Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit Ländersperre für Deutschland

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keldana
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von keldana »

Wigggenz hat geschrieben: Das alles hat trotzdem nichts mit der Aktivierungssperre zu tun, die auch bei privat direkt aus dem Ausland importierten Exemplaren greift.
Das ist Deine Meinung ... ich für meinen Teil kann Bethesda verstehen, daß sie da kein Risiko eingehen. Valve hat eine Niederlassung in der EU (Luxemburg), betreibt einen Service in DE (nach deutschem Recht) und verkauft über die deutschsprachige Plattform in DE Spiele. Ich glaube nicht, daß sich die Firmen damit raus reden könnten, daß die Aktivierung "auf Servern in den USA" erfolgt.

Und wie gesagt ... selbst wenn das klappen sollte ... das wirtschaftliche Risiko bei einem Scheitern vor Gericht steht in keinem Verhältnis zum recht geringen Nutzen, falls das Gericht auf Freispruch erkennt.
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Wigggenz
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von Wigggenz »

Das ist nicht "meine Meinung", sondern recht klare Gesetzeslage.

Wenn jemand für sich persönlich ein fragliches Spiel aus dem Ausland importiert, installiert und lediglich zum Key-Aktivieren in Verbindung mit einer in DE ansässigen Person tritt, verwirklicht da keiner einen Straftatbestand.
tr1on
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von tr1on »

Yui-chan hat geschrieben:Es soll ja "Anbieter" geben, wo man das Spiel auf jeden Fall zum Laufen kriegt, liebe Valve-Idioten.
Ich werde es in Betracht ziehen, mich an jene zu wenden. Macht wohl Spaß, Umsätze in den Wind zu schlagen aufgrund vorauseilenden Gehorsams. Auf jeden Fall wieder ein Beweis dafür, dass wir nicht in einem freien Land leben und DRM nicht dazu beiträgt, grenzenlose Unterhaltung zu liefern.
Wieder ein kräftiges Dankeschön an alle Steamkiddies, die trotzdem dort kaufen.
Und wie immer auch an alle Systemparteienwähler.
Voooorrsiiiicht!! :D gleich kommt die Cyber-Antifa und vierteilt dich, weil du es gewagt hast aufzubegehren. DAS ist im Deutschland des Jahres 2015 nicht mehr erwünscht. :)
Zuletzt geändert von tr1on am 18.03.2015 00:16, insgesamt 1-mal geändert.
keldana
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von keldana »

tacc hat geschrieben:
keldana hat geschrieben:Was Bethesda von dem Region-Lock hat ? Nun ganz einfach ... in Deutschland darf ein solches Spiel auch Erwachsenen nicht zugänglich gemacht werden. Wird also eine UK-Version in DE für Deutsche aktiviert, macht sich Bethesda / Steam wohl strafbar.
Wie wahrscheinlich ist es denn, dass Bethesda und Square Enix es als einzige Publisher richtig machen, während Valve, id, Capcom, Sega, Rockstar und alle anderen hier gegen Gesetze verstoßen?
Wer hat wo gegen Gesetze verstoßen ? Rockstar ? Sega ?

Id-Software bietet (über Steam) die vorher indizierten Doom Titel an. Sie snd JETZT erhältlich, nachdem sie von Liste B runter sind. Denn es geht nur um Liste B Titel, nicht allgemein um Indizierte.

Jetzt nehmen wir den Versandhandel ... Amazon verschickt ab 18 Titel nur eigenhändig, alle anderen machen es "anders". Ich denke, das Amazon hier als einzige Firma rechtlich zu 100% auf der sicheren Seite ist.

Die Sache landet nur leider bislang nicht vor Gericht, wo mal geklärt werden könnte, ob es alle so machen müssen, wie Amazon. Oder ob Amazon es vielleicht gar nicht so extrem machen müßte.

Aber bis das dann irgendwann rechtlich doch mal geklärt wird, bin ich der letzte, der Amazon aus dem 5 Euro Strafversand einen Vorwurf macht.

Allerdings kaufe ich wie viele andere hier aus Kostengründen so gut wie nie "ab 18 Artikel" bei Amazon. Wegen der 5 Euro Strafversand. :wink:
Thorgal
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von Thorgal »

@Bambi0815
Nach deiner Auslegung ist also Besitz oder Ankauf von verfassungfeindlichen Material nicht strafbar ? Das mag vielleicht in anderen Laendern gelten, jedoch nicht in Deutschland. Vorraerig halten, einfuehren und ausfuehren ist strafbar. Geh einfach mal auf die Seite des Verfassungsschutzes und schaue dir das dazu passende pdf (Broschuere Symbole und Kennzeichen) bezueglich verfassungswiedriger Symbolik unter Abschnitt 2.1 an und dazu nochmal den Paragraf 11 Absatz 3 StGB an. Wirst du also beim einfuehren erwischt bzw schauen die netten Onkel vom Verfassungsschutz bei dir zu Besuch vorbei, dann bedeutet das ggf bis zu 3 Jahren Haftstrafe und/oder Geldstrafe.
keldana
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von keldana »

Wigggenz hat geschrieben:Das ist nicht "meine Meinung", sondern recht klare Gesetzeslage.

Wenn jemand für sich persönlich ein fragliches Spiel aus dem Ausland importiert, installiert und lediglich zum Key-Aktivieren in Verbindung mit einer in DE ansässigen Person tritt, verwirklicht da keiner einen Straftatbestand.
Drehen wir es anders herum ... Du glaubst (ja, es ist nur ein Glaube, solange dazu keine Rechtsprechung vorliegt), Bethesda ginge es nur ums Geld.

Warum machen es Valve / Bethesda / Square Enix dann nur bei Liste B Titeln ? Sie könnten ohne weiteres die Keys an Regionen binden und ganz allgemein damit Importe unterbinden.

Bringt Ihnen wesentlich mehr Geld, als den ganzen Kram bei nur so wenigen Titeln zu veranstalten.

Was ist also wahrscheinlicher ? Deine Meinung, oder meine Meinung ? Denk mal drüber nach ...
tacc
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von tacc »

keldana hat geschrieben:
tacc hat geschrieben:
keldana hat geschrieben:Was Bethesda von dem Region-Lock hat ? Nun ganz einfach ... in Deutschland darf ein solches Spiel auch Erwachsenen nicht zugänglich gemacht werden. Wird also eine UK-Version in DE für Deutsche aktiviert, macht sich Bethesda / Steam wohl strafbar.
Wie wahrscheinlich ist es denn, dass Bethesda und Square Enix es als einzige Publisher richtig machen, während Valve, id, Capcom, Sega, Rockstar und alle anderen hier gegen Gesetze verstoßen?
Wer hat wo gegen Gesetze verstoßen ? Rockstar ? Sega ?

Id-Software bietet (über Steam) die vorher indizierten Doom Titel an. Sie snd JETZT erhältlich, nachdem sie von Liste B runter sind. Denn es geht nur um Liste B Titel, nicht allgemein um Indizierte.
Nur Liste B? Ich geh dann mal eine Stufe weiter: Beschlagnahmt.

Valve - Left 4 Dead 2
id - Wolfenstein 3D, Return to Castle Wolfenstein
Capcom: Dead Rising 2
Sega: Condemned
Rockstar: Manhunt
Konami: Silent Hill: Homecoming

Warum sind diese in Deutschland spielbar, aber nicht die letzten beiden Wolfenstein? Das kann doch nur bedeuten das entweder Bethesda oder die anderen Publisher falsch liegen.
Bambi0815
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von Bambi0815 »

keldana hat geschrieben: Nein, ein Händler in DE darf mir die Uncut von Wolfenstein - The New Order nicht verkaufen, das ist für den Händler strafbar.

Völlig egal, ob der Händler das nur 1 Mal für mich persönlich (auf meinen Wunsch hin) aus GB holt, oder 20 für 20 verschiedene Personen.

P.S. Ich darf die für mich besorgte Version auch nicht verbreiten. Sprich selbst auch nicht weiter geben (innerhalb der BRD).
Denke da irrst du dich. Er darf nicht auf Vorrat kaufen, da er sich sonst strafbar macht. Auf Bestellung darf er.
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AkaSuzaku
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von AkaSuzaku »

keldana hat geschrieben:
Wigggenz hat geschrieben: Das alles hat trotzdem nichts mit der Aktivierungssperre zu tun, die auch bei privat direkt aus dem Ausland importierten Exemplaren greift.
Das ist Deine Meinung ... ich für meinen Teil kann Bethesda verstehen, daß sie da kein Risiko eingehen. Valve hat eine Niederlassung in DE, betreibt einen Service in DE und verkauft über die deutschsprachige Plattform in DE Spiele. Ich glaube nicht, daß sich die Firmen damit raus reden könnten, daß die Aktivierung "auf Servern in den USA" erfolgt.

Und wie gesagt ... selbst wenn das klappen sollte ... das wirtschaftliche Risiko bei einem Scheitern vor Gericht steht in keinem Verhältnis zum recht geringen Nutzen, falls das Gericht auf Freispruch erkennt.
Der Knackpunkt ist hier, wie du offensichtlich weißt, dass der Vertrieb auf digitalem Wege erfolgt. Der Verkauf an Erwachsene von Spielen ohne USK-Alterskennzeichnung ist ja nach §12 Abs. 3 JuSchuG erst mal erlaubt, wenn sichergestellt werden kann, dass kein Kind Zugang bekommt. Die Frage ist: Wie mache ich das bei einem digitalen Gut?
Kennt da jemand einen Präzedenzfall zu?

So oder so ist hier aber Valve gefragt und nicht Bethesda, da die keinen Endkundenvertrieb betreiben. Und aus Sicht von Valve hätte es auch gereicht das Spiel im deuschen Shop einfach nicht anzubieten. Ich sehe aus rechtlicher Sicht keine Grund für eine generelle Sperre.
Captain Obvious
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von Captain Obvious »

Kya hat geschrieben:Valve sind also quasi die guten. :D
Was ich wirklich zum schmunzeln finde: Bei der One sind alle die Barrikaden hochgelaufen, wo waren den die Meister der ini, als DRM auf PC eingeführt wurde?
Dachte immer, die Konsolen User wären die dummen (Quelle Bambi :wink: )?
Der Zug ist durch.
DRM mässig ist man auf Konsolen doch X mal mehr gekniffen als auf dem PC!?
(Unter der Vorraussetzung, dass man unter DRM auch tatsächlich DRM versteht und es nicht nur auf den Wiederverkaufsaspekt bei retail - aka Accountbindung reduziert.)
Obscura_Nox hat geschrieben:Wie schon so oft gesagt: Angenommen es liegt nur an den Hakenkreuzen. Angenommen Spiele kriegen im Gegensatz zu Filmen keinen Freifahrtschein. Und was ist dann mit Spielen wie Dying Light, oder Left 4 Dead? Dort kommen keine Hakenkreuze vor, und dennoch werden sie Regionlocked, obwohl es dafür keinen gesetzlichen Anlass gibt.
Häh? L4D und Dying Light kann man nicht im Steam Store kaufen (logischerweise), aber aktivieren und spielen ging ohne Probleme.
keldana
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von keldana »

Thorgal hat geschrieben:@Bambi0815
Nach deiner Auslegung ist also Besitz oder Ankauf von verfassungfeindlichen Material nicht strafbar ? Das mag vielleicht in anderen Laendern gelten, jedoch nicht in Deutschland. Vorraerig halten, einfuehren und ausfuehren ist strafbar. Geh einfach mal auf die Seite des Verfassungsschutzes und schaue dir das dazu passende pdf (Broschuere Symbole und Kennzeichen) bezueglich verfassungswiedriger Symbolik unter Abschnitt 2.1 an und dazu nochmal den Paragraf 11 Absatz 3 StGB an. Wirst du also beim einfuehren erwischt bzw schauen die netten Onkel vom Verfassungsschutz bei dir zu Besuch vorbei, dann bedeutet das ggf bis zu 3 Jahren Haftstrafe und/oder Geldstrafe.
Erm ...
Zu beachten ist:
Die reine Lagerung ist für die Erfüllung eines Straftatbestands nicht ausreichend
Auch das Einführen für mich selbst ist NICHT strafbar. Lese DU also bitte die von Dir benannte Broschüre lieber nochmal durch. Danke.
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Wigggenz
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von Wigggenz »

keldana hat geschrieben:
Wigggenz hat geschrieben:Das ist nicht "meine Meinung", sondern recht klare Gesetzeslage.

Wenn jemand für sich persönlich ein fragliches Spiel aus dem Ausland importiert, installiert und lediglich zum Key-Aktivieren in Verbindung mit einer in DE ansässigen Person tritt, verwirklicht da keiner einen Straftatbestand.
Drehen wir es anders herum ... Du glaubst (ja, es ist nur ein Glaube, solange dazu keine Rechtsprechung vorliegt), Bethesda ginge es nur ums Geld.

Warum machen es Valve / Bethesda / Square Enix dann nur bei Liste B Titeln ? Sie könnten ohne weiteres die Keys an Regionen binden und ganz allgemein damit Importe unterbinden.

Bringt Ihnen wesentlich mehr Geld, als den ganzen Kram bei nur so wenigen Titeln zu veranstalten.

Was ist also wahrscheinlicher ? Deine Meinung, oder meine Meinung ? Denk mal drüber nach ...
Weil sich vielleicht selbst Publisher wie Bethesda nicht alles erlauben können, ohne das Risiko, Kunden zu verlieren?

Und nein, das ist kein Glaube, nur weil keine Rechtsprechung existiert. Die Rechtslage ist eindeutig. Wir haben hier kein case-law-System.
Zuletzt geändert von Wigggenz am 18.03.2015 00:26, insgesamt 1-mal geändert.
Bambi0815
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von Bambi0815 »

Ihr alle bekommt mega was durcheinander.

Wir bewegen uns ständig in einem Jugendschutz-Kontext hier. Man muss alles was hier abgeht im Sinne des Jugendschutzes betrachten.

Für uns Erwachsen gilt das alles nicht. Ausser die Hakenkreuze zielen auf Propaganda ab. Aber dann haben wir auch ein Liste B Spiel und kein Liste A Spiel. Und Liste A ist für uns Erwachsene ja und für Kinder nein.

Und nicht vergessen, mit elterliche Erlaubnis sogar Kinder Ja. Wir reden hier von Einstuffungen.

Jugendschutz muss sein in einem öffentlichen Umfeld. Finde ich in Ordnung. Was aber nicht sein muss ist, wenn ein Spiel mit USK-18-Freigabe zensiert wird. Man hat als Erwachsener alle Rechte und Pflichten hier und warum werde ich dann bevormundet durchs Jugendschutzgesetz wobei ein 18+ Game nicht auf Jugendliche abzielt.

Das entzieht sich mir.
Bambi0815
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von Bambi0815 »

Wigggenz hat geschrieben:Das ist nicht "meine Meinung", sondern recht klare Gesetzeslage.

Wenn jemand für sich persönlich ein fragliches Spiel aus dem Ausland importiert, installiert und lediglich zum Key-Aktivieren in Verbindung mit einer in DE ansässigen Person tritt, verwirklicht da keiner einen Straftatbestand.
Strafbestand gibts nur bei Liste B bei blossem Besitz. Und Liste A Spiele höchstens wenn es Nazi-Symbolik gibt und das bei Händlern wenn sie die auf Vorrat verkaufen. Dann machen sie sich strafbar der Verbreitung.

Anders Beispiel wäre wenn du im Auto erwischt wirst von der Polizei mit mehr als 1 Exemplar von dem Game welches Nazi-Symbole hat. Dann machst du dich auch strafbar der Verbreitung. Wenn du zwei getrennte Rechnungen hast und einen weiteren Freund im Auto. Dann sieht das anders aus. Würden die Rechnungen nicht getrennt sein würde sich der Händler strafbar machen zudem auch noch.

Hättest du einen Film jedoch in zweifacher Ausführung welches Nazisymbole besitzt, dann ist es egal. Das nennt man dann Doppelmoral in Deutschland.
keldana
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Re: Wolfenstein: The Old Blood - Internationale Version mit

Beitrag von keldana »

Bambi0815 hat geschrieben: Denke da irrst du dich. Er darf nicht auf Vorrat kaufen, da er sich sonst strafbar macht. Auf Bestellung darf er.
Der Händler darf es nicht verbreiten. Verbreiten heißt verkaufen ... warum sollte es einen Unterschied machen, ob man 1 Exemplar verkauft, oder 20 oder 100 ? Und warum sollte es einen Unterschied machen, ob der Händler ein besorgt, um es "an irgendjemanden" zu verkaufen, oder ob er eins besorgt, um es speziell an "Person XYZ auf dessen Bestellung" abzugeben ?

Nein ... das macht überhaupt keinen Sinn.
Wigggenz hat geschrieben: Weil sich vielleicht selbst Publisher wie Bethesda nicht alles erlauben können, ohne das Risiko, Kunden zu verlieren?

Und nein, das ist kein Glaube, nur weil keine Rechtsprechung existiert. Die Rechtslage ist eindeutig. Wir haben hier kein case-law-System.
Welche Kunden sollen Sie verlieren ? Wer Deus-Ex spielen will, muß ein Spiel von Square Enix kaufen. Von Ubisoft / EA gibt es das nicht.

Und das wir kein Case-Law-System haben, ist leider falsch. Hatte vor ein paar Wochen bei mir in der Firma eine Schulung durch einen Anwalt. Der meinte dann mehrfach "das hat der Gesetzgeber nicht genau genug geregelt und überläßt das jetzt den Gerichten. Eigentlich ein Skandal, aber so ist das leider."

Die Paragraphen der Gesetze sind nicht so eindeutig, wie Du glaubst. Liegt natürlich in der Natur der Sache. Sowas wie Accountbindung und Aktivierung von digitalen Inhalten gab es damals noch nicht und da hat sich niemand Gedanken drum gemacht.