Big G Al hat geschrieben:wichtig wäre doch auch zu wissen, ob der generelle besitz des spiels strafbar ist. wie jeder weiß kann über x-box live die ganze welt sehen was man spielt und dann auch eventuell sehen, dass es die verfassungswidrige version ist.
mich würde also interessieren, ob der besitz an sich schon ein strafdelikt ist oder aber nur die "verbreitung" von hakenkreuz-symbolen, z. b. wenn man es einem freund zeigt usw.
ich hatte mal gelesen, dass der besitz nicht strafbar ist, solange man es nur für sich alleine spielt wie in diesem fall.
kann das jemand bestätigen oder war das eine falsche information???
so könnte man ja beispielsweise schnell in die niederlande fahren und es dort kaufen und wenn jemand fragen sollte, dann hat man es natürlich immer ganz allein gespielt...was denn auch sonst :wink:
Also, DADURCH das das Spiel ein Hakenkreuz aufweist, egal ob 2 x 4 pixel oder 1200 x 1768 Pixel, ist es Verfassungswidrig da es kein Kunst"gegenstand" ist. Soll heißen "Verfassungswidrig = Strafbar".
So verstehe ich das ganze...