Dying Light 2: Stay Human: USK-Version in Deutschland vorerst zensiert und nur digital erhältlich, offizielle Stellungnahme von Techland

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ZombieDev
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Re: Dying Light 2: Stay Human: USK-Version in Deutschland vorerst zensiert und nur digital erhältlich, offizielle Stellu

Beitrag von ZombieDev »

greenelve hat geschrieben: 06.01.2022 00:03Naja, das sind aber eben genau solche Floskeln, von denen du eigentlich Abstand nehmen möchtest.
Was konkret ist denn deiner Meinung nach eine "Floskel"?

greenelve hat geschrieben: 06.01.2022 00:03Du musst auch nichts machen.
Wird hier ja aber gefordert. Quasi als relativierendes "Gegenargument" ala: "Mach doch selbst erstmal, bevor du dich beschwerst." Dass das natürlich ein komplett alberner Ansatz ist, sollte (hoffentlich!) jedem klar sein.
greenelve hat geschrieben: 06.01.2022 00:03 Du musst auch keine Abschaffung des Jugendschutzes durchsetzen, wie du es gerne sehen würdest.
Wo habe ich das denn bitte gefordert? Wäre mir neu, dass ich das irgendwo oder irgendwann gefordert hätte. Es geht darum, dass man erwachsenen Menschen nicht den Zugang zu Medien erschweren oder gar komplett unmöglich machen sollte. Dafür gibt es schlicht keinen Grund. Die Jugend sollte man hingegen natürlich schützen. Und es sollten auch Dinge wie der oft genannte "KZ Manager" komplett verboten sein. Eben alles, was im krassen Maße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt.

Aber in wie fern tuen das virtuelle Zombies, deren Gliedmaßen man virtuell abtrennt? Es erscheint komplett absurd, dass solche Spiele ungeschnitten keine USK18 Freigabe erhalten. Ich wüsste nicht, in wiefern "Zombies abschlachten", gegen das Grundgesetz verstößt oder so krass sein soll, dass es notwendig wäre, die Spiele entsprechend einzuschränken.
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5Finger
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Re: Dying Light 2: Stay Human: USK-Version in Deutschland vorerst zensiert und nur digital erhältlich, offizielle Stellu

Beitrag von 5Finger »

ZombieDev hat geschrieben: 06.01.2022 00:21
Aber in wie fern tuen das virtuelle Zombies, deren Gliedmaßen man virtuell abtrennt? Es erscheint komplett absurd, dass solche Spiele ungeschnitten keine USK18 Freigabe erhalten. Ich wüsste nicht, in wiefern "Zombies abschlachten", gegen das Grundgesetz verstößt oder so krass sein soll, dass es notwendig wäre, die Spiele entsprechend einzuschränken.
Nicht gegen das GG, aber es kann gegen das StGB §131 verstoßen.
Eines der Gesetze die dem Staat erlauben, Medien komplett vom Markt zu nehmen und den Verkauf und die Verbreitung unter Strafe zu stellen.
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greenelve
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Re: Dying Light 2: Stay Human: USK-Version in Deutschland vorerst zensiert und nur digital erhältlich, offizielle Stellu

Beitrag von greenelve »

ZombieDev hat geschrieben: 06.01.2022 00:21
greenelve hat geschrieben: 06.01.2022 00:03Naja, das sind aber eben genau solche Floskeln, von denen du eigentlich Abstand nehmen möchtest.
Was konkret ist denn deiner Meinung nach eine "Floskel"?
greenelve hat geschrieben: 06.01.2022 00:03Du musst auch nichts machen.
Wird hier ja aber gefordert. Quasi als relativierendes "Gegenargument" ala: "Mach doch selbst erstmal, bevor du dich beschwerst." Dass das natürlich ein komplett alberner Ansatz ist, sollte (hoffentlich!) jedem klar sein.
greenelve hat geschrieben: 06.01.2022 00:03 Du musst auch keine Abschaffung des Jugendschutzes durchsetzen, wie du es gerne sehen würdest.
Wo habe ich das denn bitte gefordert? Wäre mir neu, dass ich das irgendwo oder irgendwann gefordert hätte. Es geht darum, dass man erwachsenen Menschen nicht den Zugang zu Medien erschweren oder gar komplett unmöglich machen sollte. Dafür gibt es schlicht keinen Grund. Die Jugend sollte man hingegen natürlich schützen. Und es sollten auch Dinge wie der oft genannte "KZ Manager" komplett verboten sein. Eben alles, was im krassen Maße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt.
1. Die Stammtischfloskel, wie Behörden und Regierungsstellen sich gegenseitig zuschieben, damit niemand was machen muss. Irgendwie ja, findet schon statt, aber dann auch wieder nicht, da es die Mechanismen, wie die einzelnen Stellen und warum untereinander in Beziehung stehen, außen vor lässt.

2.Oh, das war kein relativierendes Gegenargument - auch wenn ich die Befürchtung hatte, es würde so verstanden und hab schon versucht, die Formulierung in diese Richtung abzuschwächen. Meine Aussage bezieht sich rein auf deine Aussage, weil die nichts machen, muss man selber loslegen. Die Stelle:
Spoiler
Show
ZombieDev hat geschrieben: 05.01.2022 23:49 Das sind alles nur bequeme Ausreden. Niemand hat die Verantwortung und niemand fühlt sich verpflichtet. Und am Ende soll es dann wieder der Einzelne richten und Petitionen starten. Ist klar :lol:
Und nein, es ist kein "mach erst was, bevor du dich beschwerst". Es ist ein ganz klares: Wenn du dich beschwerst, wenn du einen Missstand siehst, dann mach was".

3. Du siehst ein Problem mit der Arbeit der u.a. USK / BPjM, die laut dir letztlich zu Selbstzensur der Entwickler führt und von einen "freien" Markt sowie "Freiheit" der Konsumenten nicht geredet werden kann ....Konsequenz -> Für Freiheit, gegen Selbstzensur, muss das Problem abgeschafft werden. Vor allem, wenn von einer Gemengenlage gesprochen wird, die "Freiheit" einschränkt bis noch mehr.

Verstöße gegen freiheitlich-demokratische Grundordnung klingt auch wieder nach Stammtischparole / Floskel / Phrasendreschrei. :/
Gelangweilt? Unterfordert? Masochistisch veranlagt? http://www.4players.de/4players.php/dow ... 47903.html Jetzt auch auf Steam: store. steampowered .com/app/752490/
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Geklaut von greenelve. Falls das Forum schließen sollte:
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batsi84
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Re: Dying Light 2: Stay Human: USK-Version in Deutschland vorerst zensiert und nur digital erhältlich, offizielle Stellu

Beitrag von batsi84 »

Die rechtliche Grundlage lässt sich hier nachlesen :)

https://familienportal.de/familienporta ... tz--125748
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ZombieDev
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Re: Dying Light 2: Stay Human: USK-Version in Deutschland vorerst zensiert und nur digital erhältlich, offizielle Stellu

Beitrag von ZombieDev »

greenelve hat geschrieben: 06.01.2022 01:36 1. Die Stammtischfloskel, wie Behörden und Regierungsstellen sich gegenseitig zuschieben, damit niemand was machen muss. Irgendwie ja, findet schon statt, aber dann auch wieder nicht, da es die Mechanismen, wie die einzelnen Stellen und warum untereinander in Beziehung stehen, außen vor lässt.
So ganz verstehe ich dich nicht, glaube ich...? Meinst du ernsthaft, es wäre eine "Stammtischfloskel", dass Behörden sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben? Oder wie ist das gemeint? Kann nicht dein Ernst sein oder?

Evtl. wäre es sinnvoll/hilfreich, wenn du dir die Bedeutung des Wortes "Stammtischfloskel" nochmal ins Gedächnis rufst. Oder dir klar machst, dass nicht alles, was dir nicht gefällt oder dir als vermeintlich "zu oberflächlich" ernscheint, automatisch eine Stammtischfloskel ist.
greenelve hat geschrieben: 06.01.2022 01:36 3. Du siehst ein Problem mit der Arbeit der u.a. USK / BPjM, die laut dir letztlich zu Selbstzensur der Entwickler führt und von einen "freien" Markt sowie "Freiheit" der Konsumenten nicht geredet werden kann ....Konsequenz -> Für Freiheit, gegen Selbstzensur, muss das Problem abgeschafft werden. Vor allem, wenn von einer Gemengenlage gesprochen wird, die "Freiheit" einschränkt bis noch mehr.
Und? Ändert nichts daran, dass ich das nicht behauptet oder gefordert habe. Was ich selbst meine und fordere weiß ich glaube selbst am besten. Da brauche ich wirklich keine Erklärung, wie ich das wohl angeblich gemeint haben soll. Du hast es scheinbar anders verstanden: Das ist okay. Passiert. Ich hab dir ja jetzt gesagt, wie ichs gemeint habe, also können wir uns darauf einigen, dass nun klar sein sollte, was ich tatsächlich gefordert und gemeint habe. Okay? Danke.

Da können wir uns auch die Interpretationen einfach sparen :)
greenelve hat geschrieben: 06.01.2022 01:36Verstöße gegen freiheitlich-demokratische Grundordnung klingt auch wieder nach Stammtischparole / Floskel / Phrasendreschrei. :/
Jap, also anscheinend weißt du wirklich nicht, was eine Stammtischparole ist. Oder du hast eine ganz komische, eigene Definition davon. Am besten wirklich nochmal nachlesen und verinnerlichen, was die meisten Menschen darunter verstehen. Du scheinst den Begriff mMn sehr krude zu interpretieren. Nach deiner Logik ist irgendwie alles ne Stammtischparole. :Kratz:

Als Erklärung für dich(nicht böse gemeint, anscheinend ist dir das ja wirklich unklar): Der Begriff "Verstöße gegen freiheitlich-demokratisch Grundordnung" ist ein ganz normaler Begriff aus dem politischen Umfeld. Dies bedeutet, es schließt alle Verstöße, Handlungen, etc. ein, die nicht mit unserer Demokratie vereinbar sind und im extremen Maße gegen unsere Grundordnung verstoßen. Ich wohne in Deutschland, also beziehe ich mich auch nur darauf. (Menschen aus der Schweiz oder Österreich denken sich das einfach in ihrer jeweiligen Repräsentation) In Deutschland gilt das Grundgesetz, dieses regelt, wie unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung aussieht. Verstöße dagegen wäre z.B. extremistische Gewalt und Aufruf dazu, Terrorismus in jeder Form, aber auch Verherrlichung des Dritten Reiches, etc. Der Begriff ist also wohldefiniert und hat rein gar nichts mit "Phrasendrescherei" zu tun.

Also was du hier als "Stammtischparole" betitelst, ist ja wohl wirklich komplett abenteuerlich. Würde dir wirklich wärmstens empfehlen, das einmal zu überdenken...
Zuletzt geändert von ZombieDev am 06.01.2022 02:21, insgesamt 2-mal geändert.
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batsi84
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Re: Dying Light 2: Stay Human: USK-Version in Deutschland vorerst zensiert und nur digital erhältlich, offizielle Stellu

Beitrag von batsi84 »

Im Grundgesetz ist aber auch der Schutz von Minderjährigen verankert und der Staat ist verpflichtet Eltern und Pädagogen darin zu unterstützen.
Dementsprechend leitet sich daraus das Jugendschutzgesetz ab, das im Ernstfall auch Indizierungen möglich macht, wenn ein Medium sich negativ auf die geistige Entwicklung eines Minderjährigen auswirken kann.
Und das sind nicht zwangsläufig immer extremistische bzw. fragwürdige politische Inhalte, sondern auch die Darstellung von Gewalt, Mord, Folter und Vergewaltigung.
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Cartracer
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Re: Dying Light 2: Stay Human: USK-Version in Deutschland vorerst zensiert und nur digital erhältlich, offizielle Stellu

Beitrag von Cartracer »

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ZombieDev
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Re: Dying Light 2: Stay Human: USK-Version in Deutschland vorerst zensiert und nur digital erhältlich, offizielle Stellu

Beitrag von ZombieDev »

@Cartracer: Hat dieser Punkt eigentlich irgendeinen tieferen Sinn...?

@batsi84: Das ist auch alles richtig und das bestreite ich ja auch gar nicht. Jugendschutz ist wichtig und sollte auch keinesfalls abgeschafft werden.

Aber in wie fern ergibt es denn Sinn, wenn ein Spiel USK18 ist, hier von "Jugendschutz" zu sprechen? Ab 18 Jahren ist man in Deutschland volljährig, entsprechend braucht es keinen "Schutz" dieser Personengruppe. Es geht ja darum, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vor Medien geschützt werden, die sie in ihrer Entwicklung beeinträchtigen könnten. Ab 18 Jahren gilt man aber nunmal nicht mehr als Kind oder Jugendlicher, entsprechend ist es generell unnötig, dass es überhaupt noch eine Kategorie jenseits von USK18 gibt.

Die USK sollte feststellen, welche Medien jugendgefährdend sind und welche nicht und eine entsprechende Altereinstufungen abgeben. Mehr nicht.
Zuletzt geändert von ZombieDev am 06.01.2022 10:23, insgesamt 1-mal geändert.
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johndoe711686
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Re: Dying Light 2: Stay Human: USK-Version in Deutschland vorerst zensiert und nur digital erhältlich, offizielle Stellu

Beitrag von johndoe711686 »

Es geht ums Werbeverbot und eine Werbung ist ja nicht unsichtbar für Menschen unter 18. Die sehen die trotzdem und das möchte man verhindern. Lies doch mal, was du schreibst.

Wie kann jemand anderen so viel vorwerfen und selbst nichts davon berücksichtigen?
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ZombieDev
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Re: Dying Light 2: Stay Human: USK-Version in Deutschland vorerst zensiert und nur digital erhältlich, offizielle Stellu

Beitrag von ZombieDev »

Mir ist klar, dass es um ein Werbeverbot geht. Darum geht es hier doch schon die ganze Zeit. :Kratz:
Zuletzt geändert von ZombieDev am 06.01.2022 10:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Dying Light 2: Stay Human: USK-Version in Deutschland vorerst zensiert und nur digital erhältlich, offizielle Stellu

Beitrag von johndoe711686 »

Warum dann dieser Satz?
ZombieDev hat geschrieben: 06.01.2022 10:23 Ab 18 Jahren gilt man aber nunmal nicht mehr als Kind oder Jugendlicher, entsprechend ist es generell unnötig, dass es überhaupt noch eine Kategorie jenseits von USK18 gibt.
Spiele einfach nur ab 18 zuzulassen würde eben weiterhin Werbung für solche Titel zulassen, die dann auch von Kindern wahr genommen wird. Und genau das möchte man nicht, daher reicht es nicht aus sie einfach nur als ab18 zu deklarieren. Wie sinnvoll oder sinnfrei das ist, ist eben eine andere Frage und für einen anderen Ort, damit hat die USK nichts zu tun.
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Re: Dying Light 2: Stay Human: USK-Version in Deutschland vorerst zensiert und nur digital erhältlich, offizielle Stellu

Beitrag von ZombieDev »

Wikipedia hat geschrieben:Die USK ist laut JuSchG, §14, Absatz 3, verpflichtet, Medien, die jugendgefährdend oder nach §15, Abs. 2, Nr. 1–5 JuSchG als „schwer jugendgefährdend“ eingestuft wurden, nicht zu kennzeichnen. Für das Einhalten dieser Verpflichtung wird die USK von verschiedenen Seiten kritisiert.
Wikipedia hat geschrieben:Das Prüfgremium unter dem Vorsitz des ständigen Vertreters der Obersten Landesjugendbehörden hat gemäß JuSchG §14, Absatz 3 auch die Pflicht, die Kennzeichnung zu verweigern, zum Beispiel, wenn es zur Auffassung gelangt, das geprüfte Medium sei schwer jugendgefährdend oder erfülle einen Straftatbestand (beispielsweise Gewaltverherrlichung).
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Unterhalt ... tkontrolle

Ich verstehe also nicht, in wie fern die Verweigerung der Kennzeichnung "nichts mit der USK" zu tun haben soll...? Natürlich hat es etwas mit der USK zu tun, ob diese eine Kennzeichnung verweigert. Die Verweigerung jenseits der USK18 IST eben de facto eine Stufe härter als USK18. Diese Verweigerung wird ja durch die USK ausgesprochen oder nicht?

Das Gesetz schreibt also lediglich vor, dass eine Kennzeichnung verpflichtend verweigert werden muss, wenn das Prüfgremium zur AUFFASSUNG gelangt, ein entsprechendes Medium sei "schwer jugendgefährdend". Und da die Prüfung bzw. die Begründung nicht öffentlich mitgeteilt werden muss, liegt es lediglich im Ermessen des Prüfgremiums, ob eine derartig "schwere Jugendgefährdung" überhaupt vorliegt. Selbst wenn dem rational gar nicht der Fall sein sollte, sorgt eine derartige Einschätzung also trotzdem für die entsprechenden Konsequenzen.

Und das die USK für die ungeschnittene Version von "Dying Light 2" eine Kennzeichnung verweigert hat, steht btw. außer Frage: https://www.gameswirtschaft.de/wirtscha ... -techland/

Btw.: Um aber mal bei aller Diskussion auch mal etwas Positives herauszustellen und an dem anzuknüpfen, was Kajetan ja bereits gesagt hat:
GamesWirtschaft hat geschrieben:In den letzten Jahren mussten sich Spielehersteller zunehmend anstrengen, um von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) keine Altersfreigabe zu erhalten. Nahezu alle eingereichten Titel durften ohne Einschränkungen und Kürzungen erscheinen – in nur 0,3 Prozent der Freigabe-Prozesse wurde im Jahr 2020 die Kennzeichnung verweigert, was umgerechnet vier bis fünf Spielen entspricht. Selbst übliche Verdächtige wie Mortal Kombat 11 oder Dead Rising 4 passierten die Gremien.
Das belegt zumindest, dass es definitiv besser geworden ist. :)
Zuletzt geändert von ZombieDev am 06.01.2022 11:24, insgesamt 9-mal geändert.
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Re: Dying Light 2: Stay Human: USK-Version in Deutschland vorerst zensiert und nur digital erhältlich, offizielle Stellu

Beitrag von johndoe711686 »

ZombieDev hat geschrieben: 06.01.2022 11:01
Spoiler
Show
GamesWirtschaft hat geschrieben:In den letzten Jahren mussten sich Spielehersteller zunehmend anstrengen, um von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) keine Altersfreigabe zu erhalten. Nahezu alle eingereichten Titel durften ohne Einschränkungen und Kürzungen erscheinen – in nur 0,3 Prozent der Freigabe-Prozesse wurde im Jahr 2020 die Kennzeichnung verweigert, was umgerechnet vier bis fünf Spielen entspricht. Selbst übliche Verdächtige wie Mortal Kombat 11 oder Dead Rising 4 passierten die Gremien.
Das belegt zumindest, dass es definitiv besser geworden ist. :)
Und diese Erkenntniss muss jetzt bis Seite 12 dauern? Mit etlichen Tiraden über Zensur vorher?

Dein Zitat zeigt für mich sehr deutlich, dass die USK nicht wilde Sau spielt und alles wegzensiert was ihr unter die Finger kommt. Bei manchen Beiträgen hier hatte man aber den Eindruck dem wäre so.
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ZombieDev
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Re: Dying Light 2: Stay Human: USK-Version in Deutschland vorerst zensiert und nur digital erhältlich, offizielle Stellu

Beitrag von ZombieDev »

@RyanDerPinguin: Ich weiß echt nicht, ob du absichtlich trollst oder ob du einfach alles überliest, was geschrieben wird. Niemand hat behauptet, dass es immer noch so schlimm wäre wie vor 10-20 Jahre.

Das man ein Problem anspricht und kritisiert impliziert nicht automatisch, dass man alles scheiße findet und behauptet, dass alles ganz schlimm ist.
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Kajetan
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Re: Dying Light 2: Stay Human: USK-Version in Deutschland vorerst zensiert und nur digital erhältlich, offizielle Stellu

Beitrag von Kajetan »

ZombieDev hat geschrieben: 06.01.2022 11:44 Das man ein Problem anspricht und kritisiert impliziert nicht automatisch, dass man alles scheiße findet und behauptet, dass alles ganz schlimm ist.
Es wurde aber das FALSCHE Problem angesprochen. Denn wie gesagt, die Ursache für die inhaltlichen Änderungen sind die mangelhaften Möglichkeiten Ab18-Inhalte Ab18-Kunden zur Verfügung zu stellen, die aktuell noch zu deutlichen Umsatzeinbrüchen führen würden.

Es geht hier nicht um Zensur oder Selbstzensur, sondern um die weiterhin bescheidenen Möglichkeiten sich rechtswirksam gegenüber einem Händler als volljähriger Bürger auszuweisen. Wäre das mit einem simplen Klick oder Swipe möglich, mit einem wie auch immer gearteten digitalen Ausweis/Zertifikat? Zigarettenautomaten und anderes konnte man erfolgreich verdongeln. Gibt es z.B. eine Perso-Schnittstelle für Online-Shops, so dass der Händler selbst keinen Aufwand mehr mit einer Prüfung hat? Denn dann entsteht auch nicht mehr das Gefühl einer Bevormundung, dann muss der Inhalteersteller auch nicht mehr Inhalte verändern, um seine kommerziellen Aussichten zu verbessern.
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