Nö, die EU schränkt die bestehende Möglichkeit ein (hat eine bereits existierende Gesetzeslage nun noch einmal mit Strafen in Blicklicht geführt), einem Kunden aus einem Land einen Produktschlüssel zu verkaufen den er nur in seinem Land einsetzten kann. Das kannst du gerne anderes interpretieren, für mich schränkt die EU damit die Preisgestaltung für Zielgruppen ein. Das Ergebnis bleibt gleich: weniger Kontrolle des "Herstellers" über sein Produkt"dOpesen hat geschrieben: ↑22.01.2021 15:46können sie ja, die eu zwingt sie ja zu nichts, nur ob eine preisgestaltung die den nachdruck des geoblockings benötigt so sinnvoll ist, sei erstens dahingestellt und zweitens im binnenmarkt zurecht unzulässig weil halt die kaufkraft nur ein durchschnittswert darstellt und nicht die kaufkraft der einzelnen bürger in der eu berücksichtigt.
Ob das jetzt sinnvoll sein kann, haben wir diskutiert. Ob das ganze jetzt "zurecht" ist, hängt davon ab wie man das Wort interpretiert. Rechtens ist es auf jeden Fall, ob das jetzt das richtige Instrument ist und ob nicht eine andere Lösung besser ist, das zweifele ich an. Den Hintergrund den du geliefert hast ist dabei nur einer von vielen die wir diskutiert haben.
Aber wie du schon gesagt hast, ändern wird sich vorläufig nichts.