Wie oben schon geschrieben wurde, es gibt halt (noch) keine Alternative dazu. Beim 3DS hat man das zwei Jahre nach dem Start glaube ich per Update nachgeliefert. Und wenn ich mich nicht irre sind auch da ein paar Spiele von ausgenommen, wie bei Sony auch, Pokemon zum Beispiel. Die zögern da klar wegen der Gefahr durch Hacks.
Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz
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yopparai
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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz
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nawarI
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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz
ich stelle mir gerade ein Mädl vor, das ihrem Freund ne Switch zum Geburtstag schenkt, vorher aber alle möglichen Regularien einstellt, dass er nur zocken darf, wenn sie es erlaubt. Das heißt, wenn die Bude gescheid sauber ist, er auch mal was zu essen gemacht hat und er auch lieb genug zu ihr war. Ab 22 Uhr geht die Konsole dann auf Stand By, weil er dann Zeit mit ihr verbringen soll. <3
Zugegeben, ich halte nicht viel von übertriebenen Regularien.
Die Eltern müssen erstmal ihre Kinder aufklären, Verständnis schaffen und selber auch Verständnis zeigen. Berichte sind erstmal in Ordnung. Ne Zwangssperre und Zwangsabschaltung ab einer gewissen Uhrzeit sollten erst das letzte Mittel sein.
Wobei... Ne Zwangssperre ab 1 Uhr Morgens hätte mir im Alter von 15 bis 25 Jahren auch noch was gebracht... D:
Zugegeben, ich halte nicht viel von übertriebenen Regularien.
Die Eltern müssen erstmal ihre Kinder aufklären, Verständnis schaffen und selber auch Verständnis zeigen. Berichte sind erstmal in Ordnung. Ne Zwangssperre und Zwangsabschaltung ab einer gewissen Uhrzeit sollten erst das letzte Mittel sein.
Wobei... Ne Zwangssperre ab 1 Uhr Morgens hätte mir im Alter von 15 bis 25 Jahren auch noch was gebracht... D:
- Todesglubsch
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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz
Nö, versteh ich immer noch nicht. Was sind denn die rechtlichen Grenzen, die Nintendo einhält, Sony und Microsoft aber nicht? Bei den letzten kann man auch die Spiele nach Alterswertung sperren und, wie hier geschrieben, bei MS geht wohl auch eine Zeitsteuerung. D.h. der einzige Unterschied ist die Überwachungsfunktion - und das hat doch nichts mit irgendwelchen deutschen Rechten zu tun.MrLetiso hat geschrieben: ↑08.05.2018 07:07 Vielleicht bezieht sich das auf den Teil in der Pressemitteilung (letzter Satz im Zitat):
Gemäß den neuen gesetzlichen Regularien sind die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Eignungsprüfung von Jugendschutzprogrammen zuständig. Die KJM überprüft anschließend, ob die Selbstkontrolleinrichtung die rechtlichen Grenzen ihres Beurteilungsspielraums eingehalten hat.
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yopparai
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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz
Was Nintendo in dem entsprechenden Video zu dem Feature (das mit Bowser und Bowser Jr. gerade leider den Link nicht zur Hand) übrigens selbst auch sagt. Afaik bekommt man erstmal nur ne Mitteilung eingeblendet, dass die Zeit um ist. Das Kind bekommt also schon noch die Gelegenheit, sich freiwillig an die Regeln zu halten.
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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz
Das hängt meiner Meinung nach nicht vom Alter, sondern eindeutig vom geistigen Entwicklungsstand der Person ab.sabienchen hat geschrieben: ↑08.05.2018 09:22Ich sähe es auch bei einem 14-jährigen Kind bereits als mehr als grenzwertig an.
Es gibt auch offiziell für unmündig erklärte Volljährige, die einen "Erziehungsberechtigten" (die korrekte Bezeichnung will mir gerade nicht einfallen) benötigen.
Meine Schwester z. B. ist 36 Jahre alt - aber wenn es nach mir ginge, dann würde ich sie noch nichtmal Die Simpsons schauen lassen, weil sie selbst dafür zu dämlich ist und den Humor in den falschen Hals bekommt...
Im Umkehrschluss kann auch ein sehr junges Kind mental bereits sehr fortgeschritten sein und Eindrücke sehr gut einschätzen.
In diesem Fall bleibt zwar die gesetzliche Minderjährigkeit, aber trotzdem dürfen Eltern selbst einschätzen, welche Medien deren Kind konsumieren kann und darf.
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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz
Und dazu dieser suuuuuuper süße Trailer 
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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz
Das Alter alleine ist sicher nicht das ausschließliche Beurteilungskriterium, gibt allgemein aber schonmal eine sehr gute Richtung an.casanoffi hat geschrieben: ↑08.05.2018 10:26Das hängt meiner Meinung nach nicht vom Alter, sondern eindeutig vom geistigen Entwicklungsstand der Person ab.sabienchen hat geschrieben: ↑08.05.2018 09:22Ich sähe es auch bei einem 14-jährigen Kind bereits als mehr als grenzwertig an.
Es gibt auch offiziell für unmündig erklärte Volljährige, die einen "Erziehungsberechtigten" (die korrekte Bezeichnung will mir gerade nicht einfallen) benötigen.
Siehe bspw. unser Jugendstrafrecht und seine Ausnahmeregelung.
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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz
Cloud Saves werden definitiv etwas kosten, genauer gesagt 20€ im Jahr. Dafür gibt es 20 NES Titel "gratis" dazu. Wurde gerade erst bestätigt.Akabei hat geschrieben: ↑08.05.2018 09:23Wundern würde es mich allerdings nicht.Trimipramin hat geschrieben: ↑08.05.2018 09:20Ah okay, cool.Aber ich hoffe, dass es nur im Zuge dessen veröffentlich wird und nicht Bestandteil des kostenpflichtigen Angebots ist. Das fände ich..nicht so pralle.
Wird es nicht bei Sony auch so gehandhabt, dass es Cloud Saves nur mit PS+ gibt?
Quelle: https://www.computerbase.de/2018-05/nin ... games-nes/
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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz
Das denke ich auch, anders würde es sich auch schwer regeln lassen, weil man ohne grundsätzliche Altersgrenze dann permanent eine Ausnahmeregelung bräuchte (was ich zwar für richtig halten würde, es ließe sich aber eben extrem schwer handhaben).sabienchen hat geschrieben: ↑08.05.2018 10:33 Das Alter alleine ist sicher nicht das ausschließliche Beurteilungskriterium, gibt allgemein aber schonmal eine sehr gute Richtung an.
Siehe bspw. unser Jugendstrafrecht und seine Ausnahmeregelung.
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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz
Todesglubsch hat geschrieben: ↑08.05.2018 10:05 Nö, versteh ich immer noch nicht. Was sind denn die rechtlichen Grenzen, die Nintendo einhält, Sony und Microsoft aber nicht? Bei den letzten kann man auch die Spiele nach Alterswertung sperren und, wie hier geschrieben, bei MS geht wohl auch eine Zeitsteuerung. D.h. der einzige Unterschied ist die Überwachungsfunktion - und das hat doch nichts mit irgendwelchen deutschen Rechten zu tun.

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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz
Er hat aber total Recht. Ich sehe den Zusammenhang auch nicht.MrLetiso hat geschrieben: ↑08.05.2018 11:19Todesglubsch hat geschrieben: ↑08.05.2018 10:05 Nö, versteh ich immer noch nicht. Was sind denn die rechtlichen Grenzen, die Nintendo einhält, Sony und Microsoft aber nicht? Bei den letzten kann man auch die Spiele nach Alterswertung sperren und, wie hier geschrieben, bei MS geht wohl auch eine Zeitsteuerung. D.h. der einzige Unterschied ist die Überwachungsfunktion - und das hat doch nichts mit irgendwelchen deutschen Rechten zu tun.![]()
Ich darf als Erziehungsberechtigter einem 6 jährigen 5 Stunden am Tag USK18 Titel spielen lassen und verstoße damit nicht gegen irgendein Gesetz. Wäre auch noch schöner ...
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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz
Habe nichts anderes behauptet
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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz
..Aufsicht heißt nicht "volle" Kontrolle.ronny_83 hat geschrieben: ↑08.05.2018 10:56Ich nicht, zumindest nicht die Einstellung der Altersbeschränkung. Die Elternaufsichtspflicht geht bis zum 18. Lebensjahr eines Kindes. Klar werden vernünftige Eltern Beschränkungen und Aufsichten mit dem Alter lockern, wenn das Kind sich entsprechend entwickelt hat und verhält.sabienchen hat geschrieben: ↑08.05.2018 09:22 Ich sähe es auch bei einem 14-jährigen Kind bereits als mehr als grenzwertig an.
Und "ab nem gewissen Alter" aka "geistige Reife" aka "wie auch immer du es nennen magst" muss ich nicht Wissen und Einschränken, was mein Kind ganz genau macht.
So seh ich das. Du sagtest ja bereits, du sähest es anders.
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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz
..also ich als 14-jährige würde mir dann eben mein eigenes Tablet oder Switch kaufen und vor Dir geheim halten..ronny_83 hat geschrieben: ↑08.05.2018 12:11 Ich sehe es durchaus gerechtfertigt, mein Kind zu maßregeln mit Spielverboten oder es einzuschränken, wenn ich merke, dass es durch übermäßigen Konsum von Videospielen andere Dinge vernachlässigt. Das würde ich auch bis zum 17. Lebensjahr durchziehen. Das machen auch viele Eltern so. Das hat nix mit Spionage zu tun oder mein Kind absichtlich in seinen Bedürfnissen einschränken, sondern ist Teil einer ganz normalen Erziehung und Steuerung von Fehlentwicklungen.
Ist natürlich auch ne Lösung..
//Und dann geh ich armes Ding online damit und Du entdeckst es über RouterLogs..
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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz
sabienchen hat geschrieben: ↑08.05.2018 12:18
..also ich als 14-jährige würde mir dann eben mein eigenes Tablet oder Switch kaufen und vor Dir geheim halten..
Ist natürlich auch ne Lösung..
//Und dann geh ich armes Ding online damit und Du entdeckst es über RouterLogs..![]()
So viel zu der von mir eben erwähnten Kreativität.
