Renaku hat geschrieben:8492nd hat geschrieben:So ich geb dir noch eine Chance, deinen Standpunkt zu verteidigen. Nochmal:
Was ist daran verwerflich, eine legal gekaufte Software anzupassen, um sie für den Eigengebrauch auf anderen System laufen zu lassen?
oh, wie gnädig eure Lordschaft.
für die Beantwortung deiner Frage fang ich mal von vorn, also im falle des Spiels beim Kauf, an.
Wenn du ein Spiel im Laden kaufst, dann gehst du nicht nur einen Kaufvertrag mit dem Händler ein, sondern du schließt gleichzeitig einen Vertrag mit Sony (halt mit hilfe des Händlers). Der Vertragsinhalt (der dich ja von Moralischer Seite nicht Interessiert) sieht vor, dass weder Hard- noch Software Modifiziert werden dürfen. Dieses Anpassen der Software stellt eine Modifikation / Änderung der gekauften Software dar und ist somit durch die Lizenzvereinbarung (ebenfalls teil des Vertrages), die du mit dem Kauf des Spiels ja bestätigt hast, verboten.
nein, hard- oder softwaremodifikationen sind grundsätzlich nicht verboten. der gewerbliche vertrieb schon, das stellt allerdings eine urheberrechtsverletzung oder teilweisen plagiatismus dar.
zumal du die PSX spiele nicht veränderst. du packst die daten in eine EBOOT datei, also eine art sammelcontainer, vergleichbar mit dem packen von dateien in eine zip oder rar datei.
Renaku hat geschrieben:
Was glaubst du, warum Sony ein PSP Model nach dem Anderen auf den Markt wirft oder eine neue Firmware veröffentlicht, sobald eine neue Möglichkeit für CFW besteht.
Das tuen die bestimmt nicht aus liebe zu den Usern, sonst währen solche Features wie im Letzten Update schon längst mal gekommen.
letzten endes stellt sich sony damit jedes mal selbst ein bein. die psp lebt vor allem dank der großartigen homebrew szene noch. aber wer hat je behauptet, sony sei logisch?
Renaku hat geschrieben:
NiiGl hat geschrieben:
nur vllt gibt es nicht jedes ps1 spiel im psstore schonmal daran gedacht und auserdem hat er das spiel doch legal erworben das ist das gleiche wie wen er ein ps1 spiel auf der ps2 spielen will is genau das gleiche nur auf der psp ises hald n bisschen aufwendiger
Mit PS1 Spielen auf der PSP ist es eben nicht das gleiche wie mit den PS1 Spielen auf der PS2. Wenn du ein PS1 Spiel auf der PSP spielen willst, dann musst du von Sony zunächst die Lizenz erhalten, da die PSP nicht von vornherein für das Abspielen dieser Spiele gedacht war. Du hast also keine Lizenz für das Abspielen von PS1 spielen auf der PSP. Die PS2 wurde hingegen von vornherein für das Abspielen von PS1 Spielen ausgelegt. Hier hast du die Lizenz zum Abspielen bereits beim Kauf der PS2 erhalten.
du kannst von jedem medium, das nicht ausreichend kopiergeschützt ist, private kopien erstellen. da du also von PSX spielen wie von fast jeder einfachen musik CD ein simples image ziehen kannst und dieses lediglich in eine EBOOT-datei packst, machst du dich nicht strafbar mit dieser handlung. logischerweise dann auch nicht mit dem abspielen dieser auf deiner psp, sofern du natürlich das original spiel besitzt.
du hast die lizenz zur nutzung dieser software erworben. auf welchem medium, ist grundsätzlich egal. es geht um die daten, die sich auf dem medium befinden. oder darfst du musik, auf CD erworben, nicht als mp3 gerippt in deinem mediaplayer abspielen, weil du gegen absonderliche lizenzbestimmungen verstößt?
zudem ich gehe mal davon aus, dass in den softwarelizenzbestimmungen damaliger zeit noch nicht berücksichtigt wurde, dass die spiele eventuell mal auf einer psp abspielbar sein werden...
Renaku hat geschrieben:
Eine Modifikation der PSP Firmware, welche das Abspielen von PS1 Spielen auch ohne Lizenz erlaubt, verstößt wiederum gegen die beim Kauf der PSP vereinbarten Regelungen. siehe weiter oben.
bullshit. weder der einbau von mod chips noch das ändern der firmware an sich ist illegal, da diese nicht allein eine umgehung irgendwelcher technischen schutzmaßnahmen ermöglichen. dafür benötigst du zusätzlich noch ein kopiergeschütztes medium respektive spiel.
lizenzen kannst du auf markenrechte anwenden, nicht auf das urheberrecht, auf das du dich warscheinlich wirklich beziehen willst. und dieses wird nicht gebrochen, weil du die firmware lediglich modifierst und weder gewerblich vertreibst noch unter dem ursprünglichen namen veröffentlichst. ansonsten könntest du ja nichtmal einen aufkleber auf dein auto kleben ohne die urheberrechte am design deiner kiste zu verletzen...
und als nutzer bist du erst recht aus dem schneider, schliesslich spielst du die firmware nur auf, und schreibst sie nicht selbst.
wir können zusammen fassen:
- CFWs -> nicht illegal
- homebrew -> nicht illegal
- nutzung von raubkopien -> illegal
ebenso verhält es sich übrigens mit legalen emulatoren und illegalen roms.