Seite 1 von 1
Garantie? nachträglich?
Verfasst: 12.01.2009 13:16
von Wiicasso
moin,
Ich hab wie fast jeder hier eine PS3 mit 1nem jahr garantie. Ich hab gehört das ich sie auch für 70€ auf 4 jahre verlängern könnte! stimmt das? und wenn ja wie krieg ich das hin?
danke im vorraus
Re: Garantie? nachträglich?
Verfasst: 12.01.2009 21:47
von Fr34ky-4!m!ng
Wiicasso hat geschrieben:moin,
Ich hab wie fast jeder hier eine PS3 mit 1nem jahr garantie. Ich hab gehört das ich sie auch für 70€ auf 4 jahre verlängern könnte! stimmt das? und wenn ja wie krieg ich das hin?
danke im vorraus
Nachdem meine PS3 schon einmal kaputt gegangen ist habe ich ne neue geholt es gibt keine Garantieverlängerung schon gar nicht nachträglich
Verfasst: 12.01.2009 21:51
von ExCeLLoo
ich kenne das nur von lcd-tvs etc. da kann man dann bei saturn [oÄ] für einen aufpreis von 50-500 euro glaube ich eine garantie erkaufn, die dann aber von saturn übernommen wird [das heißt glaube ich kulanz] und nicht von [in diesem fall] sony.
es kann auch sein, dass ich mich jetzt total vertue
Gruß
Ex.
Verfasst: 13.01.2009 01:03
von Wiicasso
erstmal danke leutz
so...
Also excelloo du könntest recht haben da saturn mir das ja angeboten hat mit der verlängerung dachte das wäre von sony und man könnte es nachträglich verlängern
Verfasst: 13.01.2009 01:25
von AEV-Fan
Soweit ich weiß gibt es kein solches Angebot für die Ps3.
Wie schon erwähnt ist so etwas ein direktes Angebot der Verkäufer (sprich Saturn, MediaMarkt,Pro Markt usw.) und wird oft bei teureren Geräten vorgeschlagen.
Ich z.B. habe mir vor ziemlich genau einem Jahr einen großen Plasma Fernseher gekauft und zahlte dann 150€ drauf um 5 Jahre versichert zu sein. Da ist aber jetzt auch alles abgedeckt in dieser Zeit, sogar Eigenverschulden (solange es nicht mutwillig begangen wird).
Verfasst: 13.01.2009 02:29
von unknown_18
Generell eine gute Sache, zumal elektronische Geräte immer komplexer und somit auch Fehler anfälliger werden. Da ist die Wahrscheinlichkeit leider doch sehr groß, dass ein Gerät innerhalb der ersten Jahre einen Defekt aufweißt (muss ja nicht gleich ein Totelausfall sein). Von daher ist bei teuren Geräten so eine Garantie Verlängerung auf alle Fälle ohne große Bedenken haben zu müssen ratsam. Natürlich kann man auch das Glück haben und das Gerät geht innerhalb der Zeit nicht kaputt, die Chance dafür ist inzwischen aber doch gering genug um bedenkenlos zur Garantie Verlängerung greifen zu können. Natürlich nur, wenn man recht sicher weiß, dass man das Gerät auch so lange besitzen wird.
Verfasst: 13.01.2009 20:24
von Fr34ky-4!m!ng
NEUER:Mein FullHDTV ist auch 5 Jahre mehr Garantie für aber nur 50€ xD
ALTER:Und meine anderer nicht aber Saturn bester SERVICE *clap*
haben ohne zu sappeln mein fast 2 Jahren alten HDTV repariert
Verfasst: 13.01.2009 22:57
von Opa
Rechtlich verpflichtet sind se zu 6 Monaten glaub ich alles andere (bspw. diese üblichen 24 Monate Herstellergarantie) kommen vom Hersteller. In Sony´s Fall - weil man seinen Produkt nicht über den Weg traut by the way...armseelig...sinds nur 12 Monate. Denke mal die haben ne Befürchtung in Sachen DiscLW...wäre ja nicht das erste Playstation Produkt bei dem die Drives irgednwann abschmieren...is auch auffällig, dass man recht früh nach Konsolenveröffentlichung bereits Ersatzlaser kaufen konnte *g*
Alles was jedenfalls über die Garantie vom Hersteller geht muss zugekauft werden und ist Verhandlungsbasis - theoretisch kann man für jeden Blödsinn ne Garantieverlängerung rausschlagen *g*
Edit: Wem langweilig is, der kann ja mal fragen wie´s eigentlich mir Garantieverlängerung aussieht für Poster. Falls es nen unerwarteten Defekt hat...sich verändert oder so...Motivwechsel...man liest ja einiges. Sollte zumindest nen interessanten Blick bringen ^^ Ich frag mich grade ob ich mir der standart Herstellergarantie für meinen Trinkbecher leben kann

Aber Spaß beiseite...denke bei teureren Geräten is sowas echt sinvoll. Grade TV geräte, Waschmaschienen, Herde & co. werden ja üblicherweise für lange Zeiträume gekauft. Also wenn se nicht kaputt gehen nutzt man se 10 Jahre bevor man "Lust auf was Neues" bekommt...moderne High End Sachen halten das denk ich oft nicht durch...
@ Fr33ky:Glaube der Saturn hat auch auf alles ausser iPod´s und Sonderprodukte wo sie´s einem beim Kauf aber sagen 24 Monate Garantie. Bin jedenfalls der Meinung grad heute dieses 24 Monate auf alles Schild gesehen zu haben. Mich hat man bei der Playstation (im Gegensatz zum iPod Kauf) übrigens nicht informiert, dass es nur 1 Jahr Garantie gibt...also entweder haben die das bergessen (dann würde ich im Defektffall aber drum streiten) oder die geben 2 Jahre. Ich meine was hab ich denn auch rechtlich gesehen mit der Sony Garantie laut Handbuch zu tun?! Habe ich Sony was abgekauft?! Hab ich mit Sony nen Kaufvertrag abgeschlossen?! Nö! Ich habe nen Kaufvertrag mit Saturn und da stand 24 Monate auf alles...glaub ich.
Verfasst: 13.01.2009 23:09
von Erdferkl
rechtlich verpflichtet ist der händler zu zwei jahren gewährleistung aber das leitet sich ja sowieso schon aus dem gesetz ab. alles was darüber ist, ist nicht verpflichtend - good will von händler oder hersteller.
Verfasst: 13.01.2009 23:12
von Opa
Hm...aber die Gewährleistung umfasste irgednwas nicht was die Garantie umfasste ider umgedreht...keene Ahnung, zu lang her...klär mich & uns ma auf Erdferkl ^^ erinnere mich, dass man mit dir vortrefflich übder rechtliches Schnacken konnte *g*
Ah okey...edit. Grad selbst geguckt...Gewährleistung is ja mal für die Tonne. Da müsste der mangel ja bereits bei Eigentumsübergang (kauf, Warenaushändigung) bestanden haben. Das muss man erstmal so glaubhaft hinbekommen (bzw. nach sechs Monaten wohl auch Beweislast beim Käufer), dass was schon ewig kaputt war...
Verfasst: 13.01.2009 23:29
von Erdferkl
Also zur gwl ist der Händler hinsichtlich jener Mängel verpflichtet die entweder bei Übergabe schon vorlagen oder in ihren Anlagen vorhanden waren. gwl gilt für alle Mängel die innerhalb der ersten zwei Jahre auftreten. Innerhalb der ersten 6 Monate gilt die Beweislastumkehr nach der angenommen wird, dass ein in dieser Zeit aufgetretener Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.
Eine Garantie hat nichts mit der gesetzlich verpflichteten gwl zu tun und ist nur eine freiwillige Verpflichtung vom Händler die über die gesetzliche gwl pflicht von zwei jahren hinaus gehen muss. In der Regel ist es so, dass Händler über die gesetzliche gwl ein weiteres Jahr Gewähr leisten bzw. die Beweislastumkehr auf ein jahr verlängert wird.
Hersteller geben meist zusätzlich Garantie in dem sie sagen dass es neben der gesetzlichen gwl ggü dem Händler noch eine eigene Garantie von 1-2 jahren gibt die man rein gegen den sie geltend machen kann. Hersteller sind nie zur Gewährleistung ggü Endkunden verpflichtet da man mit ihnen aus dem kv ja in keinem Rechtsverhältnis steht bei dem die subjektive Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung ausgeglichen werden müsste.
Die Garantie ist immer ausschließlich eine freiwillige Verpflichtung von Händler oder Hersteller wohingegen die Gewährleistung des Händlers eine gesetzliche Pflicht ist. Ob ich mich letzendlich auf Gewährleistung ggü Händler oder Garantie ggü Hersteller berufe bleibt mir selbst überlassen.
Hoffe ich konnte helfen
