Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit Ländersperre für Deutschland

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Bambi0815
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von Bambi0815 »

keldana hat geschrieben: Der Händler darf es nicht verbreiten. Verbreiten heißt verkaufen ... warum sollte es einen Unterschied machen, ob man 1 Exemplar verkauft, oder 20 oder 100 ? Und warum sollte es einen Unterschied machen, ob der Händler ein besorgt, um es "an irgendjemanden" zu verkaufen, oder ob er eins besorgt, um es speziell an "Person XYZ auf dessen Bestellung" abzugeben ?

Nein ... das macht überhaupt keinen Sinn.
Egal, das wird heute nichts mehr. Die Gesetzlage ist doch eindeutig. Wieso redet man eigentlich darüber.

Aber oft geht es um Risikovermeidung, da wie du hier auch verwirrt bist. So sind auch viele andere verwirrt. Aber solange du kein Propaganda betreibst, würde man vor jedem Gericht damit durchkommen, wenn man in einem seiner Spiele Nazi-Referenzen hat.

Selbst Steam verkauft Spiele mit Nazi-Referenzen völlig legal. Zumindest bei Spielen die in den digitalen Handel kommen.
Zuletzt geändert von Bambi0815 am 18.03.2015 00:44, insgesamt 1-mal geändert.
keldana
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von keldana »

Bambi0815 hat geschrieben: Strafbestand gibts nur bei Liste B bei blossem Besitz. Und Liste A Spiele höchstens wenn es Nazi-Symbolik gibt und das bei Händlern wenn sie die auf Vorrat verkaufen. Dann machen sie sich strafbar der Verbreitung.

Anders Beispiel wäre wenn du im Auto erwischt wirst von der Polizei mit mehr als 1 Exemplar von dem Game welches Nazi-Symbole hat. Dann machst du dich auch strafbar der Verbreitung. Wenn du zwei getrennte Rechnungen hast und einen weiteren Freund im Auto. Dann sieht das anders aus. Würden die Rechnungen nicht getrennt sein würde sich der Händler strafbar machen zudem auch noch.

Hättest du einen Film jedoch in zweifacher Ausführung welches Nazisymbole besitzt, dann ist es egal. Das nennt man dann Doppelmoral in Deutschland.
Bloßer Besitz ist nur bei Kinderpornographie strafbar. Sonst überhaupt nicht. Und ich wüßte echt mal gerne, woher dieser (in meinen Augen) Quatsch mit "auf Bestellung darf der Händler" kommt, oder "getrennte Rechnungen".
Bambi0815
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von Bambi0815 »

keldana hat geschrieben:
Bambi0815 hat geschrieben: Strafbestand gibts nur bei Liste B bei blossem Besitz. Und Liste A Spiele höchstens wenn es Nazi-Symbolik gibt und das bei Händlern wenn sie die auf Vorrat verkaufen. Dann machen sie sich strafbar der Verbreitung.

Anders Beispiel wäre wenn du im Auto erwischt wirst von der Polizei mit mehr als 1 Exemplar von dem Game welches Nazi-Symbole hat. Dann machst du dich auch strafbar der Verbreitung. Wenn du zwei getrennte Rechnungen hast und einen weiteren Freund im Auto. Dann sieht das anders aus. Würden die Rechnungen nicht getrennt sein würde sich der Händler strafbar machen zudem auch noch.

Hättest du einen Film jedoch in zweifacher Ausführung welches Nazisymbole besitzt, dann ist es egal. Das nennt man dann Doppelmoral in Deutschland.
Bloßer Besitz ist nur bei Kinderpornographie strafbar. Sonst überhaupt nicht. Und ich wüßte echt mal gerne, woher dieser (in meinen Augen) Quatsch mit "auf Bestellung darf der Händler" kommt, oder "getrennte Rechnungen".
Hast ja recht. Ich meine auch beim Händler. Wenn er damit die Absicht verfolgt das Spiel zu verkaufen bei Liste B Spielen.

Besitzen darf der Einzelne sogut wie alles. Kinderpornos darüber muss man nicht reden.

"auf Bestellung darf der Händler"
Das kommt von den Händerln selber die wissen wie man das macht, damit man sich nicht strafbar macht.
Zuletzt geändert von Bambi0815 am 18.03.2015 00:48, insgesamt 3-mal geändert.
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sourcOr
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von sourcOr »

tacc hat geschrieben: Warum sind diese in Deutschland spielbar, aber nicht die letzten beiden Wolfenstein? Das kann doch nur bedeuten das entweder Bethesda oder die anderen Publisher falsch liegen.
Ich glaube die Diskussion hier dreht sich mittlerweile ums Kaufen und Aktivieren, nicht mehr ums Starten. Ganz schön abgedriftet, weil manche das hier einfach in einen Topf werfen.
Bambi0815
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von Bambi0815 »

sourcOr hat geschrieben:
tacc hat geschrieben: Warum sind diese in Deutschland spielbar, aber nicht die letzten beiden Wolfenstein? Das kann doch nur bedeuten das entweder Bethesda oder die anderen Publisher falsch liegen.
Ich glaube die Diskussion hier dreht sich mittlerweile ums Kaufen und Aktivieren, nicht mehr ums Starten. Ganz schön abgedriftet, weil manche das hier einfach in einen Topf werfen.
Meint er wieso die alten Wolfensteine spielbar sind ? Ich weiss nicht ob die Spielbar sind. Aber wenn die 25 Jahre schon alt sind, so fallen sie aus der Liste A raus und dürfen neu geprüft werden mit heutigen Standards.
keldana
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von keldana »

sourcOr hat geschrieben:
tacc hat geschrieben: Warum sind diese in Deutschland spielbar, aber nicht die letzten beiden Wolfenstein? Das kann doch nur bedeuten das entweder Bethesda oder die anderen Publisher falsch liegen.
Ich glaube die Diskussion hier dreht sich mittlerweile ums Kaufen und Aktivieren, nicht mehr ums Starten. Ganz schön abgedriftet, weil manche das hier einfach in einen Topf werfen.
Verbreite ich, wenn ich aktiviere ? Ich denke ja ... und wenn ich nur einen Start über eine deutsche Plattform ermögliche ? Könnte sein ...

Vielleicht macht Bethesda mehr als sie müßten ... vielleicht aber auch die anderen Publisher zu wenig. Diese Fragen müßten Gerichte klären, aber welche Firma geht vor Gericht und verursacht Kosten ? Leider keine ...
Bambi0815 hat geschrieben: "auf Bestellung darf der Händler"
Das kommt von den Händerln selber die wissen wie man das macht, damit man sich nicht strafbar macht.
Ich glaube, das ist dann eher eine Interpretation des Gesetzestextes durch einen Laien, der meint, man könne ihm dann nichts.
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Wigggenz
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von Wigggenz »

keldana hat geschrieben:Und das wir kein Case-Law-System haben, ist leider falsch. Hatte vor ein paar Wochen bei mir in der Firma eine Schulung durch einen Anwalt. Der meinte dann mehrfach "das hat der Gesetzgeber nicht genau genug geregelt und überläßt das jetzt den Gerichten. Eigentlich ein Skandal, aber so ist das leider."

Die Paragraphen der Gesetze sind nicht so eindeutig, wie Du glaubst. Liegt natürlich in der Natur der Sache. Sowas wie Accountbindung und Aktivierung von digitalen Inhalten gab es damals noch nicht und da hat sich niemand Gedanken drum gemacht.
Und wegen deiner Schulung glaubst du nun, mich hier über das Strafrecht (um das es, so wette ich, nicht ging) belehren zu können?

Vielleicht machst du dich nochmal schlau, wie Strafnormen anzuwenden sind, liest dir nochmal in Ruhe die fraglichen Normen im StGB durch, und überlegst dann noch einmal. Zum Begriff "Verbreiten" gibt es übrigens wohl Rechtsprechung.
Bambi0815
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von Bambi0815 »

keldana hat geschrieben:
Bambi0815 hat geschrieben: "auf Bestellung darf der Händler"
Das kommt von den Händerln selber die wissen wie man das macht, damit man sich nicht strafbar macht.
Ich glaube, das ist dann eher eine Interpretation des Gesetzestextes durch einen Laien, der meint, man könne ihm dann nichts.
Nein du verstehst nicht. Der Händler bestellt das Spiel dann im Auftrag des Kunden. Ob man selbst das Spiel importiert oder der Händler das im Auftrag des Kunden tut und noch was daran verdient, ist schnuppe. Das wichtige ist nur für den Händler, dass es eindeutig hervorgeht, dass er das Spiel für den Kunden ordert und daher sind auch Stornierungen meist nicht möglich.
Zuletzt geändert von Bambi0815 am 18.03.2015 01:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Kajetan
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von Kajetan »

keldana hat geschrieben:Verbreite ich, wenn ich aktiviere ? Ich denke ja ... und wenn ich nur einen Start über eine deutsche Plattform ermögliche ? Könnte sein ...
Wie soll das ein Verbreiten sein? Das Aktivieren ist nur einmalig über Deinen eigenen Account möglich. Du erstellst dabei keine Kopie und machst diese anderen zugänglich. Und da diese Aktivierung auf Servern stattfindet, die nicht in Deutschland stehen, gilt die deutsche Gesetzgebung hier gleich dreimal nicht :)

Es genügt schon, wenn auf den deutschen Spiegelservern nicht die entsprechenden Titel vorgehalten werden. Dann lädt man sich Wolfenstein von einem ausländischen Steam-Content-Server herunter (was einem Import entspricht), aktiviert den Key auf ausländischen Servern und kann das phöse, phöse Spiel zu Hause in seinen vier deutschen Wänden zocken, ohne dass der deutsche Gesetzgeber Grund fände einzuschreiten.
Vielleicht macht Bethesda mehr als sie müßten ... vielleicht aber auch die anderen Publisher zu wenig. Diese Fragen müßten Gerichte klären, aber welche Firma geht vor Gericht und verursacht Kosten ? Leider keine ...
Hier gibt es kein Vielleicht. Bethesda MACHT zuviel. Viel mehr, als das Gesetz fordert. Es gibt keine Notwendigkeit für eine Klärung, weil da nichts zu klären ist. Das Gesetz ist diesbezüglich ziemlich klar und eindeutig.
Bambi0815
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von Bambi0815 »

Kajetan hat geschrieben:
Vielleicht macht Bethesda mehr als sie müßten ... vielleicht aber auch die anderen Publisher zu wenig. Diese Fragen müßten Gerichte klären, aber welche Firma geht vor Gericht und verursacht Kosten ? Leider keine ...
Hier gibt es kein Vielleicht. Bethesda MACHT zuviel. Viel mehr, als das Gesetz fordert. Es gibt keine Notwendigkeit für eine Klärung, weil da nichts zu klären ist. Das Gesetz ist diesbezüglich ziemlich klar und eindeutig.
Bethesda macht ein Scheissdreck. Erst wegen denen haben wir doch diese Lage. Einmal das Wort "Kunst" in Erwägung gezogen damals vor Gericht vllt und alles wäre vllt anders heute. Wäre ich da gewesen hätte ich folgendes im Gerichtsaal gemacht: "Hust Hust Kunst Hust Hust. Spiele sind Kunst Hust Hust Idioten"
Thorgal
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von Thorgal »

keldana hat geschrieben: Auch das Einführen für mich selbst ist NICHT strafbar. Lese DU also bitte die von Dir benannte Broschüre lieber nochmal durch. Danke.
[/quote]
Und wo genau kannst du da die Abschnite zur Lagerung, Import und Export nich sehen im Abschnitt 2.1 weiter unten ? Da steht es ganz klar geschrieben. Alles davon ist strafbar. Hast du das Spiel zuhause, dann lagerst du es und wenn du es bestellst, dann importierst du es. Eigentlich ganz einfach zu verstehen, haettest du das pdf tatsaechlich an der Stelle durchgelesen.

Wer haette gedacht das heutzutage die Aufklaehrung so schlecht ist, das Leute denken sich mit Besitz und Import verfassungswiedrigen Materials auf der legalen Seite zu bewegen. Echt erschreckend.
Bambi0815
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von Bambi0815 »

Thorgal hat geschrieben: Wer haette gedacht das heutzutage die Aufklaehrung so schlecht ist, das Leute denken sich mit Besitz und Import verfassungswiedrigen Materials auf der legalen Seite zu bewegen. Echt erschreckend.
Und wo siehst du den verfassungswidriges Material und die Nicht-Legalität des Besitzes in diesem Fall ? Bei dir klingt dass so als ob jeglicher Film und jegliche Dokumentation illegal sei.

Liegt dein Fokus auf Import ? Weil man hier es nicht erwerben kann und den Import nutzen muss folgerst du daraus illegal ?
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Wigggenz
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von Wigggenz »

Thorgal hat geschrieben:
keldana hat geschrieben: Auch das Einführen für mich selbst ist NICHT strafbar. Lese DU also bitte die von Dir benannte Broschüre lieber nochmal durch. Danke.
Und wo genau kannst du da die Abschnite zur Lagerung, Import und Export nich sehen im Abschnitt 2.1 weiter unten ? Da steht es ganz klar geschrieben. Alles davon ist strafbar. Hast du das Spiel zuhause, dann lagerst du es und wenn du es bestellst, dann importierst du es. Eigentlich ganz einfach zu verstehen, haettest du das pdf tatsaechlich an der Stelle durchgelesen.

Wer haette gedacht das heutzutage die Aufklaehrung so schlecht ist, das Leute denken sich mit Besitz und Import verfassungswiedrigen Materials auf der legalen Seite zu bewegen. Echt erschreckend.[/quote]
Könntest du die Broschüre verlinken? Die Rechtsgrundlagen für deine Behauptungen täten mich interessieren...
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Obscura_Nox
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von Obscura_Nox »

Er bezieht sich wohl auf § 131

http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html


Abgesehen davon dass Wolfenstein nicht unter diese Kategorie fällt, weil es aus einem anderen Grund indiziert wurde - Die Gore wurde nämlich unangtastet gelassen - steht dort recht eindeutig dass es eben NICHT strafbar ist, diese Sachen zu besitzen, sondern dies nur in Kraft tritt wenn man es importiert/lagert mit dem Vorhaben es der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, es Personen unter 18 Jahren zu geben, oder man es einer dritten Person ermöglichen möchte dies zu tun. Wenn man es für sich selbst kauft, und NUR für sich - Dann ist das okay.


Und "Verfassungswidrige Symbole" sind ein völlig anderes Streitthema, da Kunst davon ausgenommen ist. Was erklärt warum man Hakenkreuze ständig in (schlechten, offensichtlich nicht der Aufklärung dienenden) Filmen sieht.
Zinssm
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von Zinssm »

Man kann nur davor warnen sich auf die juristischen Eiertänze hier einzulassen, denn ein Gericht lässt sich sicher nicht durch :
Aba aba Forenpinsler 0815 sieht das so beeindrucken :lol:
Was ein übertriebenes Drama hier wieder veranstaltet wird...