Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer Schutzmaßnahmen zum Abspielen von Raubkopien ist illegal

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billy coen 80
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von billy coen 80 »

tamberlane hat geschrieben:Meine Konsole ist gar wohl mein Eigentum mit dem ich machen kann was ich will.
"Geistiges Eigentum" ( a la Softwarelizenzen) jedoch ist nur eines: geistiger Dünnschiss, virtuelles Geschwurbel, Fantasie, nicht real.
Künstliche Verknappung an sich beliebig vervielfältigbarer immaterieller Güter ist immer an den Goodwill des Users gebunden. Auch wenn das die "Rechteverwerter" gerne anders hätten, aber Wunschdenken bleibt immer Wunschdenken.
Wer nicht will, dass seine Informationen vervielfältigt werden, hat nur eine Wahl: gar keine Informationen zur Verfügung zu stellen. Und das gilt für alle immateriellen Güter.
Sorry, aber du hast eine etwas merkwürdige Rechtsauffassung. Folgt man deinen Aussagen, ist so nämlich letztlich jeder Inhaber geistigen Eigentums an den Goodwill der Verbraucher gebunden. Jeder Autor muss sich drauf verlassen, dass ihm jeder, der sich eine Kopie seines letzten Romans aus dem Internet ausdruckt, auf die Ehrlichkeit des Kunden setzen, dass der sich das Buch entweder noch im Original kauft oder ihm Geld überweist, was das Buch ihm seiner Meinung nach Wert ist. Aber hey, er ist ja selber Schuld, warum muss er auch etwas so leicht kopierbares zur Verfügung stellen?

So vehement, wie du hier das "geistige Eigentum" als nonsens darstellst, sprichst du jedem Schöpfer "immaterieller" Güter das Recht ab, auch an seinem Werk zu verdienen.

Diese herablassenden Aussagen bzgl. des geistigen Eigentums hörte man auch immer wieder von Parteimitgliedern der "Piraten", die ja auch in ihrem Wahlprogramm ein Verbot von Kopierschutz und eine Legalisierung von Filesharing-Plattformen forderten. Dass so etwas mit dem Art. 14 des Grundgesetzes, der auch das Urheberrecht (auch von geistigem Eigentum) abdeckt, nur schwer vereinbar wäre, schien dabei nicht so richtig wichtig zu sein.
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Asturaetus
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von Asturaetus »

billy coen 80 hat geschrieben: Diese herablassenden Aussagen bzgl. des geistigen Eigentums hörte man auch immer wieder von Parteimitgliedern der "Piraten", die ja auch in ihrem Wahlprogramm ein Verbot von Kopierschutz und eine Legalisierung von Filesharing-Plattformen forderten. Dass so etwas mit dem Art. 14 des Grundgesetzes, der auch das Urheberrecht (auch von geistigem Eigentum) abdeckt, nur schwer vereinbar wäre, schien dabei nicht so richtig wichtig zu sein.
Wie kommt beim geistigen Eigentum Art 14 zum tragen? Urheberrechte sind schließlich keine Besitz- sondern Distributionsrechte. Das recht auf zeitlich exklusive Verwertung des Werkes.
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Sir Richfield
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von Sir Richfield »

Usul, geh mal einen Schritt zurück und lies dich selbst.
Ich glaube, du würfelst da ein paar Dinge zusammen und strickst dir daraus eine ungenaue Argumentation.

Ich weiß was du sagen willst und ich bin in Teilen sogar deiner Meinung, aber der Versuch, die kritisierte künstliche Verknappung einer unendlichen Ressource dem Empfänger in die Schuhe schieben zu wollen, schlägt fehl.

Und natürlich sind die Anbieter schuld an den Kopierschutzversuchen. Auf der Empfängerseite hat die keiner benötigt.

Hmm, nein, das ist zu kurz gedacht, Sir.
Auf irgendeine Weise musste man ja reagieren. Denn sonst hätte die Digitalisierung sich verselbstständigt.

Ich bin allerdings weiterhin der Meinung, dass da viele Kinder in Brunnen geworfen wurden. Ob man das Ruder noch mal rumbekommt, ist fragwürdig. Möglich ist das und dank starker Indie Szene und Dingen wie Kickstarter, was ja wie kein zweites beweist, dass es ausreichend Leute gibt, die einem FREIWILLIG! Geld für eine IDEE geben! haben wir sogar sowas wie *jetzt* die Möglichkeit dazu.
Auch wenn ich fürchte, dass das genauso umkippen wird wie zu der Zeit, als Spiele aus der Nische kamen und Massenmarkttauglich wurden.

Auch bin ich der festen Überzeugung, dass ich deutlich sehen kann, dass die Industrie als solche trotz immer vorhandener massenhafter Kopiererei gewachsen ist wie blöde.
Weshalb ich glaube, dass ihr immer lauteres Geheule eigentlich daher kommt, dass sie ihre Blase platzen sieht. Man erreicht einfach nicht immer noch mehr Kunden.

Natürlich ist es legitim dann zu versuchen, an die zu kommen, die ja offensichtlich das Produkt nutzen, aber keine Kunden sind. Ich halte nur den Weg für falsch.
(Jedesmal, wenn meine Freundin mit mir eine Folge Kalkofes Mattscheibe gucken will. Verdrehe ich die Augen, weil ich mir dann jedes Mal angucken muss, wie Kalkofe mir unterstellt, ich würde Raubmordkopieren. Das kann er aber nur dem Kunden unterstellen, denn wenn ich die DVDs aus dem Netz hätte, dann hätte ich die Folgen schön einzeln als .avi auf meiner NAS und hätte SOFORT Zugriff drauf.... Nein, da kann der Herr Kalkofe persönlich wahrscheinlich nichts für. Aber du wirst mir nicht glaubhaft vermitteln können, dass für so einen Blödsinn ein KUNDE verantwortlich ist...)

Ach, ich wollte doch nicht mehr ranten...
tamberlane
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von tamberlane »

billy coen 80 hat geschrieben: Sorry, aber du hast eine etwas merkwürdige Rechtsauffassung.
Rechtsauffassung ist völlig unerheblich, Realitätserfassung jedoch nicht.
Folgt man deinen Aussagen, ist so nämlich letztlich jeder Inhaber geistigen Eigentums an den Goodwill der Verbraucher gebunden. Jeder Autor muss sich drauf verlassen, dass ihm jeder, der sich eine Kopie seines letzten Romans aus dem Internet ausdruckt, auf die Ehrlichkeit des Kunden setzen, dass der sich das Buch entweder noch im Original kauft oder ihm Geld überweist, was das Buch ihm seiner Meinung nach Wert ist. Aber hey, er ist ja selber Schuld, warum muss er auch etwas so leicht kopierbares zur Verfügung stellen?
Stimmt. Bis auf das mit der Schuld. Schuld ist hier niemand, "Risiko" trifft es eher.
So vehement, wie du hier das "geistige Eigentum" als nonsens darstellst, sprichst du jedem Schöpfer "immaterieller" Güter das Recht ab, auch an seinem Werk zu verdienen.
Also diese Schlussfolgerung erschließt sich mir nicht. Nimm mal den Schaum vom Mund weg. Gute "Geistige Ergüsse" werden auch weiterhin genügend zahlungswillige Abnehmer finden, so wie es schon immer war. Jeder Künstlier darf, muss und soll mit seiner Kunst soviel verdienen, wie es den Leuten wert ist. Die Durchsetzung eines "Konsumverbotes / Verbot der Informationsaufnahme über die menschlichen Sinne" bei Lizenzierungsunwilligen Konsumenten durchsetzen zu wollen ist utopisch, mehr aber auch nicht.
billy coen 80
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von billy coen 80 »

Asturaetus hat geschrieben:Wie kommt beim geistigen Eigentum Art 14 zum tragen? Urheberrechte sind schließlich keine Besitz- sondern Distributionsrechte. Das recht auf zeitlich exklusive Verwertung des Werkes.
Das Urheberrecht ist darüber abgedeckt. Wurde vom Bundesverfassungsgericht festgelegt. Frag mich jetzt aber bitte nicht nach einer Urteilsnummer / -datum. Hab ich leider auf die Schnelle nix gefunden.
Nanimonai
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von Nanimonai »

Asturaetus hat geschrieben:
Nanimonai hat geschrieben: Dein Auto ist auch Dein Eigentum. Wenn Du Dir aber Teile einbaust, die in Deutschland nicht zugelassen sind, darfst Du damit auch nicht rumgurken.
Zu Hause bei mir im Hinterhof? Also im privaten Gebrauch?
Das kommt darauf an, welches Einbauteil das ist. Wenn der Erwerb eines bestimmten Einbauteils illegal ist, darfst Du damit auch nicht auf Deinem Grundstück rumfahren, denn die Rechtsbeugung hast Du ja bereits mit dem illegalen Kauf getätigt.
Wenn es sich nur um etwas legal erwerbbares handelt, wie etwa ein Ghostlight o.ä. darfst Du das einbauen und damit auf Deinem Grundstück rumfahren, aber eben nicht im Straßenverkehr.

Analog dazu die Konsole und die Entscheidung des OLG München: Kaufst Du Dir ein Teil zum Umgehen eines Kopierschutzes, war dieser Kauf illegal und demnach ist auch die spätere Verwendung illegal.

Kaufst Du Dir ein Kilo Heroin, ist die Verwendung in Deinen eigenen vier Wänden rechtlich logischerweise auch illegal.

Kann es sein, dass sich hier einige Leute absichtlich blöder stellen als sie sind?
tamberlane
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von tamberlane »

Nanimonai hat geschrieben:
Asturaetus hat geschrieben:
Nanimonai hat geschrieben:
Kaufst Du Dir ein Kilo Heroin, ist die Verwendung in Deinen eigenen vier Wänden rechtlich logischerweise auch illegal.
Und wieder falsch.
billy coen 80
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von billy coen 80 »

@ tamberlane

Bislang ist mein Mund noch von jeglichem Schaum befreit.

Ich empfinde solche Ansichten immer nur als etwas schwierig. Klar, es wird immer Leute geben, die von sich aus bereit sind, etwas für Dinge zu bezahlen, die ihnen gefallen. Aber ein allgemeines Recht auf Kopieren, auch wenn dies vom Rechteinhaber ausdrücklich nicht gewünscht ist, ist nicht förderlich, denn ich wage mal zu behaupten, dass nicht alle so ehrlich sind und wie eben beschrieben verfahren würden.

Ich empfinde es als legitim, wenn Rechteinhaber ihr Eigentum vor Kopien schützen bzw. gegen entsprechend illegale Kopien rechtlich vorgehen. Für den ehrlichen User, der für Werke, die ihn ansprechen, zu zahlen bereit ist, ergibt sich ja kein Unterschied. Der kommt nur bei denjenigen zum Tragen, die sich (prinzipiell) kostenlos Kopien besorgen. Die können so nicht erst (zumindest nicht legal) das vollständige Werk konusumieren, um dann zu entscheiden, ob sie ganz großzügig dem Schöpfer / Rechteinhaber ein paar Cent zukommen lassen... oder ach nee, heute doch mal nicht.

Ein Recht auf Konsumieren und dann abwägen, ob man bereit ist zu zahlen gibt es nirgends. Warum sollte das bei geistigem Eigentum anders sein?
Nanimonai
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von Nanimonai »

tamberlane hat geschrieben:Jeder Künstlier darf, muss und soll mit seiner Kunst soviel verdienen, wie es den Leuten wert ist.
Der "Dienst"leister darf also nie derjenige sein, der den Wert einer Ware, Leistung oder Dienstleistung bestimmt, sondern immer derjenige, der die Leistung empfängt oder sogar schon empfangen hat.
Spinn Deine Idee mal weiter und wende sie konsequent an:
Kostenlos essen, trinken, wohnen, weil man ja niemanden für irgend etwas bezahlen muss.

Prinzipiell netter Gedanke, so könnten wir auf Geld oder andere Tauschmittel vollkommen verzichten.

Keiner würde mehr arbeiten gehen, weil ja niemand gezwungen werden kann, Arbeitnehmer zu bezahlen.
-> Keine Waren mehr, keine Dienstleistungen für andere mehr.
-> Selbstversorger. Ur-Kommunismus. Anarchie.

Und jetzt frag Dich mal, wie lange eine solche Welt existieren würde?
Nanimonai
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von Nanimonai »

tamberlane hat geschrieben:
Nanimonai hat geschrieben:
Kaufst Du Dir ein Kilo Heroin, ist die Verwendung in Deinen eigenen vier Wänden rechtlich logischerweise auch illegal.
Und wieder falsch.
Bitte?
tamberlane
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von tamberlane »

billy coen 80 hat geschrieben:
Aber ein allgemeines Recht auf Kopieren, auch wenn dies vom Rechteinhaber ausdrücklich nicht gewünscht ist, ist nicht förderlich, denn ich wage mal zu behaupten, dass nicht alle so ehrlich sind und wie eben beschrieben verfahren würden.
Das verlangt ja auch keiner. Jedoch hören Lizenz-/Urheberrecht und wie dieser ganze Quatsch nun heißt genau dort auf, wo mein Eigentum beginnt.
Ich empfinde es als legitim, wenn Rechteinhaber ihr Eigentum vor Kopien schützen bzw. gegen entsprechend illegale Kopien rechtlich vorgehen.
Sehe ich genauso, ist sein Eigentum, er kann damit machen was er will.
Ein Recht auf Konsumieren und dann abwägen, ob man bereit ist zu zahlen gibt es nirgends. Warum sollte das bei geistigem Eigentum anders sein?
Ein "Recht auf Konsum" ist auch völlig absurd, weil doch auch bloß wieder Spinnerei. Für Konsum brauch ich kein Recht, das kann ich auch abseits jedweder Legalität. Schließlich hab ich die Input-Schnittstellen im/am Körper, die mir das ermöglichen.
Warum es beim geistigen Eigentum anders sein soll? Weil dort niemanden etwas weggenommen wird, wenn ein Lizenzumgeher es trotz "Verbots" konsumiert.
tamberlane
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von tamberlane »

Nanimonai hat geschrieben: Kostenlos essen, trinken, wohnen, weil man ja niemanden für irgend etwas bezahlen muss.
...
Und jetzt frag Dich mal, wie lange eine solche Welt existieren würde?
Essen, Trinken und Wohnen sind aber nicht beliebig vervielfältigbar. Will sagen, gebe ich jemanden ein Brot, fehlt es einem anderen.
Nanimonai hat geschrieben:Bitte?
Was daran verstehst du nicht? Die Verwendung("Konsum") des illegal erworbenen Heroins in deinen 4 Wänden ist nicht illegal. Einfach nur deshalb, weil dein Körper dein Eigentum ist und du ihn schädigen kannst, wie du es für richtig hälst.
Nanimonai
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von Nanimonai »

tamberlane hat geschrieben:Für Konsum brauch ich kein Recht, das kann ich auch abseits jedweder Legalität. Schließlich hab ich die Input-Schnittstellen im/am Körper, die mir das ermöglichen.
Warum es beim geistigen Eigentum anders sein soll?
Ist es doch nicht.
Du kannst geistiges Eigentum abseits jedweder Legalität konsumieren, genauso, wie Du Dich in eine Kneipe begeben und Dich unter den Zapfhahn legen kannst. Du musst nur mit den Konsequenzen leben.
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Sir Richfield
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von Sir Richfield »

billy coen 80 hat geschrieben:Für den ehrlichen User, der für Werke, die ihn ansprechen, zu zahlen bereit ist, ergibt sich ja kein Unterschied.
Auch wenn du diesen Satz mit den nächsten in einen anderen Kontext setzt: Das ist leider technisch nicht korrekt.
Wirklich keinen Unterschied macht das für den Nutzer unlizensierter Kopien: Der hat damals ein paar Dateien im Zielverzeichnis überschrieben, der überschreibt heute noch ein paar Dateien im Zielverzeichnis.
Der kommt nur bei denjenigen zum Tragen, die sich (prinzipiell) kostenlos Kopien besorgen. Die können so nicht erst (zumindest nicht legal) das vollständige Werk konusumieren, um dann zu entscheiden, ob sie ganz großzügig dem Schöpfer / Rechteinhaber ein paar Cent zukommen lassen... oder ach nee, heute doch mal nicht.
Doch, können sie. Das ist ja die Herausforderung. ;)
(Ich weiß, wie du es meintest!)
Ein Recht auf Konsumieren und dann abwägen, ob man bereit ist zu zahlen gibt es nirgends. Warum sollte das bei geistigem Eigentum anders sein?
Weil der Vergleich ein ganz klein wenig hinkt.
Das ist ja, was der Einzelhandel in seinem Versuch, gegen die Digitalisierung zu kämpfen, ins Feld führt: Dass man dort ja an dem Produkt schnuppern und sich beraten lassen kann.
Sprich, bei materiellen Gütern wird dir eher die Möglichkeit eingeräumt, das Produkt VOR dem Kauf mindestens einer Sichtprüfung zu unterziehen. Hat man diese Möglichkeit nicht, so hat Deutschland das Fernabsatzgesetzt vorbereitet. Du kannst 14 Tage lang entscheiden, ob du etwas bekommen hast, das dein Geld wert ist. (Und auch sonst wird einem bei materiellen Gütern eingeräumt, dass man schadhafte Dinge zurückgeben kann. Solch eine Kulanz trifft man bei Spielen gerade mal bei EA, ausgerechnet. Und auch nur, weil die dank Origin meinen, die volle Kontrolle über die Lizenznutzung zu haben.)
Bei Lizenzen geht das nicht!

Um eine Lizenz prüfen zu können, muss es entweder eine Demo geben (das Thema ist tot!) oder jemand in deiner Umgebung hat die Lizenz bereits gekauft.
Bei IGs kannst du immer erst nach dem Kauf entscheiden, ob dir das Produkt das Geld wert war. Aber dann kannst du das nicht mehr rückgängig machen, was du wie o.a. erwähnt bei beweglichen Gegenständen eher kannst. (Ein wirkliches RECHT darauf müsste ich recherchieren, mir ist da nur eine Menge Grau mit Kulanz des Einzelhändlers bekannt)

Ich stelle mir eher die Frage, warum es immer noch Leute gibt, die Spiele blind vorbestellen, obschon sie schon mehrfach mit fehlerhaften Produkten auf die Nase gefallen sind.
Sprich, ich wundere mich, warum die Branche mit DEN Voraussetzungen (Kundengängelung, Geldverschwendung, Fehlerhafte Produkte, Fokus auf Marketing statt Qualitätssicherung) überhaupt noch existiert.
tamberlane
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer

Beitrag von tamberlane »

Nanimonai hat geschrieben:
tamberlane hat geschrieben:Für Konsum brauch ich kein Recht, das kann ich auch abseits jedweder Legalität. Schließlich hab ich die Input-Schnittstellen im/am Körper, die mir das ermöglichen.
Warum es beim geistigen Eigentum anders sein soll?
Ist es doch nicht.
Du kannst geistiges Eigentum abseits jedweder Legalität konsumieren, genauso, wie Du Dich in eine Kneipe begeben und Dich unter den Zapfhahn legen kannst. Du musst nur mit den Konsequenzen leben.
Nur sind halt beides unterschiedliche Paar Schuhe. Das eine ist ein schadenersatzpflichtiger Verbrauch einer begrenzten Ressource (Bier), das andere eine Nutzung beliebig vervielfältigbarer Informationen.