Also wie andere bereits sagten, läuft jede RC2 und RC-Freie DVD auf der XBox360.
Warum ich trotzdem schreibe ist das "günstiger als anderorts", was ich nicht ganz verstehe... *g*
Wenn du es "ganz günstig" meinst... Auch diese DVDs lassen sich problemlos auf der 360 abspielen.
zur Not kannste sie auch auf PC rippen und dabei Regionfree machen (zB Import). Wenn du ebenfalls ein Original besitzt, sollte das auch nix illegales sein.
Ugauga01 hat geschrieben:Also wie andere bereits sagten, läuft jede RC2 und RC-Freie DVD auf der XBox360.
Warum ich trotzdem schreibe ist das "günstiger als anderorts", was ich nicht ganz verstehe... *g*
Wenn du es "ganz günstig" meinst... Auch diese DVDs lassen sich problemlos auf der 360 abspielen.
du meinst also die günstigste variante die es gibt?
Talemann hat geschrieben:zur Not kannste sie auch auf PC rippen und dabei Regionfree machen (zB Import). Wenn du ebenfalls ein Original besitzt, sollte das auch nix illegales sein.
Das kommt drauf an wie man den Passus "technisch wirksamer Kopierschutz" in unserem Urheberrecht interpretiert. Diverse Gerichte in der BRD haben CSS als technisch wirksamen Kopierschutz in ihren Urteilen eingestuft und somit ist die von dir vorgeschlagene Methodik illegal.
Ugauga01 hat geschrieben:Bei Rot über die Ampel gehen ist auch illegal und trotzdem gibt es bei uns Millionen an nicht verurteilten Serientätern...
rot über die ampel laufen ist aber keine straftat sondern ein verkehrs delikt. illegal downloaden ist aber eine straftat und wird mit min. 5 jahren haft bestraft.
zitat: "...denn es geht beim Delikt nicht um das Nichteinhalten von Verträgen, sondern um „schlechthin“ unerlaubtes Tun)..."
Spartan 117 hat geschrieben:illegal downloaden ist aber eine straftat und wird mit min. 5 jahren haft bestraft.
Das ist Schwachsinn. Es gibt keine Straftat "illegal Downloaden", lediglich ein Verstoß gegen das Urheberrecht und ja, dies stellt eine Straftat dar. Die von dir ausgemachte Strafe ist wiederrum absoluter Schwachsinn da dieses Strafmaß nur bei Gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen angewandt werden eine Privatperson musste noch nie wegen Urheberrechtsverletzungen im Privaten Bereich ins Gefängnis (ausser er konnte die vom Gericht aufgebrummte Strafe nicht zahlen).
Spartan 117 hat geschrieben:illegal downloaden ist aber eine straftat und wird mit min. 5 jahren haft bestraft.
Das ist Schwachsinn. Es gibt keine Straftat "illegal Downloaden", lediglich ein Verstoß gegen das Urheberrecht und ja, dies stellt eine Straftat dar. Die von dir ausgemachte Strafe ist wiederrum absoluter Schwachsinn da dieses Strafmaß nur bei Gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen angewandt werden eine Privatperson musste noch nie wegen Urheberrechtsverletzungen im Privaten Bereich ins Gefängnis (ausser er konnte die vom Gericht aufgebrummte Strafe nicht zahlen).
Wie gut, dass Mister Klugscheißer alles weiß. Ich kenne 2 Personen die sind dafür in den Bau gewandert. Zwar keine vollen 5 Jahre, aber immerhin 3.
Ugauga01 hat geschrieben:Wie gut, dass Mister Klugscheißer alles weiß. Ich kenne 2 Personen die sind dafür in den Bau gewandert. Zwar keine vollen 5 Jahre, aber immerhin 3.
Du solltest dir angewöhnen Postings komplett mit dem vorposting durchzulesen da es um das Strafmaß von min. 5 Jahren ging welches nur bei gewerblichen Urheberrechtsverletzungen angewandt wird.
Zu deinen Bekannten: Besorg und Poste doch mal die Aktenzeichen der Fälle, die eigentliche Straftat und die Urteilsbegründungen würden mich interessieren.