PlayStation 3: Mit Kindersicherung
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- Eisregen121
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johndoe-freename-84142
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johndoe-freename-50013
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@ Sandstrudler
Komm wir legen zusammen und kaufen Blumen und Pralinen für Microsoft.
was dir hier alle sagen wollen ist, dass Microsoft die Kindersicherung nicht erfunden hat. Sie haben sie lediglich auf die Konsole ausgeweitet. Was für eine Glanzleistung!!! Bei Toyota klopft man sich ja auch immernoch dafür auf die Schulter, dass man den Airbag, den Mercedes erfunden hat, noch vor Mitsubishi verbaut hatte....
Komm wir legen zusammen und kaufen Blumen und Pralinen für Microsoft.
was dir hier alle sagen wollen ist, dass Microsoft die Kindersicherung nicht erfunden hat. Sie haben sie lediglich auf die Konsole ausgeweitet. Was für eine Glanzleistung!!! Bei Toyota klopft man sich ja auch immernoch dafür auf die Schulter, dass man den Airbag, den Mercedes erfunden hat, noch vor Mitsubishi verbaut hatte....
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johndoe-freename-84142
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louplex
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Idun
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@ eisregen
Also ich könnte bei Premiere Pornos sehen, daß ist da schon seit längerer Zeit erlaubt und grundsätzlich auch gar nicht in Deutschland verboten.
Das hat aber wieder mal was mit der Kindersicherung zu tun.
Aber insgesamt würde ich mal sagen, daß heute viel mehr Spiele ungeschnitten auf den Markt kommen, als noch vor 5 Jahren, das neue Jugendschutzgesetz hat es möglich gemacht, denn heute können Spiele mit einer Altersfreigabe von 18 Jahren nicht mehr auf dem Index landen, während früher jedes Spiel dort hätte landen können, egal für welches Alter es eingestuft war.
Und die paar nicht veröffentlichten oder geschnittenen Spiele, lassen sich auch ganz einfach aus dem Ausland bestellen. Vielleicht sollte man in Deutschland die ganze Sache beenden, denn das ist nur eine Insellösung, die nicht funktioniert. Und was man nicht legal bekommen kann, läßt sich auch anders beschaffen.
Ich persönlich weiß gar nicht, wie ein geschnittenes Spiel aussieht, bei mir ist alles uncut ( und ich bin noch nicht massenmordend durch die Straßen gezogen, um das auch noch mal festzuhalten) .
MfG Idun
Also ich könnte bei Premiere Pornos sehen, daß ist da schon seit längerer Zeit erlaubt und grundsätzlich auch gar nicht in Deutschland verboten.
Das hat aber wieder mal was mit der Kindersicherung zu tun.
Aber insgesamt würde ich mal sagen, daß heute viel mehr Spiele ungeschnitten auf den Markt kommen, als noch vor 5 Jahren, das neue Jugendschutzgesetz hat es möglich gemacht, denn heute können Spiele mit einer Altersfreigabe von 18 Jahren nicht mehr auf dem Index landen, während früher jedes Spiel dort hätte landen können, egal für welches Alter es eingestuft war.
Und die paar nicht veröffentlichten oder geschnittenen Spiele, lassen sich auch ganz einfach aus dem Ausland bestellen. Vielleicht sollte man in Deutschland die ganze Sache beenden, denn das ist nur eine Insellösung, die nicht funktioniert. Und was man nicht legal bekommen kann, läßt sich auch anders beschaffen.
Ich persönlich weiß gar nicht, wie ein geschnittenes Spiel aussieht, bei mir ist alles uncut ( und ich bin noch nicht massenmordend durch die Straßen gezogen, um das auch noch mal festzuhalten) .
MfG Idun
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johndoe-freename-82921
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Erm, meines Wissens nach falsch. Wie früher kann alles auf Antrag indiziert werden.Idun hat geschrieben: Aber insgesamt würde ich mal sagen, daß heute viel mehr Spiele ungeschnitten auf den Markt kommen, als noch vor 5 Jahren, das neue Jugendschutzgesetz hat es möglich gemacht, denn heute können Spiele mit einer Altersfreigabe von 18 Jahren nicht mehr auf dem Index landen, während früher jedes Spiel dort hätte landen können, egal für welches Alter es eingestuft war.
Beispiele?
Juni 2005
Indizierungen
Blood Rayne 2
engl. Demoversion
Majesco Games, Edison/USA
BAnz. Nr. 120 vom 30.06.2005 [A]
Resident Evil 4
engl. Version
Nintendo Gamecube
Capcom Entertainment, Sunnyvale/USA
BAnz. Nr. 120 vom 30.06.2005 [A]
Shellshock Nam '67
X-BOX
Eidos Interactive, Hamburg
BAnz. Nr. 120 vom 30.06.2005 [A]
State of Emergency
X-BOX
Take Two Interactive, Windsor/GB
BAnz. Nr. 120 vom 30.06.2005 [A]
Was bedeutet die erweiterte Kennzeichnung indizierter Trägermedien nach [A] & ?
Seit dem 01.04.2003 enthalten diese Webseiten die derzeitigen Einträge der öffentlichen Liste indizierter Trägermedien, die jugendgefährdend sind [A] und bestimmten Verbreitungsverboten des § 15 Jugendschutzgesetz (JuSchG) unterliegen sowie die öffentliche Liste der Trägermedien für die nach Einschätzung der BPjM die weitgehenden Verbreitungsverbote des Strafgesetzbuches (StGB) gelten. Einträge ohne die entsprechende erweiterte Kennzeichnung [A] und erfolgten vor dem 01.04.2003.
www.bpjm.com
Vielen dank an die Games & Movie-Community für's "leihen" des Postings.
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Idun
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Meines Wissenstandes nach, können keine Medien mehr auf dem Index landen, die von der USK / FSK eine Altersfreigabe bekommen haben.
\" keine Jugendfreigabe\" ist z. B. keine Alterfreigabe, \"freigegeben ab 18\" schon. Das Spiele aus dem Ausland nicht grundsätzlich geprüft werden, versteht sich ja eigentlich von selbst, folglich sind alle nicht geprüften Spiele erstmal nur ab 18 erhältich und immer noch indizierbar ( da ja keine deutsche Alterfreigabe).
MfG Idun
\" keine Jugendfreigabe\" ist z. B. keine Alterfreigabe, \"freigegeben ab 18\" schon. Das Spiele aus dem Ausland nicht grundsätzlich geprüft werden, versteht sich ja eigentlich von selbst, folglich sind alle nicht geprüften Spiele erstmal nur ab 18 erhältich und immer noch indizierbar ( da ja keine deutsche Alterfreigabe).
MfG Idun
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Idun
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Nachtrag ( führt doch mal ne EDIT Funktion ein ):
So oder so ählich kann man es auf fast allen relevanten Internetseiten lesen:
\"Herstellern von Computerspielen bietet das neue Gesetz neue Sicherheiten. Ist ein Produkt einmal von der USK gekennzeichnet, kann es im Nachhinein nicht mehr indiziert, also in die Liste der \"jugendgefährdenden Medien\" aufgenommen werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit für die Bundesländer, bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdenden Medien (BpjM)einen Antrag auf Indizierung einzureichen, noch während des Prüfverfahrens.\"
MfG Idun
So oder so ählich kann man es auf fast allen relevanten Internetseiten lesen:
\"Herstellern von Computerspielen bietet das neue Gesetz neue Sicherheiten. Ist ein Produkt einmal von der USK gekennzeichnet, kann es im Nachhinein nicht mehr indiziert, also in die Liste der \"jugendgefährdenden Medien\" aufgenommen werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit für die Bundesländer, bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdenden Medien (BpjM)einen Antrag auf Indizierung einzureichen, noch während des Prüfverfahrens.\"
MfG Idun
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johndoe-freename-50013
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@ Sandstrudler
Tut mir Leid das ich nicht kapiert hab, dass du verstanden hast was alle dir sagen wollten. Hab die Ironie in deinen Beiträgen anscheinend nicht verstanden....
@ louplex
Spricht nichts dagegen die Idee zu übernehmen. Nur ist es nichts besonderes wenn man etwas übernimmt. (Lies dir einfach Sandstrudlers posts durch)
Tut mir Leid das ich nicht kapiert hab, dass du verstanden hast was alle dir sagen wollten. Hab die Ironie in deinen Beiträgen anscheinend nicht verstanden....
@ louplex
Spricht nichts dagegen die Idee zu übernehmen. Nur ist es nichts besonderes wenn man etwas übernimmt. (Lies dir einfach Sandstrudlers posts durch)
- shinukorosu
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ich wollte jetzt och mal meinen senf dazugeben. also es gibt viele aspekte die man berücksichtigen muss. zum beispiel geht es in erster linie um geld. ich kenne zum beispiel kein gameladen der nach dem ausweis fragt, wenn sich ein teenie ein spiel ab usk 18 kauft, obwohl sie es rechtlich tun müssten. is genau so bescheuert über die altersbegrenzung bei der zu-sich-nahme von alkohol zu reden. kontrollieren auch die wenigsten kassiererinnen ob der bub auch schon 18 bzw. 16 ist. Und zum einen vertrete ich auch die meinung das wenn das spiel ab 18 ist, dann es auch ungeschnitten erscheinen sollte. obwohl das wiederum auch ein heikles thema ist, weil niemanden auf der stirn geschrieben steht wie labil er ist; ob nun mit 18J, drüber oder drunter.
eins ist sicher, immer mehr eltern haben zu wenig zeit für ihre kinder, die meisten ladenbesitzer is es egal hauptsache umsatz und das nicht 100% kontrollierbare medium internet tut sein übriges.
diese debatte über gewalt in den medien, is schon so alt wie mein opa, aber damit sich dort ein bewusstsein entwickelt, damit verantwortungsbewusster umzugehen, wird wohl noch seine zeit brauchen.
deshalb bringt es nichts sich darüber aufzuregen, eins ist fakt und das sollte jeder bedenken: brutale videogames etc. können bei einem bereits vorhandenen gewaltpotential als katalysator dienen. ich weiss nicht woher es kommt, aber z.b. die menschen, die raubüberfälle begehen werden immer jünger und brutaler und seinen mitschüler mit dem handy zu filmen wie er gerade aufgemischt wird, is auch ein neu auftretendes problem sowohl an den schulen als auch im juristischem sinne.
tja da könnte man natürlch alles auf die eltern schieben, aber die wahrheit is doch, dass das alles miteinander verknüpft ist und man sich gewissen schund, der gewaltverherrlichend und abstossend ist zum teil (z.B.: manhunt schlechtes spiel, aber hauptsache brutal und dumpfsinnig)nicht entziehen kann.
auch wenn de eltern ne kindersicherung nutzen en mitschüler an den dreck ganz sicher. brutale spiele gehören nicht in die hände von kindern!!!!
aber sind wir doch mal ehrlich es wird ihnen zu leicht gemacht da ranzukommen.
bevor ich mir vor lauter schreiben die finger verknote, sag ich nur, denkt mal darüber nach. die usk soll nicht nur dich schützen, sondern auch andere und vor allem die kinder, die mit gewalt sowieso schon sehr früh in berührung kommen und dass nicht noch verstärkt werden sollte.
und das somit die hemmschwelle gewalt auszuüben noch weiter sinkt, obwohl sie heute schon bei den meisten so niedrig liegt, dass man sich manchmal fragt, ob se net alle tassen im schrank haben.
eins ist sicher, immer mehr eltern haben zu wenig zeit für ihre kinder, die meisten ladenbesitzer is es egal hauptsache umsatz und das nicht 100% kontrollierbare medium internet tut sein übriges.
diese debatte über gewalt in den medien, is schon so alt wie mein opa, aber damit sich dort ein bewusstsein entwickelt, damit verantwortungsbewusster umzugehen, wird wohl noch seine zeit brauchen.
deshalb bringt es nichts sich darüber aufzuregen, eins ist fakt und das sollte jeder bedenken: brutale videogames etc. können bei einem bereits vorhandenen gewaltpotential als katalysator dienen. ich weiss nicht woher es kommt, aber z.b. die menschen, die raubüberfälle begehen werden immer jünger und brutaler und seinen mitschüler mit dem handy zu filmen wie er gerade aufgemischt wird, is auch ein neu auftretendes problem sowohl an den schulen als auch im juristischem sinne.
tja da könnte man natürlch alles auf die eltern schieben, aber die wahrheit is doch, dass das alles miteinander verknüpft ist und man sich gewissen schund, der gewaltverherrlichend und abstossend ist zum teil (z.B.: manhunt schlechtes spiel, aber hauptsache brutal und dumpfsinnig)nicht entziehen kann.
auch wenn de eltern ne kindersicherung nutzen en mitschüler an den dreck ganz sicher. brutale spiele gehören nicht in die hände von kindern!!!!
aber sind wir doch mal ehrlich es wird ihnen zu leicht gemacht da ranzukommen.
bevor ich mir vor lauter schreiben die finger verknote, sag ich nur, denkt mal darüber nach. die usk soll nicht nur dich schützen, sondern auch andere und vor allem die kinder, die mit gewalt sowieso schon sehr früh in berührung kommen und dass nicht noch verstärkt werden sollte.
und das somit die hemmschwelle gewalt auszuüben noch weiter sinkt, obwohl sie heute schon bei den meisten so niedrig liegt, dass man sich manchmal fragt, ob se net alle tassen im schrank haben.
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johndoe-freename-82921
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@Idun
So.. hab mich doch nochmal schlau gemacht:
Rechtsfolgen der Indizierung bei Trägermedien
Ist ein Trägermedium in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen und die Indizierung im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden, unterliegt es bestimmten Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen. Diese Beschränkungen sind in § 15 JuSchG geregelt. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet (§ 27 JuSchG).
Beschlagnahmen und Einziehungen
Beschlagnahmen und Einziehungen von Medien gehören nicht zu dem Tätigkeitsbereich der Bundesprüfstelle. Sie sind Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden.
Die Staatsanwaltschaften sind die hierfür zuständigen Stellen. Sie müssen bei Gericht einen entsprechenden Beschlagnahme-/Einziehungsbeschluss erwirken.
Die Fallgestaltungen der Beschlagnahmen und Einziehungen sind variationenreich. Zu den häufigsten Fällen zählt die Beschlagnahme/Einziehung von Medien, die den Straftatbestand des § 131 StGB oder einen der §§ 184a und 184b StGB erfüllen:
Die Vorschrift des § 131 StGB betrifft Medien, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt.
§ 184a verbietet pornographische Medien, die Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben. § 184b StGB verbietet Medien, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben.
Medien, die die Straftatbestände des § 131 StGB oder der §§ 184a bzw. 184b StGB erfüllen, gelten nicht nur als jugendgefährdend, sondern sogar als sozialschädlich. Ihre Verbreitung ist deshalb generell untersagt. Folglich werden sie, wenn sie auf dem Markt auftauchen, beschlagnahmt bzw. eingezogen.
Eine Liste mit den indizierten/beschlagnahmten Medien findet ihr unter www.bpjm.com
Die Homepage der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien findet ihr unter http://bundespruefstelle.de .
\"USK 18\" ist eher umgangssprachlich und bedeutet entweder \"Nicht geeignet
unter 18 Jahren\" in der alten Formulierung vor dem 1.4.2003 oder eben \"Keine
Jugendfreigabe\" in der Formulierung des JuSchG seit 1.4.2003. Der Anteil
dieser Titel liegt seit Jahren (vor und nach dem Gesetz) bei ca. 5% aller
Produktionen.
So.. hab mich doch nochmal schlau gemacht:
Rechtsfolgen der Indizierung bei Trägermedien
Ist ein Trägermedium in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen und die Indizierung im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden, unterliegt es bestimmten Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen. Diese Beschränkungen sind in § 15 JuSchG geregelt. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet (§ 27 JuSchG).
Beschlagnahmen und Einziehungen
Beschlagnahmen und Einziehungen von Medien gehören nicht zu dem Tätigkeitsbereich der Bundesprüfstelle. Sie sind Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden.
Die Staatsanwaltschaften sind die hierfür zuständigen Stellen. Sie müssen bei Gericht einen entsprechenden Beschlagnahme-/Einziehungsbeschluss erwirken.
Die Fallgestaltungen der Beschlagnahmen und Einziehungen sind variationenreich. Zu den häufigsten Fällen zählt die Beschlagnahme/Einziehung von Medien, die den Straftatbestand des § 131 StGB oder einen der §§ 184a und 184b StGB erfüllen:
Die Vorschrift des § 131 StGB betrifft Medien, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt.
§ 184a verbietet pornographische Medien, die Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben. § 184b StGB verbietet Medien, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben.
Medien, die die Straftatbestände des § 131 StGB oder der §§ 184a bzw. 184b StGB erfüllen, gelten nicht nur als jugendgefährdend, sondern sogar als sozialschädlich. Ihre Verbreitung ist deshalb generell untersagt. Folglich werden sie, wenn sie auf dem Markt auftauchen, beschlagnahmt bzw. eingezogen.
Eine Liste mit den indizierten/beschlagnahmten Medien findet ihr unter www.bpjm.com
Die Homepage der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien findet ihr unter http://bundespruefstelle.de .
\"USK 18\" ist eher umgangssprachlich und bedeutet entweder \"Nicht geeignet
unter 18 Jahren\" in der alten Formulierung vor dem 1.4.2003 oder eben \"Keine
Jugendfreigabe\" in der Formulierung des JuSchG seit 1.4.2003. Der Anteil
dieser Titel liegt seit Jahren (vor und nach dem Gesetz) bei ca. 5% aller
Produktionen.
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Idun
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Gut, da habe ich persönlich noch einen Unterschied gesehen, den es nicht gab...
Aber ich denke schon, daß das neue Jugendschutzgesetz im Grunde genommen mehr Vorteile gebracht hat, als Nachteile.
Beispiele habe ich natürlich auch:
Doom 3 (dt. Verkaufsverion) ist ungenschnitten, aber hat eine Plakette der USK bekommen, somit kann es nach neuem Recht nicht mehr auf den Index gesetzt werden, obwohl Indizierungsgründe vorliegen ( grausame Darstellung von Tötungsszenen an Menschen oder menschenähnlichen Kreaturen).
Cold Fear hingegen enthält meiner Meinung nach kaum schlimmere Szenen als Doom3, wurde aber indiziert, weil die USK eine Kennzeichnung verweigerte.
Indizierte Titel kann man aber dennoch ( fast ) überall kaufen, selbst die großen Elektrodiscounter haben indizierte Medien auf Lager. Ich muß zum Beispiel bei Mediamarkt nur gezielt danach fragen und schon holen die Angestellten dort einen Karton hinter dem Tresen vor. Bei meinem Fachhändler bekomme ich indizierte Titel ebenfalls auf Anfrage.
Selbst per Post bekomme ich indizierte Medien, wenn ich über das Post Ident Verfahren angemeldet bin, beispielsweise bei Online- Videotheken.
Bei Postsendungen aus dem Ausland ist man mehr oder weniger auf die Tageslaune der Zollbeamten abhängig. Mal bekomme ich meine Filme, mal werden die beschlagnahmt, obwohl zum Teil die selben Filme im Paket sind...).
Beschlagnahmte Titel sind grundsätzlich auch nicht verboten, es ist mit zum Beispiel, beschlagnahmte Medien zu besitzen und persönlich nach Deutschland einzuführen, ausgenommen Medien, die unter die Paragraphen 184b StgB fallen, die sind zum Glück ganz verboten.
Als Volljähriger habe ich sozusagen keine Probleme mit dem Jugendschutz, was ich will, kann ich auch bekommen, man muß nur wissen, wie und wo.
Selbst MK2 z.B. habe ich nach der Beschlagnahmung noch in einem Kaufhaus bekommen.
Eine kleine Anekdote dazu:
Ich wollte MK2 bei der Polizei abgeben, da es ja verboten wurde, aber die haben mich damit doch glatt wieder nach Hause geschickt, denn zu Hause könne ich das spielen so oft ich wolle, das würde sie nicht interessieren und wäre ja auch nicht verboten. Tja, nur verkaufen darf ich es nicht.
Im übrigen können Eltern sowieso den eigenen Kindern erlauben, Medien zu spielen/ sehen, die nicht für Alter geeignet sind, das nennt man elterliche Erziehungsgewalt. Und wenn alles nichts hilft, dann wird halt geheiratet, dann zählt das Jugendschutzgesetz nicht mehr wenn man jünger als 18 ist.
In Deutschland gibt es halt zu jedem Gesetz auch wieder Ausnahmen...
MfG Idun
Aber ich denke schon, daß das neue Jugendschutzgesetz im Grunde genommen mehr Vorteile gebracht hat, als Nachteile.
Beispiele habe ich natürlich auch:
Doom 3 (dt. Verkaufsverion) ist ungenschnitten, aber hat eine Plakette der USK bekommen, somit kann es nach neuem Recht nicht mehr auf den Index gesetzt werden, obwohl Indizierungsgründe vorliegen ( grausame Darstellung von Tötungsszenen an Menschen oder menschenähnlichen Kreaturen).
Cold Fear hingegen enthält meiner Meinung nach kaum schlimmere Szenen als Doom3, wurde aber indiziert, weil die USK eine Kennzeichnung verweigerte.
Indizierte Titel kann man aber dennoch ( fast ) überall kaufen, selbst die großen Elektrodiscounter haben indizierte Medien auf Lager. Ich muß zum Beispiel bei Mediamarkt nur gezielt danach fragen und schon holen die Angestellten dort einen Karton hinter dem Tresen vor. Bei meinem Fachhändler bekomme ich indizierte Titel ebenfalls auf Anfrage.
Selbst per Post bekomme ich indizierte Medien, wenn ich über das Post Ident Verfahren angemeldet bin, beispielsweise bei Online- Videotheken.
Bei Postsendungen aus dem Ausland ist man mehr oder weniger auf die Tageslaune der Zollbeamten abhängig. Mal bekomme ich meine Filme, mal werden die beschlagnahmt, obwohl zum Teil die selben Filme im Paket sind...).
Beschlagnahmte Titel sind grundsätzlich auch nicht verboten, es ist mit zum Beispiel, beschlagnahmte Medien zu besitzen und persönlich nach Deutschland einzuführen, ausgenommen Medien, die unter die Paragraphen 184b StgB fallen, die sind zum Glück ganz verboten.
Als Volljähriger habe ich sozusagen keine Probleme mit dem Jugendschutz, was ich will, kann ich auch bekommen, man muß nur wissen, wie und wo.
Selbst MK2 z.B. habe ich nach der Beschlagnahmung noch in einem Kaufhaus bekommen.
Eine kleine Anekdote dazu:
Ich wollte MK2 bei der Polizei abgeben, da es ja verboten wurde, aber die haben mich damit doch glatt wieder nach Hause geschickt, denn zu Hause könne ich das spielen so oft ich wolle, das würde sie nicht interessieren und wäre ja auch nicht verboten. Tja, nur verkaufen darf ich es nicht.
Im übrigen können Eltern sowieso den eigenen Kindern erlauben, Medien zu spielen/ sehen, die nicht für Alter geeignet sind, das nennt man elterliche Erziehungsgewalt. Und wenn alles nichts hilft, dann wird halt geheiratet, dann zählt das Jugendschutzgesetz nicht mehr wenn man jünger als 18 ist.
In Deutschland gibt es halt zu jedem Gesetz auch wieder Ausnahmen...
MfG Idun
- shinukorosu
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