Amoklauf in Schule in Baden-Württemberg

Hier könnt ihr euch über alles rund um Spiele unterhalten.

Moderatoren: Moderatoren, Redakteure

Benutzeravatar
Rej2611
Beiträge: 2076
Registriert: 15.08.2008 18:09
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Rej2611 »

GG Artikel 2
(1)Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit
(2)Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche unversehrtheit

ich glaube mehr brauche ich dazu nicht zitieren^^
Benutzeravatar
Merauder
Beiträge: 452
Registriert: 24.02.2009 00:21
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Merauder »

ALTER!


NOCHMALS!



ES GEHT DARUM, WAS DER STAAT MACHEN DARF UND MUSS, NICHT WAS PRIVATPERSONEN MACHEN DÜRFEN.


Und jetzt hör auf mit Paragraphen um dich zu werfen, wenn du keine Ahnung hast wie diese angewandt werden!!!!!!111einselfcos0
nikk126
Beiträge: 591
Registriert: 22.06.2008 17:19
User ist gesperrt.
Persönliche Nachricht:

Beitrag von nikk126 »

cos0 war mir neu, den find ich geil! =)


aber beruhen nicht sämtliche gesetzte auf irgendeine art auf dem grundgesetz ?
Benutzeravatar
Rej2611
Beiträge: 2076
Registriert: 15.08.2008 18:09
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Rej2611 »

Merauder hat geschrieben:ALTER!


NOCHMALS!



ES GEHT DARUM, WAS DER STAAT MACHEN DARF UND MUSS, NICHT WAS PRIVATPERSONEN MACHEN DÜRFEN.


Und jetzt hör auf mit Paragraphen um dich zu werfen, wenn du keine Ahnung hast wie diese angewandt werden!!!!!!111einselfcos0
wie? und warum les ich gerade, dass ein bürger dem anderen die freiheit nicht nehmen darf?

naja jetzt auch egal.....

Ich werfe nicht mit § um mich, nur hatten wir neulich jemanden in der schule, um genau zu sein ein polizeichef, der zum thema mobbing sagte, dass man bei seelischen schaden die strafttat anzeigen kann.

DENN MOBBING IST EINE GESETZLICHE STRAFTAT UND KANN MIT HAFTSTRAFEN BELEGT WERDEN.
nikk126
Beiträge: 591
Registriert: 22.06.2008 17:19
User ist gesperrt.
Persönliche Nachricht:

Beitrag von nikk126 »

da hast du recht, aber gesetzliche straftaten stehen halt innem "strafgesetzbuch", imho =)
Zuletzt geändert von nikk126 am 13.03.2009 13:03, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Merauder
Beiträge: 452
Registriert: 24.02.2009 00:21
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Merauder »

@nikk126: Kann man so nicht sagen, es ist "quasi" die letzte Instanz der Gesetze. Das bedeutet, dass man gegen gesetze/urteile vorgehen kann, wenn man der meinung ist, dass das Gesetz falsch angewendet wird/das urteil das GG verkennt (also eine falsche rechtsauslegung durch ein Staatsorgan oder es grundsätzlich schon verfassungswidrig ist, da Schutzbereiche aus dem GG ausser acht gelassen werden)...

etc.pp. extrem kompliziert, ätzend, und kein spaß. Wer masochist ist, darf gerne mal in Rolf Schmidt "Staatsorganisationsrecht" gucken.
Ganz ganz amüsant...
Benutzeravatar
Merauder
Beiträge: 452
Registriert: 24.02.2009 00:21
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Merauder »

FreeFi-RvV hat geschrieben:
Merauder hat geschrieben:ALTER!


NOCHMALS!



ES GEHT DARUM, WAS DER STAAT MACHEN DARF UND MUSS, NICHT WAS PRIVATPERSONEN MACHEN DÜRFEN.


Und jetzt hör auf mit Paragraphen um dich zu werfen, wenn du keine Ahnung hast wie diese angewandt werden!!!!!!111einselfcos0
wie? und warum les ich gerade, dass ein bürger dem anderen die freiheit nicht nehmen darf?

naja jetzt auch egal.....

Ich werfe nicht mit § um mich, nur hatten wir neulich jemanden in der schule, um genau zu sein ein polizeichef, der zum thema mobbing sagte, dass man bei seelischen schaden die strafttat anzeigen kann.

DENN MOBBING IST EINE GESETZLICHE STRAFTAT UND KANN MIT HAFTSTRAFEN BELEGT WERDEN.
Wo liest du bitte, dass ein Bürger dem anderen die Freiheit nicht nehmen darf?

Und toll, dass du jemanden in der Schule hattest, der dir sowas erzählt hat, ich hab vier Semester Jura studiert, um genau zu sein bei Professoren :P


und weiter...

1) Wie willst du seelischen Schaden nachweisen? Das erklär mir bitte...
2) DIE RECHTSNORMEN FÜR STRAFTATEN FINDEN SICH SICHER NICHT IM GG, DU HELD! StPO, StGB, etc.pp. sind wohl eher angebracht. Und jetzt nerv nicht weiter mit deinem sehr gefährlichen Halbwissen.
nikk126
Beiträge: 591
Registriert: 22.06.2008 17:19
User ist gesperrt.
Persönliche Nachricht:

Beitrag von nikk126 »

ich weiss warum ich kein jura studiere =)


aber back zum topic ?
Benutzeravatar
Rej2611
Beiträge: 2076
Registriert: 15.08.2008 18:09
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Rej2611 »

nikk126 hat geschrieben:da hast du recht, aber gesetzliche straftaten stehen halt innem "strafgesetzbuch", imho =)
jap, aber ich meine:
Im Grundgesetz sind die Rechte der Menschen aufgeführt.
Die folge der verletzung steh im Strafgesetzbuch. Bzw. was man darf und was man nicht darf.
Benutzeravatar
Merauder
Beiträge: 452
Registriert: 24.02.2009 00:21
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Merauder »

NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
FALSCH.
Benutzeravatar
Merauder
Beiträge: 452
Registriert: 24.02.2009 00:21
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Merauder »

Das gg richtet sich NUR an den Staat, und regelt was dieser zu tun und zu lassen hat, der deswegen Sachen wie z.B. das ArBSchG erschafft, welche dann (mehr oder weniger) konkrete "Arbeitsanweisungen" enthält.
Skarn
Beiträge: 73
Registriert: 05.10.2008 22:11
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Skarn »

Merauder hat geschrieben:@neko: Das hat garnichts mit Steinzeit zu tun. Gruppenzusammenhalt ist immernoch äusserst wichtig, auch wenn wir eher in einer independenten denn einer interdependenten Kultur aufwachsen.
Und ja, vom (sozial)darwinistischen ist es ganz normal, dass unpassendes Gruppenverhalten "bestraft" wird; und dort gegen ein starker evolutionärer Druck herrscht.
Bezeichnet Sozialdarwinismus nicht das Übertragen darwinistischer Elemente auf die Gesellschaft? So war es meines Wissens nach zumindest...
Und soweit ich weiß verläuft die Gesellschaft nicht darwinistisch sondern lamarckistisch...
Man sollte nur in jedem Fall vorsichtig mit dem Begriff Sozialdarwinismus sein ; ) der Sozialdarwinismus erlaubt auch die Eugenik (welche im EU-Gesetz ja mittlerweile größtenteils verboten ist).
Benutzeravatar
Rej2611
Beiträge: 2076
Registriert: 15.08.2008 18:09
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Rej2611 »

Merauder hat geschrieben:Das gg richtet sich NUR an den Staat, und regelt was dieser zu tun und zu lassen hat, der deswegen Sachen wie z.B. das ArBSchG erschafft, welche dann (mehr oder weniger) konkrete "Arbeitsanweisungen" enthält.
jajajajjajajaj ok.

ich sehs ein,
ich bin dumm,
ein 14. jähriger gymnasiast,
aber eine sache: mit der freiheit: ist freiheitsberaubung nicht eine einschränkung der freiheit? :D


back to topic:

es haben hier 16 leute vermutlich wegen seelischen schaden ihr leben verloren.
und da ist mir auch nicht egal wenn hier jemand sich mal äußert und jemand meint er müsse mich von meiner hilfestellung abhalten.

ich helfe viel,
ich helfe gern,
ich helfe immer.
Benutzeravatar
Merauder
Beiträge: 452
Registriert: 24.02.2009 00:21
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Merauder »

@Skarn: Ist soweit richtig, daher hab ich das "sozial" auch in klammern gesetzt.
Benutzeravatar
Merauder
Beiträge: 452
Registriert: 24.02.2009 00:21
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Merauder »

FreeFi-RvV hat geschrieben: aber eine sache: mit der freiheit: ist freiheitsberaubung nicht eine einschränkung der freiheit? :D

Nein. Eine Freiheitsberaubung ist Freiheitsberaubung, und eine Einschränkung der Freiheit ist eine Einschränkung der Freiheit. Willkommen im juristischen Dschungel.

*triplefacepalm + headdesk*