Wigggenz hat geschrieben:
Warum sollte es erlaubt sein, dem Vertragspartner den Weiterverkauf der Lizenz de facto unmöglich zu machen, wenn es einem schon verboten ist, etwas per AGB zu untersagen?
Naja, so richtig verboten ist das nicht; die Klausel wird halt - ganz unspektakulär - einfach unwirksam, aber dafür geht keiner in den Knast und vermutlich gibt's noch nicht mal Strafzahlungen. Wenn Dein Vermieter unwirksame Klauseln in Deinen Mietvertrag schreibt, sieht's ja ähnlich aus.
Ansonsten sehe ich das Ganze sehr unaufgeregt. Wenn eine Plattform Spiele (bzw. Lizenzen) verkauft und dabei in den AGBs klar darauf hinweist, dass diese Lizenzen nicht vom einen auf einen anderen Account übertragen werden können, muss der Käufer halt selber entscheiden, ob ihm das passt und wenn's ihm nicht passt, soll er halt auf den Kauf verzichten. Das ist einfach Teil des Geschäftsmodells und so sehr ich persönlich das auch nicht leiden kann (und grundsätzlich nur Retail kaufe, wo immer das möglich ist), halte ich überhaupt nichts davon, so ein Geschäftsmodell verbieten zu wollen. Schließlich ist die Dienstleistung klar definiert und wird auch klar kommuniziert. Bei Streaming-Plattformen für Musik ist ja z.B. auch jedem klar, dass man die Musik eben nur streamen, aber nicht downloaden kann, und genau so kann man Steam-Spiele eben spielen, aber nicht weiter verkaufen. Willkommen in der digitalen Gesellschaft, wo eben einfach nicht mehr alles so wie früher (und meist viel komplizierter) ist.
Gerade für die Hardcore-Spieler und -Sammler wäre so ein Verbot auch nur auf den ersten Blick begrüßenswert. Käme dann zum Beispiel eine Plattform auf die Idee, Sammlern (die ihre Spiele niemals wieder verkaufen) einen Rabatt zu gewähren, wenn sie auf ihr Recht zum Weiterverkauf verzichten, wären die Chancen gut, von der Konkurrenz deswegen erfolgreich abgemahnt zu werden. Also immer vorsichtig mit den Verboten und Rechten, die man da so fordert.
Das Urteil besagt einfach nur, dass ich Software, die man "einfach so" (nur mit physischem Kopierschutz oder einem Key, der nicht online überprüft oder dabei zumindest keinem Account zugeordnet wird) nutzen kann, auch "einfach so" weiter verkaufen kann und dass mir der Lizenzgeber da nichts reinzureden hat. Das stärkt im Kern einfach nur meine Rechte als Individuum.
Das ist aber weit davon entfernt, Geschäftsmodelle a la Steam grundsätzlich zu verbieten bzw. den Hersteller aktiv dazu zu verdonnern, Infrastruktur und Personal zur Verfügung zu stellen, nur speziell, um mir den Weiterverkauf meiner Lizenzen und deren ordnungsgemäßes Funktionieren nach dem Verkauf zu ermöglichen. Das hat was mit Eingriff in die unternehmerische Freiheit zu tun und muss dann eben gegen die Rechte des Individuums abgewogen werden.
So unsympathisch mir diese Accountbindung persönlich auch sein, so wenig Chancen räume ich der Klage gegen Steam ein. Jeder Konsument weiß beim Kauf genau, was er bekommt, und keiner wird zum Kauf gezwungen, und jeder Unternehmer kann sofort problemlos eine Plattform aufbauen, bei der Weiterverkauf möglich ist, wenn er hierfür einen Markt sieht und die Konsumenten das wollen. Kann mir kaum vorstellen, dass die Gerichte da großartigen Handlungsbedarf sehen werden.
*rant on*
Die Dinge werden so und so völlig unverändert weiter gehen. Die Telekom darf ihre "Flat" nicht mehr "Flat" nennen, weil sie das nicht ist? Kein Problem, nennen wir sie halt "Volumenflat". Steam darf (potentiell) Spiele (oder besser: Lizenzen) nicht mehr "verkaufen", weil es sich juristisch nicht um einen "Kauf" mit allen damit verbundenen Rechten handelt? Kein Problem, nennen wir es halt "Miete" oder "Erwerb einer Indivduallizenz" oder was auch immer. Das ist doch absurderweise der einzige Erfolg von 99% der Verbraucherschutzprozesse: Die Dinge bekommen einfach einen anderen Namen, und zwar in der Regel einen, der nicht weniger euphemistisch ist als der alte, nur eben neu und unverbraucht und unprozessiert.
*rant off*