
Peace.
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Das gleiche gilt aber auch für die aktuelle 2-Sterne Bewertung.DARK-THREAT hat geschrieben:Gab bei Amazon auch schon viele 1-er und 2-er Sterne. Aber immer mit XBOX-Bashing und "Move/Wii ist besser"
Peace.
Du hast doch ein Umtauschrecht. Kauf es dir bei Amazon oder im echten Leben bei Saturn. Probier es aus, Vorsicht nur beim Öffnen des Spiels, wenn du es öffnest kannst du es NICHT mehr umtauschen.sYntiq hat geschrieben:Ich würde mir Kinect ja unheimlich gern mal ausleihen. Ich bin nämlich nicht sicher ob mein Wohnzimmer so ideal dafür wäre und würde vor dem Kauf gern erstmal testen. Wer weiss wie gut Kinect noch funktioniert, bei einer grossen Fensterfront im Rücken. :/
Auf der anderen Seite: "Dance Central" sowie "Child of Eden" wären bisher die einzigen Kinect-Spiele die mich interessieren. Da auch die Dashboard-Steuerung via Sprachkommandos noch nciht funktioniert, kann ich allerdings wohl noch in aller Ruhe weitere Anwenderberichte abwarten. (Obwohl Kinect ja auch ein schönes Weihnachtsgeschenk an mich selbst wäre, oder schenk ich mir doch die PS3?)
Stimmt ja. Daran habe ich gar nicht gedacht. Danke.Alking hat geschrieben:[Du hast doch ein Umtauschrecht. Kauf es dir bei Amazon oder im echten Leben bei Saturn.
Naja, Zeit.... "Konsolensammler" trifft es da schon eher. (Die PS3 wäre, Handhelds mit eingerechnet, dann meine 17te Konsole)Die PS3 würde ich nur holen wenn du genug Zeit über hast für eine zweite Konsole und dir die Xbox nicht mehr genug bietet. Denn 300€ only für die Konsole ist ein Batzen Geld. Das muss aber jeder für sich selber wissen.
Das ist genau so eine Regelungslücke die wohl eher zu Ungunsten des Verbrauchers ausgelegt wird.DextersKomplize hat geschrieben: @Alking
Sicher das die das nich umtauschen wenn du das Spiel öffnest?
Du kaufst ja die Kamera...und nich das dumme Spiel. DAs is halt dabei. Wie soll man die Kamera sonst in Aktion testen? Nur durch die Kalibrierungssoftware is ja wohl kein Test.
Also beim PS3 Eye Toy ist neben der Kamera ja auch Eye Pet bei, auch eine eingeschweißte Software. Da wollte MM mal Theather machen beim Umtausch, haben am Ende aber eingesehen das ich ja die Kamera gekauft habe und nicht die Software. Hat geklappt.Das ist genau so eine Regelungslücke die wohl eher zu Ungunsten des Verbrauchers ausgelegt wird.
Um die Spielehülle ist ja bekanntlich das Verschweissmaterial. Zusätzlich zu diesem haben alle Xbox Games ein zusätzliches Siegel. Wer dieses Siegel bricht, der verliert das Umtauschrecht bei Xbox360 Games. Wer hingegen nur die Verschweiss-Hülle entfernt kann noch umtauschen. Es kommt also nur auf das Xbox Siegel an, das man natürlich durchbrechen muss wenn man das Spiel spielen will.
Was hat das denn jetzt wieder mit Betrug zu tun??Nehmen wir an du könntest Kinect danach trotzdem problemlos umtauschen. Das würde dem Mißbrauch Tür und Tor öffnen. Da könnte dann jeder in den Laden gehen, sich Kinect holen, das Spiel brennen und wieder umtauschen. Das wird keiner zulassen wollen. Daher gehe ich davon aus, dass man hier eher sagen wird: Umtausch nur, wenn die Sache umtauschfähig ist.
Jipp, werd ich machen falls ich das Gefühl habe, das ich das benötige. Danke trotzdem ^^Also lieber auf Nummer sicher gehen und das Spiel erstmal zulassen, schauen ob man das alles richtig kalibrieren kann und erst wenn das einwandfrei funzt das Spiel öffnen. Andernfalls kann man auch vorher bei Saturn etc. nachfragen wie das Umtauschrecht in diesem konkreten Fall aussieht. Wichtig dabei ist aber, dass wenn trotz geöffnetem Spiel ein Umtauschrecht weiterhin besteht, das man sich diese Information SCHRIFTLICH geben lässt mit Stempel und Unterschrift des Mitarbeiters!
Den §263 StGB habe ich nirgends erwähntDextersKomplize hat geschrieben: Was hat das denn jetzt wieder mit Betrug zu tun??
Klar ist es für ein Unternehmen nicht gut wenn die Kunden alles umtauschen...aber es ist ihr Recht(wie bei MM, 2 Wochen Umtausch auf alles...Rückgabe is ähnlich).
Aber, deine Theorie mit der gebrannten Disc ist ja wohl mal kilometer weit hergeholt und auch falsch.
Ich kann dir nämlich aus sicherer Quelle sagen, du wirst kein 360 Spiel auslesen können in einem stinknormalen Laufwerk, dazu brauchst du ein spezielles Laufwerk mit spezielles Firmware. Leg doch mal am PC ein Spiel bei dir ins Laufwerk...schauste es im Explorer an und wirst denken: "oh, nur so wenig MB auf der DVD....das abba komig"![]()
Ich google ja sonst alles, aber das sicher nicht. Wo habe ich das denn erwähnt? Ich weiß nicht mal was das ist.Den §263 StGB habe ich nirgends erwähnt
Du hast von Betrug geredet in deinem vorigen Post, §263 ist der dazugehörige Tatbestand im Strafgesetzbuch. Mei, nimm doch nicht alles Bierernst was ich hier schreibe, das sollte ein kleiner "Joke" sein.DextersKomplize hat geschrieben: Ich google ja sonst alles, aber das sicher nicht. Wo habe ich das denn erwähnt? Ich weiß nicht mal was das ist.
Ja is klar das das bei Datenträgern anders ist, das is mir doch glatt auch schon aufgefallen das man die nich einfach so umtauschen kann. Dann würde wirklich keiner mehr zur Videothek gehen
Aber es geht ja um Hardware + beiliegende Software...nicht um reine Software. Da ist der Fall absolut klar.
Ich habe einfach grad mal bei Saturn angerufen.
Umtausch nur ungeöffnet! Affen
Tolles Umtauschrecht lol....meinte der, ungeöffnet kannste alles umtauschen. Ich so, "ja, ach neeaber wie soll ich die Ware denn dann testen?" Er so: "Wir sind nicht zum testen da"
Komischer Jurist und du bist ein komischer AlzheimertypDextersKomplize hat geschrieben:Ich darf nich mal den Kinectkarton aufmachen, meinte der. Sprich, alles ungeöffnet nehmen se wieder...machste den Karton auf, biste am Arsch. Das Spiel is dabei irrelevant. Selbst wenn das Spiel zu bleibt, kann ich es wohl nich umtauschen. Also ich meine MM ist da kulanter ^^
Sehr seltsame Politik imho.