The Witcher 2: Assassins of Kings: Gericht entscheidet über Vertriebsrechte
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- Kajetan
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Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: Gericht entscheidet über
Die es haufenweise auch bei der Download-Version gibt.[Shadow_Man] hat geschrieben:Gerade bei The Witcher 2 gab es viele tolle Extras für 40 Euro.
- Todesglubsch
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Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: Gericht entscheidet über
Vor allem nicht für Konsole.Reine Downloadspiele würde ich z.B. nicht kaufen.
Wieso wird der Hexer 2 hier eigentlich mit USK 16 UND 18 gelistet?
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MoS.
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Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: Gericht entscheidet über
Naja da hat das Gericht doch richtig entschieden.
Der Publisher finanziert die Entwicklung, ohne dieses Geld wäre Witcher 2 nie entstanden, und vor allem nicht mit dieser grandiosen Qualität. Da kann ich doch dann die UMSETZUNG auf ein anderes System nicht unter einem anderen Publisher anbieten. Da hat Namco schon völlig Recht.
Wenn es eine Fortsetzung wäre, wäre es sicherlich ein anderes Urteil gewesen, aber nicht bei einer Umsetzung von einem Spiel, das durch Namco finanziert wurde.
Der Publisher finanziert die Entwicklung, ohne dieses Geld wäre Witcher 2 nie entstanden, und vor allem nicht mit dieser grandiosen Qualität. Da kann ich doch dann die UMSETZUNG auf ein anderes System nicht unter einem anderen Publisher anbieten. Da hat Namco schon völlig Recht.
Wenn es eine Fortsetzung wäre, wäre es sicherlich ein anderes Urteil gewesen, aber nicht bei einer Umsetzung von einem Spiel, das durch Namco finanziert wurde.
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Rebound68
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Re: Kommentar
Jemand, der ein Spiel entwickeln möchte und nicht genug Knete hat, ein Entwicklungs-Team ein bis zwei Jahre zu bezahlen?Kajetan hat geschrieben: (...)
Publisher? Wer zur Hölle braucht heute noch Publisher?
Jemand, der auch klassische Käufer erreichen möchte, aber sich nicht um Verschachtelung und Distribution kümmern kann, weil ihm das Know-How dazu fehlt?
Jemand, der zwar tolle Spiele entwickelt, aber keine Kompetenz in Sachen Marketing und Werbung hat?
Solche Sachen waren zumindest mal eine klassische Aufgabe eines Verlages und was anderes ist ein Spielepublisher ja nicht.
Gut, einem Kunden mag das alles egal sein, der besorgt sich sein Spiel, wo er's gewohnt ist - wenn er davon erfährt.
Aber für den Entwickler *kann* ein guter Publisher einen echten Mehrwert bringen. u.U. macht er die Entwicklung erst möglich.
- Temeter
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Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: Gericht entscheidet über
Es wurde eben nicht durch Namco finanziert. CDProject hat die Entwicklung selbst bezahlt, das Spiel in Europa dann aber über Namco vertreiben lassen. Die Version für die Box sollte, warum auch immer, über THQ vertrieben werden. Entweder gab es Probleme oder THQ hat ein besseres Angebot gemacht. Imo sollte CDP aber selbst entscheiden können, werd das Spiel vertreibt.MoS. hat geschrieben:Naja da hat das Gericht doch richtig entschieden.
Der Publisher finanziert die Entwicklung, ohne dieses Geld wäre Witcher 2 nie entstanden, und vor allem nicht mit dieser grandiosen Qualität. Da kann ich doch dann die UMSETZUNG auf ein anderes System nicht unter einem anderen Publisher anbieten. Da hat Namco schon völlig Recht.
Wenn es eine Fortsetzung wäre, wäre es sicherlich ein anderes Urteil gewesen, aber nicht bei einer Umsetzung von einem Spiel, das durch Namco finanziert wurde.
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MoS.
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Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: Gericht entscheidet über
Und das weiß du woher? Ich denke nicht, dass das Gericht so entschieden hätte, wenn Namco nicht finanziell in irgendeiner Form beteiligt gewesen wäre. Denn nur dann kann Namco auf die entgangenen Gewinne plädieren, die man bei einer Investition natürlich haben möchte.Temeter hat geschrieben:Es wurde eben nicht durch Namco finanziert. CDProject hat die Entwicklung selbst bezahlt, das Spiel in Europa dann aber über Namco vertreiben lassen. Die Version für die Box sollte, warum auch immer, über THQ vertrieben werden. Entweder gab es Probleme oder THQ hat ein besseres Angebot gemacht. Imo sollte CDP aber selbst entscheiden können, werd das Spiel vertreibt.MoS. hat geschrieben:Naja da hat das Gericht doch richtig entschieden.
Der Publisher finanziert die Entwicklung, ohne dieses Geld wäre Witcher 2 nie entstanden, und vor allem nicht mit dieser grandiosen Qualität. Da kann ich doch dann die UMSETZUNG auf ein anderes System nicht unter einem anderen Publisher anbieten. Da hat Namco schon völlig Recht.
Wenn es eine Fortsetzung wäre, wäre es sicherlich ein anderes Urteil gewesen, aber nicht bei einer Umsetzung von einem Spiel, das durch Namco finanziert wurde.
Es wäre absolut unlogisch, so zu entscheiden, wenn Namco keinerlei finanzielle Unterstützung während der Entwicklung beigesteuert hat. Darüber hinaus glaube ich nicht, dass CDProject genug Geld hat, eine komplette Entwicklung selber zu zahlen, das kann kaum ein Entwicklerstudio, genau genommen fast gar keins.
Denn auch die Vervielfältigung und Distribution kostet ja Geld, genauso wie das Marketing, insofern hat Namco sicherlich eine finanzielle Beteiligung bei der Entstehung des Gesamtprojekts gehabt.
- Spunior
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Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: Gericht entscheidet über
Das haben sie offensichtlich auch. Wenn die abgeschlossenen Verträge dann aber nahelegen, dass Namco Bandai auch die Distributionsrechte an der Konsolenfassung besitzt, weil da irgendwelche Zusagen gemacht wurden, dann muss sich CDP da auch an die eigene Nase fassen.Imo sollte CDP aber selbst entscheiden können, werd das Spiel vertreibt.
Ich weiß auch nicht, warum einige Leute immer so eilig dabei sind zu behaupten, dass man auf Retailprodukte ja einfach verzichten kann. Das funktioniert und rechnet sich bei Spielen mit kleineren und mittleren Budgets - bei großen aber noch nicht. The Witcher 2 hat sich im ersten Halbjahr 940.000 Mal verkauft. Davon entfielen 200.000 Exemplare auf Download-Seiten. Klar würden sich auch ein paar der 740.000 Retail-Kunden die Download-Fassung zulegen, wenn es keine Alternative gäbe. Aber viele Käufer gehen auch heute noch nach wie vor zu MediaMarkt, Saturn (oder in den USA: Wal-mart, Gamestop, Best Buy etc.), um sich ihr Spiel zu holen.
Von Kaufgewohnheiten mal abgesehen sollte man auch nicht vergessen, dass die Breitbandabdeckung nicht so grandios ist, wie man sich manchmal denkt. Gerade in ländlichen Regionen sieht das ja eher noch müde aus. Und selbst wer dort irgendeine Flatrate bekommt - lahmes DSL oder UMTS -, will dann nicht unbedingt 5+ GB herunterladen. In diversen Märkten (z.B. Australien) sind außerdem Volumenbeschränkungen selbst bei normalen Anbindungen nicht ungewöhnlich.
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Zapp Brannigan
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Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: Gericht entscheidet über
Das wurde schon mehrmals von CDPR erwähnt. Sie sind ja ihr eigener Publisher für die Download Version, was ja kaum möglich wäre, wenn Namco das Spiel finanziert hätte. Den ersten Teil haben sie auch alleine finanziert.MoS. hat geschrieben: Und das weiß du woher?
- Smurfocide
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Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: Gericht entscheidet über
Mit dieser anachronistischen Einstellung entgehen dir aber viele gute Spiele. Ein paar der besten Spiele der letzten Jahre sind doch DL only.Shadow_Man hat geschrieben: Reine Downloadspiele würde ich z.B. nicht kaufen.
- mr archer
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Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: Gericht entscheidet über
Also ich habe schon auch immer noch ganz gern die Retail-Fassung im Schrank stehen. Bin da altmodisch. Ausserdem macht die im Fall von Witcher 2 auch richtig was her. Letzte Woche bin ich zum Kauf geschritten. Da gabs die Neu-Version bei amazon mal kurzzeitig für 35,-€, Versand inklusive. Und die Neu-Version sollte es in dem Fall schon sein, wollte schließlich CDP meine Hochachtung zollen. Nun steht der Klopper hier schwarz und fett im Schrank - und ich bin mir sicher, dass ich wohl erst im nächsten Frühjahr die Zeit dafür finden werde.Smurfocide hat geschrieben:Mit dieser anachronistischen Einstellung entgehen dir aber viele gute Spiele. Ein paar der besten Spiele der letzten Jahre sind doch DL only.Shadow_Man hat geschrieben: Reine Downloadspiele würde ich z.B. nicht kaufen.
Reine Downloads hole ich mir bei Indies. "The Path" usw. Da gibt es ja oft keine Retail-Version. Allerdings auch nur, wenn der Download nicht mit STEAM verdongelt ist. Sorry, "Hard Reset". Wäre schön gewesen. Aber nö.
- Temeter
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Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: Gericht entscheidet über
Also liegt das Problem im kleingedruckten? Ich dachte das ganze wäre abstrakter, also zum Beispiel Namcos hohe Ausgaben für das Marketing von dem THQ jetzt profitieren würde.Spunior hat geschrieben:Das haben sie offensichtlich auch. Wenn die abgeschlossenen Verträge dann aber nahelegen, dass Namco Bandai auch die Distributionsrechte an der Konsolenfassung besitzt, weil da irgendwelche Zusagen gemacht wurden, dann muss sich CDP da auch an die eigene Nase fassen.
Wenn man sich aber darauf geeinigt hatte, kann man eigentlich nur sagen: Selber schuld. Die Leute von CD Projekt erzählen uns doch immer, wie schlecht die großen Publisher arbeiten, aber ernst nehmen sie ihre eigenen Worte anscheinend selbst nicht.
Naja, für uns macht das ganze letzendlich kaum einen Unterschied und CDP kriegt sein Geld letzlich sowieso.
- Spunior
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Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: Gericht entscheidet über
Wenn es nur wegen des Marketings wäre, würde Namco Bandai sicherlich eher CDP oder THQ belangen und dann dort einen eventuellen Ausgleich verlangen, wenn es deswegen keine expliziten Festlegungen im Vertrag gab.Temeter hat geschrieben:Also liegt das Problem im kleingedruckten?
Wenn das Gericht aber Namco Bandai die Rechte zuspricht, dann sicherlich nicht wegen eines moralischen Anspruchs, sondern weil der Vertrag konkret (oder andersrum: völlig unkonkret) besagt, dass Namco Bandai die Rechte an dem Produkt in seiner ganzen Form hat. CDP wird vermutlich argumentiert haben, dass es sich bei der Konsolenfassung quasi um ein eigenes Produkt handelt.
Ist natürlich alles nur Spekulation, da keiner von uns den exakten Vertrag kennt. Und der ist unter Umständen ja auch schon etwas älter, da sich Atari (Atari Europe ist heute Namco Bandai Partners) den Branchengepflogenheiten entsprechend ja möglicherweise schon im Vertrag für The Witcher 1 die Rechte an der Fortsetzung zusichern ließ.
- DocRaiden
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Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: Gericht entscheidet über
So hieß es noch im Juli:
Adam Kicinski, CEO von CD Projekt RED, reagierte schriftlich auf das angestrebte Verfahren:
"Wie bei den meisten Fällen haben wir zunächst versucht, den Streit friedlich zu beenden. Diese Versuche scheiterten und aus diesem Grund hofften wir, dass unser Partner den Fall an das Gericht senden würde. Die Vereinbarung, die wir im vergangenen Jahr unterzeichnet haben, betrifft nur den Vertrieb von The Witcher 2 für den PC. Die Vereinbarung wurde sorgfältig abgeklärt, um Missverständnisse zu vermeiden.
Unsere finanzielle Lage ist sehr gut im Moment, und das Fehlen von ein paar Millionen hat keine Auswirkungen auf die laufenden Aktivitäten. Die Zurückhaltung von Zahlungen bedeutet lediglich, dass unser Partner nach einiger Zeit das Geld zahlen muss.
Ich hoffe, dass das Ganze mit einer vorgerichtlichen Einigung beendet wird. Wenn nicht, dann bin ich sicher, dass wir den Fall gewinnen und dann der Verlierer unsere Anwälte bezahlen wird."
Sachlage ist ohne genaue Kenntnis der Verträge wohl nicht adäquat zu beurteilen.
Adam Kicinski, CEO von CD Projekt RED, reagierte schriftlich auf das angestrebte Verfahren:
"Wie bei den meisten Fällen haben wir zunächst versucht, den Streit friedlich zu beenden. Diese Versuche scheiterten und aus diesem Grund hofften wir, dass unser Partner den Fall an das Gericht senden würde. Die Vereinbarung, die wir im vergangenen Jahr unterzeichnet haben, betrifft nur den Vertrieb von The Witcher 2 für den PC. Die Vereinbarung wurde sorgfältig abgeklärt, um Missverständnisse zu vermeiden.
Unsere finanzielle Lage ist sehr gut im Moment, und das Fehlen von ein paar Millionen hat keine Auswirkungen auf die laufenden Aktivitäten. Die Zurückhaltung von Zahlungen bedeutet lediglich, dass unser Partner nach einiger Zeit das Geld zahlen muss.
Ich hoffe, dass das Ganze mit einer vorgerichtlichen Einigung beendet wird. Wenn nicht, dann bin ich sicher, dass wir den Fall gewinnen und dann der Verlierer unsere Anwälte bezahlen wird."
Sachlage ist ohne genaue Kenntnis der Verträge wohl nicht adäquat zu beurteilen.
