Indizierung - ein sinnvoller Verwaltungsakt?
Verfasst: 25.03.2008 18:52
Ich habe gerade einen Flyer der Bundesprüfstelle zu Computerspielen gefunden, den man nochmal gut zum Anlass nehmen kann über Sinn und Unsinn der Regelungen zu diskutieren.
http://www.bundespruefstelle.de/bmfsfj/ ... b=true.pdf
Zunächst mal die Hintergründe:
Im besagten Flyer wird nochmal recht anschaulich die Aufgabe der USK, was Indizierungen genau bedeuten etc. dargestellt. Indizierung bedeutet letztendlich, dass das Spiel nur unter der Ladentheke verkauft, aber nicht öffentlich ausgestellt und beworben werden darf (also nur auf direkte Nachfrage an den Kunden abgegeben werden darf, sofern er volljährig ist). Laut Wikipedia dürfen indizierte Spiele nicht über den Versandweg eingeführt werden!
http://de.wikipedia.org/wiki/Indizierun ... Abgrenzung
Man könnte nun sagen eine Indizierung hat für erwachsene Kunden keine weiteren Auswirkungen, da sie ja rechtlich gesehen nach wie vor Zugriff auf das Produkt haben. Das Problem dabei ist allerdings, dass die Publisher kein Interesse daran haben ein indiziertes Spiel auf dem deutschen Markt zu veröffentlichen. Dies hat zum einen Imagegründe, da sich ein Publisher dem Vorwurf aussetzen könnte, jugendgefährdende Medien in den Umlauf zu bringen (obwohl solche Spiele natürlich nur an Erwachsene verkauft werden dürfen). Insbesondere vor dem Hintergrund einer sehr kritischen (um nicht überkritsich zu sagen) Presse gegenüber Computerspielen ein wichtiger Punkt.
Zum anderen hat dies natürlich wirtschaftliche Gründe, da ein Spiel welches nicht im Laden ausgestellt und nicht beworben werden darf nur von Insidern gekauft wird. Theoretisch bliebe einem der Importweg, der allerdings verboten ist. Hierunter hätten allerdings nicht englisch sprechende Fans zu leiden, da es dann natürlich auch keine deutsche Lokalisation gibt (und für den österreichischen Markt lohnt sich eine solche Lokalisation meist nicht).
Des Weiteren gibt es auch noch Verbote, woraufhin ein Spiel auch beschlagnahmt werden darf und somit auch Erwachsenen nicht zugänglich ist. Kennt jemand ein Spiel dem das widerfahren ist? Laut dem Flyer soll dies Spielen widerfahren, die "Gewalt besonders grausam und einer die Menschenwürde verletzenden Art und Weise" darstellen. Was ich mich Frage: sind dies schon Spiele, die einen Tatbestand des StGB erfüllen oder einfach eine Indizierung in verschärfter Form? Falls ja, frage ich mich welche Gesetzesgrundlage ein solches Verbot hat.
Ich würde sagen, dass ein großgeschriebener Jugendschutz durchaus wichtig ist. Man muss ein effizienten Weg finden, Erwachsenen alle Medien zugänglich zu machen die keinen Tatbestand des StGB erfüllen, aber gleichzeitig Jugendlichen den Zugang zu jugendgefährdenden Medien zu verwehren. Neben allen gesetzlichen Regelungen sind wohl die Eltern von minderjährigen der wichtigste Zugriffspunkt. Ohne ihre Kontrolle werden Jugendliche stets Wege finden, Zugang zu nicht für sie gedachte Medien zu erlangen.
Indizierungen bewirken allerdings in jedem Fall, dass solche Spiele einer weit geringeren Anzahl zugänglich ist, als dies mit einer einfachen "ab 18" Kennzeichnung der Fall wäre. Sicher kommt jeder auch an solche Spiele, wenn er sie denn haben möchte. Allerdings wirkt auch die dadurch häufig fehlende deutsche Lokalisation sicher abschreckend auf viele potenzielle jugendliche Kunden. Ich halte Indizierungen deshalb für ein notwendiges Mittel, um einen ausreichenden Jugendschutz zu gewähren.
http://www.bundespruefstelle.de/bmfsfj/ ... b=true.pdf
Zunächst mal die Hintergründe:
Im besagten Flyer wird nochmal recht anschaulich die Aufgabe der USK, was Indizierungen genau bedeuten etc. dargestellt. Indizierung bedeutet letztendlich, dass das Spiel nur unter der Ladentheke verkauft, aber nicht öffentlich ausgestellt und beworben werden darf (also nur auf direkte Nachfrage an den Kunden abgegeben werden darf, sofern er volljährig ist). Laut Wikipedia dürfen indizierte Spiele nicht über den Versandweg eingeführt werden!
http://de.wikipedia.org/wiki/Indizierun ... Abgrenzung
Man könnte nun sagen eine Indizierung hat für erwachsene Kunden keine weiteren Auswirkungen, da sie ja rechtlich gesehen nach wie vor Zugriff auf das Produkt haben. Das Problem dabei ist allerdings, dass die Publisher kein Interesse daran haben ein indiziertes Spiel auf dem deutschen Markt zu veröffentlichen. Dies hat zum einen Imagegründe, da sich ein Publisher dem Vorwurf aussetzen könnte, jugendgefährdende Medien in den Umlauf zu bringen (obwohl solche Spiele natürlich nur an Erwachsene verkauft werden dürfen). Insbesondere vor dem Hintergrund einer sehr kritischen (um nicht überkritsich zu sagen) Presse gegenüber Computerspielen ein wichtiger Punkt.
Zum anderen hat dies natürlich wirtschaftliche Gründe, da ein Spiel welches nicht im Laden ausgestellt und nicht beworben werden darf nur von Insidern gekauft wird. Theoretisch bliebe einem der Importweg, der allerdings verboten ist. Hierunter hätten allerdings nicht englisch sprechende Fans zu leiden, da es dann natürlich auch keine deutsche Lokalisation gibt (und für den österreichischen Markt lohnt sich eine solche Lokalisation meist nicht).
Des Weiteren gibt es auch noch Verbote, woraufhin ein Spiel auch beschlagnahmt werden darf und somit auch Erwachsenen nicht zugänglich ist. Kennt jemand ein Spiel dem das widerfahren ist? Laut dem Flyer soll dies Spielen widerfahren, die "Gewalt besonders grausam und einer die Menschenwürde verletzenden Art und Weise" darstellen. Was ich mich Frage: sind dies schon Spiele, die einen Tatbestand des StGB erfüllen oder einfach eine Indizierung in verschärfter Form? Falls ja, frage ich mich welche Gesetzesgrundlage ein solches Verbot hat.
Ich würde sagen, dass ein großgeschriebener Jugendschutz durchaus wichtig ist. Man muss ein effizienten Weg finden, Erwachsenen alle Medien zugänglich zu machen die keinen Tatbestand des StGB erfüllen, aber gleichzeitig Jugendlichen den Zugang zu jugendgefährdenden Medien zu verwehren. Neben allen gesetzlichen Regelungen sind wohl die Eltern von minderjährigen der wichtigste Zugriffspunkt. Ohne ihre Kontrolle werden Jugendliche stets Wege finden, Zugang zu nicht für sie gedachte Medien zu erlangen.
Indizierungen bewirken allerdings in jedem Fall, dass solche Spiele einer weit geringeren Anzahl zugänglich ist, als dies mit einer einfachen "ab 18" Kennzeichnung der Fall wäre. Sicher kommt jeder auch an solche Spiele, wenn er sie denn haben möchte. Allerdings wirkt auch die dadurch häufig fehlende deutsche Lokalisation sicher abschreckend auf viele potenzielle jugendliche Kunden. Ich halte Indizierungen deshalb für ein notwendiges Mittel, um einen ausreichenden Jugendschutz zu gewähren.