Spiele für 2 Spieler für wenig Geld

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King Rosi
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Beitrag von King Rosi »

AdmiraLAweZomE hat geschrieben:Bei Spielegrotte gibts kein Gears of war o0 Darf es auch garnicht haben.... Kein Händler darf Gears of War in DE besitzen oder damit handeln...
das ist so nicht richtig. das würde nur zutreffen, wenn ein spiel beschlagnahmt ist, wie z.b. dead rising. dieses darf nicht in deutschland verkauft werden.

gears of war 1 und 2 sind aber indiziert. das heißt, dass das spiel weder öffentlich verkauft oder werbung gemacht werden darf.
es kann aber trotzdem"unter der ladentheke" verkauft werden. gutes beispiel ist hier die videothek world of video. da dies eine videothek ab 18 ist, dürfen hier auch indizierte spiele/filme und uncut versionen von in DE geschnittenen spielen/filmen verkauft werden.
Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist. Indizierte Videofilme und Computerspiele dürfen in Geschäften angeboten werden, sie dürfen Kindern und Jugendlichen aber nicht frei zugänglich sein.
und genau das ist der feine unterschied zwischen "ab 18" und "indiziert".
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AdmiraLAweZomE
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Beitrag von AdmiraLAweZomE »

Rosette 3000 hat geschrieben:
AdmiraLAweZomE hat geschrieben:Bei Spielegrotte gibts kein Gears of war o0 Darf es auch garnicht haben.... Kein Händler darf Gears of War in DE besitzen oder damit handeln...
das ist so nicht richtig. das würde nur zutreffen, wenn ein spiel beschlagnahmt ist, wie z.b. dead rising. dieses darf nicht in deutschland verkauft werden.

gears of war 1 und 2 sind aber indiziert. das heißt, dass das spiel weder öffentlich verkauft oder werbung gemacht werden darf.
es kann aber trotzdem"unter der ladentheke" verkauft werden. gutes beispiel ist hier die videothek world of video. da dies eine videothek ab 18 ist, dürfen hier auch indizierte spiele/filme und uncut versionen von in DE geschnittenen spielen/filmen verkauft werden.
Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist. Indizierte Videofilme und Computerspiele dürfen in Geschäften angeboten werden, sie dürfen Kindern und Jugendlichen aber nicht frei zugänglich sein.
und genau das ist der feine unterschied zwischen "ab 18" und "indiziert".

Erstmal... Wäre das Spiel nicht indiziert, würde es ein USK/FSK Logo tragen.. was es nicht tut.. es prangert nämlich ein PEGI18 bzw ein Amerikanisch/Englisches 18 Logo...

Zweitens:
Das Spiel wurde am 25. November 2006 von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert[6] (nochmals bestätigt am 11. Januar 2007[7]).
drittens macht sich jeder "Händler" strafbar damit das Spiel selbst unter der Ladentheke zu verkaufen. Meine Videothek hat auch Titel wie Gears of War 2 na und? Sie verkauft es nicht... sondern verleiht es.. und da spricht nichts dagegen, da sie es NICHT verbreiten!

viertens steht Gears of War auf der Indexliste B in Deutschland .. was bedeutet
Die Liste ist in verschiedene Listenteile, und diese wiederum in verschiedene Indizes, unterteilt:
Listenteile Index
A, B, E gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 und 2 JuSchG


Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend
Liste B: (Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot) Trägermedien, für die die weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten (nach Ansicht der BPjM)
Liste E: Einträge vor dem 1. April 2003
1 Filme (2716 Titel)
2 Spiele (596 Titel)
3 Printmedien (573 Titel)
4 Tonträger (986 Titel)
5 Vorausindizierungen (0 Titel)
C, D gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 3 und 4 JuSchG (werden nicht veröffentlicht)


Liste C: (Nichtöffentliche Liste der Medien) die jugendgefährdenden Trägermedien, die nur deshalb nicht in Liste A aufzunehmen sind, weil bei ihnen von einer Bekanntmachung der Aufnahme in die Liste gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 abzusehen ist, sowie alle Telemedien die jugendgefährdend sind und bestimmten Verbreitungsverboten des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) unterliegen, soweit sie nicht Liste D zuzuordnen sind
Liste D: (Nichtöffentliche Liste der Medien mit absolutem Verbreitungsverbot) die Trägermedien, die nur deshalb nicht in Liste B aufzunehmen sind, weil bei ihnen von einer Bekanntmachung der Aufnahme in die Liste gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 abzusehen ist, sowie alle Telemedien, die möglicherweise strafrechtsrelevanten Inhalt haben und für die weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten (nach Ansicht der BPjM).
6 Telemedien (Online-Angebote) (2069 Titel)
7 Trägermedien (Flugblatt) (1 Titel)
Sonderübersichten Beschlagnahmung/Einziehungen, soweit sie der BPjM mitgeteilt wurden
8 Beschlagnahmen Bundesweit nach §§ 86a, 130, 130a StGB (146 Titel)
9 Beschlagnahmen Bundesweit nach § 131 StGB (336 Titel)
10 Beschlagnahmen Bundesweit nach § 184 III StGB, seit 1. April 2004 §§ 184a und 184b StGB (166 Titel)
11 Beschlagnahmen Bundesweit nach §§ 185, 187 StGB (4 Titel)
Sonderübersichten Vorausindizierungen/aktuelle Indizierungen (Trägermedien)
12 Vorausindizierungen Trägermedien
13 Aktuelle Indizierungen Trägermedien (im Erscheinungsmonat des BPjM-Aktuell indiziert Trägermedien)
Mir scheint du kennst den kleinen aber feinen Unterschied von Indizierungen nicht so ganz >.<
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King Rosi
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Beitrag von King Rosi »

AdmiraLAweZomE hat geschrieben: Erstmal... Wäre das Spiel nicht indiziert, würde es ein USK/FSK Logo tragen.. was es nicht tut.. es prangert nämlich ein PEGI18 bzw ein Amerikanisch/Englisches 18 Logo...
ich weiß das es indiziert ist. ich habe auch niemals was anderes behauptet.
AdmiraLAweZomE hat geschrieben: drittens macht sich jeder "Händler" strafbar damit das Spiel selbst unter der Ladentheke zu verkaufen. Meine Videothek hat auch Titel wie Gears of War 2 na und? Sie verkauft es nicht... sondern verleiht es.. und da spricht nichts dagegen, da sie es NICHT verbreiten!
dies trifft nur auf beschlagnahmte titel zu, nicht auf indizierte. (ja auch, beschlagnahmt ist indiziert, unter gamern versteht man als indizierung aber nur spiele die auf liste A sind, und damit in deutschland erhältlich sind.)
AdmiraLAweZomE hat geschrieben:viertens steht Gears of War auf der Indexliste B in Deutschland
ich kenne den unterschied zwischen liste A und liste B. gears of war 1 und 2 sind aber auf liste A. dead rising ist z.b. auf liste B.



und world of video verkauft auch gears of war und andere indizierte spiele. das selbe gilt auch für filme.

http://www.world-of-video.de/index.php? ... ing&id=106
wie man sieht, keien such ergebnisse, weils eben auf liste B ist

http://www.world-of-video.de/index.php? ... war&id=106
hier gibts aber 8 artikel, welche man nur sieht, wenn man angemeldet ist (altersverifizierung).


nochmal der ganze auszug auszug:
Rechtsfolgen der Indizierung

Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist. Indizierte Videofilme und Computerspiele dürfen in Geschäften angeboten werden, sie dürfen Kindern und Jugendlichen aber nicht frei zugänglich sein. Indizierte Bücher dürfen in der Buchhandlung nur unter der Ladentheke angeboten werden. Strittig ist, ob eine kritische Rezension von jugendgefährdenden Medien möglich ist, da es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung gibt.
dazu haben wir hier in 4players auch einen sehr schönen thread: http://forum.4pforen.4players.de/viewto ... 34&start=0
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gerritbox
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Beitrag von gerritbox »

Rosette hat hier eindeutig mehr Recht :wink:

Liste B heißt übrigens nicht, wie fälschlicherweise oft angenommen, eine Beschlagnahmung. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist dann nur der Meinung, dass für dieses Medium eventuell die Vorraussetzungen für ein Verbreitungsverbot nach § 131 Strafgesetzbuch erfüllt sind.
Über die eigentliche Beschlagnahmung entscheidet dann ein Richter :wink:


Richtig viele "beschlagnahmte" Spiele gibt es nämlich garnicht.
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Bedameister
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Beitrag von Bedameister »

AdmiraLAweZomE hat geschrieben:
Bedameister hat geschrieben:
Funfab hat geschrieben:ich bestelle größtenteils bei "spielegrotte" und unter billig verstehe ich bis etwa 35€ (nicht für jedes spiel)
Ah ok :D
Dann gilt meine Liste von oben immernoch da ich mich da auch an den Grotte Preisen orientiert habe.
Ganz klar ans Herz legen würde ich dir GoW. Bei der Grotte kannst du es gebraucht für 15€ kaufen, aber über die Grotte selbst, also musst dich nicht mit nem Privatverkäufer herumschlagen. Sehr praktisch und preiswert ;)
Das gleiche gilt für Halo 3 gebraucht über die Grotte für 16€. GoW is aber noch um einiges geiler als Halo :o
Bei Spielegrotte gibts kein Gears of war o0 Darf es auch garnicht haben.... Kein Händler darf Gears of War in DE besitzen oder damit handeln...
Klar gibts Gears of War bei der Spielegrotte. Man muss nur angemeldet sein damit man es überhaupt findet. Aber dann kann man es wie jedes andere Spiel auch kaufen ;)

Und hört auf Rosette, der hat immer Recht :lol:
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AdmiraLAweZomE
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Beitrag von AdmiraLAweZomE »

Bedameister hat geschrieben:
AdmiraLAweZomE hat geschrieben:
Bedameister hat geschrieben: Ah ok :D
Dann gilt meine Liste von oben immernoch da ich mich da auch an den Grotte Preisen orientiert habe.
Ganz klar ans Herz legen würde ich dir GoW. Bei der Grotte kannst du es gebraucht für 15€ kaufen, aber über die Grotte selbst, also musst dich nicht mit nem Privatverkäufer herumschlagen. Sehr praktisch und preiswert ;)
Das gleiche gilt für Halo 3 gebraucht über die Grotte für 16€. GoW is aber noch um einiges geiler als Halo :o
Bei Spielegrotte gibts kein Gears of war o0 Darf es auch garnicht haben.... Kein Händler darf Gears of War in DE besitzen oder damit handeln...
Klar gibts Gears of War bei der Spielegrotte. Man muss nur angemeldet sein damit man es überhaupt findet. Aber dann kann man es wie jedes andere Spiel auch kaufen ;)

Und hört auf Rosette, der hat immer Recht :lol:
Bin da angemeldet da ich da schon einiges gekauft habe... Trotzdem find ich unter Spiele kein Gears of war o0 Und bei Suche findet man nur Merchandise Artikel..
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King Rosi
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Beitrag von King Rosi »

AdmiraLAweZomE hat geschrieben:
Bedameister hat geschrieben:
AdmiraLAweZomE hat geschrieben: Bei Spielegrotte gibts kein Gears of war o0 Darf es auch garnicht haben.... Kein Händler darf Gears of War in DE besitzen oder damit handeln...
Klar gibts Gears of War bei der Spielegrotte. Man muss nur angemeldet sein damit man es überhaupt findet. Aber dann kann man es wie jedes andere Spiel auch kaufen ;)

Und hört auf Rosette, der hat immer Recht :lol:
Bin da angemeldet da ich da schon einiges gekauft habe... Trotzdem find ich unter Spiele kein Gears of war o0 Und bei Suche findet man nur Merchandise Artikel..
bist du auch registriert als "ab 18"? also mit personalausweiß?