Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz

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yopparai
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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz

Beitrag von yopparai »

Akabei hat geschrieben: 08.05.2018 09:23 Wird es nicht bei Sony auch so gehandhabt, dass es Cloud Saves nur mit PS+ gibt?
Wie oben schon geschrieben wurde, es gibt halt (noch) keine Alternative dazu. Beim 3DS hat man das zwei Jahre nach dem Start glaube ich per Update nachgeliefert. Und wenn ich mich nicht irre sind auch da ein paar Spiele von ausgenommen, wie bei Sony auch, Pokemon zum Beispiel. Die zögern da klar wegen der Gefahr durch Hacks.
nawarI
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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz

Beitrag von nawarI »

ich stelle mir gerade ein Mädl vor, das ihrem Freund ne Switch zum Geburtstag schenkt, vorher aber alle möglichen Regularien einstellt, dass er nur zocken darf, wenn sie es erlaubt. Das heißt, wenn die Bude gescheid sauber ist, er auch mal was zu essen gemacht hat und er auch lieb genug zu ihr war. Ab 22 Uhr geht die Konsole dann auf Stand By, weil er dann Zeit mit ihr verbringen soll. <3

Zugegeben, ich halte nicht viel von übertriebenen Regularien.
Die Eltern müssen erstmal ihre Kinder aufklären, Verständnis schaffen und selber auch Verständnis zeigen. Berichte sind erstmal in Ordnung. Ne Zwangssperre und Zwangsabschaltung ab einer gewissen Uhrzeit sollten erst das letzte Mittel sein.
Wobei... Ne Zwangssperre ab 1 Uhr Morgens hätte mir im Alter von 15 bis 25 Jahren auch noch was gebracht... D:
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Todesglubsch
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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz

Beitrag von Todesglubsch »

MrLetiso hat geschrieben: 08.05.2018 07:07 Vielleicht bezieht sich das auf den Teil in der Pressemitteilung (letzter Satz im Zitat):
Gemäß den neuen gesetzlichen Regularien sind die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Eignungsprüfung von Jugendschutzprogrammen zuständig. Die KJM überprüft anschließend, ob die Selbstkontrolleinrichtung die rechtlichen Grenzen ihres Beurteilungsspielraums eingehalten hat.
Nö, versteh ich immer noch nicht. Was sind denn die rechtlichen Grenzen, die Nintendo einhält, Sony und Microsoft aber nicht? Bei den letzten kann man auch die Spiele nach Alterswertung sperren und, wie hier geschrieben, bei MS geht wohl auch eine Zeitsteuerung. D.h. der einzige Unterschied ist die Überwachungsfunktion - und das hat doch nichts mit irgendwelchen deutschen Rechten zu tun.
yopparai
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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz

Beitrag von yopparai »

nawarI hat geschrieben: 08.05.2018 10:04 Ne Zwangssperre und Zwangsabschaltung ab einer gewissen Uhrzeit sollten erst das letzte Mittel sein.
Was Nintendo in dem entsprechenden Video zu dem Feature (das mit Bowser und Bowser Jr. gerade leider den Link nicht zur Hand) übrigens selbst auch sagt. Afaik bekommt man erstmal nur ne Mitteilung eingeblendet, dass die Zeit um ist. Das Kind bekommt also schon noch die Gelegenheit, sich freiwillig an die Regeln zu halten.
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casanoffi
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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz

Beitrag von casanoffi »

sabienchen hat geschrieben: 08.05.2018 09:22
ronny_83 hat geschrieben: 08.05.2018 09:08
sabienchen hat geschrieben: 08.05.2018 08:40
..hängt stark vom Alter ab...
Na ja. Ich gehe davon aus, dass die wenigsten Eltern ihren 17-jährigen Kindern diese App-Kontrolle aufdrücken.
Ich sähe es auch bei einem 14-jährigen Kind bereits als mehr als grenzwertig an.
Das hängt meiner Meinung nach nicht vom Alter, sondern eindeutig vom geistigen Entwicklungsstand der Person ab.
Es gibt auch offiziell für unmündig erklärte Volljährige, die einen "Erziehungsberechtigten" (die korrekte Bezeichnung will mir gerade nicht einfallen) benötigen.

Meine Schwester z. B. ist 36 Jahre alt - aber wenn es nach mir ginge, dann würde ich sie noch nichtmal Die Simpsons schauen lassen, weil sie selbst dafür zu dämlich ist und den Humor in den falschen Hals bekommt...


Im Umkehrschluss kann auch ein sehr junges Kind mental bereits sehr fortgeschritten sein und Eindrücke sehr gut einschätzen.
In diesem Fall bleibt zwar die gesetzliche Minderjährigkeit, aber trotzdem dürfen Eltern selbst einschätzen, welche Medien deren Kind konsumieren kann und darf.
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Jazzdude
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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz

Beitrag von Jazzdude »

Und dazu dieser suuuuuuper süße Trailer :D
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sabienchen.banned
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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz

Beitrag von sabienchen.banned »

casanoffi hat geschrieben: 08.05.2018 10:26
sabienchen hat geschrieben: 08.05.2018 09:22
ronny_83 hat geschrieben: 08.05.2018 09:08 Na ja. Ich gehe davon aus, dass die wenigsten Eltern ihren 17-jährigen Kindern diese App-Kontrolle aufdrücken.
Ich sähe es auch bei einem 14-jährigen Kind bereits als mehr als grenzwertig an.
Das hängt meiner Meinung nach nicht vom Alter, sondern eindeutig vom geistigen Entwicklungsstand der Person ab.
Es gibt auch offiziell für unmündig erklärte Volljährige, die einen "Erziehungsberechtigten" (die korrekte Bezeichnung will mir gerade nicht einfallen) benötigen.
Das Alter alleine ist sicher nicht das ausschließliche Beurteilungskriterium, gibt allgemein aber schonmal eine sehr gute Richtung an.
Siehe bspw. unser Jugendstrafrecht und seine Ausnahmeregelung.
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cM0
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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz

Beitrag von cM0 »

Akabei hat geschrieben: 08.05.2018 09:23
Trimipramin hat geschrieben: 08.05.2018 09:20
Levi  hat geschrieben: 08.05.2018 09:09

Die kommen ganz offiziell jetzt mit Nintendo online im... September (?)

Ansonsten: ich nutz die Funktion als "Wecker", sollte es abends mal etwas länger werden :D
Ah okay, cool. :) Aber ich hoffe, dass es nur im Zuge dessen veröffentlich wird und nicht Bestandteil des kostenpflichtigen Angebots ist. Das fände ich..nicht so pralle.
Wundern würde es mich allerdings nicht.

Wird es nicht bei Sony auch so gehandhabt, dass es Cloud Saves nur mit PS+ gibt?
Cloud Saves werden definitiv etwas kosten, genauer gesagt 20€ im Jahr. Dafür gibt es 20 NES Titel "gratis" dazu. Wurde gerade erst bestätigt.
Quelle: https://www.computerbase.de/2018-05/nin ... games-nes/
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casanoffi
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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz

Beitrag von casanoffi »

sabienchen hat geschrieben: 08.05.2018 10:33 Das Alter alleine ist sicher nicht das ausschließliche Beurteilungskriterium, gibt allgemein aber schonmal eine sehr gute Richtung an.
Siehe bspw. unser Jugendstrafrecht und seine Ausnahmeregelung.
Das denke ich auch, anders würde es sich auch schwer regeln lassen, weil man ohne grundsätzliche Altersgrenze dann permanent eine Ausnahmeregelung bräuchte (was ich zwar für richtig halten würde, es ließe sich aber eben extrem schwer handhaben).
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MrLetiso
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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz

Beitrag von MrLetiso »

Todesglubsch hat geschrieben: 08.05.2018 10:05 Nö, versteh ich immer noch nicht. Was sind denn die rechtlichen Grenzen, die Nintendo einhält, Sony und Microsoft aber nicht? Bei den letzten kann man auch die Spiele nach Alterswertung sperren und, wie hier geschrieben, bei MS geht wohl auch eine Zeitsteuerung. D.h. der einzige Unterschied ist die Überwachungsfunktion - und das hat doch nichts mit irgendwelchen deutschen Rechten zu tun.
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Alter Sack
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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz

Beitrag von Alter Sack »

MrLetiso hat geschrieben: 08.05.2018 11:19
Todesglubsch hat geschrieben: 08.05.2018 10:05 Nö, versteh ich immer noch nicht. Was sind denn die rechtlichen Grenzen, die Nintendo einhält, Sony und Microsoft aber nicht? Bei den letzten kann man auch die Spiele nach Alterswertung sperren und, wie hier geschrieben, bei MS geht wohl auch eine Zeitsteuerung. D.h. der einzige Unterschied ist die Überwachungsfunktion - und das hat doch nichts mit irgendwelchen deutschen Rechten zu tun.
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Er hat aber total Recht. Ich sehe den Zusammenhang auch nicht.
Ich darf als Erziehungsberechtigter einem 6 jährigen 5 Stunden am Tag USK18 Titel spielen lassen und verstoße damit nicht gegen irgendein Gesetz. Wäre auch noch schöner ...
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MrLetiso
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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz

Beitrag von MrLetiso »

Alter Sack hat geschrieben: 08.05.2018 11:48 Er hat aber total Recht.
Habe nichts anderes behauptet :D
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sabienchen.banned
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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz

Beitrag von sabienchen.banned »

ronny_83 hat geschrieben: 08.05.2018 10:56
sabienchen hat geschrieben: 08.05.2018 09:22 Ich sähe es auch bei einem 14-jährigen Kind bereits als mehr als grenzwertig an.
Ich nicht, zumindest nicht die Einstellung der Altersbeschränkung. Die Elternaufsichtspflicht geht bis zum 18. Lebensjahr eines Kindes. Klar werden vernünftige Eltern Beschränkungen und Aufsichten mit dem Alter lockern, wenn das Kind sich entsprechend entwickelt hat und verhält.
..Aufsicht heißt nicht "volle" Kontrolle.
Und "ab nem gewissen Alter" aka "geistige Reife" aka "wie auch immer du es nennen magst" muss ich nicht Wissen und Einschränken, was mein Kind ganz genau macht.
So seh ich das. Du sagtest ja bereits, du sähest es anders.
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sabienchen.banned
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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz

Beitrag von sabienchen.banned »

ronny_83 hat geschrieben: 08.05.2018 12:11 Ich sehe es durchaus gerechtfertigt, mein Kind zu maßregeln mit Spielverboten oder es einzuschränken, wenn ich merke, dass es durch übermäßigen Konsum von Videospielen andere Dinge vernachlässigt. Das würde ich auch bis zum 17. Lebensjahr durchziehen. Das machen auch viele Eltern so. Das hat nix mit Spionage zu tun oder mein Kind absichtlich in seinen Bedürfnissen einschränken, sondern ist Teil einer ganz normalen Erziehung und Steuerung von Fehlentwicklungen.
..also ich als 14-jährige würde mir dann eben mein eigenes Tablet oder Switch kaufen und vor Dir geheim halten..
Ist natürlich auch ne Lösung..


//Und dann geh ich armes Ding online damit und Du entdeckst es über RouterLogs.. :Häschen:
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stormgamer
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Re: Nintendo Switch: USK und KJM loben das Jugendschutzsystem als gutes Beispiel für modernen Jugendmedienschutz

Beitrag von stormgamer »

sabienchen hat geschrieben: 08.05.2018 12:18
..also ich als 14-jährige würde mir dann eben mein eigenes Tablet oder Switch kaufen und vor Dir geheim halten..
Ist natürlich auch ne Lösung..


//Und dann geh ich armes Ding online damit und Du entdeckst es über RouterLogs.. :Häschen:
:lol: :lol: :lol:
So viel zu der von mir eben erwähnten Kreativität.

8O jetzt wo du es sagst, das hat ein Freund von mir in Form eines Gameboys auch damals gemacht