Schonmal die SSA gelesen?TheBlair666 hat geschrieben:Die Aussage sehe ich eher als Schwachsinn. Also entweder kaufe ich etwas (Nutzungsrecht einer Software), oder ich Abonniere etwas (z.B. das Recht WoW Server zu nutzen). Aber ich kaufe doch kein AbonnementWas ein Schwachsinn. Du kaufst ein Abonnement des Titels.
Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlaubt
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- Scorcher24_
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
- TheBlair666
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Jetzt mal zu meinem Verständnis:
Miete ich die Nutzungsrechte der Software bei Steam oder kaufe ich die Nutzungsrechte bei Steam ?
Nein ich gehöre noch zu denen die sich Steam verweigern.
Miete ich die Nutzungsrechte der Software bei Steam oder kaufe ich die Nutzungsrechte bei Steam ?
Nein ich gehöre noch zu denen die sich Steam verweigern.
- The Incredible Hojo
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Re: Kommentar
Nein, das hat das Urteil nicht festgestellt. Es hat lediglich festgestellt, dass man seine Software gebraucht verkaufen darf, wenn es technisch möglich ist.Pyoro-2 hat geschrieben:Genau das hat das Urteil doch festgestellt: unbefristete Lizenzierung (also was Steam und Co) machen, ist mit 'nem "normalen" Kaufen gleichzusetzen und hohle Wortklauberei iwelcher AGBs und Anwälts ändert daran nichts.The Incredible Hojo hat geschrieben:1. Mit dem Kauf eines Spiels, ob online oder im Geschäft, wird man Eigentümer der Nutzungsrechte und der Teillizenz des Spiels, die kompletten Rechte gehen auf den Käufer über
Es fehlt also "nur" noch Urteil2 ^^
Es hat nicht festgestellt, dass man Eigentümer der Lizenz wird.
Dazu muss man den Fall, um den es ging, mal anschauen. Eine Firma hat bei Oracle eine sündhaft teure Datenbank gekauft, in dem sie das Programm heruntergeladen und durch Bezahlung den Schlüssel per Email erhalten hat. Nachdem der Käufer die Datenbank nicht mehr gebraucht hat, hat er sie weiter verkauft, dagegen hat Oracle geklagt und dem Kunden untersagt, die Software gebraucht zu verkaufen.
Damit ist der Kunde vor Gericht gezogen, und vor das nächste und vor das nächste und der EuGH hat jetzt gesagt: "Der Kunde darf das weiterverkaufen, auch wenn er es online oder per digitaler Distribution erstanden hat"
Von Eigentumsverhältnissen, Online-Diensten wie steam o.ä. war da nie die Rede und das Verfahren hat sich damit auch nicht auseinander gesetzt.
Lizenzsierung heisst bei Steam nicht Lizenzeigentum.
- Scorcher24_
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
http://www.golem.de/news/analyse-was-da ... 960-6.htmlAuch durch Kopierschutz- oder Aktivierungspflichten können dem Weiterverkauf massive Hürden auferlegt werden. Digitaler Weiterverkauf erfordert immer, zu kopieren, eine "Weitergabe" der Datei im eigentlichen Sinne ist hier schon aus technischen Gründen nicht möglich. Sind Kopien aber aufgrund von Digital-Rights-Management- oder Kopierschutzsystemen nicht möglich, ergeben sich weitere, sowohl technische als auch juristische Hürden. Technisch schlicht dadurch, dass man sie erst einmal umgehen können muss, um den Weiterverkauf realisieren zu können. Juristisch, da es nach geltendem EU-Recht auch dann nicht zulässig ist, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, wenn es einer an sich zulässigen Verwendung des Werks dient. Dieses rigide Verbot sieht keine Ausnahmen vor - weder für Privat- oder Sicherungskopien noch für den Weiterverkauf. Hier gilt es meines Erachtens, im EU-Recht konsequent nachzusteuern und das Umgehungsverbot zu lockern, um dem neu geschaffenen Weiterveräußerungsrecht nicht über Umwege wieder seine Bedeutung zu entziehen.
Steam ist ein DRM, sprich Spiele auf dem Steamaccount können so gar nicht weiterverkauft werden.
Ein Verkauf des Steamaccounts ist ebenfalls nicht möglich, da er nicht das eigene Eigentum ist. Er wird einem als Abonnement überlassen, genauso wie die Spiele.
Hier wird sich über kurz gar nix ändern, über lang - schauen wir mal.
Da sind aber noch etliche Urteile und Gesetzesänderungen nötig bis es soweit ist.
Ihr könnt also die Posaunen wieder einpacken.
- danke15jahre4p
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
nach meinem verständniss kaufst du die nutzungsrechte, wirst aber durch den DRM unterbau der sich steam nennt zum "nur" mieten gezwungen, oder?TheBlair666 hat geschrieben:Jetzt mal zu meinem Verständnis:
Miete ich die Nutzungsrechte der Software bei Steam oder kaufe ich die Nutzungsrechte bei Steam ?
Nein ich gehöre noch zu denen die sich Steam verweigern.
greetingz
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Re: Kommentar
"Der EuGH stellte ausdrücklich fest, dass es für den späteren Weiterverkauf der Software unerheblich ist, ob sie auf einem Datenträger, etwa einer CD-ROM, ausgeliefert oder aus dem Internet heruntergeladen wurde. In jedem Fall handele es sich um einen Verkauf. Damit widersprach der Gerichtshof der Ansicht Oracles, es stelle lediglich eine Kopie der Software zur Verfügung und der gleichzeitig abzuschließende Lizenzvertrag erlaube zwar deren Nutzung, gewähre jedoch kein Eigentum."The Incredible Hojo hat geschrieben:Von Eigentumsverhältnissen, Online-Diensten wie steam o.ä. war da nie die Rede und das Verfahren hat sich damit auch nicht auseinander gesetzt.
Lizenzsierung heisst bei Steam nicht Lizenzeigentum.
"Das Verbreitungsrecht des Urhebers habe sich zwar mit dem Verkauf der lizenzierten Software erschöpft, weshalb der Erwerber sie weiterverkaufen dürfe."
Sorry, aber es stimmt halt einfach nicht. Das EuGH hat hier glasklar festgestellt, dass es auf diese Nebelkerzen der Softwarekonzerne ala Lizenzierung und ähnliches nix gibt und es für den Weiterverkauf genauso zu behandeln ist, als würde man 0815 'ne CD mit der Software drauf verkaufen. Man hat hier _ausdrücklich_ die Oracle AGBs ausgehebelt, die Weiterverkauf und Besitzverhältnisse anders deklarieren, und man es würde es mit Steam genauso tun, wenn's relevant wäre. Isses nur deswegen nicht, weil der DRM einen ja faktisch am Weiterverkauf hindert, und das derzeit noch legal und iO so ist. Und würd Oracle zukünftig seine Lizenzschlüssel unübertragbar online mit Accountbindung anbieten, dann hätte sich das Urteil auch für die erledigt - aber mit business Kunden macht man das natürlich nid ganz so leicht und gerne wie mit gamern
- Wigggenz
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Ich habe mich zuerst gefreut, mich aber dann aufgeregt, als meine Hoffnungen (zwar korrekterweise, aber trotzdem zu meinem Leidwesen) widerlegt wurden.
Warum sollten erworbene Nutzungsrechte lebenslang an eine Person gebunden bleiben? Wenn ich meine DVDs und CDs verkaufen wollen würde, könnte ich das auch einfach tun, obwohl ich im Grunde da ja auch nur die Nutzungsrechte an der Software hab, und auch nur diese weiterverkaufe. Da stellt sich auch kein Label hin und verlangt, dass ich meine CDs an einen Account binde. Und sollte ein Label versuchen, so etwas einzuführen, wäre der Aufschrei groß.
DRM ist das schlimmste was Videospielen (neben Bobby Kotick) passieren konnte, warum lassen (PC-)Spieler nur sowas mit sich machen? Ich verstehe es nicht...
Warum sollten erworbene Nutzungsrechte lebenslang an eine Person gebunden bleiben? Wenn ich meine DVDs und CDs verkaufen wollen würde, könnte ich das auch einfach tun, obwohl ich im Grunde da ja auch nur die Nutzungsrechte an der Software hab, und auch nur diese weiterverkaufe. Da stellt sich auch kein Label hin und verlangt, dass ich meine CDs an einen Account binde. Und sollte ein Label versuchen, so etwas einzuführen, wäre der Aufschrei groß.
DRM ist das schlimmste was Videospielen (neben Bobby Kotick) passieren konnte, warum lassen (PC-)Spieler nur sowas mit sich machen? Ich verstehe es nicht...
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DarkMessiah145
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Trotz des Urteils, bin ich skeptisch ob sich das auf irgend einer Weise auf die "10 Euro"-Taktik (Du musst als Gebrauchtspiel-Spieler 10 Euro extra zahlen, wenn du die gleichen Funktionalitäten im Spiel haben möchtest wie der Erstkäufer) mancher Verleger auswirkt.
Schließlich wäre es nicht das erste Mal, dass Gesetze in der Videospiele-Branche "gebeugt" werden.
Gruß
Schließlich wäre es nicht das erste Mal, dass Gesetze in der Videospiele-Branche "gebeugt" werden.
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- Vulnavia
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
@Jim Panse, @The Incredible Hojo
Dennoch bedeutet dieses Urteil eine gewisse Präjudiz für zukünftige Urteile. Es geht ja auch darum, dass das was für "normale" Medien gilt auch für deren digital vertriebene Medien gilt. Ein Spiel in der Hülle darf und kann ich weiterverkaufen, das gleiche in digitaler Form darf ich grundsätzlich auch, nur verhindern noch technische Unzulänglichkeiten das ich mein Recht ausübe. Und es heisst ja auch, man hat das Recht die erworbene Nutzungsrechte an Software weiter verkaufen, je nach dem wo nun dieses Recht steht kann dieses auch nicht via AGB's ausgehebelt werden. Denn auch was in AGB's steht muss sich höherem Recht unterordnen, so kann zbs. in einer AGB's noch lange stehen das der PC konfisziert wird wenn man cheated, höhere Rechte machen diese Klausel jedoch unwirksam.
Das heisst natürlich nicht automatisch, dass nun alle ihre Systeme sofort ändern müssen, es könnte aber durchaus weitere Urteile geben die dann dazu führen können. Man darf nicht vergessen, es war kein x-beliebiges kleines Gericht, es war ein grosses und Urteile von diesen haben immer wegweisenden Charakter für weitere Urteile der gleichen Kategorie.
Die Frage ist doch: Habe ich grundsätzlich das Recht erworbene Nutzungsrechte weiter zu veräussern. Wenn ja, gilt dies uneingeschränkt unabhängig vom Vertriebskanal. Wenn ja, dann darf mir die Ausübung dieses Recht auch nicht durch etwaige DRM's genommen werden sondern muss das DRM so gestaltet werden, dass ich dieses Recht auch ausüben kann.
Bleibt also abzuwarten, das Urteil könnte durchaus noch Auswirkungen haben.
Dennoch bedeutet dieses Urteil eine gewisse Präjudiz für zukünftige Urteile. Es geht ja auch darum, dass das was für "normale" Medien gilt auch für deren digital vertriebene Medien gilt. Ein Spiel in der Hülle darf und kann ich weiterverkaufen, das gleiche in digitaler Form darf ich grundsätzlich auch, nur verhindern noch technische Unzulänglichkeiten das ich mein Recht ausübe. Und es heisst ja auch, man hat das Recht die erworbene Nutzungsrechte an Software weiter verkaufen, je nach dem wo nun dieses Recht steht kann dieses auch nicht via AGB's ausgehebelt werden. Denn auch was in AGB's steht muss sich höherem Recht unterordnen, so kann zbs. in einer AGB's noch lange stehen das der PC konfisziert wird wenn man cheated, höhere Rechte machen diese Klausel jedoch unwirksam.
Das heisst natürlich nicht automatisch, dass nun alle ihre Systeme sofort ändern müssen, es könnte aber durchaus weitere Urteile geben die dann dazu führen können. Man darf nicht vergessen, es war kein x-beliebiges kleines Gericht, es war ein grosses und Urteile von diesen haben immer wegweisenden Charakter für weitere Urteile der gleichen Kategorie.
Die Frage ist doch: Habe ich grundsätzlich das Recht erworbene Nutzungsrechte weiter zu veräussern. Wenn ja, gilt dies uneingeschränkt unabhängig vom Vertriebskanal. Wenn ja, dann darf mir die Ausübung dieses Recht auch nicht durch etwaige DRM's genommen werden sondern muss das DRM so gestaltet werden, dass ich dieses Recht auch ausüben kann.
Bleibt also abzuwarten, das Urteil könnte durchaus noch Auswirkungen haben.
- 3nfant 7errible
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
hö? ich dachte das durfte man schon immer ^^
es gestaltet sich nur manchmal etwas schwierig, weil man uU seinen ganzen Account dazu geben muss...
aber wenn ich jetzt zb meinen Steam Account mit allen Spielen für 9000 dorrarz angeboten hätte, wäre dann der Gabe angerollt gekommen und hätte mir auf die Pfoten gehauen?
PS ich meine natürlich nur Spiele, keine professionelle Software bei der eine Lizenz schon 40.000 Euro kostet
es gestaltet sich nur manchmal etwas schwierig, weil man uU seinen ganzen Account dazu geben muss...
aber wenn ich jetzt zb meinen Steam Account mit allen Spielen für 9000 dorrarz angeboten hätte, wäre dann der Gabe angerollt gekommen und hätte mir auf die Pfoten gehauen?
PS ich meine natürlich nur Spiele, keine professionelle Software bei der eine Lizenz schon 40.000 Euro kostet
- Sabrehawk
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Kommentar
Ach nein der EU Gerichtshof stellt die Welt wieder auf die füsse...was sich kein Gericht vorher jemals getraut hat...na wie schön. ..das jedem Menschen mit klarem Verstand schon immer als unverschämte Enteignung vorkommende Lizenzgebaren der Sofwarehersteller wird ad absurdum geführt. .. Feuer Frei für alle die jetzt Spiele und Downloadplattformen auf Herausgabe und Weiterveräusserungsfähigkeit ihrer digitalen Lizenzen verklagen wollen. Huch..ich vergass...
was der EU Gerichtshof entscheidet interessiert ja die Amerikaner überhaupt nicht...ja sowas
aber auch....und hierzulande wahrscheinlich auch keinen ...ähnlich wie beim Verfassungsgericht..
was der EU Gerichtshof entscheidet interessiert ja die Amerikaner überhaupt nicht...ja sowas
aber auch....und hierzulande wahrscheinlich auch keinen ...ähnlich wie beim Verfassungsgericht..
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_Semper_
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Re: Kommentar
mal davon abgesehen, dass europäisches recht auch für europäische niederlassungen gilt, hat das urteil absolut nix mit accountgebundenen keys zu schaffen. theoretisch kannst du gerne deine gebrauchten games weiterverkaufen, praktisch wird dir das aber dank des accounts nich gelingen. und der wird auch "nie" ausgehebelt.Sabrehawk hat geschrieben:Feuer Frei für alle die jetzt Spiele und Downloadplattformen auf Herausgabe und Weiterveräusserungsfähigkeit ihrer digitalen Lizenzen verklagen wollen. Huch..ich vergass...
was der EU Gerichtshof entscheidet interessiert ja die Amerikaner überhaupt nicht...
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Das die Anbieter trotz vorhandener technischer Möglichkeiten keine Freigabe der Lizenz die an einen Account
gebunden wurde ermöglichen ist auch nichts weiter als eine Enteignung. Die Freigabe der Lizenz muss ermöglicht
werden um dem Käufer die Vollumfängliche Verfügung an seiner Ware zu ermöglichen. Wird die Lizenz freigegeben
zum Transfer kann sie nicht mehr genutzt werden, bis zu einer erneuten Aktivierung. Diese Aktivierung kann
wiederum nur von einem einzigen Account aus erfolgen...insofern sind die Rechte des Anbieters und auch des
Verkäufers..sowie die des neuen Besitzers gewahrt. Das wäre die logische Konsequenz wenn man den Faden
weiterspinnen würde.
gebunden wurde ermöglichen ist auch nichts weiter als eine Enteignung. Die Freigabe der Lizenz muss ermöglicht
werden um dem Käufer die Vollumfängliche Verfügung an seiner Ware zu ermöglichen. Wird die Lizenz freigegeben
zum Transfer kann sie nicht mehr genutzt werden, bis zu einer erneuten Aktivierung. Diese Aktivierung kann
wiederum nur von einem einzigen Account aus erfolgen...insofern sind die Rechte des Anbieters und auch des
Verkäufers..sowie die des neuen Besitzers gewahrt. Das wäre die logische Konsequenz wenn man den Faden
weiterspinnen würde.
- Wigggenz
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Dass Spielerwerb nichts weiter als Erwerb eines "Nutzungsrechts zum Spielen" ist, schön und gut, ist akzeptabel, auch nachvollziehbar.
Dass dieses Nutzungsrecht jedoch auf ewig an einen Account und somit in den meisten Fällen an eine einzige Person gebunden ist, ist vollkommen unbegründet. Ich versuche es zwar immer wieder, versage dennoch jedes Mal, wenn ich versuche, den rechtfertigenden Unterschied zwischen Spielen und Musik/Filmen (die ja im Grunde auch nichts weiter als konsumierbare Software sind) zu finden. Ich darf meine DVD inklusive Nutzungsrecht, den Film anzusehen, auch weiterverkaufen und muss keinen Key bei einem Warner-DRM-Viech eingeben.
Man könnte jetzt natürlich behaupten, wenn ein Spiel Onlineservice hat, dass der neue Spieler Traffic und damit auch Kosten beim Hersteller verursacht. Wäre ein Argument, aber zeitgleich sind die Kosten die der Erstspieler verursacht, erloschen.
Die Ausrottung des Gebrauchtmarkts ist nicht mit moralischen Argumenten haltbar. Der Hersteller wird nach wie vor gerecht bezahlt. Eine Bezahlung pro ein herausgegebenes Nutzungsrecht. Wenn unter den Nutzern ein Nutzungsrecht weiterverkauft wird, steigt dadurch nicht die Zahl der Nutzer, sondern bleibt gleich. Das einzige Argument dafür kann nur aus der Sicht des Publishers wahrgenommen werden: durch Ausrottung des Gebrauchtmarkts (DRM auf dem PC, Online-Pässe auf Konsolen) werden Spieler zum Kauf direkt vom Hersteller gezwungen, was ihnen größeren Umsatz als mit funktionsfähigem Gebrauchtmarkt beschert.
Dass dieses Nutzungsrecht jedoch auf ewig an einen Account und somit in den meisten Fällen an eine einzige Person gebunden ist, ist vollkommen unbegründet. Ich versuche es zwar immer wieder, versage dennoch jedes Mal, wenn ich versuche, den rechtfertigenden Unterschied zwischen Spielen und Musik/Filmen (die ja im Grunde auch nichts weiter als konsumierbare Software sind) zu finden. Ich darf meine DVD inklusive Nutzungsrecht, den Film anzusehen, auch weiterverkaufen und muss keinen Key bei einem Warner-DRM-Viech eingeben.
Man könnte jetzt natürlich behaupten, wenn ein Spiel Onlineservice hat, dass der neue Spieler Traffic und damit auch Kosten beim Hersteller verursacht. Wäre ein Argument, aber zeitgleich sind die Kosten die der Erstspieler verursacht, erloschen.
Die Ausrottung des Gebrauchtmarkts ist nicht mit moralischen Argumenten haltbar. Der Hersteller wird nach wie vor gerecht bezahlt. Eine Bezahlung pro ein herausgegebenes Nutzungsrecht. Wenn unter den Nutzern ein Nutzungsrecht weiterverkauft wird, steigt dadurch nicht die Zahl der Nutzer, sondern bleibt gleich. Das einzige Argument dafür kann nur aus der Sicht des Publishers wahrgenommen werden: durch Ausrottung des Gebrauchtmarkts (DRM auf dem PC, Online-Pässe auf Konsolen) werden Spieler zum Kauf direkt vom Hersteller gezwungen, was ihnen größeren Umsatz als mit funktionsfähigem Gebrauchtmarkt beschert.
