KJM-Prüfbericht im 2. Quartal 2011
37 Verstöße gegen den Jugendschutz, 31 davon bei X-Diaries
Wie im jedem Quartal hat die KJM (Kommission für Jugendmedienschutz wieder ihren Prüfbericht über die Jugendschutzverstöße im Rundfunk und in den Telemedien veröffentlicht.
Im Bereich des Rundfunks gab es 37 Fälle, bei denen ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt worden ist.
Den größten Anteil an Verstößen kann die gescriptete Dokusoap X-Diaries auf RTL für sich verbuchen. In 31 Fällen kollidierte die Sendung mit dem Jugendschutz. Dabei wurde bei 11 Fällen eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige und bei 20 Fällen eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige festgestellt. Begründet wird dies "mit der aufdringlichen Darstellung der Themen Sex und Alkohol und der derb-zotigen Sprachwahl" und dass Heranwachsende die Fiktionalität der Sendung nicht erkennen können.
Maßnahmen ergreifen kann die KJM aus der Tatsache heraus, dass keine der beanstandeten Sendungen vorher der FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen) vorgelegt wurden. Die aktuell laufende Staffel dagegen wurde von der FSF abgesegnet und ist daher nicht mehr für die KJM relevant. Allerdings befinden sich 16 von insgesamt 60 X-Diaries-Folgen noch im KJM-Prüfverfahren.
Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 18-Jährige
(Sendezeitgrenze 23 bis 6 Uhr)
Hier wurde 1 Verstoß von der KJM festgestellt.
Hier lief auf Sport 2 (Sky) eine Folge der Show TNA Impact! bereits um 22:15 Uhr, jedoch ohne Jugendschutzsperre. Die KJM fand, dass die dargestellte Gewalt über die genretypische Gewaltdarstellung des Wrestlings hinaus geht. Daher sah man die Gefahr einer sozial-ethisch desorientierenden Wirkung auf unter 18-jährige gegeben.
Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige
(Sendezeitgrenze 22 bis 6 Uhr)
Hier wurden 2 Verstöße festgestellt.
Der eine bei der animierten Cop-Serie Stroker and Hoop auf dem Pay-TV-Sender TNT Serie. Dort lief die Folge "XXX Wife" um 6 Uhr morgens ohne Jugendschutzsperre, hatte aber von der FSF erst eine Freigabe für eine Ausstrahlung nach 22 Uhr bekommen. Ausschlaggebend waren die durchgehend sexualisierte Handlung sowie die vulgäre Sprache der Figuren. Zwar werden sexuelle Handlungen nur angedeutet, aber es finden sich Anspielungen auf Themen wie Sodomie in der Episode wieder.
Der andere Verstoß bei einer Berichterstattung über ein Geiseldrama in Manila, welches im Tagesprogramm von N24 gezeigt wurde. Dabei zeigte man in mehreren Einstellungen (teils auch in Nahaufnahme) die Leiche des Geiselnehmers und der teils toten Geiseln. Nach Meinung der KJM haben unter 16-jährige nicht die Kompetenz im Umgang mit Nachrichten, um solche belastenden Bilder zu verarbeiten. Vor der Entscheidung über mögliche Maßnahmen befasste sich die FSF mit dem Fall, sah allerdings keine Beeinträchtigung für Kinder und Jugendliche. Daher wird die KJM keine Maßnahmen ergreifen.
Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige
(Sendezeitgrenze 20 bis 6 Uhr)
Hier gab es 3 Verstöße gegen die Beschränkungen.
So stieß die Folge "Over the Rainblow" der US-Comedyserie The Hard Time of RJ Berger der Jugendmedienschutzstelle sauer auf. Ausgestrahlt wurde diese um 17:15 Uhr beim Jugendsender Viva. In der Folge bekommt RJ Berger eine neue Mitschülerin, mit der er Sex haben will und dabei werden neben Vulgärsprache auch die Themen Anal- und Oralverkehr angesprochen. Durch diese sexuellen Themen ist die KJM der Meinung, dass die Folge dem Entwicklungsstand von unter 12-jährigen nicht entspricht. Da Viva allerdings eine Freigabe für das Nachmittagsprogramm von der FSF hat, kann die KJM keine Maßnahmen einleiten.
Bei einer Ausgabe des Formats Der Promi-Trödeltrupp im Tagesprogramm von RTL 2 sieht man, wie die Prostituierte Molly Luft einige eindeutige Gegenstände verkauft. Neben vielen Zweideutigkeiten und Darstellungen von Sexualpraktiken wurde auch die positive Darstellung von Prostitution bemängelt.
Auch bei einem Beitrag über den Film Lebanon in der Newstime von ProSieben sah meine eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-jährige gegeben. Man zeigte Ausschnitte aus dem Film und verglich sie im Kommentar mit realen Kriegsereignissen. Da dadurch eine Authenzitität suggeriert wird, sah man es als problematisch an, dass unter 12-jährige dadurch nicht zwischen Fiktion und Realität unterscheiden können.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2834