Das bedeutet nur, dass es dir freisteht, deine Meinung in Wort und schrift zu äußern und zu verbreiten, so lange du damit nicht andere Paragraphen desselben Gesetzes verletzt. Ganz sicher steht es nicht dafür, das jeglicher kranker Schund (damit meine ich jetzt nicht "Killerspiele") einfach so verbreitet werden darf.Axim hat geschrieben:Das lassen wir jetzt mal wieder schön auf uns wirken, schauen dann in die deutschen Spieleregale, und bilden uns dann unsere eigene Meinung, weil der olle Axim gerade zu müde ist, das treffend zu formulieren, ohne gleich ausfallend zu werden.Deutsches Grundgesetz §5 hat geschrieben:[...] Eine Zensur findet nicht statt.
Ein Jugendschutz und vor allem siene Anwendung ist gut und richtig, ebenso das Verbot bestimmter volksverhetzender Machwerke. Was nicht in Ordnung ist und worum es hier geht ist, dass der Jugendschutz auch für die Sparte der Erwachsenenspiele eingreift, ohne dass strafrechtliche Relevanz erreicht ist. Allerdings ist dieser Punkt leider auch auslegungssache. Und genau dagegen geht diese Petition auch an.
