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- 18.02.2014 17:53
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- Thema: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer Schutzmaßnahmen zum Abspielen von Raubkopien ist illegal
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- 18.02.2014 17:23
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Was die Vollstreckung des Gesetzes angeht, hast du in Bezug auf Privatpersonen völlig Recht. Solange nicht jemand massenhaft Kopien in Umlauf bringt und so auf sich aufmerksam macht, ist die Wahrscheinlichkeit, rechtlich belangt zu werden, gleich Null. Gesetze, die nicht durchgesetzt werden können,...
- 18.02.2014 15:57
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Ist das nicht genau der Punkt, um den es in der Debatte geht? Das EuGH hat ein Urteil gesprochen, dass gegen diesen Paragraphen spricht, deswegen ist Nintendo doch auch so entzückt. Europarecht bricht Bundesrecht. Da wird es wohl in Zukunft Anpassungen geben müssen. So einfach ist das nicht. Ersten...
- 18.02.2014 15:15
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Dann wäre der Privatnutzer mit so einem Ding ja sowieso fein raus. Er hat a) kein wirtschaftliches Interesse und verfolgt b) keinen ausschließlich beweisbaren rechtswidrigen Zweck. Hmm, das denke ich nicht. Ein solches Modul hat erst mal genau das zum Zweck: Es soll technische Schutzmaßnahmen umgeh...
- 18.02.2014 15:07
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Dann wäre der Privatnutzer mit so einem Ding ja sowieso fein raus. Er hat a) kein wirtschaftliches Interesse und verfolgt b) keinen ausschließlich beweisbaren rechtswidrigen Zweck.
- 18.02.2014 14:57
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Ist schon der Besitz verboten, machst du dich schon beim Löten strafbar, ist nur die Verwendung verboten, erst in dem Moment, wenn du damit Kopierschutzmaßnahmen umgehst. Genau darauf wollte ich in meinem Ursprungspost raus. Ersters wäre ziemlich absurd und vermutlich auch nicht verfassungskonform....
- 18.02.2014 14:42
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Naja, "im Urteil" ist aber die richtige Antwort. ;-) ... Ich finde derzeit nichts, was dieses Urteil auf den Vertrieb bzw. Verkauf dieser Flashkarten beschränkt und somit ausgrenzt, dass eine private "Zusammenlötung" und Verwendung trotzdem noch legal ist. Vielleicht hast Du meh...
- 18.02.2014 14:21
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Steht wo? Sag jetzt nicht "im Urteil"Nanimonai hat geschrieben:Ja.tamberlane hat geschrieben:Oder ist der Besitz derartiger Hardware tatsächlich strafrechtlich illegal?
- 18.02.2014 14:18
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Mach es Dir nicht so leicht. Die Vervielfältigung von Daten unterliegt ebenfalls einer begrenzten Ressource: Energie. Das heißt dass wir den Preis für derartige Informationen an den Energiepreisen zur Erzeugung der jeweiligen Informationen festmachen. Das halte ich für diskutabel. Dann aber bitte m...
- 18.02.2014 14:10
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Ähm, Du solltest Dir mal ernsthafte Gedanken um ein paar Dinge machen... Konsum von Heroin erfordert Besitz von Heroin. Besitz von Heroin (in der o.g. Menge) ist illegal. Im Übrigen darfst Du mit Deinem Körper auch in Deutschland nicht einfach so machen, was Du möchtest. Beispielsweise kann ein Sch...
- 18.02.2014 13:59
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Für Konsum brauch ich kein Recht, das kann ich auch abseits jedweder Legalität. Schließlich hab ich die Input-Schnittstellen im/am Körper, die mir das ermöglichen. Warum es beim geistigen Eigentum anders sein soll? Ist es doch nicht. Du kannst geistiges Eigentum abseits jedweder Legalität konsumier...
- 18.02.2014 13:53
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Kostenlos essen, trinken, wohnen, weil man ja niemanden für irgend etwas bezahlen muss . ... Und jetzt frag Dich mal, wie lange eine solche Welt existieren würde? Essen, Trinken und Wohnen sind aber nicht beliebig vervielfältigbar. Will sagen, gebe ich jemanden ein Brot, fehlt es einem anderen. Bit...
- 18.02.2014 13:50
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Aber ein allgemeines Recht auf Kopieren, auch wenn dies vom Rechteinhaber ausdrücklich nicht gewünscht ist, ist nicht förderlich, denn ich wage mal zu behaupten, dass nicht alle so ehrlich sind und wie eben beschrieben verfahren würden. Das verlangt ja auch keiner. Jedoch hören Lizenz-/Urheberrecht...
- 18.02.2014 13:34
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Und wieder falsch.Nanimonai hat geschrieben:Asturaetus hat geschrieben:Nanimonai hat geschrieben:
Kaufst Du Dir ein Kilo Heroin, ist die Verwendung in Deinen eigenen vier Wänden rechtlich logischerweise auch illegal.
- 18.02.2014 13:25
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Re: Nintendo begrüßt folgendes Urteil: Umgehung technischer
Sorry, aber du hast eine etwas merkwürdige Rechtsauffassung. Rechtsauffassung ist völlig unerheblich, Realitätserfassung jedoch nicht. Folgt man deinen Aussagen, ist so nämlich letztlich jeder Inhaber geistigen Eigentums an den Goodwill der Verbraucher gebunden. Jeder Autor muss sich drauf verlasse...