The Witcher 2: Assassins of Kings: "Über 4,5 Mio. Raubkopien"

Hier findet ihr die entsprechenden Kommentare - inkl. Link zur News!

Moderatoren: Moderatoren, Redakteure

Benutzeravatar
FuerstderSchatten
Beiträge: 5146
Registriert: 13.07.2010 01:03
Persönliche Nachricht:

Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: "Über 4,5 Mio. Raubkopien

Beitrag von FuerstderSchatten »

Diablokiller999 hat geschrieben:Natürlich tun sie das, schau dir doch mal die OpenSource Szene an. Das beste Server-Betriebssystem ist vollkommen kostenlos und wird täglich weiter gepflegt, nur so als Beispiel!

Auch machen viele Menschen z.B. Musik um eine Message hinaus zu tragen, weil es ihnen Spaß macht!
Sie wollen damit kein Geld verdienen, viele meiner Lieblingskünstler müssen sogar nebenher arbeiten um über die Runden zu kommen. Aber Kunst macht man nicht um reich zu werden, sondern um damit die Menschen zu erreichen und zu erfreuen. Was nutzt einem Künstler seine tolle Idee, wenn kein Arsch Geld dafür zahlen kann/will, sie zu sehen? Echte Künstler verlangen kein Geld für ihr Schaffen und bei Games sehe ich meine Zahlung eher als eine Spende und Anerkennung, als ein Kauf. Wer mit seiner "Kunst" Geld verdienen will, ist für mich kein Künstler sondern einfach nur ein Kapitalist der alles ausquetschen muss um auch den letzten Cent rauszukriegen. Materielle Werte rauben Kunst eh nur die Schönheit und das, was sie eigentlich darstellen soll - ein Ausdruck der Gedanken.

Und im Übrigen zahlen Museen diese riesen Preise nur um den Menschen Kulturgut näher bringen zu können, was im Museum der Allgemeinheit zugänglich ist und nicht nur einer Person! Dabei sind viele Museen in irgendeiner Form staatlich und der Eintritt ist somit zur Selbstkostendeckung. Für richtige Kunst, kann man sowieso keinen Preis festlegen...
Wir reden hier hoffentlich von richtiger Musik, also produzierte, nicht was man im Freudeskreis beim Lagerfeuer so hört. Sobald man mit Musik Geld verdienen kann, macht man sie gerne auch dafür, siehe Mozart usw.. Aber nach deiner Definition ist das ja kein Künstler, weil er Geld damit verdienen wollte.

Irgendwie missverstehen Menschen oder wollen es nit sehen, dass die Anhäufung von Reichtum ein essentieller Antrieb für das Schaffen des Menschen ist.

Achso, so nebenbei, du magst ja keine mit Kapitalproduzierten Kulturgut, deswegen empfehle ich dir tja was kann ich dir da empfehlen, Tada ein Blatt von Mutter-Natur im öffentlichen Wald. Damit kannst du dann ja spielen, denn der Computer, den du benutzt ist ein aus rein kapitalistischen Gründen produziertes "Kulturgut", welches du ab jetzt auch nicht mehr benutzen solltest, da es die Schönheit raubt.

Museen sind staatlich, hab ich nix anderes behauptet, denn der Staat hat auch die Aufgabe, den weniger betuchten Zugang zu Kultur zu ermöglichen.
Benutzeravatar
schefei
Beiträge: 2969
Registriert: 09.12.2008 17:31
Persönliche Nachricht:

Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: "Über 4,5 Mio. Raubkopien

Beitrag von schefei »

FuerstderSchatten hat geschrieben:
mr archer hat geschrieben:
Ja - aber gutes DRM! Alle lieben STEAM. Wehe man kritisiert STEAM. Alles am PC soll bitte nur noch mit STEAM laufen. STEAM ist unser aller motherfucking Erlöser, Gott verdammich noch amal.

Selbst auf GOG.com singen sie in den Foren die Lobgesänge auf STEAM. Wie Valve das hinbekommen hat, ist wirklich bemerkenswert.
Ich bin jetzt nit der Meinung, dass Steam der Teufel ist oder so, aber ich mag nit dass sie mich zwingen alle meine Spiele auf der Partion zu haben, in welcher Steam lagert. Denn ich habe dummerweise ne sehr kleine Partition für Steam gewählt.
Wenn du weißt wie wirst du zu nichts gezwungen :wink:
http://forums.steampowered.com/forums/s ... p?t=664376
Davon ausgenommen sind Downloads über Peer-to-Peer-Netzwerke, da die dort bereitgestellte Datei meist offensichtlich rechtswidrig im Netz steht.
Das gilt aber soweit ich weiß derzeit nur in Deutschland.
Benutzeravatar
Diablokiller999
Beiträge: 248
Registriert: 26.08.2002 20:23
Persönliche Nachricht:

Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: "Über 4,5 Mio. Raubkopien

Beitrag von Diablokiller999 »

FuerstderSchatten hat geschrieben:Wir reden hier hoffentlich von richtiger Musik, also produzierte, nicht was man im Freudeskreis beim Lagerfeuer so hört. Sobald man mit Musik Geld verdienen kann, macht man sie gerne auch dafür, siehe Mozart usw.. Aber nach deiner Definition ist das ja kein Künstler, weil er Geld damit verdienen wollte.
Weisst du ob er damit reich werden wollte? Ich habe nichts dagegen wenn ein Künstler versucht von dem Erlös zu leben. Kunst zu machen nur um damit Geld zu verdienen ist in meinen Augen aber keine Kunst mehr, weil sie damit zum Produkt wird. Und natürlich reden wir hier von echter Musik, vornehmlich aus dem Hard-, Crust- und Grindcore-Bereich.
Irgendwie missverstehen Menschen oder wollen es nit sehen, dass die Anhäufung von Reichtum ein essentieller Antrieb für das Schaffen des Menschen ist.
Irgendwie scheinst du es nicht zu verstehen, mit der OpenSource Bewegung habe ich doch wohl das beste Gegenbeispiel genannt. Das Menschen nur etwas machen um Geld zu verdienen, stimmt einfach nicht. Laut der Psychologie sind wir zwar egoistisch, aber der Egoismus lässt sich auch durch Anerkennung befriedigen. Nicht umsonst gibts an meiner Uni auch Leute die dir Dinge in ihrer Freizeit erklären, ohne Geld oder eine andere Gegenleistung zu verlangen. Man macht es fürs einfache "Danke".
Damit kannst du dann ja spielen, denn der Computer, den du benutzt ist ein aus rein kapitalistischen Gründen produziertes "Kulturgut", welches du ab jetzt auch nicht mehr benutzen solltest, da es die Schönheit raubt.
Der Computer ist keine Kunst und auch nur Kommunikationsmittel. Ich bin, wie schon gesagt, auch nicht dagegen, dass Leute Geld verdienen, vor allem wenn sie was produzieren bzw. Werte schaffen. Nur mag ich keine Leute die den Hals nicht voll kriegen können und noch ordentlich was aufm Preis drauf schlagen, nur weil sie es können (Apple z.B.). Aber das driftet nun ab, Computer != Kunst.
Museen sind staatlich, hab ich nix anderes behauptet, denn der Staat hat auch die Aufgabe, den weniger betuchten Zugang zu Kultur zu ermöglichen.
Ich meinte damit auch nur das Museen nicht auf Gewinnmaximierung aus sind, was sie von der Content-Industrie unterscheidet...

Und das privates kopieren kein Strafverfahren nach sich zieht stimmt soweit auch. Nur gewerbliches Kopieren, also wenn man damit Kohle verdient, gibt eines an den Hals.
Aber die Content-Mafia dreht sowieso seit Jahren am Rad, Abgaben auf Rohlinge, Brenner, USB-Sticks, Drucker, Scanner usw. an denen sie sich ne goldene Nase verdienen, dann noch die Repression mit Netzsperren und VDS, allein für diese Frechheit sollte man eigentlich nurnoch saugen! Aber das würde dann die Künstler leider mit schädigen. Jan Delay rief ja kürzlich auch zum kopieren auf, interessante Einstellung eines Mainstream-Musikers wie ich finde :)
Benutzeravatar
FuerstderSchatten
Beiträge: 5146
Registriert: 13.07.2010 01:03
Persönliche Nachricht:

Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: "Über 4,5 Mio. Raubkopien

Beitrag von FuerstderSchatten »

Diablokiller999 hat geschrieben: Der Computer ist keine Kunst und auch nur Kommunikationsmittel. Ich bin, wie schon gesagt, auch nicht dagegen, dass Leute Geld verdienen, vor allem wenn sie was produzieren bzw. Werte schaffen. Nur mag ich keine Leute die den Hals nicht voll kriegen können und noch ordentlich was aufm Preis drauf schlagen, nur weil sie es können (Apple z.B.). Aber das driftet nun ab, Computer != Kunst.
Das habe ich auch nit behauptet sondern es als Kulturgut bezeichnet, aber man könnte darüber streiten ob nit z.B. die Form also das Gehäuse Kunst sein kann oder
das es eine Kunst ist so ein Gerät zu erstellen. Denn es ist zweifelsohne das weitentwickelste Gerät was die Menschheit erdacht hat. Vor allen Dingen ist es aber ein Rechner und kein Kommunikationsmittel. Aber ich reite auf diesen Quatsch jetzt herum.

Ich habe auf den ungehobelten Besserwisser (also nit du) der behauptet meine Aussage hinsichtlich der Rechtswidrigkeit, das diese bei dem Kopieren nit erlaubt wäre sei falsch, nur reagiert, um ihn eines besseren zu belehren. Dieser hat sich seltsamerweise nach seiner Aussage nit mehr gemeldet, hatte aber so getan als hätte er den Durchblick bei Gesetzen, ich behaupte nit das ich ihn habe, ich habe ja extra auf Wikipedia nachgeschaut.

Sein Satz: ist zwar verboten, aber nit strafbar ist auf jeden Fall ein Hingucker.

Das es kein Strafverfahren liegt an der "Gutmütigkeit" der Firmen, die davon ja nix haben, ausser Gerichtskosten und zusätzliche Arbeit, sondern es schlicht bevorzugen Geld aus den Straffäligen zu erpressen.
Benutzeravatar
Diablokiller999
Beiträge: 248
Registriert: 26.08.2002 20:23
Persönliche Nachricht:

Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: "Über 4,5 Mio. Raubkopien

Beitrag von Diablokiller999 »

Firmen können kein Strafverfahren beantragen, das kann nur die Staatsanwaltschaft...
.asm
Beiträge: 163
Registriert: 17.02.2011 14:53
Persönliche Nachricht:

Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: "Über 4,5 Mio. Raubkopien

Beitrag von .asm »

FuerstderSchatten hat geschrieben:
.asm hat geschrieben:@FuerstDerSchatten:

Du scheinst manchmal nicht richtig zu lesen oder zu verstehen, was andere schreiben.

1. Urheberrechtsverletzungen sind keine(!) Verbrechen, oder Straftaten. Schwarzkopieren ist zwar verboten, aber kein Straftatbestand. Es kann dann ein Zivilverfahren geben, in dessen Folge dann Schadenersatz zu leisten ist. Das ist aber keine Strafe!

2. Diablokiller999 schrieb, dass er Spiele (und Kunst) für Allgemeingut hält, nicht dass sie welches sind. Ausserdem müssen die wenigsten Museen Unsummen für wertvolle Kunst zahlen, das wird nämlich meistens gestellt, geliehen von Fonds/privaten Sammlungen.

1. Tja mein Freund, ich habs mir gerade in Wikipedia durch gelesen:

Bei gewerblichem Handel können Urheberrechtsverletzungen Geld- oder Haftstrafen nach sich ziehen (in Deutschland gemäß § 106 UrhG).

Während das Anfertigen von Kopien für den privaten Gebrauch in Deutschland (§ 53 UrhG) und Österreich (§ 42 UrhG) unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, ist das Verbreiten von Kopien in fast allen (z. B. nicht in Antigua und Barbuda, Niederländische Antillen) Ländern der Welt gesetzlich verboten,

Zudem können die Rechteinhaber Schadensersatzansprüche geltend machen und kostenpflichtig abmahnen. Das Gleiche gilt im Privatbereich für das Zurverfügungstellen („Upload“) von urheberrechtlich geschützten Werken. Das Anfertigen einer Kopie für private Zwecke ist im Regelfall nicht rechtswidrig. Davon ausgenommen sind Downloads über Peer-to-Peer-Netzwerke, da die dort bereitgestellte Datei meist offensichtlich rechtswidrig im Netz steht.

Da bist ja ziemlich auf die Nase gefallen, also auch illegale Downloads sind rechtswidrig. Also eine Straftat, dass sich die Firmen gerne mit einer Abfindung abspeisen lassen, weil sie das Gericht scheuen, steht auf einen anderen Blatt.

Hätte es nämlich keine Strafrechtlichen Konsequenzen würde auch keiner zahlen, der unter der Pfändungsgrenze verdient, weil auch ein Zivilgericht ihm keinerlei Probleme bereiten würde.

Und falls du Naseweis jetzt behaupten willst rechtswidrig ist was anderes als Strafttat, schau unter rechtswidrigkeit unter Wikipedia nach, es ist dasselbe. Zivilgerichte sind nur ein weiterer Weg, den die Firmen gehen können.

2. und auch hier bist du auf die Nase gefallen, den scheinbar werden sie nur geliehen, weil Kunst anscheinend kein Allgemeingut ist, sonst könnte der Staat sie beschlagnahmen. Im übrigen bin ich auf sein Argument eingegangen, dass er es nur für Allgemeingut hält, indem ich genannt habe was passieren würde, falls dem so wäre.

Im übrigen:

Dein Quote: Schwarzkopieren ist zwar verboten, aber kein Straftatbestand. ist göttlich. Solltest du mal nachdenken was daran unlogisch sein könnte.
Na also, du hast es doch selbst geschrieben, "Das Anfertigen einer Kopie für private Zwecke ist im Regelfall nicht rechtswidrig." Mehr wollte ich gar nicht sagen, darum geht es hier doch...dass das bei gewerblichem Handel anders aussieht ist ja wohl logisch.

Zum zweiten, eigentlich wollte ich dir ja Beipflichten, sprich weder Kunst noch Spiele sind Allgemeingut (meiner Ansicht nach). Deshalb sind Museen ja angewiesen auf Spenden/Stiftungen/Erbe und Leihung...weils eben kein Allgemeingut ist...


Edit
Hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 55659.html

gut gilt jetzt nur für Österreich...aber das gibts im deutschen bestimmt auch, dass manche Dinge zwar verboten sind, aber nicht strafbar...
Benutzeravatar
FuerstderSchatten
Beiträge: 5146
Registriert: 13.07.2010 01:03
Persönliche Nachricht:

Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: "Über 4,5 Mio. Raubkopien

Beitrag von FuerstderSchatten »

[quote=".asm"]


Zudem können die Rechteinhaber Schadensersatzansprüche geltend machen und kostenpflichtig abmahnen. Das Gleiche gilt im Privatbereich für das Zurverfügungstellen („Upload“) von urheberrechtlich geschützten Werken. Das Anfertigen einer Kopie für private Zwecke ist im Regelfall nicht rechtswidrig. Davon ausgenommen sind Downloads über Peer-to-Peer-Netzwerke, da die dort bereitgestellte Datei meist offensichtlich rechtswidrig im Netz steht.


Obacht! Der zweite Teil ist wichtig, denn dort steht das illegales Downloaden strafbar ist, ungeachtet der Tatsache ob zum privaten Gebrauch oder nicht. Eine Private Kopie setzt ja eine vorhandene Originale "Kopie" vorraus.
Sonst wäre es ja früher nit verboten gewesen Spiele und Musik-Cds gebrannt zu kaufen, was ich aber stark annehme das es das ist. Ob es hart bestrafft wird oder nit, ist hierbei nebensache.

Für mich heisst verboten, dass man bei Zuwiderhandung etwas strafbares macht. Aber das kann in Österreich ja anders sein.
Bei uns heisst es oft, Betreten verboten, Eltern haften für ihre Kinder. Und das sagt eigentlich schon alles.

Sorry wenn ich verschnupft reagiert habe, aber wie du das geschrieben hast, war auch nit nett oder, dass ich nämlich nit richtig lesen und verstehen würde oder so.
.asm
Beiträge: 163
Registriert: 17.02.2011 14:53
Persönliche Nachricht:

Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: "Über 4,5 Mio. Raubkopien

Beitrag von .asm »

FuerstderSchatten hat geschrieben:
.asm hat geschrieben:

Zudem können die Rechteinhaber Schadensersatzansprüche geltend machen und kostenpflichtig abmahnen. Das Gleiche gilt im Privatbereich für das Zurverfügungstellen („Upload“) von urheberrechtlich geschützten Werken. Das Anfertigen einer Kopie für private Zwecke ist im Regelfall nicht rechtswidrig. Davon ausgenommen sind Downloads über Peer-to-Peer-Netzwerke, da die dort bereitgestellte Datei meist offensichtlich rechtswidrig im Netz steht.


Obacht! Der zweite Teil ist wichtig, denn dort steht das illegales Downloaden strafbar ist. Eine Private Kopie setzt ja eine vorhandene Originale "Kopie" vorraus.
Sonst wäre es ja früher nit verboten gewesen Spiele und Musik-Cds gebrannt zu kaufen. Ob es hart bestrafft wird oder nit, ist hierbei nebensache.

Für mich heisst verboten, dass man bei Zuwiderhandung etwas strafbares macht. Aber das kann in Österreich ja anders sein.
Bei uns heisst es oft, Betreten verboten, Eltern haften für ihre Kinder. Und das sagt eigentlich schon alles.

Sorry wenn ich verschnupft reagiert habe, aber wie du das geschrieben hast, war auch nit nett oder, dass ich nämlich nit richtig lesen und verstehen würde oder so.
Naja Peer-to-Peer is ja wieder nochmal was anderes, da man ja dort auch quasi Uploader ist, also Verbreiter, die reine Anfertigung einer Kopie zum absolut privaten Gebrauch ist (jedenfalls hab ich das so gelernt) verboten, aber nicht strafbar, man muss u.U. Schadenersatz leisten an den Rechteinhaber aber nix mit Strafe.
Benutzeravatar
FuerstderSchatten
Beiträge: 5146
Registriert: 13.07.2010 01:03
Persönliche Nachricht:

Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: "Über 4,5 Mio. Raubkopien

Beitrag von FuerstderSchatten »

.asm hat geschrieben:

Naja Peer-to-Peer is ja wieder nochmal was anderes, da man ja dort auch quasi Uploader ist, also Verbreiter, die reine Anfertigung einer Kopie zum absolut privaten Gebrauch ist (jedenfalls hab ich das so gelernt) verboten, aber nicht strafbar, man muss u.U. Schadenersatz leisten an den Rechteinhaber aber nix mit Strafe.
Davon hätten ja die Rechtinhaber nix, weil wie ich geschrieben hab, jemanden der kein Geld hat, ist auch zivilrechtlich nit beizukommen ist. Aber davon ab woher will man sonst an ein neues Spiel kommen als durch Filesharing und ähliches. Man kann es ja schlecht streamen.
Benutzeravatar
Diablokiller999
Beiträge: 248
Registriert: 26.08.2002 20:23
Persönliche Nachricht:

Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: "Über 4,5 Mio. Raubkopien

Beitrag von Diablokiller999 »

P2P,FXP,Site,File-Hosting, Newsgroups, VPNs...meine Güte da gibts so viele Möglichkeiten die jedem Technikversierten sofort einfallen. Und viele davon (eigentlich fast alle) beinhalten nur den Download, also eine Copyrightsverletzung für private Zwecke. Die Strafe darauf ist eigentlich das erwerben der Lizenz + Gerichtskosten oder bei großen Mengen eine etwas höhere Schadensersatzzahlung, die aber den Wert aller Kopien als Original nicht erreicht. Erst wiederholungstäter kriegen irgendwann ein Strafverfahren weil sie unbelehrbar sind.

Copyright-Verletzungen werden bei uns (zum Glück) nicht so hart bestraft wie anderswo. Auch vollkommen verständlich, es ist schließlich nur eine Kopie und kein Diebstahl, wie die Industrie es uns immer weiss machen will. Die Industrie soll sich endlich damit abfinden und auch mal daran denken das sich so Bekanntheitsgrad usw. erhöhen. Durchschnittliche Games wie Soldier of Fortune wurden dadurch erst zum Verkaufsschlager...
johndoe702031
Beiträge: 521
Registriert: 18.11.2007 15:39
Persönliche Nachricht:

Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: "Über 4,5 Mio. Raubkopien

Beitrag von johndoe702031 »

Diablokiller999 hat geschrieben:P2P,FXP,Site,File-Hosting, Newsgroups, VPNs...meine Güte da gibts so viele Möglichkeiten die jedem Technikversierten sofort einfallen. Und viele davon (eigentlich fast alle) beinhalten nur den Download, also eine Copyrightsverletzung für private Zwecke.
Meines Wissens sind nach den beiden Reformen des Urheberrechts auch reine Downloads von einschlägig als dubios bekannten Seiten strafrechtlich relevant (der Uploader ist sowieso dran und war das auch schon früher). Laut § 53 UrhG sind das Seiten, die "offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlagen verwenden". In solchen Fällen sind auch Privatkopien verboten und können nach § 106 UrhG bestraft werden, bei gewerbsmäßigen Ausmaßen wird lediglich das Strafmaß von max. 3 auf bis zu 5 Jahren Haft erhöht. Diese urheberrechtsverletzenden Privatkopien sind allerdings Antragsdelikte, die Staatsanwaltschaft wird also nie von sich aus tätig, und in der Praxis werden die Vergehen meist wegen Bagatellhaftigkeit nicht weiter verfolgt und man konzentriert sich auf die großen Fische. Die zivilrechtlichen Konsequenzen (Beseitigung, Unterlassung, Schadensersatz) bleiben davon unberührt und können auch Leute treffen, die nur wenig und privat illegal gesaugt haben.

Das alles ausdrücklich ohne Gewähr. Ich bin leider auch nicht (mehr) so in der Materie drin. Vielleicht könnte ein findiger Jurist hier mal ggf. für Aufklärung sorgen, wäre daran sehr interessiert.
Benutzeravatar
itabtoo
Beiträge: 26
Registriert: 25.11.2008 15:56
Persönliche Nachricht:

Kommentar

Beitrag von itabtoo »

meine kopie war wie viele andere beschädigt, bzw fehlerhaft gepresst (data2.cab...), kann mir vorstellen dass einige da runtergeladen haben, schließlich hat kaum jemand lust auf zickende händler beim umtausch, und einen key hat man ja...
Benutzeravatar
FuerstderSchatten
Beiträge: 5146
Registriert: 13.07.2010 01:03
Persönliche Nachricht:

Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: "Über 4,5 Mio. Raubkopien

Beitrag von FuerstderSchatten »

SardoNumspa hat geschrieben:
Meines Wissens sind nach den beiden Reformen des Urheberrechts auch reine Downloads von einschlägig als dubios bekannten Seiten strafrechtlich relevant (der Uploader ist sowieso dran und war das auch schon früher). Laut § 53 UrhG sind das Seiten, die "offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlagen verwenden". In solchen Fällen sind auch Privatkopien verboten und können nach § 106 UrhG bestraft werden, bei gewerbsmäßigen Ausmaßen wird lediglich das Strafmaß von max. 3 auf bis zu 5 Jahren Haft erhöht. Diese urheberrechtsverletzenden Privatkopien sind allerdings Antragsdelikte, die Staatsanwaltschaft wird also nie von sich aus tätig, und in der Praxis werden die Vergehen meist wegen Bagatellhaftigkeit nicht weiter verfolgt und man konzentriert sich auf die großen Fische. Die zivilrechtlichen Konsequenzen (Beseitigung, Unterlassung, Schadensersatz) bleiben davon unberührt und können auch Leute treffen, die nur wenig und privat illegal gesaugt haben.

Das alles ausdrücklich ohne Gewähr. Ich bin leider auch nicht (mehr) so in der Materie drin. Vielleicht könnte ein findiger Jurist hier mal ggf. für Aufklärung sorgen, wäre daran sehr interessiert.
So würde ich das auch sehen, eine Private Kopie mit Original im Schrank könnte auch schon Ärger geben, weil man ja die Kopierschutzmaßnahmen ausgehebelt hat, aber warscheinlich bräuchten wir hier wirklich nen Juristen.

Der Aufwand ist aber tatsächlich zu hoch, deswegen holen sich die Firmen ja "nur" ihr Geld wieder mit gepfefferten Briefen.
Benutzeravatar
Odyn
Beiträge: 253
Registriert: 21.01.2010 15:35
Persönliche Nachricht:

Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: "Über 4,5 Mio. Raubkopien

Beitrag von Odyn »

5 Millionen (Dunkelziffer: ++++) an Raubkopien...
Zeigt doch wie gut das Spiel eingeschlagen hat. Werbung ist Werbung, ob nun "schlecht" oder "gut".
Und sie haben die Special Edition als "normale" Version für 60 Euronen angeboten. So ist es richtig, genau so kriegt man käufer.
Wobei allein der Name "The Witcher" viele von anfang an zum Kauf gewogen hat, da man weiß das man da was bekommt für sein Geld. (Auch wenn es natürlich die ein oder andere Schwäche hat, aber welches Spiel hat das nicht.)
.asm
Beiträge: 163
Registriert: 17.02.2011 14:53
Persönliche Nachricht:

Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: "Über 4,5 Mio. Raubkopien

Beitrag von .asm »

SardoNumspa hat geschrieben:
Diablokiller999 hat geschrieben:P2P,FXP,Site,File-Hosting, Newsgroups, VPNs...meine Güte da gibts so viele Möglichkeiten die jedem Technikversierten sofort einfallen. Und viele davon (eigentlich fast alle) beinhalten nur den Download, also eine Copyrightsverletzung für private Zwecke.
Meines Wissens sind nach den beiden Reformen des Urheberrechts auch reine Downloads von einschlägig als dubios bekannten Seiten strafrechtlich relevant (der Uploader ist sowieso dran und war das auch schon früher). Laut § 53 UrhG sind das Seiten, die "offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlagen verwenden". In solchen Fällen sind auch Privatkopien verboten und können nach § 106 UrhG bestraft werden, bei gewerbsmäßigen Ausmaßen wird lediglich das Strafmaß von max. 3 auf bis zu 5 Jahren Haft erhöht. Diese urheberrechtsverletzenden Privatkopien sind allerdings Antragsdelikte, die Staatsanwaltschaft wird also nie von sich aus tätig, und in der Praxis werden die Vergehen meist wegen Bagatellhaftigkeit nicht weiter verfolgt und man konzentriert sich auf die großen Fische. Die zivilrechtlichen Konsequenzen (Beseitigung, Unterlassung, Schadensersatz) bleiben davon unberührt und können auch Leute treffen, die nur wenig und privat illegal gesaugt haben.

Das alles ausdrücklich ohne Gewähr. Ich bin leider auch nicht (mehr) so in der Materie drin. Vielleicht könnte ein findiger Jurist hier mal ggf. für Aufklärung sorgen, wäre daran sehr interessiert.
Was sind denn dubios bekannte Seiten,<snip>? Gibts da ne offizielle Liste?

Links zu Warez-Seiten entfernt
Scorcher24