"Killerpsiel Gamer planen Attentat auf Pfeiffer.Gryfid1 hat geschrieben:dieser beitrag wird sicher genutzt im nächsten beitrag von der ard ^^
Schärfere Kriterien für Spiele?
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- UXMAL
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johndoe-freename-103534
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So ich hoffe mit diesem Monsterpost (sorry, aber die Zitate brauchen leider so viel Platz) ist mein Einwurf erklärt, das viele Artikel des GG faktisch entwertet sind, da sie eben über die allgemeinen Gesetze müheloser umdefiniert werden können, als das mit einer Grundgesetzänderung der Fall wäre.
Artikel 4
[Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit]
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Da gehts schon los. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, also kann die entsprechende Voraussetzung mit deutlich geringeren Hürden jederzeit geändert werden, als wenn die genauen Modalitäten im Grundgesetz geregelt blieben. Gilt auch für die folgenden Artikel/Grundrechte des Grundgesetzes:
Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze heisst es hier, was aber auch nur bedeutet, das eben doch eine Zensur stattfindet, deren Massgaben jederzeit geändert werden können, da zu einigen Gesetzen, zum Beispiel zum Waffengesetz, auch die sog. "Durchführungsbestimmungen" gehören und speziell die sind mindestens auf Bundeslandsebene und teilweise sogar bis auf kommunale Ebene runter inhaltlich sehr unterschiedlich.
Artikel 6
[Ehe und Familie; nichteheliche Kinder]
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
Und genau hier, bei Absatz eins,zwei und drei versagt unser toller "Rechtsstaat" in wunderbarster Regelmäßigkeit. Wen trifft denn z.B. die Ökosteuer am härtesten? Firmen, die die gesteigerten Kosten von der Steuer absetzen oder Familien, die sich eben nicht aussuchen können wann die Kinder zur Schule müssen oder wie viele Waschmaschinen man pro Woche durchjagen muss?
Artikel 8
[Versammlungsfreiheit]
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Hier mal wieder Absatz 2. Näheres siehe u.A. Versammlungrecht.
Artikel 10
[Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis]
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Emails fallen übrigens juristisch unter "Telefongespräch". Die entsprechenden Abhörverbote sind da nämlich deutlich greinger, u.A. weil beim Öffnen eines Briefes ja auch fremdes Eigentum beschädigt wird. Vollkommen wirr, is aber so.
Und nu kommt der Problemparagraph für Gamer:
Artikel 11
[Freizügigkeit]
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Die letzten beiden Halbsätze sinds, die den Hebel bilden. Zum Schutz der Jugend vor Verwahrlosung und in der weiteren Planung zur Verhinderung von Straftaten wird diese ganze Chose so hysterisch hochgekocht. Das eigentlich kranke daran ist, das die juristische Sicht der Sachlage NICHTS mit der realen Welt zu tun haben muss. Alles leider Auslegungssache.
Und diese folgenden beiden Artikel hier sind unsere letzte Bastion. jedenfalls in Verbindung mit dem allgemeinen Dienstrecht, das eine "Verhältnismäßigkeit der Mittel" zwingend vorschreibt.
Art. 17 ist zwar eher Deko, aber 19(1),19(2) und 19(4) sind ernstzunehmende Hürden und wohl einer der Hauptgründe das wir zur Zeit noch was Anderes daddeln dürfen als "Blumengießen DeLuxe".
Artikel 17
[Petitionsrecht]
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Artikel 19
[Einschränkung von Grundrechten; Wesensgehalts-, Rechtswegegarantie]
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs.2 Satz 2 bleibt unberührt.
Weitere/tiefergehende Fachfragen würde ich eher über Email oder PN besprechen wollen, meist ist grad im juristischen Breich erheblich Text von Nöten und sowas muss nicht unbedingt für alle Forenuser interessant sein.
Artikel 4
[Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit]
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Da gehts schon los. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, also kann die entsprechende Voraussetzung mit deutlich geringeren Hürden jederzeit geändert werden, als wenn die genauen Modalitäten im Grundgesetz geregelt blieben. Gilt auch für die folgenden Artikel/Grundrechte des Grundgesetzes:
Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze heisst es hier, was aber auch nur bedeutet, das eben doch eine Zensur stattfindet, deren Massgaben jederzeit geändert werden können, da zu einigen Gesetzen, zum Beispiel zum Waffengesetz, auch die sog. "Durchführungsbestimmungen" gehören und speziell die sind mindestens auf Bundeslandsebene und teilweise sogar bis auf kommunale Ebene runter inhaltlich sehr unterschiedlich.
Artikel 6
[Ehe und Familie; nichteheliche Kinder]
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
Und genau hier, bei Absatz eins,zwei und drei versagt unser toller "Rechtsstaat" in wunderbarster Regelmäßigkeit. Wen trifft denn z.B. die Ökosteuer am härtesten? Firmen, die die gesteigerten Kosten von der Steuer absetzen oder Familien, die sich eben nicht aussuchen können wann die Kinder zur Schule müssen oder wie viele Waschmaschinen man pro Woche durchjagen muss?
Artikel 8
[Versammlungsfreiheit]
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Hier mal wieder Absatz 2. Näheres siehe u.A. Versammlungrecht.
Artikel 10
[Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis]
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Emails fallen übrigens juristisch unter "Telefongespräch". Die entsprechenden Abhörverbote sind da nämlich deutlich greinger, u.A. weil beim Öffnen eines Briefes ja auch fremdes Eigentum beschädigt wird. Vollkommen wirr, is aber so.
Und nu kommt der Problemparagraph für Gamer:
Artikel 11
[Freizügigkeit]
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Die letzten beiden Halbsätze sinds, die den Hebel bilden. Zum Schutz der Jugend vor Verwahrlosung und in der weiteren Planung zur Verhinderung von Straftaten wird diese ganze Chose so hysterisch hochgekocht. Das eigentlich kranke daran ist, das die juristische Sicht der Sachlage NICHTS mit der realen Welt zu tun haben muss. Alles leider Auslegungssache.
Und diese folgenden beiden Artikel hier sind unsere letzte Bastion. jedenfalls in Verbindung mit dem allgemeinen Dienstrecht, das eine "Verhältnismäßigkeit der Mittel" zwingend vorschreibt.
Art. 17 ist zwar eher Deko, aber 19(1),19(2) und 19(4) sind ernstzunehmende Hürden und wohl einer der Hauptgründe das wir zur Zeit noch was Anderes daddeln dürfen als "Blumengießen DeLuxe".
Artikel 17
[Petitionsrecht]
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Artikel 19
[Einschränkung von Grundrechten; Wesensgehalts-, Rechtswegegarantie]
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs.2 Satz 2 bleibt unberührt.
Weitere/tiefergehende Fachfragen würde ich eher über Email oder PN besprechen wollen, meist ist grad im juristischen Breich erheblich Text von Nöten und sowas muss nicht unbedingt für alle Forenuser interessant sein.
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Arkune
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Aha… aber einiges klingt für mich einfach nur logisch.
Wird z.B. nicht im WpflG geregelt wer wie den Kriegsdienst verweigern darf?
Ja sicher dadurch, dass es nicht direkt im GG steht kann man es leichter ändern aber wenn man die ganzen Gesetze die den näheren Umgang beschreiben mit ins GG nimmt würde das nicht einfach den Rahmen des GG sprengen?
Schlussendlich muss dem GG entsprochen werden wie du ja selber sagst. Also ich find es da schon übertrieben von einer Entwertung des GG zu sprechen…
Aber jetzt verstehe ich was du meintest.
Wird z.B. nicht im WpflG geregelt wer wie den Kriegsdienst verweigern darf?
Ja sicher dadurch, dass es nicht direkt im GG steht kann man es leichter ändern aber wenn man die ganzen Gesetze die den näheren Umgang beschreiben mit ins GG nimmt würde das nicht einfach den Rahmen des GG sprengen?
Schlussendlich muss dem GG entsprochen werden wie du ja selber sagst. Also ich find es da schon übertrieben von einer Entwertung des GG zu sprechen…
Aber jetzt verstehe ich was du meintest.
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johndoe-freename-103534
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Nein, sorry, Du verstehst vielleicht die grobe Richtung, aber nicht das eigentliche Problem. Das ist auch normal, weil keiner, der sich nicht wirklich längere Zeit mit der elenden Juristerei beschäftigt hat, diese perverse Denkweise auch nur erahnt, die dem echten Leben halt oft vollkommen entgegengesetzt funktioniert.
Fakt ist, das zum Beispiel "allgemein geltende Gesetzte" zum Beispiel auch die vielen Gummiparagraphen im BGB umfassen. Auch die mit solchen hochpräzisen Formulierungen wie, z.B. "unsittliche Vertragsabsicht". Und das Hauptproblem, also die genannten Durchführungsbestimmungen, sind leider selbst auf kommunaler Ebene fast beliebig anpassbar. Obwohl selbst keine Gesetze sind diese Bestimmungen die Richtschnur für die (auch und gerade richterliche) Interpretation der Gesetze. Und diese Mechanik ist brandgefährlich.
Das kann Dir sicher jeder viel reisende "Kampfhunde"besitzer besser erklären. Bestimmte Rassen müssen auf einer Reise quer durch Deutschlands Bundesländer wahlweise: angeleint werden, Maulkorb bekommen, nur mit Sondergenehmigung/"Wesenstest" mitgeführt werden dürfen, oder gleich kastriert werden.
Ähnliches Wirrwarr gilt zur Zeit im Deko/Schaukampfwaffenbereich bei z.B. Mittelaltermärkten. Der neue "kleine Waffenschein" oder volkstümlich "A-Schein" muss in einigen Gemeinden mit einer Kenntnisprüfung des Beantragenden verbunden werden. Das kann zum Beispiel je nach Stadt entweder von "kundiger Person" oder muss tatsächlich von einem beamtetem Sachverständigen durchgeführt werden. Andererseits muss auf öffentlichen Veranstaltungen der Veranstalter eine Genehmigung für alle Teilnehmer beantragen, wobei dann teilweise auf dem entsprechenden Gelände die (Mitführungs)Pflicht für den A-Schein entfällt.
Dieser ganze Wirrwarr, diese erhebliche Rechtsunsicherheit für die betroffenen Bürger funktioniert ohne Gesetzesänderung! Einfach nur durch Willkür der zuständigen Behörden, also deutlich unter Bundestagsniveau.
Und nun rate mal, warum ich arge Probleme damit hätte,wenn ein neues, tolles Jugendschutzgesetz gegen "Killerspiele" auch hauptsächlich über Durchführungsbestimmungen definiert und realisiert werden würde.
Oder glaubst Du allen Ernstes, falls die moralischen Superhelden aus Bayernland mit ihrer Variante nicht durchkommen, das sie nicht versuchen würden, ihre kranken Ideen dann halt über die Durchführungsbestimmungen zu machen?
Das ist halt das Problem. Vielschichtige Geschichte und man muss mehrere Instanzen verfolgen, bis man den eigentlichen Pferdefuss erkennen kann.
Fakt ist, das zum Beispiel "allgemein geltende Gesetzte" zum Beispiel auch die vielen Gummiparagraphen im BGB umfassen. Auch die mit solchen hochpräzisen Formulierungen wie, z.B. "unsittliche Vertragsabsicht". Und das Hauptproblem, also die genannten Durchführungsbestimmungen, sind leider selbst auf kommunaler Ebene fast beliebig anpassbar. Obwohl selbst keine Gesetze sind diese Bestimmungen die Richtschnur für die (auch und gerade richterliche) Interpretation der Gesetze. Und diese Mechanik ist brandgefährlich.
Das kann Dir sicher jeder viel reisende "Kampfhunde"besitzer besser erklären. Bestimmte Rassen müssen auf einer Reise quer durch Deutschlands Bundesländer wahlweise: angeleint werden, Maulkorb bekommen, nur mit Sondergenehmigung/"Wesenstest" mitgeführt werden dürfen, oder gleich kastriert werden.
Ähnliches Wirrwarr gilt zur Zeit im Deko/Schaukampfwaffenbereich bei z.B. Mittelaltermärkten. Der neue "kleine Waffenschein" oder volkstümlich "A-Schein" muss in einigen Gemeinden mit einer Kenntnisprüfung des Beantragenden verbunden werden. Das kann zum Beispiel je nach Stadt entweder von "kundiger Person" oder muss tatsächlich von einem beamtetem Sachverständigen durchgeführt werden. Andererseits muss auf öffentlichen Veranstaltungen der Veranstalter eine Genehmigung für alle Teilnehmer beantragen, wobei dann teilweise auf dem entsprechenden Gelände die (Mitführungs)Pflicht für den A-Schein entfällt.
Dieser ganze Wirrwarr, diese erhebliche Rechtsunsicherheit für die betroffenen Bürger funktioniert ohne Gesetzesänderung! Einfach nur durch Willkür der zuständigen Behörden, also deutlich unter Bundestagsniveau.
Und nun rate mal, warum ich arge Probleme damit hätte,wenn ein neues, tolles Jugendschutzgesetz gegen "Killerspiele" auch hauptsächlich über Durchführungsbestimmungen definiert und realisiert werden würde.
Oder glaubst Du allen Ernstes, falls die moralischen Superhelden aus Bayernland mit ihrer Variante nicht durchkommen, das sie nicht versuchen würden, ihre kranken Ideen dann halt über die Durchführungsbestimmungen zu machen?
Das ist halt das Problem. Vielschichtige Geschichte und man muss mehrere Instanzen verfolgen, bis man den eigentlichen Pferdefuss erkennen kann.
- UXMAL
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Shalghar hat geschrieben:Nein, sorry, Du verstehst vielleicht die grobe Richtung, aber nicht das eigentliche Problem. Das ist auch normal, weil keiner, der sich nicht wirklich längere Zeit mit der elenden Juristerei beschäftigt hat, diese perverse Denkweise auch nur erahnt, die dem echten Leben halt oft vollkommen entgegengesetzt funktioniert.
Fakt ist, das zum Beispiel "allgemein geltende Gesetzte" zum Beispiel auch die vielen Gummiparagraphen im BGB umfassen. Auch die mit solchen hochpräzisen Formulierungen wie, z.B. "unsittliche Vertragsabsicht". Und das Hauptproblem, also die genannten Durchführungsbestimmungen, sind leider selbst auf kommunaler Ebene fast beliebig anpassbar. Obwohl selbst keine Gesetze sind diese Bestimmungen die Richtschnur für die (auch und gerade richterliche) Interpretation der Gesetze. Und diese Mechanik ist brandgefährlich.
Das kann Dir sicher jeder viel reisende "Kampfhunde"besitzer besser erklären. Bestimmte Rassen müssen auf einer Reise quer durch Deutschlands Bundesländer wahlweise: angeleint werden, Maulkorb bekommen, nur mit Sondergenehmigung/"Wesenstest" mitgeführt werden dürfen, oder gleich kastriert werden.
Ähnliches Wirrwarr gilt zur Zeit im Deko/Schaukampfwaffenbereich bei z.B. Mittelaltermärkten. Der neue "kleine Waffenschein" oder volkstümlich "A-Schein" muss in einigen Gemeinden mit einer Kenntnisprüfung des Beantragenden verbunden werden. Das kann zum Beispiel je nach Stadt entweder von "kundiger Person" oder muss tatsächlich von einem beamtetem Sachverständigen durchgeführt werden. Andererseits muss auf öffentlichen Veranstaltungen der Veranstalter eine Genehmigung für alle Teilnehmer beantragen, wobei dann teilweise auf dem entsprechenden Gelände die (Mitführungs)Pflicht für den A-Schein entfällt.
Dieser ganze Wirrwarr, diese erhebliche Rechtsunsicherheit für die betroffenen Bürger funktioniert ohne Gesetzesänderung! Einfach nur durch Willkür der zuständigen Behörden, also deutlich unter Bundestagsniveau.
Und nun rate mal, warum ich arge Probleme damit hätte,wenn ein neues, tolles Jugendschutzgesetz gegen "Killerspiele" auch hauptsächlich über Durchführungsbestimmungen definiert und realisiert werden würde.
Oder glaubst Du allen Ernstes, falls die moralischen Superhelden aus Bayernland mit ihrer Variante nicht durchkommen, das sie nicht versuchen würden, ihre kranken Ideen dann halt über die Durchführungsbestimmungen zu machen?
Das ist halt das Problem. Vielschichtige Geschichte und man muss mehrere Instanzen verfolgen, bis man den eigentlichen Pferdefuss erkennen kann.

Für die Mühe die du dir gemacht hast!!
Anscheinend bin ich zu Blöde oder nicht so Gebildet ,um zu verstehen,was zum Teufel du uns damit sagen möchtest.
Statt ein Büro aufzumachen,wäre es nett,würdest du das ganze etwas abkürzen,damit auch Leute wie ich verstehen,auf was du hinnaus möchtest
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bluemax1404
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@All
Also wenn die Politiker die Games nicht verboten bekommen dann habe wir Gamer erst recht die Arschkarte gezogen.
Warum ganz einfach wir sind in Good Old Germany
1. Wir haben eine Alkoholsteuer (Prost)
2. Wir haben eine Benzinsteuer MOS(das Auto Deutschland Liebstes Kind)
3. Wir haben Ökosteuer (brauch die Jemand)
Naja ich könnte noch mehrere Steuern aufzählen aber das bringt ja nichts....
und die neue Steuer die kommen wird ist die SpieleSteuer ja ja ihr habt richtig gelesen die Spiele Steuer wat meint ihr denn was die damit die Staatskasse auffüllen......
mhhhhh da wahr doch mal was wegen eine Partei wählen also wenn ihr SPD und CDU eins auswischen wollt Wählt die Links Partein oder wie die auch immer heißen
(man sollte keine Werbung machen stimmt's) dann bekommen Pitt(CDU) und Patt(SPD) beim Sonnenbad Richtig Kopfschmerzen......
Also wenn die Politiker die Games nicht verboten bekommen dann habe wir Gamer erst recht die Arschkarte gezogen.
Warum ganz einfach wir sind in Good Old Germany
1. Wir haben eine Alkoholsteuer (Prost)
2. Wir haben eine Benzinsteuer MOS(das Auto Deutschland Liebstes Kind)
3. Wir haben Ökosteuer (brauch die Jemand)
Naja ich könnte noch mehrere Steuern aufzählen aber das bringt ja nichts....
und die neue Steuer die kommen wird ist die SpieleSteuer ja ja ihr habt richtig gelesen die Spiele Steuer wat meint ihr denn was die damit die Staatskasse auffüllen......
mhhhhh da wahr doch mal was wegen eine Partei wählen also wenn ihr SPD und CDU eins auswischen wollt Wählt die Links Partein oder wie die auch immer heißen
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johndoe-freename-101657
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Spielsteur gibt es schon, heisst nur anders: Vergnügungssteuer
Ich hab mich damit und der GEMA in letzter zeit viel beschäftigt.
Wollte mich eigentlich selbstständig machen. Leider müsste ich mit meiner geschäftsidee mehr 1000€ an steuern im monat bezhalen!! + die 19% und die hohen mieten ist es leider in Deutschland absolut nicht realisierbar.
Viele einzelhändler gehen deswegen immer mehr ein.
Ich werd noch etwas geld zusammenspaaren und dann bin ich weg aus deutschland, ich bleib doch nicht auf nem sinkenden schiff.
Ich seh die deutsche befölkerung wie ein lamm auf der schlachtbank an, etwas meckern aber sich ruhig schlachten lassen.
Ausserdem leben wir in einer absoluten abzockgesellschaft. Der staat zockt die befölkerung ab, viele gewerbetreibende zocken deswegen den staat ab. Aber da hört es nicht auf: die leute zocken sich gegenseitg ab und die großen firmen welche keine konkurrenz haben zocken die befölkerung am meisten ab. Alles was für die menschen nicht wegdenkbar ist, im täglichen gebrauch ist wie: gas, wasser, strom, internet, banken, mieten, handy ist absolut überteuert und es wird verarscht und abgezockt wie es nur geht. Die leute können ja nicht viel dagegen machen.
Man brauch heutzutage für jeden scheiss nen rechtsanwalt und den kann man sich natürlich nicht leisten weil kein geld übrig bleibt!
Unsere Politiker sind auch toll, es gibt wirklich gute unter ihnen. Problem daran ist nur das keiner von ihnen was zu sagen hat, weil sie von denen die sich einfach asozialer verhalten (mehr ellbogen einsetzen wie man so schön sagt) ausgebootet werden. Den parteien geht es nur um wählerstimmen und der rest ist sogut wie egal.
Firmen holen sich aus dem außland ingenieuere und andere fachleute! Warum eigentlich? Ganz einfach weil das deutsche schulsystem so schlecht ist das wir nicht genug qulifizierte leute haben!
Ich könnte jetzt noch stundenlang so weiter prädigen es gibt so vieles was in deutschland nicht stimmt. Aber solange keiner etwas dagegen tut wird sich auch nix ändern.
Ich kann euch sogar sagen woran das liegt:
Allein durch die geschichte ist man als deutscher schon nachfahre von den bösen natzis. In den schulen wird man entweder von den lehrern runtergebuttert und/oder einzelne auch von ihren mitschülern.
Mache bekommen dann noch von zuhause eins auf den deckel.
Kein wunder das die deutsche befölkerung kein selbstbewusstsein hat,
und einige außticken und amoklaufen. Guckt euch die franzosen an wenn denen was nicht passt machen die nen riesen aufstand, was tun die deutschen: rummäckern und sich aber auß allem schön raußhalten.
Das ist natürlich alles durch "deutschland" anerzogen.
Allein über sowas zu reden macht mich echt scheiss wütend, denn es hat sich seit der steinzeit nicht viel geändert, früher haben sie dir die keule übergezogen und dir alles genommen. Heutzutage ist es einfach nur unübersichtlicher geworden weil es mittlerweile viel mehr möglichkeiten gibt andere auszunehmen.
Es gibt echt keine moral mehr und das nicht nur in deutschland.
Unsere gesellschaft endet wie das römische imperium: fällt in sich zusammen weil alle korrupt, geldgeil und machtgeil sind und/oder werden.
Ich hab mich damit und der GEMA in letzter zeit viel beschäftigt.
Wollte mich eigentlich selbstständig machen. Leider müsste ich mit meiner geschäftsidee mehr 1000€ an steuern im monat bezhalen!! + die 19% und die hohen mieten ist es leider in Deutschland absolut nicht realisierbar.
Viele einzelhändler gehen deswegen immer mehr ein.
Ich werd noch etwas geld zusammenspaaren und dann bin ich weg aus deutschland, ich bleib doch nicht auf nem sinkenden schiff.
Ich seh die deutsche befölkerung wie ein lamm auf der schlachtbank an, etwas meckern aber sich ruhig schlachten lassen.
Ausserdem leben wir in einer absoluten abzockgesellschaft. Der staat zockt die befölkerung ab, viele gewerbetreibende zocken deswegen den staat ab. Aber da hört es nicht auf: die leute zocken sich gegenseitg ab und die großen firmen welche keine konkurrenz haben zocken die befölkerung am meisten ab. Alles was für die menschen nicht wegdenkbar ist, im täglichen gebrauch ist wie: gas, wasser, strom, internet, banken, mieten, handy ist absolut überteuert und es wird verarscht und abgezockt wie es nur geht. Die leute können ja nicht viel dagegen machen.
Man brauch heutzutage für jeden scheiss nen rechtsanwalt und den kann man sich natürlich nicht leisten weil kein geld übrig bleibt!
Unsere Politiker sind auch toll, es gibt wirklich gute unter ihnen. Problem daran ist nur das keiner von ihnen was zu sagen hat, weil sie von denen die sich einfach asozialer verhalten (mehr ellbogen einsetzen wie man so schön sagt) ausgebootet werden. Den parteien geht es nur um wählerstimmen und der rest ist sogut wie egal.
Firmen holen sich aus dem außland ingenieuere und andere fachleute! Warum eigentlich? Ganz einfach weil das deutsche schulsystem so schlecht ist das wir nicht genug qulifizierte leute haben!
Ich könnte jetzt noch stundenlang so weiter prädigen es gibt so vieles was in deutschland nicht stimmt. Aber solange keiner etwas dagegen tut wird sich auch nix ändern.
Ich kann euch sogar sagen woran das liegt:
Allein durch die geschichte ist man als deutscher schon nachfahre von den bösen natzis. In den schulen wird man entweder von den lehrern runtergebuttert und/oder einzelne auch von ihren mitschülern.
Mache bekommen dann noch von zuhause eins auf den deckel.
Kein wunder das die deutsche befölkerung kein selbstbewusstsein hat,
und einige außticken und amoklaufen. Guckt euch die franzosen an wenn denen was nicht passt machen die nen riesen aufstand, was tun die deutschen: rummäckern und sich aber auß allem schön raußhalten.
Das ist natürlich alles durch "deutschland" anerzogen.
Allein über sowas zu reden macht mich echt scheiss wütend, denn es hat sich seit der steinzeit nicht viel geändert, früher haben sie dir die keule übergezogen und dir alles genommen. Heutzutage ist es einfach nur unübersichtlicher geworden weil es mittlerweile viel mehr möglichkeiten gibt andere auszunehmen.
Es gibt echt keine moral mehr und das nicht nur in deutschland.
Unsere gesellschaft endet wie das römische imperium: fällt in sich zusammen weil alle korrupt, geldgeil und machtgeil sind und/oder werden.
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bluemax1404
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Ich meinte nich diese SpielSteuer sondern diese Spielsteuer,das wenn wir ein Spielkaufen und es auch online spielen noch mehr zu kasse gebeten werden.........diese Steuer ist nur für uns SpielerSpielsteur gibt es schon, heisst nur anders: Vergnügungssteuer
dann kostet das Spiel auf einer Konsole nicht mehr 60-70€ sondern 80-90€ wer weiß
[/code]
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johndoe-freename-103534
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Is eigentlich recht simpel, worauf ich hinauswill. Es existieren Legenden vom Rechtstaat und der Irrglaube, das unsere Verfassung uns vor politischer Willkür wirksam schützt. Und es ist nunmal nicht der Fall, das tatsächlich Gesetze für alle gleich gelten oder das Grundgesetz vor Willkür schützt, weil eben die für Willkür notwendigen Hebel aus dem GG ausgelagert wurden und teils schon ein popliger Bürgermeister von Kuhkaff-City richtig Ärger machen kann..
Sag ich einfach nur, das Gesetze nur fürs dumme Volk gelten und man eben keinerlei umfassenden Schutz gleich welcher Art durch Verfassung und Grundgesetz hat, dann heisst es nur "Aber im Grundgesetz steht doch was von Menschenrechten und deswegen passiert mir nix.".
Von daher ist es IMHO sinnvoll, so früh wie möglich so viel Geschrei wie möglich zu machen, wenn es wieder mal an der Zeit ist, die bösen Computerspieler für alle Übel dieser Welt verantwortlich zu machen.
Wer aber noch die Märchen vom Rechtsstaat in vollem Umfang glaubt, der schreit nicht, sondern belustigt sich an all jenen, die sich nicht auf den kaum existenten Schutz durch Gesetze verlassen. Und solche Leute lassen sich leider nur durch umfassende Erklärungen ein wenig in Richtung Realität drehen.
Sag ich einfach nur, das Gesetze nur fürs dumme Volk gelten und man eben keinerlei umfassenden Schutz gleich welcher Art durch Verfassung und Grundgesetz hat, dann heisst es nur "Aber im Grundgesetz steht doch was von Menschenrechten und deswegen passiert mir nix.".
Von daher ist es IMHO sinnvoll, so früh wie möglich so viel Geschrei wie möglich zu machen, wenn es wieder mal an der Zeit ist, die bösen Computerspieler für alle Übel dieser Welt verantwortlich zu machen.
Wer aber noch die Märchen vom Rechtsstaat in vollem Umfang glaubt, der schreit nicht, sondern belustigt sich an all jenen, die sich nicht auf den kaum existenten Schutz durch Gesetze verlassen. Und solche Leute lassen sich leider nur durch umfassende Erklärungen ein wenig in Richtung Realität drehen.
Zuletzt geändert von johndoe-freename-103534 am 04.07.2007 18:20, insgesamt 1-mal geändert.
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langhaariger bombenleger
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Auf diese Frage gibt es viele Antworten:Thunder93 hat geschrieben:Was ist an wunderwelt wissen so komisch??
Ob Doom oder Battlefield ist doch scheiß egal!
und ja ich werde bald 14, aber ich werde (das weiß ich jetzt schon) in 4 jahren genauso denken wie jetzt auch. ich werde mich wahrscheinlich nicht so sehr darüber aufregen, weil es mir egal sein kann, aber ich werde auch an die dann 14Jährigen denken, die dann gerne solche spiele spielen würden (also offiziell)!!
Und mir hat bis jetzt immernoch niemand einen Grund genannt, warum CoD oder ähnliches nicht in die hände eines 10Jährigen gehört?
Ein Kind kann die in diesem Spiel gezeigt Gewalt nicht verarbeiten/reflektieren. Mögliche Folgeschäden: Schlaflosigkeit, Angstzustände, Panikattacken, Verrohung, Persönlichkeitsstörungen, Albträume, Emotionslosigkeit, Depressionen, Inkontinenz, ...
Von sich auf andere schließen funktioniert bei solchen Themen übrigens überhaupt nicht.
Auch wenn man den 90 jährigen, Kette rauchenden Opa hat der quietschfidel ist, macht es das Rauchen nicht gesund.
Genausowenig sind Computerspiele nicht ungefährlich nur weil ich sie 20 Stunden am Tag spiele und nicht Amok laufe.
Die Alterbeschränkungen werden nicht für dich gemacht, sondern für die Gesamtheit aller Jugendlichen. Dazu gehören Genies ebenso wie geistig zurückgebliebende, nette wie aggresive, kluge wie labile.
Und man will die schützen, dich schwach sind darunter.
Man will das Eltern guten Gewissens ihrem Kind ein Spiel kaufen können, das ab 12 frei gegeben wurde. Und dazu gehört das ein Kind die Inhalte verstehen und richtig einordnen kann.
Aus dem Grunde wird bei Spielen/Filmen/denk dir was/ für Kinder und junge Jugendliche auf Gewalt/Pornographie/Drogenkonsum etc verzichtet.
Anders herum bedeutet das, das Spiele die solche Elemente nutzen, höher eingestuft werden müssen.
Übrigens zu deiner Bemerkung das das spielen Aggressionen abbaut... diese These ist längst fallen gelassen worden und wird von keinem Verhaltensforscher mehr gestützt.
Und überlege vielleicht nicht wie du mit 18 dann darüber denken wirst, sondern überlege wie du mit 45 darüber denken wirst, wenn du selber Kinder hast.
