Borderlands: Kein Frühstart für PC-Nutzer

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Beitragvon IEP » Mo Okt 26, 2009 2:51 pm

Sir Richfield hat geschrieben:Ach und nochwas: Trennt Euch endlich mal von dem Mythos, ein SPIEL zu kaufen.
Ihr erwerbt eine Lizenz, ein Programm ausführen zu dürfen, nicht mehr, nicht weniger. Über diese Lizenz hat der Lizenzgeber die Macht, deshalb können die den Aktivierungsserver an oder ausmachen, wie es denen beliebt.

Lest die Eula mal mit Verstand. ;)


Gut, du hast Verstand - aber leider nicht bedacht, dass EULAs hier in Deutschland jedenfalls keinem Vertrag gleichkommen. Das heißt, selbst wenn ich der EULA bei der Installation zustimme, habe ich keinen Vertrag unterschrieben. Eine EULA ist hier nur eingeschränkt gültig.
Und wenn auf der Verpackung nicht steht, dass man das Spiel erst am so und so vielten starten kann, dann ist das Kundenverarsche. Ganz genau.

Beim Kauf an sich ist die EULA nämlich NICHT zu sehen. Nirgendwo. Also habe ich beim Kauf so und so nirgendwo zugestimmt und bin somit nach Strich und Faden beschissen worden.

(Ist nur ein Beispiel, ich habe Borderlands noch nicht gekauft - finde es aber trotzdem nicht gut, die Leute auf bezahlten Spielen sitzen zu lassen, ohne dass sie was damit machen können.)
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Beitragvon KleinerMrDerb » Mo Okt 26, 2009 3:07 pm

IEP hat geschrieben:Beim Kauf an sich ist die EULA nämlich NICHT zu sehen. Nirgendwo. Also habe ich beim Kauf so und so nirgendwo zugestimmt und bin somit nach Strich und Faden beschissen worden.


Wo wir aber wieder bei der Ausgangsfrage sind.

Gibt es eine rechtliche Grundlage zur Einhaltung der Releasetermine?

Um einen flächendeckendes Angebot zum Releastag zu gewährleisten müssen die Spiele natürlich schon vorher an die Händler versendet werden aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Händler gesetzlich ein Produkt verkaufen darf obwohl der Entwickler "noch" nicht möchte, dass es verkauft wird!

Und die EULAs sind in DE zwar nicht bindend aber es ändert nichts an der Tatsache, dass man mit dem Kauf eines Spiels nur eine Lizenz erwirbt!
Das ist auch in Deutschland der Fall!
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Beitragvon Sir Richfield » Mo Okt 26, 2009 3:18 pm

Wenn es nach MIR ginge, müßte die Eula auf die Packung gedruckt werden. Dann ist auch schnell schluss mit der Unsitte, da so riesige in Juristendeutsch geschriebene Monster auf den Spieler loszulassen.

Dass sie in D nur eingeschränkt gilt ist wieder eine andere Sache, gerade bei Titel um die USK 12 stellt sich ja schon die Frage nach der Vertragsfähigkeit der Käufer.
Mich kotzt die Eula über die Maßen an, auch wenn ich sie für mich selber größtenteils ignorieren kann, da ich nicht vorhabe, groß gegen die Pläne des Publishers zu verstoßen.
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