Aktuelle News zu Indizierungen und Listenstreichungen

Hier könnt ihr euch über alles rund um Spiele unterhalten.

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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

RPG-Gamer hat geschrieben:Ein Romero-film ungeschnitten?das ichd as ncoh erlben darf,schnueff
Land of the Dead war damals auch schon uncut^^ is also nicht der erste romero uncut film :wink:
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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

Stellungnahme der BIU zum Thema Spieleverbot
Erste Reaktionen aus der Spielebranche nach Tragödie in Winnenden

Am Mittwoch, dem 11.03.2009, kam es in der Albertville Realschule im Baden-Württembergischen Winnenden zu einer entsetzlichen Tragödie, als ein bewaffneter ehemaliger Schüler das Feuer eröffnete, und dabei zahlreiche Menschen ermordete. Im Verlauf dieser schrecklichen Tat verloren 16 Menschen ihr Leben.

Bei den weiteren Ermittlungen konnte die Polizei zahlreiche Schusswaffen sicher stellen. Es wurden allerdings auch diverse Computerspiele, wie das allseits bekannte Counter-Strike auf dem PC des Täters gefunden. Diese sollen laut Auffassung einiger Politiker, verantwortlich für die schreckliche Tat gewesen sein.

Daher dauerte es nicht Lange, bis die Diskussion um ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot sogenannter Killerspiele wieder eingesetzt hat. Es wurden, vor allem aus der CDU/CSU Fraktion, wieder verstärkt Forderungen nach Verboten von diversen Computerspielen, insbesondere Ego-Shootern laut.

Nun meldete sich auch der Bundesverband interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) zu Wort.

So sieht der BIU es nicht als verwunderlich an, dass auf dem Computer des Täters zahlreiche Spiele gefunden wurden:

Die Tatsache, dass der Täter im Besitz von Computerspielen war, ist nicht weiter verwunderlich – Computerspiele sind ein fester Bestandteil der Jugendkultur.


Der BIU lässt auch nicht gelten, dass hier Computerspiele als hautsächlich alleiniger Faktor für das Verhalten des Amokläufers verantwortlich gemacht werden:


Der tragische Vorfall von Winnenden deutet hingegen auf einen komplexen Tathintergrund hin. Es steht zu vermuten, dass insbesondere die psychische Kondition und das soziale Umfeld des Täters wichtige Faktoren darstellen. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Konsum gewalthaltiger Medien und der Tat von Winnenden ist nach derzeitigen Informationen nicht erkennbar.


Des Weiteren weist der BIU darauf hin, dass der Jugenschutz hier keineswegs versagt hätte und die ganze Debatte wesentlich sachlicher und objektiver geführt werden müsse, als dies aktuell der Fall ist.


Der BIU warnt mit Rücksicht auf die Opfer der Winnender Tragödie, den Blick auf die eigentlichen Tatumstände nicht durch eine unsachliche Debatte über ein Verbot von sogenannten „Killerspielen“ zu verstellen. Die aktuelle Gesetzeslage verbietet bereits heute die Verbreitung von „gewaltverherrlichenden" Computer- und Videospielen auf der Grundlage des Strafgesetzbuches. Die in der Vergangenheit von einigen Politikern geforderte staatliche Kontrolle der Alterskennzeichnung ist seit der Novelle des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2003 gesetzlich bindend.


Man stellt somit auch klar heraus, dass Deutschland im internationalen Vergleich über das strengste Jugenschutzgesetz überhaupt verfügt. Ein generelles Verbot von Spielen für Erwachsene, wie in der aktuellen Debatte immer wieder gefordert, wird von der BIU abgelehnt:


Ein generelles Verbot von Spielen für Erwachsene käme einer Zensur gleich, welche angesichts der komplexen staatlichen Kontrollmechanismen nicht gerechtfertigt wäre.


Der Bundesverband interaktive Unterhaltungssoftware e.V. fordert in seiner Stellungnahme, dass der aktuelle Diskurs vor allem sachgerecht geführt werden müsse, um die Hintergründe des Geschehens besser zu durchleuchten. Forderungen nach einem Verbot von Computer- und Videospielen seien dabei jedoch nicht zielführend. Vielmehr müsste gewährleistet werden, dass Spiele nur an diejenigen ausgehändigt werden, welche auch das entsprechende Alter aufweisen. Hier sieht der BIU also noch Handlungsbedarf.

Es bleibt hier zu hoffen, dass diese Stellungnahme nur der Anfang einer objektiveren Auseinandersetzung mit der Tragödie in Winnenden auf der einen Seite, und dem Diskurs über Computer- und Videospiele auf der anderen Seite sein wird.
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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

Saw V - Unrated-Fassung erhält eine leichte JK
Keine schwere Jugendgefährdung für Saw V

Die Horrorfans in Deutschland mussten in den vergangenen Monaten einiges verkraften wenn es um die DVD-Veröffentlichungen ihres Lieblingsgenres geht. Besonders wenn ein Film das Wort Saw im Titel hat. Doch hin und wieder gibt es etwas Hoffnung am Horizont.

Im Kino konnte man Saw V dank der FSK ungeschnitten mit keine Jugendfreigabe erleben. Bei der DVD-Prüfung fiel die Kinofassung aber durch und wurde nur in zensierter Form freigegeben. Nicht weiter schlimm, denn Kinowelt holte sich für die Kinofassung den Segen der SPIO/JK.

Jetzt wurde auch die Unrated-Fassung der Juristenkommission vorgelegt. Wie ein Labelsprecher im Forum von Cinefacts jetzt bekannt gab, hat die JK die Fassung ohne Schnitte mit SPIO/JK: keine schwere Jugendfreigabe durchgelassen.

Zuammen mit der Kinofassung wird die Unrated auf der kommenden Limited Collector's Edition von Saw V zu finden sein und diesmal muss nicht der Umweg über Österreich gegangen werden.

Einen Vergleich zwischen der Kinofassung und der Unrated-Fassung gibt es bei uns schon zu lesen:
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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

Fringe - News-Fake ruft den Jugendschutz auf den Plan
KJM leitet Prüfverfahren gegen ProSieben ein

Fringe heißt die großartige neue TV-Serie aus der Feder von JJ Abrams, welche jetzt in deutscher Erstausstrahlung bei ProSieben zu sehen ist. Um den Serienstart zu promoten griff der Sender am vergangenen Wochenende zu außergewöhnlichen Programmtrailern.

Getarnt als Nachrichtensondersendung berichtete Anchorman Michael Marx über verstörende Vorfälle in den USA und präsentierte dem Zuschauer als echt verkaufte Szenen aus der Serie. Am Ende der Breaking-News wurden dann der Titel der Serie und das Sendedatum eingeblendet.

Dies brach einen Sturm der Entrüstung los und ProSieben geriet ins Kreuzfeuer der Kritik. Viele Zuschauer zeigten sich auf Grund der blutigen Bilder schockiert, besonders im Hinblick des Amoklaufes von Winnenden. Außerdem keimten Zweifel an der Seriosität der ProSieben Newstime. Dem Sendestart von Fringe dürfte das enorme Medienecho eine große Aufmerksamkeit bereiten was sich dann sicherlich auch an den Einschaltquoten niederschlagen wird.

Die als "fragwürdig" abgetane Promokampagne scheint jetzt für ProSieben ein Nachspiel zu haben. Wie der Mediendienst dwdl.de berichtet, wird die KJM (Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten) ein Verfahren gegen ProSieben einleiten. Gegenstand der Prüfung soll vor allen die Positionierung der Werbetrailers an Vorabend im Umfeld von Die Simpsons sein. Es soll geprüft werden ob der Trailer die jüngeren Zuschauer beeinsträchtigt haben könnte, da realitätsnah dargestellte Inhalte für Kinder schwer zu verarbeiten sind.

Fringe läuft jeden Montag um 20:15h auf ProSieben. Aufgrund der Gewaltdarstellung wird die Mysteryserie leicht zensiert ausgestrahlt.
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OnkelFungus
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Beitrag von OnkelFungus »

Punisher256 hat geschrieben: Aufgrund der Gewaltdarstellung wird die Mysteryserie leicht zensiert ausgestrahlt.
...dann müssen sie aber sehr viel zensiert haben, von Gewaltdarstellungen habe ich nicht viel gesehen...
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Merauder
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Beitrag von Merauder »

ich fand die serie mal ganz ab davon ziemlich schlääächt!
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OnkelFungus
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Beitrag von OnkelFungus »

Ach naja, fands ganz nett von der Qualität der Schauspieler etc., im Gegensatz zur Terminator-Serie... DAS war unterste B-Schublade
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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

so diesmal sind es gleich 3 news der anfang macht killerspiele diskusion^^


Kein neuer Verbotsantrag für Gewaltspiele aus Bayern
Dialog und Förderung helfen eher

Das Bundesland Bayern, dessen Staatsregierung 2007 bereits einen Verbotsantrag für gewalthaltige Spiele gestellt hatte, damit aber im Bundesrat gescheitert ist, wird vorerst keinen neuen Verbotsantrag stellen. Ein erneuter Antrag wurde zwar von Ministerpräsident Seehofer und Innenminister Herrmann vorangetrieben, fand in der Kabinettsitzung vom 17.3. aber keine Mehrheit.

Aus München heisst es statt dessen von Medienminister Siegfried Schneider:

"[...] dass die Zahl pädagogisch und kulturell wertvoller Spiele deutlich zu steigern ist"


So will die Staatsregierung Fördergelder für junge Entwickler bereitstellen, welche qualitativ hochwertige Inhalte produzieren. Des Weiteren wird auch ein verstärkter Dialog mit der Spieleindustrie angestrebt, um auch hier ein jugendgerechtes Angebot zu diskutieren.

Am 31. März wird in München der Deutsche Computerspielepreis vergeben. Dort will Bayern seine neue Linie erstmals deutlich machen.



weiter:

Dark Sector: PC Version zensiert
Portierung für heimischen PC musste Federn lassen

Vor ziemlich genau einem Jahr erschien Dark Sector für die NextGen-Konsolen. Erstaunlich aber war: Über Publisher Atari kommt nun auch eine Portierung für den PC.

Diese bekam von der USK die Altersfreigabe keine Jugendfreigabe. Dafür musste das Spiel allerdings einige Federn lassen. Gliedmaßen können nicht mehr abgetrennt werden, und es spritzt deutlich weniger roter Lebenssaft als in der unzensierten Originalversion.

Der hohe Gewaltgrad des Spiels war auch der Grund, weshalb die Konsolenversionen hierzulande nie erschienen sind.

Am 26. März erscheint das Spiel für den PC.





weiter;


Army of Two: The 40th Day
EA strebt Deutschland Release an - notfalls mit Anpassungen

Army of Two: The 40th Day, soll nach Meinung von Electronic Arts unbedingt in Deutschland erscheinen.

Notfalls würde man dafür auch Anpassungen in Kauf nehmen und somit eine separate deutsche Version releasen. Zur Zeit arbeiten die Entwickler bereits eng mit der USK zusammen. Jedoch hofft man, dass man das Spiel unzensiert herausbringen kann.

Wir errinern uns. Der erste Teil des Spieles, welcher im letzten Jahr erschien, fiel zweimal durch die USK-Prüfung. Letztlich wurde er nicht in Deutschland veröffentlicht.
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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

China lässt YouTube sperren
Seit Montag kein Zugang mehr zur Videocommunity

Bereits im letzten Jahr haben die chinesischen Behörden eine vorübergehnde Sperrung von YouTube vorgenommen. Grund dafür war die Veröffentlichung eines Videos über den Aufstand in der tibetischen Hauptstadt Llhasa.

Seit vergangenen Montag können die 300 Millionen chinesischen Internet-Surfer nicht mehr auf YouTube zugreifen. Warum man dieses Mal das Videoportal hat sperren lassen, das haben die chinesischen Behören nicht bekannt gegeben.

Laut einem Bericht der BBC soll der Grund darin liegen, dass es Videos von Exil-Tibetanern gibt, welche Zeigen wie chinesische Soldaten die Tibeter misshandeln. Offiziell bestätigt wurde dieses allerdings nicht.
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Zehenry
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Beitrag von Zehenry »

Man, sind die verrückt...
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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

neue liste is da.


Indizierungen/ Beschlagnahmen März 2009
Kaum Erwähnenswertes im März

Hier nun die aktuellen Indizierungen und Beschlagnahmen des Monats März 2009.

Noch einmal die Erklärung zu den unterschiedlichen Listen bei Indizierungen:
Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt
Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden.

Indizierungen

DVD

A Gun for Jennifer
Independent Partners Filmverlag, Oldenburg
Liste A

ECW - The most extreme matches
WWE Corporate Headquarters, WWE DVD Production
Stamford, USA
Liste B

Spiele

Left4Dead
XBox 360, EU-Version
Valve Corporation, Bellevue/USA
Liste B

Manhunt 2
Playstation 2, US-Version
Take Two Interactive Software Inc., New York/USA
Liste B

Manhunt 2
Wii, US-Version
Take Two Interactive Software Inc., New York/USA
Liste B

Manhunt 2
Playstation Portable, US-Version
Take Two Interactive Software Inc., New York/USA
Liste B

Psi-Ops - The Mindgate Conspiracy
XBox, EU-Version
Midway Games, London/GB
Liste A

Sniper - Path of Vengeance
PC CD-ROM, EU-Version
THQ Ltd., Surrey/GB
Liste A

Soldier of Fortune: Payback
XBox 360, EU-Version
Activision Inc., Santa Monica/USA
Liste B

State of Emergency 2
Playstation 2, EU-Version
South Peak Interactive LLC, Midlothian/USA
Liste A


Folgeindizierungen gemäß §21 Abs. 5 Nr. 3 JuschG

1990 Savascilari
Pan Video, Anschrift unbekannt
Liste A

Ausgeliefert
VMP Video, Anschrift unbekannt
Liste A

Ausgepeitscht
VMP Video, Anschrift unbekannt
Liste A

Bruce Lee - Todesgrüße aus Shanghai
UFA ATB Ton + Bild KG, Anschrift unbekannt
Liste A

Camp der verlorenen Frauen
USA Video + Bildplatten, Anschrift unbekannt
Liste A

Die Frau mit der 45er Magnum
Warner Home Video GmbH, Hamburg
Liste A

Frightmare - Der Alptraum
VMP Video, Anschrift unbekannt
Liste A

Jäger der Apokalypse
VMP Video, Anschrift unbekannt
Liste A

Kung Fu - Die tödliche Rache
VTD Dr. Dressler, Anschrift unbekannt
Liste A

Madhouse - Party des Schreckens
VCL Video GmbH, Nachfolger: VCL Film + Medien AG, München (nicht mehr Rechteinhaberin)
Liste B

Die Nacht der wilden Ladies
UVG Unterhaltungs- und Video-Verkaufs GmbH, Anschrift unbekannt
Liste A

Nero und die Huren des Römischen Reiches
EuroVideo Bildprogramm GmbH, Nachfolger: EuroVideo Bildprogramm GmbH, Ismaning (nicht mehr Rechteinhaber)
Liste A

Nightmare
Solar Video, Anschrift unbekannt
Liste B

Psycho Killer
Starlight Video GmbH, Nachfolger: Astro Distribution GmbH, Habichtswald
Liste B

Die Rache des Paten
Arcade Video GmbH, Anschrift unbekannt
Liste A

Sonderkommando ins Jenseits
Greenwood Film GmbH, Anschrift unbekannt
Liste A

Tanz der Teufel
VCL Video GmbH, Nachfolger: VCL Film + Medien AG, München (nicht mehr Rechteinhaberin)
Liste B

Die unheimlich verrückte Geisterstunde
Constantin Video, Nachfolger: Constantin Film AG, München
Liste A

X-Ray - Der erste Mord geschah am Valentinstag
VMP Video, Anschrift unbekannt
Liste B


Listenstreichung gemäß §18 Abs. 7 JuschG (Zeitablauf)

Amputiert
Starlight, Bochum

Black Bunch
Westminster Video, Anschrift unbekannt

Ein Bürger setzt sich zur Wehr
Taurus, Unterföhring

Die eiskalten Killer
Polygram, Hamburg (Label: Arena)

Felicity (Sündige Versuchung)
Mike Hunter, Köln

Fireflash - Der Tag nach dem Ende
Starlight, Bochum

Flucht von der Todesinsel
Movie, Offenbach

Das Horror-Hospital
CBS/Fox, Frankfurt

Kwan Fu - Das Schwert des Todes
ITT Contrast, Pforzheim

Le Inglesine della Pornolacanda
Hersteller unbekannt

Metropolis 2000
UFA-ATB, Düsseldorf

Night Warning
Polygram, Hamburg

Porno Sensation (porno sensazioni)
Hersteller unbekannt

Die Rache des Einarmigen
VTD Dr. Dressler, München

Starkstrom
Eurovideo, Ismaning

Das stumme Ungeheuer
RCA Columbia Pictures, Hamburg

Südsee-Massaker
Polyband, München (Label: Toppic)

Die tödlichen Schwingen des Adlers
USA Video, Pulheim-Stommeln

Tödlicher Schnee
Comet, Hilden

Die Todeskarawane der Shaolin
Starlight, Bochum
PRK, München

Die Totenmühle
VMP, München

Die Vollstrecker - The Red Barrets
USA Video, Pulheim-Stommeln


Listenstreichungen gemäß § 24 Abs. 2 i.V.m. § 21 Abs. 5 Nr. 2 JuSchG

Videofilme

Heroinroad - Mädchen im Knast
Movie, Offenbach (Label: Comet-Hilden)

Mrs. Lynch
Rainbow, München (Label: Screentime Entertainment)

Night Beast (englisch)
VIPCO, Anschrift unbekannt

Nightmare in Garden City
Starlight, Bochum

Ölümün City (türkisch)
Arsel-Istanbul, Stuttgart

Starkstrom
IMV, Ismaning

Computerspiel

Commando II
Elite Systems Ltd., Walsall/GB


Beschlagnahmen gem. § 131 StGB

Hirntot Records Greatest Hits
CD Sampler
Hirntot Records, Berlin
AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluss vom 16.02.2009, Az.:352 Gs 301/09

Schlachthof
CD der Interpreten "Blokkmonsta" und "Uzi"
Hirntot Records, Berlin
AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluss vom 04.02.2009, Az.: 349 Gs 333/09

Vom Teufel gesandte Dämonen
CD der Gruppe "Vork&Dent"
AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluss vom 09.02.2009, Az.: 349 Gs 389/09
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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

SPD und Grüne kritisieren Verbotsdebatte
Computerspiele sollten Kulturgut sein

Im Rahmen des Deutschen Computerspielepreises wurde von Seiten der SPD wie auch von den Grünen Kritik geäußert.

SPD Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn, welche Mitglied der Arbeitsgruppe Kultur und Medien ist und auch gleichzeitig als eine Initiatorin des Computerspielpreises fungiert, attackierte dabei den Koalitionspartner:


"Die immer wieder reflexartig angestoßene Debatte um gesetzliche Verbote kann leicht bei wirkungslosem Aktionismus bleiben. Wir hoffen, die Preisverleihung in München trägt dazu bei, dass auch bei der CSU die Medienkompetenz in diesem Bereich wächst."


Grietje Staffelt, medienpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, und Malte Spitz aus dem Bundesvorstand der Grünen hatten sich folgendermaßen geäußert:

"Satte 300.000 Euro ist der Großen Koalition der Deutsche Computerspielpreis jährlich wert. So aber bekämpft man weder den eklatanten Fachkräftemangel in der Branche, noch fördert man die Qualifizierung von Spieleentwicklerinnen und -entwicklern."


Auch zur "Killerspieldebatte" haben die beiden Politiker eine Meinung:


"Auch muss es darum gehen, Computerspiele als Kulturgut anzuerkennen. Pauschale Verbotsdiskussionen müssen endlich der Vergangenheit angehören. Diese immer wieder neu aufzuwärmen, hilft niemanden. Das Spektrum an Spielen zeigt auf, wie vielfältig diese Branche ist. Die Politik muss dies anerkennen und der hiesigen Computerspielindustrie und den Millionen Spielerinnen und Spielern zeigen, dass sie ernst genommen werden."


So bleibt einmal mehr zu hoffen, dass Veranstaltungen wie der Deutsche Computerspielepreis ein Umdenken in der Politik bewirken und eine objektivere Aufarbeitung dieses Themas möglich wird.

Es ist vielleicht auch ein kleiner Lichtblick, wenn blinder Aktionismus, wie ihn die CDU/CSU im Hinblick auf Computer- und Videospiele immer öfter betreibt, nicht ohne Kritik aus Politik und Gesellschaft stehen bleibt.



und weiter^^


Dishwasher nicht in Deutschland
XBLA Titel fällt durch USK Prüfung

Der Xbox-Live Titel The Dishwasher: Dead Samurai wird nicht im deutschen Xbox Marktplatz zu finden sein.

Der Grund hierfür ist eine fehlende USK Freigabe. Interessant ist anzumerken, dass der Titel bei einer USK Prüfung vor einem halben Jahr bereits eine kJ Freigabe bekommen hat. Hierbei handelte es sich jedoch nicht um die finale Version.

Ausserhalb Deutschlands ist der Titel für 800 Microsoft Points erhältlich.


und weiter


Punisher: War Zone ab Juni in Deutschland auf DVD
Verleih-DVD steht mit SPIO/JK in den Videotheken

In den USA böse an den Kinokassen gefloppt, hat Sony Pictures den geplanten deutschen Kinostart von Punisher War Zone Anfang Februar kurzer Hand abgesagt.

Nun erscheint der brutale Rachefeldzug in Deutschland direkt auf DVD. Am 04. Juni 2009 wird die DVD in den Videotheken stehen. Angekündigt wird der Film mit einer "SPIO/JK - keine schwere Jugendgefährdung" und mit einer Laufzeit von 98 Minuten.

Ob es Kürzungen für die JK-Freigabe geben wird, darüber kann man zu diesem Zeitpunkt nur Vermutungen anstellen. Fakt ist, dass die ungeschnittene Fassung laut der BBFC 98:27 Minuten läuft.

Sollten wir Informationen bezüglich Zensuren bekommen werden wir euch darüber natürlich informieren.


quelle: www.schnittberichte.com
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Nerf
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Beitrag von Nerf »

OnkelFungus hat geschrieben:Ach naja, fands ganz nett von der Qualität der Schauspieler etc., im Gegensatz zur Terminator-Serie... DAS war unterste B-Schublade
Das sehe ich nicht so. Ich fand Terminator: SCC ganz cool. Nur der weibliche Terminator war verdammt unglaubwürdig. In der ersten Folge wirkt sie total menschlich, in Folge kann sie selbst in der Schule nicht mehr lächeln. Bescheuert...

Ach ja, was ist jetzt der genaue Unterschied zwischen Liste A und B? So wie ich das verstanden habe, müssten A die Indizierungen und B die Beschlagnahmungen sein. Allerdings macht es keinen Sinn, dass beide dann unter der Überschrift "Indizierungen" veröffentlicht werden. Ich bin verwirrt.... :?: :?: :?:
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phiL232
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Beitrag von phiL232 »

Ja genau Punisher erklär ma.
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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

erklärt sich von allein:

Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt
Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden.