Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer Schutzmaßnahmen zum Abspielen von Raubkopien ist illegal

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Nanimonai
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von Nanimonai »

tamberlane hat geschrieben: Was daran verstehst du nicht? Die Verwendung("Konsum") des illegal erworbenen Heroins in deinen 4 Wänden ist nicht illegal. Einfach nur deshalb, weil dein Körper dein Eigentum ist und du ihn schädigen kannst, wie du es für richtig hälst.
Ähm, Du solltest Dir mal ernsthafte Gedanken um ein paar Dinge machen...
Konsum von Heroin erfordert Besitz von Heroin. Besitz von Heroin (in der o.g. Menge) ist illegal.

Im Übrigen darfst Du mit Deinem Körper auch in Deutschland nicht einfach so machen, was Du möchtest. Beispielsweise kann ein Schwangerschaftsabbruch strafrechtliche Konsequenzen haben.
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Kajetan
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von Kajetan »

Sir Richfield hat geschrieben: Sprich, ich wundere mich, warum die Branche mit DEN Voraussetzungen (Kundengängelung, Geldverschwendung, Fehlerhafte Produkte, Fokus auf Marketing statt Qualitätssicherung) überhaupt noch existiert.
Du wunderst Dich da wirklich oder ist das nur eine figure of speech? Du weisst doch, warum das gerade in der Spielebranche exzellent funktioniert.

Emotionale Abhängigkeit in Kombination mit extremer Ahnungslosigkeit und grenzenloser Naivität beim Kunden.
tamberlane
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von tamberlane »

Nanimonai hat geschrieben:
Ähm, Du solltest Dir mal ernsthafte Gedanken um ein paar Dinge machen...
Konsum von Heroin erfordert Besitz von Heroin. Besitz von Heroin (in der o.g. Menge) ist illegal.

Im Übrigen darfst Du mit Deinem Körper auch in Deutschland nicht einfach so machen, was Du möchtest. Beispielsweise kann ein Schwangerschaftsabbruch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Vom Besitz hat keiner geredet. Verwendung ist Konsum. Du kannst auch konsumieren, ohne etwas zu besitzen.
Der Schwangerschaftsabbruch ist auch nur deswegen illegal, weil der Embryo ab einer gewissen Zeit als Leben anerkannt ist und es sich damit nicht mehr nur um den Körper der Frau handelt. Ansonsten würden sich ja Frauen automatisch einmal monatlich biologisch strafbar machen, bzw. auch bei der Entfernung eines toten Fötus oder einer Eileiterschwangerschaft, was medizinisch sehr zu empfehlen ist.
Unser Gesetz geht sogar soweit, dass nur die direkte Einflussnahme auf den ggf. unter Strafe stellt. Nikotin-, Alkohol- und Heroinkonsum während der Schwangerschaft sind weiterhin straffrei möglich.
Nanimonai
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von Nanimonai »

tamberlane hat geschrieben:Nur sind halt beides unterschiedliche Paar Schuhe. Das eine ist ein schadenersatzpflichtiger Verbrauch einer begrenzten Ressource (Bier), das andere eine Nutzung beliebig vervielfältigbarer Informationen.
Ach darum geht es Dir. Weil das eine eine begrenzte Ressource ist, das andere aber eine (zumindest Deiner Theorie nach) unbegrenzte, willst Du hier einen Unterschied sehen?

Mach es Dir nicht so leicht. Die Vervielfältigung von Daten unterliegt ebenfalls einer begrenzten Ressource: Energie.
Nanimonai
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von Nanimonai »

tamberlane hat geschrieben:Verwendung ist Konsum. Du kannst auch konsumieren, ohne etwas zu besitzen.
Und wie verwendest Du ein Kopiermodul ohne es zu besitzen?
tamberlane
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von tamberlane »

Nanimonai hat geschrieben: Mach es Dir nicht so leicht. Die Vervielfältigung von Daten unterliegt ebenfalls einer begrenzten Ressource: Energie.
Das heißt dass wir den Preis für derartige Informationen an den Energiepreisen zur Erzeugung der jeweiligen Informationen festmachen. Das halte ich für diskutabel. Dann aber bitte mit allen Informationen, egal ob Software, Musik, Telefon oder Fernsehen.
Nanimonai hat geschrieben:
tamberlane hat geschrieben:Verwendung ist Konsum. Du kannst auch konsumieren, ohne etwas zu besitzen.
Und wie verwendest Du ein Kopiermodul ohne es zu besitzen?
Das hab ich schon geschrieben: im Optimalfall löte ich mir das Ding selbst zusammen.
Das Kopiermodul ohne Konsole ist nämlich auch wertlos ;-)
Bei dieser Sache bin ich doch komplett bei dir: Der Verkauf derartiger Hardware ist illegal, d'accord. Die Verwendung in meiner eigenen Konsole jedoch kann mir niemand verbieten. Oder ist der Besitz derartiger Hardware tatsächlich strafrechtlich illegal?
Zuletzt geändert von tamberlane am 18.02.2014 14:21, insgesamt 1-mal geändert.
Nanimonai
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von Nanimonai »

tamberlane hat geschrieben:Oder ist der Besitz derartiger Hardware tatsächlich strafrechtlich illegal?
Ja.
tamberlane
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von tamberlane »

Nanimonai hat geschrieben:
tamberlane hat geschrieben:Oder ist der Besitz derartiger Hardware tatsächlich strafrechtlich illegal?
Ja.
Steht wo? Sag jetzt nicht "im Urteil" ;-)
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Sir Richfield
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von Sir Richfield »

Kajetan hat geschrieben:Du wunderst Dich da wirklich oder ist das nur eine figure of speech?
Du solltest meine Einstellung zum Konsumenten! inzwischen hinreichend kennen. ;)
Nanimonai
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von Nanimonai »

tamberlane hat geschrieben:
Nanimonai hat geschrieben:
tamberlane hat geschrieben:Oder ist der Besitz derartiger Hardware tatsächlich strafrechtlich illegal?
Ja.
Steht wo? Sag jetzt nicht "im Urteil" ;-)
Naja, "im Urteil" ist aber die richtige Antwort. ;-)

Ich suche gerade den Wortlaut des Urteils unter dem Aktenzeichen "6 U 2796/12", aber so wirklich fündig werde ich gerade nicht. Sämtliche Newsseiten beschreiben es jedenfalls als "Vorrichtungen, die technische Schutzmaßnahmen umgehen und das Abspielen von Raubkopien ermöglichen, sind illegal."

Ich finde derzeit nichts, was dieses Urteil auf den Vertrieb bzw. Verkauf dieser Flashkarten beschränkt und somit ausgrenzt, dass eine private "Zusammenlötung" und Verwendung trotzdem noch legal ist. Vielleicht hast Du mehr Glück bei der Suche. Lass es mich wissen. :-)
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Lord Hesketh-Fortescue
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von Lord Hesketh-Fortescue »

Hat denn irgendwer nen Link zu der originalen Urteilsbegründung? Hier aus der News wird ja kein Mensch schlau. Da steht ja erstmal nur, dass Nintendo gegen Hersteller, Anbieter und Importeure dieser illegalen Umgehungsmaßnahmen zivilrechtlich vorgehen will, keineswegs gegen Käufer bzw. "Einbauer". Zur konkreten Verwendung steht dort nur, dass dann die Gewährleistung logischerweise flöten geht. Dass alleine der Einbau strafrechtlich relevant sein soll oder zu irgendwelchen Schadensersatzansprüchen führen soll, das halte ich eigentlich für ausgeschlossen und auch komplett abwegig.

Also wer nen Link hat, büdde büdde mal posten.
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Usul
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von Usul »

Sir Richfield hat geschrieben:Natürlich ist es legitim dann zu versuchen, an die zu kommen, die ja offensichtlich das Produkt nutzen, aber keine Kunden sind. Ich halte nur den Weg für falsch.
Ich halte den Weg auch für falsch. Falls du das trotz mehrfacher Erwähnung noch nicht aus meinen Beiträgen gelesen hast.

Aber das ändert nichts an meiner Meinung, daß es weiterhin nicht um die "unendliche Ressource" geht - also nicht um die Daten, aus der eine MP3-Datei besteht, sondern um das, was diese MP3-Datei transportiert. Nämlich das eine Lied, das der eine Künstler produziert hat und für das er verlangen kann, was er will.

Buchstaben sind auch eine unendliche Ressource... und du kannst Bücher natürlich durch den Kopierer jagen und dir so ein Buch zu eigen machen. Ist das dann auch legitim?

Die Kausalkette ist gegeben, auch wenn Kajetan sie z.B. vehement bestreitet und du immer wieder von den unendlichen Ressourcen redest, die bewußt verknappt werden. Wenn ich aus diesen unendlichen Ressourcen etwas "herstelle" - ein Lied oder ein Spiel -, dann ist es meiner Meinung nach rechtens, dafür so viel zu verlangen, wie ich will. Oder eben auch unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Meine Entscheidung.

Die Entscheidung des Empfängers sollte dann sein: Nehme ich dieses Angebot an oder lasse ich es bleiben?

Nur WEIL es Empfänger gibt, die den dritten Weg gehen - also das Angebot ablehnen, aber das angebotene Produkt dennoch nutzen - werden die Anbieter dazu gebracht, sich Möglichkeiten zu überlegen, die das unterbinden sollen.

Sind diese Maßnahmen effektiv? Sind sie finanziell erfolgreich? Sind sie eine Hürde für die Käufer? Sind sie generell nötig?
Alles Fragen, über die man reden kann. Und in den meisten Fällen dürften sich die meisten Leute hier sogar einig sein. Auch ich bin kein Befürworter von Kopierschutzmaßnahmen und DRM-Gedöns.

Mir geht es schlichtweg um die Kausalität, die bestritten wird... und darum, daß das Kopieren als etwas Normales hingestellt wird, das nicht nur das alleinige Problem der Anbieter ist, sondern bisweilen auch als ihre Schuld dargestellt wird.
tamberlane
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von tamberlane »

Nanimonai hat geschrieben: Naja, "im Urteil" ist aber die richtige Antwort. ;-)
...

Ich finde derzeit nichts, was dieses Urteil auf den Vertrieb bzw. Verkauf dieser Flashkarten beschränkt und somit ausgrenzt, dass eine private "Zusammenlötung" und Verwendung trotzdem noch legal ist. Vielleicht hast Du mehr Glück bei der Suche. Lass es mich wissen. :-)
Ich kann halt auch nicht wirklich was finden, jedoch kann es auch sein dass die schriftliche Urteilsbegründung noch auf sich warten lässt. Allen Anschein nach handelt es sich hier um einen Zivilprozess und nicht um einen Strafprozess. Von daher kann von "illegal" im Sinne von "strafrechtlich relevant", wie die Medien schreiben, überhaupt keine Rede sein, sondern nur von "Schadenersatzpflicht".
Und wie du so schön schreibst: "Ich finde derzeit nichts, was dieses Urteil auf den Vertrieb bzw. Verkauf dieser Flashkarten beschränkt und somit ausgrenzt": Alles, was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt.
Nanimonai
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von Nanimonai »

Was ich bei der bisherigen Recherche herausgefunden habe, ist folgendes:

Das jetzige Urteil des OLG München bezieht sich auf einen konkreten Fall, in dem es um den Vertrieb bestimmter Module geht. Dieser ist verboten worden.
Das schließt die Marke "Eigenbau" zumindest in diesem Urteil aber nicht zwingend mit ein.

Nun steht aber ebenfalls im Urteil, dass es im Einklang mit einem Urteil des EuGH ist und da gibt es den Wortlaut:
"Weiter stellt der Gerichtshof fest, dass der Rechtsschutz nur für technische Maßnahmen gilt, die diejenigen nicht genehmigten Handlungen der Vervielfältigung, öffentlichen Wiedergabe oder Zugänglichmachung von Werken oder Verbreitung von Werken verhindern oder unterbinden sollen, für die die Genehmigung des Inhabers eines Urheberrechts erforderlich ist. Dieser Rechtsschutz muss den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren und darf keine Vorrichtungen oder Handlungen untersagen, die einen anderen wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben als die Umgehung der technischen Schutzvorkehrungen zu rechtswidrigen Zwecken."

Hier geht es nicht nur um den Vertrieb, sondern um die Vorrichtung bzw. Handlung an sich.
Es ist also naheliegend, dass im aktuellen Fall ebenfalls die Vorrichtung als solche gemeint ist, obwohl im Urteil erst mal nur der Vertrieb untersagt wurde.

http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_I- ... 9987df8a85


http://www.kostenlose-urteile.de/EuGH_C ... 544ba59b0d
billy coen 80
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von billy coen 80 »

Nanimonai hat geschrieben:Ich suche gerade den Wortlaut des Urteils unter dem Aktenzeichen "6 U 2796/12", aber so wirklich fündig werde ich gerade nicht. Sämtliche Newsseiten beschreiben es jedenfalls als "Vorrichtungen, die technische Schutzmaßnahmen umgehen und das Abspielen von Raubkopien ermöglichen, sind illegal."

Ich finde derzeit nichts, was dieses Urteil auf den Vertrieb bzw. Verkauf dieser Flashkarten beschränkt und somit ausgrenzt, dass eine private "Zusammenlötung" und Verwendung trotzdem noch legal ist. Vielleicht hast Du mehr Glück bei der Suche. Lass es mich wissen. :-)
Ich bin zwar jetzt kein Justiziar, aber für diese Frage ist der genaue Wortlaut, glaube ich, nicht so wichtig. Das wäre er nur, um z. B. zu klären, ob schon der Besitz solcher Vorrichtungen strafbar ist, oder erst deren Verwendung (wie bei den Blitzerwarnern, die man zwar besitzen aber nicht verwenden darf). Das mit dem "selbst Zusammenlöten" ist da außen vor. Ist schon der Besitz verboten, machst du dich schon beim Löten strafbar, ist nur die Verwendung verboten, erst in dem Moment, wenn du damit Kopierschutzmaßnahmen umgehst. Wie du an das Equipment gekommen bist, ist dabei irrelevant. Wenn du dir ein funktionsfähiges Gewehr zusammenbastelst, aber keine Waffenbesitzerlaubnis hast, verstößt du gegen das Waffengesetz. Wie man in den Besitz davon kommt (kaufen, selber bauen, klauen) spielt keine Rolle, außer dass bei letzterem Beispiel gleich noch eine weitere Straftat dazukäme... :Blauesauge: