Sorry, aber du hast eine etwas merkwürdige Rechtsauffassung. Folgt man deinen Aussagen, ist so nämlich letztlich jeder Inhaber geistigen Eigentums an den Goodwill der Verbraucher gebunden. Jeder Autor muss sich drauf verlassen, dass ihm jeder, der sich eine Kopie seines letzten Romans aus dem Internet ausdruckt, auf die Ehrlichkeit des Kunden setzen, dass der sich das Buch entweder noch im Original kauft oder ihm Geld überweist, was das Buch ihm seiner Meinung nach Wert ist. Aber hey, er ist ja selber Schuld, warum muss er auch etwas so leicht kopierbares zur Verfügung stellen?tamberlane hat geschrieben:Meine Konsole ist gar wohl mein Eigentum mit dem ich machen kann was ich will.
"Geistiges Eigentum" ( a la Softwarelizenzen) jedoch ist nur eines: geistiger Dünnschiss, virtuelles Geschwurbel, Fantasie, nicht real.
Künstliche Verknappung an sich beliebig vervielfältigbarer immaterieller Güter ist immer an den Goodwill des Users gebunden. Auch wenn das die "Rechteverwerter" gerne anders hätten, aber Wunschdenken bleibt immer Wunschdenken.
Wer nicht will, dass seine Informationen vervielfältigt werden, hat nur eine Wahl: gar keine Informationen zur Verfügung zu stellen. Und das gilt für alle immateriellen Güter.
So vehement, wie du hier das "geistige Eigentum" als nonsens darstellst, sprichst du jedem Schöpfer "immaterieller" Güter das Recht ab, auch an seinem Werk zu verdienen.
Diese herablassenden Aussagen bzgl. des geistigen Eigentums hörte man auch immer wieder von Parteimitgliedern der "Piraten", die ja auch in ihrem Wahlprogramm ein Verbot von Kopierschutz und eine Legalisierung von Filesharing-Plattformen forderten. Dass so etwas mit dem Art. 14 des Grundgesetzes, der auch das Urheberrecht (auch von geistigem Eigentum) abdeckt, nur schwer vereinbar wäre, schien dabei nicht so richtig wichtig zu sein.
