Aktuelle News zu Indizierungen und Listenstreichungen

Hier könnt ihr euch über alles rund um Spiele unterhalten.

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TheInfamousBoss
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Beitrag von TheInfamousBoss »

Gebt doch einfach die schnittberichte.com-Links an, anstatt alles hier reinzukopieren. :D
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KingWannabe
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Beitrag von KingWannabe »

Dann müsste man aber extra auf Schnittberichte gehen und so.
Es ist doch einfacher, wenn man die Nachrichten einfach hier lesen kann.


/edit,



22.01.2010 - 16:57 Uhr

Mexico will gewaltverherrlichende Medien verbieten

Regierung gegen verherrlichende Musik und Filme



Die Drogenkriminalität in Mexico steigt stetig an und die Regierung sucht neue Mittel und Wege dagegen anzugehen. In einem aktuellen Gesetzesentwurf sollen dabei gewaltverherrlichende Lieder und Filme verboten werden, welche von der Gesellschaft als eher harmlos und nett angesehen werden.

Jedoch nicht die üblichen Gewaltfilme bzw. -texte, sondern Medien, in denen Drogenschmuggler und -banden verherrlicht werden. In den Drogenballaden, den sogenannten "Narcocorridos", werden Gewalt und Drogenhandel besungen, glorifiziert und die US-Grenzpolizei verhöhnt. Viele Radiostationen haben die Titel auf Wunsch von der amerikanischen Botschaft von ihren Playlists verbannt, aber der Handel mit Raubkopien floriert weiter. Auch billige, verherrlichende Filme über Drogenbosse sollen verboten werden.

Der Gesetzesentwurf wurde von der regierenden Nationale Aktionspartei (PAN) dem Parlament vorgelegt. Dieser sieht vor, dass für die Aufführung und Herrstellung solcher Medien Haftstrafen von bis zu drei Jahren verhängt werden.

In absehbarer Zeit soll über das neue Gestz abgestimmt werden.


Quelle: Schnittberichte.com
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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

Turtles - Der Film ungeschnitten in Deutschland
Endlich unzensiert auf DVD


Bisher war Turtles - Der Film nur in einer stark zensierten Fassung in Deutschland auf VHS erhältlich, weil die dt. Version auf der gekürzten UK-Version basiert, welche in den Szenen gekürzt war, in denen Kampfsportwaffen zu sehen waren.

Jetzt wird Turtles - Der Film endlich ungeschnitten und legal in Deutschland auf DVD veröffentlicht. Winkler Film hat sich die Rechte gekauft und wird die Comicverfilmung am 12. März 2010 auf den Markt bringen.

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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

NecroVisioN: Lost Company
Deutsche Version wird zensiert


NecroVisioN wurde seinerzeit für den Deutschland-Release recht umfrangreich zensiert und somit für den hiesigen Markt angepasst.

Das Prequel zum letztjährigen Weltkriegs-Horrortrip mit dem Zusatztitel Lost Company befindet sich bereits seit einiger Zeit in der Mache und wird durch 1C Publishing veröffentlicht.

Auch für Deutschland ist eine Fassung geplant. Doch genau wie beim Vorgänger, wird diese Fassung auch wieder eine gewisse Exklusivität aufweisen. So wird das Spiel laut Publisher um etliche Gewaltdarstellungen erleichtert werden. Was genau der Schere alles zum Opfer fallen wird, ist indes noch nicht bekannt.

NecroVisioN: Lost Company erscheint bereits am 19. Februar in Europa.

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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

Planungen für Altersfreigaben im Internet
Internetseiten demnächst mit Alterskennzeichnung?


Der Jugendschutz ist stets ein kontroverses Diskussionsfeld in Deutschland. Aktuell gibt es einen Entwurf für eine Überarbeitung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Dieser sieht vor, dass der strenge deutsche Jugendmedienschutz auch auf das Internet übertragen wird.

Es wird dafür plädiert, dass Internetseiten, welche entwicklungsbeeinträchtigende Angebote beinhalten, mit Alterskennzeichnungen versehen werden. Wie auch im Bereich der Filme und Videospielen mit den Freigaben von "ab 0" bis "ab 18". Ohne Altereinschränkungen (also "ab 0") sollen lediglich Angebote gekennzeichnet werden, die offensichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigend sind.

Durch technische oder sonstige Mittel soll der Betreiber eines betroffenen Angebotes dazu verpflichtet werden, dass die Warnehmung der Inhalte durch die betroffene Altersgruppe unmöglich macht bzw. es erschwert wird. Beispielsweise kann dies durch eine Art "Sendezeitbeschränkung" erfolgen, in der Angebote ab 16 Jahren nur zwischen 22h und 6h abgerufen werden können.

Ausnahmen von dieser Regelung sollen Nachrichten oder Seiten mit politischen Themen, ähnlich wie bereits im Fernsehen.

Neben der Einführung der Altersbeschränkungen soll auch §3 des des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags überarbeitet werden. In diesem werden die juristischen und natürlichen Personen definiert, welche die Inhalte zur Verfügung stellen. Im Grund der Betreiber des Angebots. Bei dieser Neufassung sollen auch die Provider für die Inhalte im Internet verantwortlich gemacht werden. Darüber hinaus sollen diese auch ausländische Seiten sperren, welche nicht den deutschen Vorgaben entsprechen.

Dass diese Überarbeitung auf herbe Kritik stößt, dürfe nicht überraschend sein und man sieht bereits Zensurmaßnahmen die mit China vergleichbar wären.

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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

Universum lässt Bruce Lee-Filme neu prüfen
Neue Freigaben, allerdings wieder nur geschnitten

Bisherige Situation in Deutschland
Bruce Lee ist in Deutschland ein leidiges Thema. Abgesehen von Warners „Der Mann mit der Todeskralle“ (OT: Enter the Dragon) sind bislang alle (echten oder halbechten) Filme der Martial Arts Ikone nur gekürzt in Deutschland erschienen. Sämtliche Filme waren trotzdem von der FSK ab 18 freigegeben worden und einige zudem indiziert. Im Einzelnen stellte sich die Situation zusammengefasst wie folgt dar:

* Todesgrüße aus Shanghai: FSK 18, indiziert, Handlungsschnitte.
* Die Todeskralle schlägt wieder zu: FSK 18, VHS stark zensiert, DVD weniger stark, aber immer noch zensiert.
* Die Todesfaust des Cheng Li: FSK 18, indiziert, VHS zensiert, DVD noch stärker zensiert
* Mein letzter Kampf: FSK 18, zumindest ein Kampf gekürzt


Außerdem veröffentlichte man noch die Dokumentation „Bruce Lee: Die Legende“, welche unzensiert ebenfalls eine FSK 18-Freigabe trägt. Daneben erschien noch eine gekürzte FSK-16-Fassung dieser Doku. Entsprechende Schnittberichte zu allen Fassungen finden Sie in unserem Archiv. Neben den Einzelveröffentlichungen erschienen die vier Filme bislang auch gemeinsam in einer Box als Bruce Lee-Collection.
Listenstreichung 2009, Neuprüfung und Neuauflage
Bekanntlich kann ein indizierter Film von der FSK keine Freigabe mehr erhalten, solange die Indizierung noch fortbesteht. Aus diesem Grund war zumindest für eine Neuprüfung von „Todesgrüße aus Shanghai“ und „Die Todesfaust des Cheng Li“ wenig Raum. Beide Filme wurden jedoch 2009 von der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen (Todesgrüße im Dezember 09, Todesfaust schon Ende Juni 09). Seit Dezember 2009 ist somit kein echter Bruce Lee Film mehr indiziert.

Nach mehreren Listenstreichungen wurden in den vergangenen Monaten viele über lange Zeit verschmähte Klassiker der FSK zur Neuprüfung vorgelegt, häufig in den ungekürzten Versionen (z.B. Freitag der 13. Teil 2 und 5-8, Das Ding aus einer anderen Welt, Dead & Buried). Nach der Listenstreichung der Bruce Lee Filme entschied sich auch Universum zu diesem Schritt und legte alle vier oben genannten Bruce Lee Filme, sowie die Dokumentation „Die Legende“ der FSK zur Neuprüfung vor.

Mit Spannung zu erwarten war allerdings die Frage, in welcher Fassung man die Filme vorlegte. Wie man uns nun telefonisch mitteilte, ist das Ergebnis äußerst ernüchternd: Es wurden die bereits zuvor auf DVD erhältlichen Fassungen erneut zur Neuprüfung eingereicht, in denen es keine neuen Szenen oder Erweiterungen geben soll.

Das aktuelle Datum für die Neuveröffentlichung ist der 7.5.2010. Es wird auch eine neue Box geben, die im Gegensatz zur alten Box nun aber auch die Doku „Bruce Lee – Die Legende“ enthalten wird. Bis auf die FSK-Freigabe zu „Die Legende“ stehen die Ergebnisse bereits fest, sind allerdings in anbetracht der geschnittenen Fassungen wenig verwunderlich:

Die gekürzte Fassung des wohl härtesten Bruce Lee Films "Die Todesfaust des Cheng Li" schaffte so gleich eine FSK 16-Freigabe. Ebenso „Die Todeskralle schlägt wieder zu“. Dagegen erhielten „Mein letzter Kampf“ sowie „Todesgrüße aus Shanghai“ die Einstufung „Keine Jugendfreigabe“.

Für den (informierten) deutschen Kunden ändert sich außer im Bezug auf die neuen Freigaben also nichts und dieser wird wohl getrost weiterhin einen Bogen um die DVDs machen.

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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

TheInfamousBoss hat geschrieben:Gebt doch einfach die schnittberichte.com-Links an, anstatt alles hier reinzukopieren. :D
wie würde das ausehen ein theard voller links. tut mir leid das was ich jetzt sage aber das is die blödest idee die ich jeh gehört habe. :roll:
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KingWannabe
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Beitrag von KingWannabe »

God of War 3 unzensiert in Deutschland

Im Vergleich zur EU-Version unverändert




Wie Sony am heutigen Tage bekannt gegeben hat, wird der PlayStation 3 Blockbuster God of War 3 in Europa am 19. März erscheinen.

Was viele Fans wohl aber weniger erwartet hätten, ist die Tatsache, dass God of War 3 für Deutschland in einer unzensierten Version erscheinen soll. Die USK hat demnach eine Altersfreigabe ab 18 Jahren erteilt.

Laut Sony wird das Spiel:

"ungeschnitten und im Vergleich mit der EU-Version unverändert mit einer Altersfreigabe ab 18 Jahren [erscheinen]"


God of War 3 erscheint exklusiv für die PlayStation 3. Ab dem 19. März können sich also alle erwachsenen Spieler in die Fusstapfen des griechischen Rüpels Kratos begeben.




Quelle: Schnittberichte.com
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eUndead
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Beitrag von eUndead »

DAS ist allerdings tatsächlich unerwartet. Nach der "Taschenlampen" sache hätte ich mit keiner USK-Freigabe gerechnet oO
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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

Amnesty International: Plädoyer für Spiele
Das Dilemma besteht darin, dass es Spaß macht


Bislang hielten sich NGOs wie etwa Amnesty International oft zurück, wenn es um allgemeine Diskussionen über das Für und Wider von Video- und Computerspielen ging.

Doch in der aktuellen Ausgabe des Amnesty Journals befindet sich auch ein Artikel von Thomas Lindemann, welcher mit dem zugegebenermaßen etwas reißerischen Titel "Jeder wird zur Kampfmaschine" daherkommt.

Im Artikel selbst wird dabei in aller Regel von "Kriegsvideospielen" gesprochen. Der geneigte Leser könnte jedoch damit schon direkt einen möglicherweise falschen Eindruck von diesem Artikel bekommen, ihn gewissermaßen als herbe Kritik an Videospielen abtun.

Doch dem ist nicht so.

Lindemann nutzt die Spiele Call of Duty: Modern Warfare 2, Killzone 2 und Metal Gear Solid 4: Guns of the Patriots, um an ihnen exemplarisch deutlich zu machen, was das Phänomen Videospiel ausmacht. Und das alles andere als auf negative Art und Weise. Vielmehr ist sein Artikel zwar sehr bissig geschrieben, aber dennoch ein Plädoyer für unser liebstes Hobby.

So schreibt er beispielsweise über Modern Warfare 2:

Das Beklemmende ist nicht, dass ein Spiel den Krieg darstellt -- davon gibt es längst Hunderte. Sondern ausgerechnet dieses Videospiel ist das Beste unter den aktuellen. Eine spielerische Qualität wird man selbst als Pazifist anerkennen müssen. Das Dilemma besteht darin, dass es wirklich Spass macht.


Auch zur viel kritisierten Gewalt in den Medien hat Lindemann einige nachdenklich machende Worte parat. So sei Mediengewalt als solche doch schon lange nichts Neues mehr. Er geht dabei mit seiner Argumentation bis in die Antike zurück, und gibt etwa Homers Ilias als treffliches Beispiel an.

Besonders beeindruckt scheint Lindemann unterdessen von Spielen wie Metal Gear Solid 4 zu sein. Das Spiel sei gewissermaßen ein Abbild unserer Gesellschaft. Eine herbe Kritik also an dieser.

Es wandte Mittel der Science Fiction so an, wie große Science-Fiction-Literatur das immer tat: Zur Kritik an der Welt.«


In einer Zeit, in welcher Computer- und Videospiele immer wieder gern als Sündenböcke für gesellschaftliche und soziale Probleme herhalten müssen, ist dieser Artikel von Thomas Lindemann sicherlich eine Art wohltuender Balsam. Es wäre schön, wenn auch jene, die ewig und immer wieder gegen so genannte "Killerspiele" hetzen, diesen Artikel in ihr Meinungsrepertoire aufnehmen würden.

Der Komplette Artikel ist in der aktuellen Ausgabe des Amnesty Journals zu finden, welcher sechs Mal im Jahr erscheint.

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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

The Descent 2 wird ungekürzt in Deutschland veröffentlicht
Keine Jugendfreigabe für Sequel


Nach dem großen Erfolg von The Descent war es nur eine Frage der Zeit, bis man eine Fortsetzung produzieren würde.

Das Sequel The Descent 2 - Rache sitzt tief wird am 21. April 2010 von Universum Film in die Videotheken gebracht. Die FSK-Prüfung hat bereits stattgefunden und der Horrorfilm wurde mit "keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet.

Auf Nachfrage bei Universum Film hat man uns versichert, dass die deutsche KJ-Fassung wie schon beim Vorgänger komplett ungeschnitten ist.

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KingWannabe
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Beitrag von KingWannabe »

EikeCR hat geschrieben:DAS ist allerdings tatsächlich unerwartet. Nach der "Taschenlampen" sache hätte ich mit keiner USK-Freigabe gerechnet oO
Ist doch gut, wird ja in letzter Zeit eh mehr durchgelassen, gegen diese Entwicklung hab ich nichts einzuwenden. :)

btw, welche Taschenlampensache? :oops:

/edit, habs herausgefunden. ^^
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KingWannabe
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Beitrag von KingWannabe »

USK: Jahresbilanz für 2009

Weniger Shooter, mehr Casual-Games



Die USK hat vor ein paar Tagen ihre Jahresbilanz für 2009 veröffentlicht. Diese bietet einige sehr interessante Eindrücke und Zahlen.

Die Prüfer haben in insgesamt 3100 Verfahren Computer- und Videospiele einer Altersprüfung unterzogen. Das ist ein Zuwachs um 114 Prüfungen. Die zunehmenden Prüfverfahren erklärt die USK mit einer Zunahme von Casual-Games und Musikspielen. Interessant ist an dieser Stelle, dass dieser Trend in Zukunft von der USK nicht mehr gesehen wird, da gerade solche kleinen Titel künftig vermehrt über Online-Plattformen vertrieben werden. Diese können von der USK aber nicht geprüft werden, da nach derzeitiger Rechtslage das Medium immer auf einem Datenträger vorliegen muss damit es einer Prüfung unterzogen werden kann.

Jedoch sieht Felix Falk, Geschäftsführer der USK, dass dies in Zukunft angepasst werden könnte:

„Das partnerschaftliche Verfahren, in dem die USK als Selbstkontrolle der Wirtschaft den Prüfprozess organisiert und die Obersten Landesjugendbehörden die Alterskennzeichnung vergeben,
hat sich bewährt und sollte im Sinne eines stringenten und wirksamen Jugendschutzes auch für Online-Spiele gelten"



Mehr als 80% aller beantragten Spiele erhielten laut USK Aussage 2009 eine Altersfreigabe von null, sechs oder zwölf Jahren.

In etwas weniger als 7% aller Prüfverfahren wurde keine Freigabe für Jugendliche erteilt.

Laut Jürgen Hilse, seines Zeichens ständiger Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK, hat sich die Zahl der Prüfverfahren bei Ego-Shootern mehr als halbiert. Von 148 Prüfverfahren in 2008 zu 66 Prüfverfahren 2009.

Die meisten Spiele, welche durch die Obersten Landesjugendbehörden zur Freigabe beantragt worden sind, zählen zu den Geschicklichkeitsspielen (13%) sowie mit 11,8% zu den Denkspielen.

Laut USK machen Spiele für stationäre und tragbare Konsolen mittlerweile den größten Teil aller Prüfverfahren aus. Spiele für PC haben einen Prüfanteil von mittlerweile unter 40%.


Bild





Quelle: Schnittberichte.com/ USK



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Indizierungen/ Beschlagnahmen Januar 2010

Driven to Kill und jede Menge alter Kram



Hier nun die aktuellen Indizierungen und Beschlagnahmen des Monats Januar 2010.

Noch einmal die Erklärung zu den unterschiedlichen Listen bei Indizierungen:

Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt
Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen


Indizierungen

Videofilme/DVDs

Beyond the Limits
englische Fassung (PROMO-DVD), DVD
Laser Paradise, Neu Anspach
Liste A

Bride of Re-Animator
Red Edition, DVD
VCL Film + Medien AG, München
Liste A

Desert Heat
(amerikanische Fassung), DVD
Columbia Tristar Home Video, Culver City/USA
Liste A

Drive In Massacre – Blutbad im Autokino
Full Uncut Edition, DVD
Retrofilm International, Anschrift unbekannt
Liste B

Driven to kill – Zur Rache verdammt (uncut)
(Extended Harder Version), DVD
Splendid Film GmbH, Köln
Erstindizierung: ca. 4 Monate nach VÖ
Liste A

From Dusk till Dawn
(amerikanische Fassung), DVD
Buena Vista Home Entertainment Inc., Burbank/USA
Liste A

Grossangriff der Zombies
Red Edition, DVD
Laser Paradise, Neu Anspach
Liste B

Hard Game
Eastern Edition, DVD
Laser Paradise, Neu Anspach
Liste A

Hunting List
Eastern Edition, DVD
Laser Paradise, Neu Anspach
Liste A

Iron Angels Teil 1 & 2
Doppel DVD Edition, DVD
Laser Paradise, Neu Anspach
Liste A

Klasse von 1984, Die
Ungeschnittene Fassung, DVD
Marketing Film c/o Laser Paradise, Neu Anspach
Liste A

Pledge Class
Red Edition, DVD
VCL Film + Medien AG, München
Liste B

Stage Fright Aquarius
Red Edition, DVD
Laser Paradise, Neu Anspach
Liste A

The Boogey Man
DVD, CMV Laservision GbR, Berlin
Liste A

The Hidden II
ungekürzte, Fassung – Red Edition, DVD
Laser Paradise, Neu Anspach
Liste A

The Massacre
Blood Edition, DVD
Laser Paradise, Neu Anspach, Digital World, St. Wolfgang/A
Liste A

Todesfaust, Die
DVD, Medienvertrieb in Buchholz (M.I.B.), Buchholz/Aller
Liste A

Total Recall
(amerikanische Fassung), DVD
Live Entertainment Inc., Van Nuys/USA
Liste A

Total Risk
2 DVD Widescreen Edition, DVD
Laser Paradise, Neu Anspach
Liste A

Witches – Mark of the Devil 2
(deutsch mit niederländischen Untertiteln), DVD
DVD Network B.V., Anschrift unbekannt
Liste A

Computerspiele

Call of Duty – Modern Warfare 2
PC DVD-ROM, US-Version
Activision Publishing Inc., Los Angeles/USA
bestätigt: Liste B

Left 4 Dead 2
PC DVD-ROM, EU-Version
Valve Corporation, Bellevue/USA
bestätigt: Liste B

Tonträger

Blokkmonsta & Schwarz: Friss oder stirb
Hirntot Records, Berlin
automatisch nach Beschlagnahme im Vormonat
Liste B

B-Tight: Ghetto Romantik
Groove Attack, Köln, Aggro Berlin, Berlin
Liste A

Blokkmonsta & Uzi & Perverz: Süsses, sonst Stich
Hirntot Records, Berlin
Liste B

Folgeindizierungen gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 3 JuSchG

Videofilme

Die im Sattel verrecken (Cain’s Way)
VPS Video Programm Service, Anschrift unbekannt
Liste A

Frauencamp, Das
Starlight Video GmbH, Nachfolger: Laser Paradise, Neu Anspach
Liste A

Geheimcode Wildgänse
UFA-ATB Ton + Bild KG, Nachfolger: Universum Film GmbH, München
Liste A

Lehrmädchen-Report
VPS, Anschrift unbekannt
Liste A

Mandingo (engl.)
CIC, Anschrift unbekannt
Liste A

Vernichter, Der
VPS Video Programm Service, Anschrift unbekannt
Liste A

Listenstreichungen

Listenstreichung gemäß § 18 Abs. 7 JuSchG

Videofilme

Alice im Wonderland
Arcade, München
Media Home Entertainment, Anschrift unbekannt

Day Killer
Sbs, Anschrift unbekannt

Exterminator 2, Der
VMP, München

Hit-Man
IMV, Ismaning (Label: MGM/UA)

Killer im Zeichen des Drachen
VMP, München

Nachtmar (Nightmare Honeymoon)
IMV, Ismaning (Label: MGM/UA)

Pate von Hongkong, Der
VMP, München

Rana – Hüter des blutigen Schatzes
Starlight, Bochum (Label: American Video)

Schwedischer Sommerwind
Mike Hunter, Köln

Unmoralische Geschichten
Atlas, Duisburg

Tonträger

Gwendoline (Original Soundtrack)
Schallplattenhülle, RCA Schallplatten, Hamburg

Listenstreichung gemäß § 23 Abs. 4 JuSchG

Unholy – Dämonen der Finsternis
Concorde Video GmbH, München

Listenstreichung gemäß § 24 Abs. 2 i.V.m § 21 Abs. 5 Nr. 2 JuSchG

Videofilme

Pulsation of Death
Space Video Entertainment, Anschrift unbekannt


Indizierungen und Beschlagnahmen von rechtsradikalen oder rassistichen Medien sowie alle Bücher und Zeitschriften (Ausnahme: Comics), werden hier nicht gelistet.




Quelle: Schnittberichte.com
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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

Somalia: Benutzung und Verbreitung von Videospielen verboten
Islamisten-Miliz stellt Videospiele unter Strafe


In dem vom Bürgerkrieg und Armut zerrütteten Land Somalia wurde die Benutzung, sowie die Verbreitung von Videospielen nun unter Strafe gestellt. Dies gilt vorerst nicht für das gesamte Land, sondern nur für die von der Islamisten-Miliz Hezb al-Islam beherrschten Gebieten (vornehmlich der Süden des Landes), die in den letzten Jahren ihren Einfluß, auch durch massive Gewalt gegen die Zivilbevölkerung, ausbreiten konnte und die Führung des gesamten Landes für sich beansprucht. Die eigentliche somalische Zentralregierung, die zumindest international anerkannt ist, steht diesem machtlos gegenüber. De facto handelt es sich bei Somalia um einen sogenannten failed-state (ein Staat, der über keine funktionierenden sozialen oder politischen Strukturen mehr verfügt und dessen Aufgaben von lokalen Machthabern übernommen werden, hier u.a. die Hezb al-Islam), der derzeit in drei Lager aufgespalten ist.

Den Besitzern von Videospielhallen bleibt nun keine andere Wahl, außer die Order zu befolgen. Ali Hidig, ein Besitzer einer Spielhalle in dem kleinen Städtchen Elashabiyaha, teilte der Nachrichtenagentur AFP mit: „Vertreteter von Hezb al-Islam forderten uns auf, unsere Spielhalle zu schließen und so mussten wir diesem nachkommen. Wir haben keine andere Wahl. Vor allem Jugendliche kamen immer nach der Schule hier her, um sich etwas unterhalten und ablenken zu lassen. Doch dies gehört jetzt wohl der Vergangenheit an.“

In sogennaten Cyber-Cafes wurden u.a. Playstations aufgebaut mit denen Jugendliche für 5.000 somalische Schilling (15 Euro-Cent) 30 Minuten spielen konnten.

Hezb al-Islam verfolgt eine sehr radikale Auslegung der Scharia (das religiös „legitimierte“, unabänderliche Gesetz des Islam) mit dem Ziel Somalia in einen islamischen Gottesstaat umzuwandeln. Ähnliche Aktionen sind bereits aus den 90ern bekannt, als die Taliban jede Art von Unterhaltung - sei es Musik oder Fernsehen - in Afghanistan unter Todesstrafe stellte. Glücklicherweise sind diese Zeiten für die Afghanen nun vorbei, im kriegszerrütteten Somalia ist allerdings keine Wende abzusehen. Selbst nach UNO-Angaben wäre die dortige Lage nur durch eine massive militärische Intervention unabhängiger Kräfte zu lösen, um die sozialen und politischen Strukturen von Grund auf neuaufzubauen. In den letzten Monaten wurden von den selbsternannten islamischen Gotteskriegern selbst Jugendliche abgestraft, die in kurzen Hosen Fußball spielten oder zu traditionellen Klängen tanzten.

Das offizielle Statement von Hezb al-Islam zum Videospiel-Verbot liest sich wie folgt:

„Starting two days after this statement’s date of issue, all video game playing centres in the areas under Hezb al-Islam control should be closed and playing video games will be prohibited. Video games are designed in such a way that they destroy our social traditions and for that reason, anybody found ignoring this order will be punished and equipment will be confiscated.“

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Der blutige Pfad Gottes 2 - SPIO/JK-Fassung für Verleih
Sony legt Juristen die Uncut-Version vor


Bereits seit dem 20.01.2010 lässt sich in der Onlinedatenbank der FSK ein Prüfeintrag zu Der blutige Pfad Gottes 2 finden - allerdings in einer lediglich gekürzten Fassung. Unklar war bis dato, ob Sony für ein womöglich ungeschnittenes Verleih-Release auch noch die Juristenkommission der SPIO aufsuchen würde.

Wie uns nun auf telefonischem Wege bestätigt wurde, plant Sony tatsächlich diesen Schritt. Das Label wird die unzensierte Version vorlegen und dann auf die Einschätzung der Juristen warten. Bislang fand die Prüfung noch nicht statt, man hofft aber, in den nächsten 2-3 Wochen Klarheit über das Ergebnis zu haben.

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