Was tun, wenn PS3 defekt...
Verfasst: 10.11.2008 00:17
Tach!
Nicht jede PS3 ist kaputt, wenn sie kein Bild anzeigt.
Falls die Anschlussart geändert wurde (bspw. von Scart auf HDMI) bringt meist ein langes halten des Einschaltknopfes (Sensortaste vorne) bis die PS3 mehrmals piept die Lösung des Problems. Dabei wird die PS3 auf Werkseinstellung zurückgesetzt.
---
ErrorCodes und ihre Bedeutung, hilft auch bei Netzwerkproblemen:
80710102 - DNS Error
8002F994 - Zu viele parallele Downloads
8001050B - Demos von HDD werden nicht abgespielt, während BD im Laufwerk. BD entfernen, evtl. Restart
8002b241 - DVI hat keinen Audiokanal
80028EA5 - Unbekannt
80029023 - Netzwerkschlüsselaustausch fehlgeschlagen
80029024 - Zuweisung einer IP Adresse fehlgeschlagen
80029564 - Heruntergeladenes Spiel kann nicht installiert werden, defekter Download?
8002F997 - XMB kann nicht upgedated werden, Download defekt? Neu runterladen
8003051E - Spiel kann nicht speichern, HDD voll?
80031150 - Systemeinstellungen können nicht gespeichert werden. Evtl. Std.Einstellungen herstellen (Powerknopf lange drücken beim Einschalten)
80130203 - Verbindung zum PSN fehlgeschlagen, meist wegen Router. Ports öffnen
80710092 - "An error has occurred. you've been signed out from the ps network"
80710102 - PS3 kann nicht mit Router verbinden. Router und PS3 rebooten.
80710541 - Verbindung mit Server fehlgeschlagen
80710B23 - PSN ist down oder überlastet
80710D23 - Unbekannt. PS3 ausschalten und etwas stehen lassen soll helfen.
80029024 - IP Adresse kann nicht zugewiesen werden
80028EA5 - Unbekannter Nutzer, Zugang zum PSN nicht erlaubt!
80710016 - PSN ist down.
8013013E - WEP Key error. WEP key darf nur aus Zahlen bestehen! WPA ist sowieso sicherer, WEP ist NICHT sicher!
8013030F - SSID Broadcasting deaktiviert. Router überprüfen
80410A0B - Hardwarefehler. Support kontaktieren
8002AD23 - Beeinträchtigt Onlineverbindungen. PS3 media sharing deaktivieren soll helfen.
80022D11 - Trophy Error, Patch in Arbeit.
80010514 - Blu-Ray Diode/Laufwerk defekt
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Es kam nur immer mal wieder die Frage auf, was zu tun ist, wenn man einen Defekt hat (Netzteil aka 'Yellow light of death' (sehr selten) bzw. Laufwerk (öfter)).
Hier ist eine hervorragende Zusammenfassung (Quelle: PS3 Forum)
---
Die Gewährleistung besteht nur gegenüber dem eigenen Verkäufer, hat eine gesetzlich festgeschriebene Laufzeit von zwei Jahren und hat mit der Garantie nichts zu tun. Allerdings muss man nach 6 Monaten ab dem Kaufdatum als Käufer selber beweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf (z.B. durch eine herstellungsbedingte Hardwareschwäche) zumindest "im Keim" angelegt war. Garantie ist eine freiwillig übernommene Leistung des Herstellers (in diesem Fall von SONY) und dauert im Falle der PS3 ein Jahr.
Ausführlichere Informationen speziell in Bezug auf die PS3: Garantie und Gewährleistung bei der PS3
In den ersten 6 Monaten kann man also bei einem Defekt, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, vom Händler sofort Umtausch mit einer fabrikneuen PS3 verlangen und diese Forderung notfalls auch durchsetzen (wobei die Rechtsverfolgungskosten, z.B. Anwalts- oder gar Gerichtskosten ebenfalls vom Händler eingefordert werden können, wenn er die Forderung vorher nachweisbar abgelehnt hatte). Denn in den ersten 6 Monaten muss der Verbraucher selber lediglich nachweisen oder vielmehr "zeigen", dass tatsächlich ein Defekt vorliegt. Darüber hinaus trägt er keine Beweislast.
vgl. dazu: diesen allgemeinen Überblick und diese ausführliche Begründung mit zahlreichen juristischen Nachweisen
Nach den ersten 6 Monaten ab Kaufdatum muss aber der Verbraucher nun selber beweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf zumindest im Keim angelegt war. Die Schwierigkeit hierbei ist die Ungewissheit darüber, welches Maß an Eindeutigkeit das Gericht bei der Beweisführung verlangen wird (rechtlicher Aspekt) und welches Maß an Eindeutigkeit ein entsprechendes Gutachten überhaupt ergeben kann (technischer Aspekt).
Zumindest innerhalb der Garantiezeit (12 Monate) wird i.A. problemlos durch TVS ersetzt.
Grundsätzlich gibt es doch 3 Möglichkeiten:
(1) Es wird eindeutig festgestellt, dass der Defekt beim Kauf nicht einmal im Keim angelegt war, sondern z.B. durch Eigenverhalten des Kunden entstanden ist => kein Gewährleistungsanspruch
(2) Es wird eindeutig festgestellt, dass der Defekt beim Kauf (z.B. durch herstellungsbedingte Hardwareschwäche) im Keim angelegt war und lediglich erst später "in Erscheinung getreten" ist => Gewährleistungsanspruch
(3) Das Gutachten ergibt kein eindeutiges Resultat. => kein Gewährleistungsanspruch !!! (da Beweispflicht des Verbrauchers)
Vorgehen nach Garantieablauf, aber noch in den ersten zwei Jahren (Gewährleistung durch den Händler):
(1) Du kannst die TVS anrufen und darum bitten, dass sie Deine Konsole aus Kulanz reparieren/austauschen. Manchmal macht das die TVS, sie muss es aber nicht, da Garantie bereits abgelaufen ist. Bei Standarddefekten (wie Yellow-Light-Defekt oder Laufwerkdefekt) wird die TVS wahrscheinlich einen Kulanzaustausch akzeptieren, wenn sich der Kunde nachhaltig (schriftlich und mündlich, bei der TVS und bei SONY) beschwert.
(2) Du kannst Deinen Händler um Kulanz bitten, ohne Dich auf Rechtsstreitigkeiten einzulassen.
(3) Falls weder die TVS noch der Händler eine Kulanzleistung übernehmen möchten, bleiben Dir nur noch drei Alternativen.
(a) Die Konsole kostenpflichtig bei der TVS austauschen lassen. (229,- € inkl. MwSt. und Versand). Auf diese (nicht fabrikneue, sondern generalüberholte) Austausch-Konsole erhältst Du wieder ein Jahr Garantie.
(b) Eine neue PS3 kaufen.
(c) Oder aber es auf einen Rechtsstreit mit Deinem Händler ankommen lassen. Denn die zweijährige Gewährleistung besteht noch, jedoch trägst Du die oben genannte Beweislast. Hierbei geht es aber nicht darum, ob die Konsole im Kaufzeitpunkt noch einwandfrei funktioniert hat. Die Frage ist vielmehr, ob der erst viel später auftretende Defekt (etwa durch eine herstellungsbedingte Hardwareschwäche) von Anfang an in der Konsole "im Keim" angelegt war.
Angenommen: der Verbraucher verklagt 19 Monate nach dem Kauf der PS3 aufgrund eines Laufwerkdefekts den Händler auf Umtausch bzw. kostenfreie Reparatur. Das gerichtliche Gutachten stellt fest, dass der Defekt nach dem Kauf durch Hausstaub entstanden ist (Staubkörne sind bis zur Laserdiode durchgedrungen). Nun steht damit zwar eindeutig fest, dass der Defekt erst später entstanden ist und damit liegt das Ergebnis nahe, dass es keinen Gewährleistungsanspruch gibt. Allerdings wird es auch darauf ankommen, ob man zumindest glaubhaft machen kann, dass es sich nach der Art und Menge um ganz gewöhnlichen Haushaltsstaub gehandelt hat (bei dem alle anderen Gerätschaften im Haushalt keine Schäden erleiden). Denn: Wenn eine über das übliche (vom Verbraucher zu erwartende) Maß hinausgehende, besondere Staubanfälligkeit festgestellt wird, kann das nur so gedeutet werden, dass der Defekt bereits beim Kauf (durch eine herstellungsbedingte Hardwareschwäche) im Keim angelegt war.
Andererseits besteht aber auch das Risiko, dass ein technisches Gutachten zu überhaupt keinen eindeutigen Rückschlüssen kommen kann. Der Anwalt des Verbrauchers wird damit argumentieren, dass das Garantiesiegel noch unbeschädigt ist (also kein Eingriff vorgenommen wurde), dass überhaupt keine Anzeichen auf Sturz-/Wasserschäden oder sonstigen unsachgemäßen Gebrauch ersichtlich sind, dass dieser Defekt bei "relativ häufigen" und auch ganz neuen Konsolen dieser Marke vorkommt etc. Also kann es sich nach den Regeln der Logik nur um einen herstellungsbedingten Fehler handeln!
Die Frage ist eben, ob das Gericht diesen "logischen" Schluss mitvollziehen oder aber auf einer technisch eindeutigen Feststellung (wie z.B. bei der besonderen Staubanfälligkeit) bestehen wird.
Ich persönlich halte es als Jurist (auch im Vergleich mit anderen Gerichtsentscheidungen in Bezug auf andere Produkte) für wahrscheinlicher, dass man zumindest bei dem Standard-Laufwerkdefekt vor Gericht obsiegen würde. Dennoch ist das aber lediglich eine (wenn auch substantiierte) persönliche "Meinung"; daher weise ich ausdrücklich auf die Risiken hin und rate zu dem Schritt nur im Falle einer Rechtsschutzversicherung. Darüber hinaus muss gesagt werden, dass die Chancen bei dem sog. Yellow-Light-Defekt (beim Netzteildefekt) wohl nicht so hoch sind wie beim Laufwerkdefekt, da es bei ersterem eine Fülle an möglichen Ursachen gibt, an denen auch der Kunde schuld sein könnte (z.B. Überspannung, wiederholtes, schnelles Ein- und Ausschalten).
Bei alledem darf man nicht vergessen, dass der Händler, der im Gewährleistungsfalle die Sache ersetzt oder kostenfrei repariert/reparieren lässt, nicht auf diesen Kosten sitzen bleibt, sondern diese seinerseits vom Hersteller verlangen kann. (vgl hier ).
---
Aber was kann ich nach 2 Jahren (Gewährleistung abgelaufen) noch tun?
Bei TVS kostet eine Reparatur pauschal 229.- Eur, was definitiv zu viel ist.
Billiger (und genauso gut) geht es bei diversen Konsolenreparaturfirmen, z.B. www.konsolenprofis.de
Wer es sich zutraut kann das Laufwerk auch ausbauen und austauschen. Neue Laufwerke gibt es z.B. bei www.sintech-shop.com
Anleitungen zum Austausch gibt es z.B. bei Youtube.
Auch das Säubern des Lasers (bzw. dessen Linse) mit einem feinen Baumwolltuch (kein Microfaser, könnte die Linse zerkratzen) soll bei einigen das Problem behoben haben.
Durch diese Eingriffe erlischt jedoch die Garantie/Gewährleistung zumindest auf das Laufwerk. Also: Auf eigene Gefahr.
Diese Garantie-/Gewährleistungsbestimmungen treffen natürlich im Prinzip auf jedes elektronische Gerät mit 12 Monaten Garantie und 24 Monaten gesetzlicher Gewährleistung zu.
Gruß
Steve
Edit: Dies ist keine juristische Beratung.
Nicht jede PS3 ist kaputt, wenn sie kein Bild anzeigt.
Falls die Anschlussart geändert wurde (bspw. von Scart auf HDMI) bringt meist ein langes halten des Einschaltknopfes (Sensortaste vorne) bis die PS3 mehrmals piept die Lösung des Problems. Dabei wird die PS3 auf Werkseinstellung zurückgesetzt.
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ErrorCodes und ihre Bedeutung, hilft auch bei Netzwerkproblemen:
80710102 - DNS Error
8002F994 - Zu viele parallele Downloads
8001050B - Demos von HDD werden nicht abgespielt, während BD im Laufwerk. BD entfernen, evtl. Restart
8002b241 - DVI hat keinen Audiokanal
80028EA5 - Unbekannt
80029023 - Netzwerkschlüsselaustausch fehlgeschlagen
80029024 - Zuweisung einer IP Adresse fehlgeschlagen
80029564 - Heruntergeladenes Spiel kann nicht installiert werden, defekter Download?
8002F997 - XMB kann nicht upgedated werden, Download defekt? Neu runterladen
8003051E - Spiel kann nicht speichern, HDD voll?
80031150 - Systemeinstellungen können nicht gespeichert werden. Evtl. Std.Einstellungen herstellen (Powerknopf lange drücken beim Einschalten)
80130203 - Verbindung zum PSN fehlgeschlagen, meist wegen Router. Ports öffnen
80710092 - "An error has occurred. you've been signed out from the ps network"
80710102 - PS3 kann nicht mit Router verbinden. Router und PS3 rebooten.
80710541 - Verbindung mit Server fehlgeschlagen
80710B23 - PSN ist down oder überlastet
80710D23 - Unbekannt. PS3 ausschalten und etwas stehen lassen soll helfen.
80029024 - IP Adresse kann nicht zugewiesen werden
80028EA5 - Unbekannter Nutzer, Zugang zum PSN nicht erlaubt!
80710016 - PSN ist down.
8013013E - WEP Key error. WEP key darf nur aus Zahlen bestehen! WPA ist sowieso sicherer, WEP ist NICHT sicher!
8013030F - SSID Broadcasting deaktiviert. Router überprüfen
80410A0B - Hardwarefehler. Support kontaktieren
8002AD23 - Beeinträchtigt Onlineverbindungen. PS3 media sharing deaktivieren soll helfen.
80022D11 - Trophy Error, Patch in Arbeit.
80010514 - Blu-Ray Diode/Laufwerk defekt
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Es kam nur immer mal wieder die Frage auf, was zu tun ist, wenn man einen Defekt hat (Netzteil aka 'Yellow light of death' (sehr selten) bzw. Laufwerk (öfter)).
Hier ist eine hervorragende Zusammenfassung (Quelle: PS3 Forum)
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Die Gewährleistung besteht nur gegenüber dem eigenen Verkäufer, hat eine gesetzlich festgeschriebene Laufzeit von zwei Jahren und hat mit der Garantie nichts zu tun. Allerdings muss man nach 6 Monaten ab dem Kaufdatum als Käufer selber beweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf (z.B. durch eine herstellungsbedingte Hardwareschwäche) zumindest "im Keim" angelegt war. Garantie ist eine freiwillig übernommene Leistung des Herstellers (in diesem Fall von SONY) und dauert im Falle der PS3 ein Jahr.
Ausführlichere Informationen speziell in Bezug auf die PS3: Garantie und Gewährleistung bei der PS3
In den ersten 6 Monaten kann man also bei einem Defekt, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, vom Händler sofort Umtausch mit einer fabrikneuen PS3 verlangen und diese Forderung notfalls auch durchsetzen (wobei die Rechtsverfolgungskosten, z.B. Anwalts- oder gar Gerichtskosten ebenfalls vom Händler eingefordert werden können, wenn er die Forderung vorher nachweisbar abgelehnt hatte). Denn in den ersten 6 Monaten muss der Verbraucher selber lediglich nachweisen oder vielmehr "zeigen", dass tatsächlich ein Defekt vorliegt. Darüber hinaus trägt er keine Beweislast.
vgl. dazu: diesen allgemeinen Überblick und diese ausführliche Begründung mit zahlreichen juristischen Nachweisen
Nach den ersten 6 Monaten ab Kaufdatum muss aber der Verbraucher nun selber beweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf zumindest im Keim angelegt war. Die Schwierigkeit hierbei ist die Ungewissheit darüber, welches Maß an Eindeutigkeit das Gericht bei der Beweisführung verlangen wird (rechtlicher Aspekt) und welches Maß an Eindeutigkeit ein entsprechendes Gutachten überhaupt ergeben kann (technischer Aspekt).
Zumindest innerhalb der Garantiezeit (12 Monate) wird i.A. problemlos durch TVS ersetzt.
Grundsätzlich gibt es doch 3 Möglichkeiten:
(1) Es wird eindeutig festgestellt, dass der Defekt beim Kauf nicht einmal im Keim angelegt war, sondern z.B. durch Eigenverhalten des Kunden entstanden ist => kein Gewährleistungsanspruch
(2) Es wird eindeutig festgestellt, dass der Defekt beim Kauf (z.B. durch herstellungsbedingte Hardwareschwäche) im Keim angelegt war und lediglich erst später "in Erscheinung getreten" ist => Gewährleistungsanspruch
(3) Das Gutachten ergibt kein eindeutiges Resultat. => kein Gewährleistungsanspruch !!! (da Beweispflicht des Verbrauchers)
Vorgehen nach Garantieablauf, aber noch in den ersten zwei Jahren (Gewährleistung durch den Händler):
(1) Du kannst die TVS anrufen und darum bitten, dass sie Deine Konsole aus Kulanz reparieren/austauschen. Manchmal macht das die TVS, sie muss es aber nicht, da Garantie bereits abgelaufen ist. Bei Standarddefekten (wie Yellow-Light-Defekt oder Laufwerkdefekt) wird die TVS wahrscheinlich einen Kulanzaustausch akzeptieren, wenn sich der Kunde nachhaltig (schriftlich und mündlich, bei der TVS und bei SONY) beschwert.
(2) Du kannst Deinen Händler um Kulanz bitten, ohne Dich auf Rechtsstreitigkeiten einzulassen.
(3) Falls weder die TVS noch der Händler eine Kulanzleistung übernehmen möchten, bleiben Dir nur noch drei Alternativen.
(a) Die Konsole kostenpflichtig bei der TVS austauschen lassen. (229,- € inkl. MwSt. und Versand). Auf diese (nicht fabrikneue, sondern generalüberholte) Austausch-Konsole erhältst Du wieder ein Jahr Garantie.
(b) Eine neue PS3 kaufen.
(c) Oder aber es auf einen Rechtsstreit mit Deinem Händler ankommen lassen. Denn die zweijährige Gewährleistung besteht noch, jedoch trägst Du die oben genannte Beweislast. Hierbei geht es aber nicht darum, ob die Konsole im Kaufzeitpunkt noch einwandfrei funktioniert hat. Die Frage ist vielmehr, ob der erst viel später auftretende Defekt (etwa durch eine herstellungsbedingte Hardwareschwäche) von Anfang an in der Konsole "im Keim" angelegt war.
Angenommen: der Verbraucher verklagt 19 Monate nach dem Kauf der PS3 aufgrund eines Laufwerkdefekts den Händler auf Umtausch bzw. kostenfreie Reparatur. Das gerichtliche Gutachten stellt fest, dass der Defekt nach dem Kauf durch Hausstaub entstanden ist (Staubkörne sind bis zur Laserdiode durchgedrungen). Nun steht damit zwar eindeutig fest, dass der Defekt erst später entstanden ist und damit liegt das Ergebnis nahe, dass es keinen Gewährleistungsanspruch gibt. Allerdings wird es auch darauf ankommen, ob man zumindest glaubhaft machen kann, dass es sich nach der Art und Menge um ganz gewöhnlichen Haushaltsstaub gehandelt hat (bei dem alle anderen Gerätschaften im Haushalt keine Schäden erleiden). Denn: Wenn eine über das übliche (vom Verbraucher zu erwartende) Maß hinausgehende, besondere Staubanfälligkeit festgestellt wird, kann das nur so gedeutet werden, dass der Defekt bereits beim Kauf (durch eine herstellungsbedingte Hardwareschwäche) im Keim angelegt war.
Andererseits besteht aber auch das Risiko, dass ein technisches Gutachten zu überhaupt keinen eindeutigen Rückschlüssen kommen kann. Der Anwalt des Verbrauchers wird damit argumentieren, dass das Garantiesiegel noch unbeschädigt ist (also kein Eingriff vorgenommen wurde), dass überhaupt keine Anzeichen auf Sturz-/Wasserschäden oder sonstigen unsachgemäßen Gebrauch ersichtlich sind, dass dieser Defekt bei "relativ häufigen" und auch ganz neuen Konsolen dieser Marke vorkommt etc. Also kann es sich nach den Regeln der Logik nur um einen herstellungsbedingten Fehler handeln!
Die Frage ist eben, ob das Gericht diesen "logischen" Schluss mitvollziehen oder aber auf einer technisch eindeutigen Feststellung (wie z.B. bei der besonderen Staubanfälligkeit) bestehen wird.
Ich persönlich halte es als Jurist (auch im Vergleich mit anderen Gerichtsentscheidungen in Bezug auf andere Produkte) für wahrscheinlicher, dass man zumindest bei dem Standard-Laufwerkdefekt vor Gericht obsiegen würde. Dennoch ist das aber lediglich eine (wenn auch substantiierte) persönliche "Meinung"; daher weise ich ausdrücklich auf die Risiken hin und rate zu dem Schritt nur im Falle einer Rechtsschutzversicherung. Darüber hinaus muss gesagt werden, dass die Chancen bei dem sog. Yellow-Light-Defekt (beim Netzteildefekt) wohl nicht so hoch sind wie beim Laufwerkdefekt, da es bei ersterem eine Fülle an möglichen Ursachen gibt, an denen auch der Kunde schuld sein könnte (z.B. Überspannung, wiederholtes, schnelles Ein- und Ausschalten).
Bei alledem darf man nicht vergessen, dass der Händler, der im Gewährleistungsfalle die Sache ersetzt oder kostenfrei repariert/reparieren lässt, nicht auf diesen Kosten sitzen bleibt, sondern diese seinerseits vom Hersteller verlangen kann. (vgl hier ).
---
Aber was kann ich nach 2 Jahren (Gewährleistung abgelaufen) noch tun?
Bei TVS kostet eine Reparatur pauschal 229.- Eur, was definitiv zu viel ist.
Billiger (und genauso gut) geht es bei diversen Konsolenreparaturfirmen, z.B. www.konsolenprofis.de
Wer es sich zutraut kann das Laufwerk auch ausbauen und austauschen. Neue Laufwerke gibt es z.B. bei www.sintech-shop.com
Anleitungen zum Austausch gibt es z.B. bei Youtube.
Auch das Säubern des Lasers (bzw. dessen Linse) mit einem feinen Baumwolltuch (kein Microfaser, könnte die Linse zerkratzen) soll bei einigen das Problem behoben haben.
Durch diese Eingriffe erlischt jedoch die Garantie/Gewährleistung zumindest auf das Laufwerk. Also: Auf eigene Gefahr.
Diese Garantie-/Gewährleistungsbestimmungen treffen natürlich im Prinzip auf jedes elektronische Gerät mit 12 Monaten Garantie und 24 Monaten gesetzlicher Gewährleistung zu.
Gruß
Steve
Edit: Dies ist keine juristische Beratung.