beschwerde brief an microsoft

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johndoe536206
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Beitrag von johndoe536206 »

gerritbox hat geschrieben:Aber die Sache mit den besseren Filmpreisen und ner ordentlichen Verifikation für FSK18 Inhalte unterstütze ich.

Warum sollen die Ab 18 Inhalte kontrolliert werden sie werden doch auch so
angeboten ohne Kontrolle ? Oder ist das jetzt wieder der Schwachsinn mit
den Dlc von Gears 2 und Co? Man versteht es endlich das Microsoft keine
Indizierten Inhalte im Deutschen Marktplatz anbieten darf egal ob sie Wissen
das du 18 bist.

Ich hänge jetzt noch diesen Link an damit das Thema ein für alle mal geklärt
ist. http://www.dreisechzig.net/wp/jugendschutz
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King Rosi
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Beitrag von King Rosi »

RacerMako hat geschrieben:...das Microsoft keine
Indizierten Inhalte im Deutschen Marktplatz anbieten darf...
wo steht das?
johndoe536206
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Beitrag von johndoe536206 »

Rosette hat geschrieben:
RacerMako hat geschrieben:...das Microsoft keine
Indizierten Inhalte im Deutschen Marktplatz anbieten darf...
wo steht das?
Im Deutschen Gesetz.

Liest doch einfach den was in dem Link steht. Weiter unten findet ihr dann
noch weitere Verlinkte Artikel. Wenn ihr die alle gelesen habt und es immer
noch nicht verstanden habt dann weis ich auch nicht.
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King Rosi
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Beitrag von King Rosi »

im deutschen gesetz steht, dass indizierte medien öffentlich nicht zur schau zur schau gestellt werden dürfen, und auch nicht verkauft werden. dazu gehört natürlich auch der xbox live marktplatz. ABER, genauso wie es videotheken ab 18 gibt, wo solche medien auch rumstehen dürfen, kann sich MS etwas einfallen lassen, inhalte von indizierten medien in einem speziellen "ab 18 marktplatz" anzeigen lassen. denn ein spezielles gesetzt, was den download von indizierten inhalten verbietet, gibt es nicht, auch wenn das der gute boris schreibt.

was der gute boris labert ist typisches marketing geschwafel. der tut so, als wäre MS die hände gebunden. wenn sie aber wirklich wollten, könnten sie auch das lösen.


ansonsten poste bitte die jeweiligen kompletten paragraphen, aus dem gesetzbuch. sollte ich da fündig werden, glaube ich dir, und nehme alles zurück.
Ugchen
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Beitrag von Ugchen »

Falsch!!!

Im Grundgesetzt steht (ja, Grundgesetz...^^):
§1 Abs. 1 GG: Microsoft darf einige DLCs nicht auf XBL zum Verkauf ausstellen - auch nicht, wenn der Kunde nachweislich volljährig ist.


Cause RacerMako said so!!!! *stonecold mittelfinger hochhalt*... :D


@Topic:
Ich würde euren Brief gerne einmal hier lesen.... *fg*
johndoe536206
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Beitrag von johndoe536206 »

Das Problem ist Vermutlich wie soll Microsoft Kontrolieren das es wirklich kein unter 18 Jähriger ist. Mit dem Personal Ausweis ? Den kann man auch schnell den Eltern klauen. Das ist vermutlich einer der gründe warum Microsoft das nicht kann/darf. Und wenn sie doch eine 100% Sichere Methode gibt dann ist sie so aufwändig das man sich schon längst eine VPN verbindung eingerichtet hat.
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King Rosi
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Beitrag von King Rosi »

Ugchen hat geschrieben:Falsch!!!

Im Grundgesetzt steht (ja, Grundgesetz...^^):
§1 Abs. 1 GG: Microsoft darf einige DLCs nicht auf XBL zum Verkauf ausstellen - auch nicht, wenn der Kunde nachweislich volljährig ist.
ok, ich nehm alles zurück. :lol:
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Erynhir
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Beitrag von Erynhir »

Rosette hat geschrieben:im deutschen gesetz steht, dass indizierte medien öffentlich nicht zur schau zur schau gestellt werden dürfen, und auch nicht verkauft werden. dazu gehört natürlich auch der xbox live marktplatz. ABER, genauso wie es videotheken ab 18 gibt, wo solche medien auch rumstehen dürfen, kann sich MS etwas einfallen lassen, inhalte von indizierten medien in einem speziellen "ab 18 marktplatz" anzeigen lassen. denn ein spezielles gesetzt, was den download von indizierten inhalten verbietet, gibt es nicht, auch wenn das der gute boris schreibt.

was der gute boris labert ist typisches marketing geschwafel. der tut so, als wäre MS die hände gebunden. wenn sie aber wirklich wollten, könnten sie auch das lösen.
So ist es. Einmaliges Post-Ident Verfahren und die Sache hätte sich erledigt.
Aber nein, in der Richtung kommt und kommt nichts.
unknown_18
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Beitrag von unknown_18 »

Und wieder Halbwahrheiten hier...

Indiziert heißt lediglich Werbeverbot, was eben auch heißt nicht öffentlich ausstellen... aber mit einem Verkaufsverbot hat das genau null zu tun. Indizierte Titel dürfen genauso an Volljährige verkauft werden wie alle anderen Titel auch.

Erst wenn sie verboten werden, dann dürfen sie weder verkauft noch gekauft werden. Aber vor dem Schritt sind sie oft schon indiziert und daher ist das der höchste Schritt nach Indizierung.

MS redet sich übrigens ganz leicht raus. Ich hatte mal vor geraumer Zeit sowohl an BPJM als auch an MS eine Mail geschickt und grob gesagt gefragt wo eigentlich das Problem ist, dass auf dem deutschen XBL Marktplatz keine indizierten Sachen wie Download Inhalt für GoW angeboten werden können. Was es uns Deutschen ja unmöglich macht legal an Map Packs zu kommen, womit es nicht nur eine einfache Indizierung wäre.

Am Ende hat die BPJM das Ganze auf MS geschoben und MS meinte ganz simpel: wieso sollten sie zu Spielen, die eh nie offiziell in Deutschland erschienen sind, Download Inhalte anbieten.

Wir erinnern uns: wenn Spiele keine USK Freigabe bekommen (sie müssen als noch nicht mal indiziert sein), dann erscheinen sie erst gar nicht offiziell in Deutschland. Das gilt sowohl für MS, als auch für Sony und Nintendo. Lediglich bei PC Spielen ist das nicht so.

Und daher können wir uns hier in Deutschland so viel Ärgern wie wir uns wollen: Spiel ist nie bei uns erschienen, also gibts auch keine Download Inhalte bei uns. Auf der "Ausrede" ruht sich MS aus.

P.S. reden hier jetzt eigentlich alle von USK18 oder doch ein paar von FSK18? Weil zuerst ist die Rede von FSK18 was nur Filme betrifft, aber dann wird über Spiele geredet. ;)
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Zappes
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Beitrag von Zappes »

Der Vertrieb über das Internet mag nicht explizit verboten sein, aber lest euch das hier ruhig noch mal genau durch: http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Ju ... 33104.html

Der interessante Passus ist dieser hier:
§ 15 Abs. 1 Nr. 3 und 5 JuSchG

Kein Verkauf am Kiosk; Beschränkungen im Versandhandel!
Indizierte Medien dürfen nicht angeboten, verkauft, verliehen oder vorrätig gehalten werden

* im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen;
* in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt;
* im Versandhandel;
* in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln.

Versandhandel im Sinne des § 1 Abs. 4 JuSchG ist jedes entgeltliche Geschäft, das im Wege der Bestellung und Übersendung einer Ware durch Postversand oder elektronischen Versand ohne persönlichen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller oder ohne dass durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt, vollzogen wird.

Verlegern und Zwischenhändlern ist die Belieferung an die Inhaber der oben näher bezeichneten Betriebe verboten.
Das Problem an der markierten Stelle ist, dass bisher kein Gericht eindeutig beschlossen hat, wie denn rechtssicher garantiert werden kann, dass man nicht an Kinder versendet. So lange immer wieder irgendwelche Prozesse von Jugendschützern gegen die Anbieter oder, wie vor nicht allzu langer Zeit passiert, von Anbietern gegeneinander, geführt werden, ist das für Firmen wie Microsoft und Sony zu riskant. Wenn die irgendein System einrichten und dann ein Gericht bestimmt, dass die Kontrollen nicht ausreichen, wäre das eine Katastrophe für den Anbieter. Das Geld für die Entwicklung des nicht zulässigen Kontrollverfahrens wäre dahin, die Gerichtskosten müssten bezahlt werden und der Imageschaden wäre immens.

Nein, in der aktuellen Lage kann es sich kein großer Anbieter leisten, in Deutschland indizierte Ware auf elektronischem Wege zu vertreiben. Bei physischen Datenträgern ist es gerade noch so machbar, wenn auch für den Kunden enorm unpraktisch und teuer, aber mit elektronischem Vertrieb geht definitiv nix.
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King Rosi
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Beitrag von King Rosi »

Balmung hat geschrieben:P.S. reden hier jetzt eigentlich alle von USK18 oder doch ein paar von FSK18? Weil zuerst ist die Rede von FSK18 was nur Filme betrifft, aber dann wird über Spiele geredet. ;)
ich schätze mal einfach, dass diejenigen den unterschied nicht kennen, und die ganze zeit USK meinen.

Bei physischen Datenträgern ist es gerade noch so machbar, wenn auch für den Kunden enorm unpraktisch und teuer...
naja, ich renne einmal in die videothek, und kaufe mir das spiel, was ich haben möchte. das ist weder enorm unpraktisch, noch viel teurer, als wenn ich in dem MM gehen würde. :wink:

jedenfalls wird sich an der lage wohl auch so schnell nichts ändern, da hilft auch keine heulerei. wir sind nunmal deutsche, also sind wir auch gezwungen wie deutsche zuleben. -.-
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Zappes
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Beitrag von Zappes »

Rosette hat geschrieben:
Bei physischen Datenträgern ist es gerade noch so machbar, wenn auch für den Kunden enorm unpraktisch und teuer...
naja, ich renne einmal in die videothek, und kaufe mir das spiel, was ich haben möchte. das ist weder enorm unpraktisch, noch viel teurer, als wenn ich in dem MM gehen würde. :wink:
Es ging um Versandhandel, nicht um stationären Handel. Im Versand hat man halt immer den Ärger mit der eigenhändigen Zustellung, bei der unsere Teamassistenz im Büro meine Sachen nicht annehmen darf und die immer gleich 5 Euro Zuschlag kostet.
unknown_18
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Beitrag von unknown_18 »

Alles schön und gut, das ändert aber nichts daran, dass Spiele ohne USK erst gar nicht in Deutschland offiziell erscheinen und somit auch kein Grund für MS, Sony und Nintendo besteht diese online bei uns anzubieten. Sie lassen sich ja auch nichts einfallen, wie Spiele ohne USK trotzdem bei uns in Deutschland erscheinen können. Warum sollte das online dann anders sein?

Und Spiele ohne USK sind Voraussetzung für Indizierung, weil Spiele mit USK Siegel nicht indiziert werden können (nur die ausländische Version, welche ja auch kein USK Siegel haben).

Und wer sich den Unterschied zwischen USK und FSK nicht merken kann: merkt euch einfach "FSK > F > Filme", in USK gibts kein F, also Spiele. ;)