht, dass Du gegenüber dem Hersteller irgendeinen Anspruch hättest, dass er Dir dies - etwa im Falle accountgebundener Software - technisch auch tatsächlich ermöglichen muss, beispielsweise dadurch, dass er die Lizenz auf einen anderen Account überträgt. Es ist eben ein Unterschied, ob etwas erlaubt ist, oder ob man auf etwas einen juristisch durchsetzbaren Anspruch hat und dieser Unterschied wird im Kontext dieses Urteils gerne ignoriert. Es ist auch erlaubt, sich auf einen freien Parkplatz zu stellen, aber das ist eben auch nur eine Erlaubnis und kein Anspruch, d.h. wenn der Platz schon besetzt ist, habe ich noch lange keinen Anspruch, der es mir ermöglichen würde, den anderen einfach abschleppen zu lassen.

Zwischen "dürfen generell weiterverkauft werden" (Zitat Süddeutsche) und "muss weiterverkaufbar sein" (Zitat von Dir) gibt es einen himmelweiten Unterschied, also demnächst bitte solche Artikel genauer lesen, bevor man aus dem einen einfach das andere macht.
Zuletzt geändert von Chris Dee am 13.09.2014 18:20, insgesamt 1-mal geändert.
Chris Dee
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Re: US-Studie: Fast die Hälfte aller Käufer von PC-Spielen w

Beitrag von Chris Dee »

sarnokh hat geschrieben: Und eine Frage an die Spiele-Hersteller sei auch gestattet: warum kosten eigentlich Download-Spiele ebensoviel wie die Variante mit Box, Handbuch und Schachtel?
Unabhängig davon, dass ich persönlich auch niemals für einen Download dasselbe ausgeben würde wie für Retail-Ware, ist der Grund hierfür offensichtlich und tatsächlich auch sehr gut nachvollziehbar. Der Hersteller will einfach alle Vertriebswege und Vertriebspartner einheitlich behandeln und niemanden bevorzugen oder benachteiligen. An die jüngsten Boykotte und Prozesse von Amazon gegen Disney muss ich Dich sicher nicht erinnern und denen zu sagen "Hey, euer Retail-Scheiß ist jetzt einfach mal durch die Bank fünf oder zehn Dollar teurer als der Steam-Kram.", das macht man halt einfach nicht gerne. Legal wäre das natürlich schon, das ist nicht das Problem, aber hier geht's einfach um Goodwill, es sich mit seinen Geschäftspartnern nicht zu verscherzen. Zudem wird es langfristig eh keine Retail-Spiele mehr (bzw. nur noch CE's) geben und da macht es natürlich Sinn, den Leuten rechtzeitig die Ein-Download-ist-genau-so-viel-wert-wie-ein-Retail-Spiel-Philosophie einzutrichtern.
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Wigggenz
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Re: US-Studie: Fast die Hälfte aller Käufer von PC-Spielen w

Beitrag von Wigggenz »

Chris Dee hat geschrieben:Zwischen "dürfen generell weiterverkauft werden" (Zitat Süddeutsche) und "muss weiterverkaufbar sein" (Zitat von Dir) gibt es einen himmelweiten Unterschied, also demnächst bitte solche Artikel genauer lesen, bevor man aus dem einen einfach das andere macht.
Ersteres ebnet aber den Weg für Zweiteres und spricht klar eine Wertung aus. Warum sollte es erlaubt sein, dem Vertragspartner den Weiterverkauf der Lizenz de facto unmöglich zu machen, wenn es einem schon verboten ist, etwas per AGB zu untersagen?. Bleibt abzuwarten, wie das anhängige Verfahren hierzulande gegen Steam ausgeht.
Chris Dee
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Re: US-Studie: Fast die Hälfte aller Käufer von PC-Spielen w

Beitrag von Chris Dee »

Wigggenz hat geschrieben: Warum sollte es erlaubt sein, dem Vertragspartner den Weiterverkauf der Lizenz de facto unmöglich zu machen, wenn es einem schon verboten ist, etwas per AGB zu untersagen?
Naja, so richtig verboten ist das nicht; die Klausel wird halt - ganz unspektakulär - einfach unwirksam, aber dafür geht keiner in den Knast und vermutlich gibt's noch nicht mal Strafzahlungen. Wenn Dein Vermieter unwirksame Klauseln in Deinen Mietvertrag schreibt, sieht's ja ähnlich aus.

Ansonsten sehe ich das Ganze sehr unaufgeregt. Wenn eine Plattform Spiele (bzw. Lizenzen) verkauft und dabei in den AGBs klar darauf hinweist, dass diese Lizenzen nicht vom einen auf einen anderen Account übertragen werden können, muss der Käufer halt selber entscheiden, ob ihm das passt und wenn's ihm nicht passt, soll er halt auf den Kauf verzichten. Das ist einfach Teil des Geschäftsmodells und so sehr ich persönlich das auch nicht leiden kann (und grundsätzlich nur Retail kaufe, wo immer das möglich ist), halte ich überhaupt nichts davon, so ein Geschäftsmodell verbieten zu wollen. Schließlich ist die Dienstleistung klar definiert und wird auch klar kommuniziert. Bei Streaming-Plattformen für Musik ist ja z.B. auch jedem klar, dass man die Musik eben nur streamen, aber nicht downloaden kann, und genau so kann man Steam-Spiele eben spielen, aber nicht weiter verkaufen. Willkommen in der digitalen Gesellschaft, wo eben einfach nicht mehr alles so wie früher (und meist viel komplizierter) ist.

Gerade für die Hardcore-Spieler und -Sammler wäre so ein Verbot auch nur auf den ersten Blick begrüßenswert. Käme dann zum Beispiel eine Plattform auf die Idee, Sammlern (die ihre Spiele niemals wieder verkaufen) einen Rabatt zu gewähren, wenn sie auf ihr Recht zum Weiterverkauf verzichten, wären die Chancen gut, von der Konkurrenz deswegen erfolgreich abgemahnt zu werden. Also immer vorsichtig mit den Verboten und Rechten, die man da so fordert.

Das Urteil besagt einfach nur, dass ich Software, die man "einfach so" (nur mit physischem Kopierschutz oder einem Key, der nicht online überprüft oder dabei zumindest keinem Account zugeordnet wird) nutzen kann, auch "einfach so" weiter verkaufen kann und dass mir der Lizenzgeber da nichts reinzureden hat. Das stärkt im Kern einfach nur meine Rechte als Individuum.

Das ist aber weit davon entfernt, Geschäftsmodelle a la Steam grundsätzlich zu verbieten bzw. den Hersteller aktiv dazu zu verdonnern, Infrastruktur und Personal zur Verfügung zu stellen, nur speziell, um mir den Weiterverkauf meiner Lizenzen und deren ordnungsgemäßes Funktionieren nach dem Verkauf zu ermöglichen. Das hat was mit Eingriff in die unternehmerische Freiheit zu tun und muss dann eben gegen die Rechte des Individuums abgewogen werden.

So unsympathisch mir diese Accountbindung persönlich auch sein, so wenig Chancen räume ich der Klage gegen Steam ein. Jeder Konsument weiß beim Kauf genau, was er bekommt, und keiner wird zum Kauf gezwungen, und jeder Unternehmer kann sofort problemlos eine Plattform aufbauen, bei der Weiterverkauf möglich ist, wenn er hierfür einen Markt sieht und die Konsumenten das wollen. Kann mir kaum vorstellen, dass die Gerichte da großartigen Handlungsbedarf sehen werden.

*rant on*
Die Dinge werden so und so völlig unverändert weiter gehen. Die Telekom darf ihre "Flat" nicht mehr "Flat" nennen, weil sie das nicht ist? Kein Problem, nennen wir sie halt "Volumenflat". Steam darf (potentiell) Spiele (oder besser: Lizenzen) nicht mehr "verkaufen", weil es sich juristisch nicht um einen "Kauf" mit allen damit verbundenen Rechten handelt? Kein Problem, nennen wir es halt "Miete" oder "Erwerb einer Indivduallizenz" oder was auch immer. Das ist doch absurderweise der einzige Erfolg von 99% der Verbraucherschutzprozesse: Die Dinge bekommen einfach einen anderen Namen, und zwar in der Regel einen, der nicht weniger euphemistisch ist als der alte, nur eben neu und unverbraucht und unprozessiert.
*rant off*
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Wigggenz
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Re: US-Studie: Fast die Hälfte aller Käufer von PC-Spielen w

Beitrag von Wigggenz »

So wie ich das sehe, ist "Der Lizenzgeber darf dem Lizenznehmer die Weiterveräußerung nicht vertraglich untersagen" (was so entschieden wurde) nur die Vorstufe zu "Der Lizenzgeber darf dem Lizenznehmer die Weiterveräußerung nicht technisch unmöglich machen" (was offen geblieben ist). Beim Kauf eines Nutzungsrecht als Rechtskauf gibt nichts dem Verkäufer einen Anspruch auf Unterlassung der Weiterveräußerung durch den Käufer des Rechts. Und warum sollte der Verkäufer besser gestellt werden als der Käufer?
Chris Dee
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Re: US-Studie: Fast die Hälfte aller Käufer von PC-Spielen w

Beitrag von Chris Dee »

Wigggenz hat geschrieben:So wie ich das sehe, ist "Der Lizenzgeber darf dem Lizenznehmer die Weiterveräußerung nicht vertraglich untersagen" (was so entschieden wurde) nur die Vorstufe zu "Der Lizenzgeber darf dem Lizenznehmer die Weiterveräußerung nicht technisch unmöglich machen" (was offen geblieben ist).
Logik und gesunder Menschenverstand scheinen das nahe zu legen, ja, aber leider sind das ja nicht die einzigen Maßstäbe, an denen sich das Rechtswesen orientiert. Aber gut, diese Diskussion wurde ja schon mehr als einmal geführt und sie ist - wie gesagt - sowieso vollkommen müßig. Wenn man Steam und Co. gerichtlich (und utopischerweise auch noch international einheitlich) verbieten sollte, das, was sie da tun, als "Verkauf" einer Lizenz oder Dienstleistung zu bezeichnen, dann wird man sich halt einen neuen Begriff hierfür einfallen lassen, Benutzeroberflächen und AGBs entsprechend abändern und die Kuh ist vom Eis. Das wird weder denjenigen einen Verkauf ermöglichen, für die das vorher nicht möglich war, noch wird es diejenigen vom Konsum abhalten, denen das schon vorher egal war.

Letztlich ist an der Vermietung von Software (wie z.B. in Videotheken) ja prinzipiell nichts unzumutbar oder sittenwidrig und das gilt in genau derselben Weise auch für den (Pseudo-)Kauf bei Steam und Co. Es geht absolut nicht darum, dass das irgendwie illegal wäre, sondern einzig und alleine darum, diesem - erst einmal völlig legitimen - Kind den richtigen Namen zu geben. Notfalls wird Steam halt auf die Verwendung des Begriffs "Kauf" genau so verzichten müssen wie die Telekom auf die des Begriffs "Flat", aber wen soll das denn bitte jucken und was soll das ändern? Das sind alles nur alberne Nebelkerzen. Der einzige Weg, etwas vom Markt verschwinden zu lassen, ist der Konsument, der es im Regal stehen lässt. Ansonsten ändert sich nichts außer dem Namen.
Wigggenz hat geschrieben:Beim Kauf eines Nutzungsrecht als Rechtskauf gibt nichts dem Verkäufer einen Anspruch auf Unterlassung der Weiterveräußerung durch den Käufer des Rechts.
... aber eben auch nichts dem Käufer das Recht, dass der Verkäufer auch tatsächlich alle zum erfolgreichen Weiterverkauf erforderlichen Maßnahmen trifft. Klar wäre das bei Steam im Moment nur das Löschen eines Keys aus dem einen und dessen Einfügen in einen anderen Account, aber ein solches Urteil oder Gesetz muss doch Grundsatzcharakter haben. Was machst Du denn plötzlich, wenn der Fall eintreten sollte, dass die vom ursprünglichen Verkäufer vorzunehmenden Maßnahmen bei einem Weiterverkauf ganz ehrlich und objektiv unverhältnismäßig und unzumutbar hoch sein sollten? Auch das musst du ja gesetzlich irgendwie klären.
Wigggenz hat geschrieben:Und warum sollte der Verkäufer besser gestellt werden als der Käufer?
Dass ein Verkäufer an die Überlassung eines Produkts gewisse Bedingungen knüpfen kann (bei Software z.B., dass man sie nicht unerlaubt vervielfältigt), ist doch vollkommen normal und hat erst mal nichts mit irgendeiner Art Besserstellung zu tun. Sachgemäße Handhabung ist ja beispielsweise auch oft Bedingung, um einen eventellen Garantieanspruch nicht zu verlieren. Verbieten kann (und sollte) man so etwas nur, wenn Bedingungen unzumutbar, sitten- oder schlicht gesetzeswidrig sind, aber ob eine (faktische) Unterbindung des Weiterverkaufs das ist, muss halt erst mal einer unmissverständlich und endgültig fest legen.
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Wigggenz
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Re: US-Studie: Fast die Hälfte aller Käufer von PC-Spielen w

Beitrag von Wigggenz »

Woran sich das Rechtswesen orientiert, ist mir nicht ganz so unbekannt wie du annimmst Chrissy. Und in erster Linie sind das jeweils höherrangige Rechtsquellen. Mangels einschlägiger speziellerer Richtlinien oder Verordnungen sind wir in diesem Punkt hier (Weiterveräußerung von Lizenzen) auf EU-Rechtsprechung angewiesen. In dieser supranationalen Hinsicht gilt da übrigens stare decisis wie in common-law-Rechtssystemen, da sind unsere Richter nicht mehr so unabhängig wie sonst.

Und da unsere von dir netterweise ins Spiel gebrachten Generalklauseln alle von Wertung auszufüllen sind, und sich bei diesem Ausfüllmaterial am liebsten auf Wertungen durch das Recht selbst bezogen wird, ist die richterrechtliche Aussage "Der Lizenzgeber darf dem Lizenznehmer die Weiterveräußerung nicht vertraglich untersagen" ein klarer wertungsmäßiger Indikator für eine Sittenwidrigkeit oder zumindest unangemessene Benachteiligung nach AGB-Recht (denn der Accountbindung muss ja auch zugestimmt werden) einer faktischen Unterbindung der Weiterveräußerung. Warum hätte man sonst dem Lizenzgeber ein Recht zur vertraglichen Durchsetzung eines Weiterveräußerungsverbot verweigern sollen? Faktische Unterbindung ist lediglich eine Umgehung der Unwirksamkeit des vertraglichen Veräußerungsverbots. Das Urteil trifft keine rechtsverbindliche Aussage zur Unterbindung von Weiterveräußerung, wertet aber sehr wohl. Und diese Wertung ist bei der Frage nach der richtigen Ausfüllung von Generalklauseln heranzuziehen.

Deshalb sehe ich ja die Anhängige vzbv-Klage als begründet an. Würde mich aber auch nicht wundern wenn unsere konservative Gerichtsbarkeit mal wieder so wenig wie möglich an Umschwung bewirken will und sich darum drückt, sodass das wieder durch alle Instanzen rennt...
Chris Dee hat geschrieben:Was machst Du denn plötzlich, wenn der Fall eintreten sollte, dass die vom ursprünglichen Verkäufer vorzunehmenden Maßnahmen bei einem Weiterverkauf ganz ehrlich und objektiv unverhältnismäßig und unzumutbar hoch sein sollten? Auch das musst du ja gesetzlich irgendwie klären.
Das zieht nicht, schließlich lief der Softwareverkauf ja auch schon vor Zeiten der Accountbindung und läuft auf Konsolen teilweise immer noch so.
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JunkieXXL
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Re: US-Studie: Fast die Hälfte aller Käufer von PC-Spielen w

Beitrag von JunkieXXL »

Die Spielhersteller haben selber Schuld. Es gibt kaum noch Demos, die Kunden werden mit teuren DLC abgezockt und zudem ist die Qualität vieler Spiele schlicht keine 50 Euro wert. Die Spiele, die eine lange Spielzeit haben, durchwegs richtig viel Spaß machen und mit DLC nicht doppelt abkassieren, so dass man als gewissenhafter Kunde wirklich frei heraus sagen kann: "Ja, dieses Spiel ist meine 50 Euro wert", sind sogar sehr rar.
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Re: US-Studie: Fast die Hälfte aller Käufer von PC-Spielen w

Beitrag von johndoe1730081 »

JunkieXXL hat geschrieben:Die Spielhersteller haben selber Schuld. Es gibt kaum noch Demos, die Kunden werden mit teuren DLC abgezockt und zudem ist die Qualität vieler Spiele schlicht keine 50 Euro wert. Die Spiele, die eine lange Spielzeit haben, durchwegs richtig viel Spaß machen und mit DLC nicht doppelt abkassieren, so dass man als gewissenhafter Kunde wirklich frei heraus sagen kann: "Ja, dieses Spiel ist meine 50 Euro wert", sind sogar sehr rar.
Was in einer Spirale mit "ich saug's mir einfach oder warte bis es es nix mehr wert ist" einhergeht.
Wenn ich scheiße für mein Produkt entlohnt werde, wird das nächste auch einfach scheiße.
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Wigggenz
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Re: US-Studie: Fast die Hälfte aller Käufer von PC-Spielen w

Beitrag von Wigggenz »

Antiidiotika hat geschrieben:Wenn ich scheiße für mein Produkt entlohnt werde, wird das nächste auch einfach scheiße.
Vielleicht mal überlegen woran es liegt, dass man scheiße entlohnt wird :wink:
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Re: US-Studie: Fast die Hälfte aller Käufer von PC-Spielen w

Beitrag von otothegoglu »

Wigggenz hat geschrieben:
Antiidiotika hat geschrieben:Wenn ich scheiße für mein Produkt entlohnt werde, wird das nächste auch einfach scheiße.
Vielleicht mal überlegen woran es liegt, dass man scheiße entlohnt wird :wink:
Weiß nicht was er sich da so abwertendes überlegt:
"Scheiße" ist immer noch besser als nichts. Mit "Scheiße" kann man immerhin gut ernten (Dünger) oder sich über den Winter warm halten (Holzersatz).
TheGamer-X
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Re: US-Studie: Fast die Hälfte aller Käufer von PC-Spielen w

Beitrag von TheGamer-X »

Es gibt Spiele (leider nicht viele) die sind den Vollpreis wert. Und dann kauf ich sie mir auch zum Vollpreis.
Leider sind viele Spiele nur halbgar. Wenn ich eine Kampagne von 6h habe, und kein Interesse am MP ... gebe ich keine 40 euro aus für ein Spiel.
Klar steckt auch in enttäuschenden Spielen zum Teil viel Entwicklungszeit und viel Geld drin. Und diese Studios wollen dann natürlich auch Gewinn machen. Aber als Kunde darf man darauf natürlich keine Rücksicht nehmen. Wer halbgares auf den Markt wirft (oder irgend ein altes Spiel als HD remasterd ...) hat keinen Vollpreis verdient.

Zudem finde ich macht es keinen Unterschied ob PC oder Konsole ...
Außer das man auf den PC evtl mehr Kriminelle hat, die die Spiele lieber klauen
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Re: US-Studie: Fast die Hälfte aller Käufer von PC-Spielen w

Beitrag von johndoe880627 »

TheGamer-X hat geschrieben:Leider sind viele Spiele nur halbgar. Wenn ich eine Kampagne von 6h habe, und kein Interesse am MP ... gebe ich keine 40 euro aus für ein Spiel.
Geiz ist geil! Diese Aussage lese ich ständig! Ich will möglichst viel Zeit in ein Spiel stecken dürfen; da nehme ich auch Levelrecycling, wenig Abwechslung und sich ständig wiederholende Aufgaben in Kauf. Hauptsache der Umfang stimmt.

Für Games wie Parodius, Turtles - Back from the Sewers, Axelay, Contra, Donkey Country, Lionheart, Mr. Nutz u.v.m. habe ich damals monatelang gespart und Zeitungen ausgetragen, um die 90-150 DM dafür aufzutreiben. Niemals habe ich mich an dem für heutige Verhältnisse geringem Umfang gestört.

Und alle hatten sie schon damals Qualitäten gemein, die ich in der heutigen Zeit vermisse:
Sie sprühten geradezu vor Kreativität und Abwechslung, kitzelten die allerletzten Leistungsreserven aus den jeweiligen Systemen heraus und dies war in den 80gern / 90gern ein Qualitätsmerkmal!

Heute:
a.) Wir verlängern die Spielzeit künstlich mit einem überzogenen Schwierigkeitsgrad und nennen es Hardcore-Gameplay! Nicht alle Games waren damals knüppelhart, nein, sie machten auch Spaß!

b.) Wir machen mal Pixeloptik auf Toasterniveau und nennen das Retro, wird ja gekauft wie geschnitten Brot, weil es scheiße aussieht und dem Spieler in dem Aberglauben lässt, das wäre damals sicherlich ein Klassiker geworden. Meistens falsch!

c.) Levelrecyclingsmonster und Wandersimulatoren sparen der Umwelt zuliebe Produktionskosten. Soll sich doch der Spieler 40h langweilen, dann hat er ja wenigstens sein Geld raus.

Für Games wie Limbo oder Brothers - A tale of two sons, die in 2-3 Stunden durchgespielt sind, hätte ich sogar 40 Flocken auf den Tisch gelegt! Und für eine gelungenes Contra-Remake in UT4-Engine, gepaart mit abwechslungsreichen Levels, vollgepackt mit kreativen Einfallen und unzähligen Mini- und Endbossen, welches man gut an einem Abend durchzocken könnte, während ich jede Sekunde die kreative Energie der Entwickler spüren dürfte, würde ich sogar 70 Euro auf den Tisch legen und würde mich am Ende nicht betrogen fühlen.
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sphinx2k
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Re: US-Studie: Fast die Hälfte aller Käufer von PC-Spielen w

Beitrag von sphinx2k »

Newbie126 hat geschrieben: Für Games wie Limbo oder Brothers - A tale of two sons, die in 2-3 Stunden durchgespielt sind, hätte ich sogar 40 Flocken auf den Tisch gelegt! Und für eine gelungenes Contra-Remake in UT4-Engine, gepaart mit abwechslungsreichen Levels, vollgepackt mit kreativen Einfallen und unzähligen Mini- und Endbossen, welches man gut an einem Abend durchzocken könnte, während ich jede Sekunde die kreative Energie der Entwickler spüren dürfte, würde ich sogar 70 Euro auf den Tisch legen und würde mich am Ende nicht betrogen fühlen.
Ist dein gutes Recht genauso wie es das gute Recht ist einfach etwas zu warten bis der Preis zum Geboten Passt. Und das ist was absolut individuelles bei jedem.
Für 70 Euro müsste ein 2-3 Stunden Spiel in meinen Augen jede Minute mein Gehirn dazu bringen Unmengen an Endorphinen aus zuschütten sonst käme ich mir betrogen vor. Und auch dafür hätte ich gerne vorher einen Beleg und nicht nur ein Marketingversprechen.