Egal, das wird heute nichts mehr. Die Gesetzlage ist doch eindeutig. Wieso redet man eigentlich darüber.keldana hat geschrieben: Der Händler darf es nicht verbreiten. Verbreiten heißt verkaufen ... warum sollte es einen Unterschied machen, ob man 1 Exemplar verkauft, oder 20 oder 100 ? Und warum sollte es einen Unterschied machen, ob der Händler ein besorgt, um es "an irgendjemanden" zu verkaufen, oder ob er eins besorgt, um es speziell an "Person XYZ auf dessen Bestellung" abzugeben ?
Nein ... das macht überhaupt keinen Sinn.
Aber oft geht es um Risikovermeidung, da wie du hier auch verwirrt bist. So sind auch viele andere verwirrt. Aber solange du kein Propaganda betreibst, würde man vor jedem Gericht damit durchkommen, wenn man in einem seiner Spiele Nazi-Referenzen hat.
Selbst Steam verkauft Spiele mit Nazi-Referenzen völlig legal. Zumindest bei Spielen die in den digitalen Handel kommen.
