das ist so nicht richtig. das würde nur zutreffen, wenn ein spiel beschlagnahmt ist, wie z.b. dead rising. dieses darf nicht in deutschland verkauft werden.AdmiraLAweZomE hat geschrieben:Bei Spielegrotte gibts kein Gears of war o0 Darf es auch garnicht haben.... Kein Händler darf Gears of War in DE besitzen oder damit handeln...
gears of war 1 und 2 sind aber indiziert. das heißt, dass das spiel weder öffentlich verkauft oder werbung gemacht werden darf.
es kann aber trotzdem"unter der ladentheke" verkauft werden. gutes beispiel ist hier die videothek world of video. da dies eine videothek ab 18 ist, dürfen hier auch indizierte spiele/filme und uncut versionen von in DE geschnittenen spielen/filmen verkauft werden.
und genau das ist der feine unterschied zwischen "ab 18" und "indiziert".Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist. Indizierte Videofilme und Computerspiele dürfen in Geschäften angeboten werden, sie dürfen Kindern und Jugendlichen aber nicht frei zugänglich sein.