Ganz genau. Und außerdem hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil (Az. C-128/11) bereits klargestellt, dass Hersteller den Weiterverkauf von Software-Lizenzen nicht verbieten dürfen.Flextastic hat geschrieben:abwarten, inner eu und deutschland gibt es ja noch sowas wie gesetze....
"Weiter ist daran zu erinnern, dass das Verbreitungsrecht des Urheberrechtsinhabers nach Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2009/24 mit dem Erstverkauf einer körperlichen oder nichtkörperlichen Kopie seines Computerprogramms in der Union durch ihn oder mit seiner Zustimmung erschöpft ist. Folglich kann er dem Weiterverkauf dieser Kopie gemäß dieser Vorschrift und ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen."
Ich bin zwar kein Jurist, aber für mich klingt das ziemlich eindeutig. Das Problem ist nur, dass es bei dieser Entscheidung nur um einen konkreten Einzelfall ging, ein Rechtsstreit zwischen Oracle und Usedsoft. Auf der Basis dieser Entscheidung hätten andere Klagen gegen Publisher, die den Weiterverkauf ihrer Software unterbinden wollen, aber mit ziemlicher Sicherheit Aussicht auf Erfolg.
Und nebenbei kann ich mir auch nicht vorstellen, dass in Deutschland bzw. der Europäischen Union der Verleih einer legal erworbenen Ware eingeschränkt oder verboten werden darf. Da dürfte Microsoft noch große Schwierigkeiten bekommen.
