Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Ich vermute, dass dieses Urteil nicht Bestand haben wird, aber technisch wäre es sicherlich möglich, wenn die Softwareprodukte je Plattform mit einer übertragbaren Nutzer-ID versehen währen, und dann müsste man es noch so einrichten, dass der ID-Verkäufer seine Zugriffsrechte an das Spiel verliert. Dann wäre aber wieder eine Always-Online-Pflicht zur Überprüfung der Nutzerrechte notwendig usw.
Zuletzt geändert von Danilot am 24.09.2019 10:03, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Ja, aus Erfahrung werden die Majors bekanntlich nicht klug. Das hat man schon einmal versucht. Du erinnerst Dich daran, wie die Majors versucht haben Gebrauchtspiele unattraktiv zu machen, in dem man den Zugang zu Online-Gameplay-Modi nur Erstkäufern ermöglichte und Gebrauchtkäufer extra einen Online-Pass kaufen mussten, um das Spiel auch im MP zocken zu können? Diese Maßnahmen sind schnell wieder eingestellt worden. Weil das ein kompletter Griff ins Klo war. Keine der angestrebten Zielen wurde erreicht. Weder haben die Leute aufgehört en Masse alte Spiele zu Gamestop zu tragen oder auf eBay zu verkloppen, noch haben Gebrauchtkäufer diese Online-Pässe in nennenswerter Zahl gekauft.TheSoulcollector hat geschrieben: ↑24.09.2019 09:45 Wie DitDit schon angemerkt hat, werden die Publisher Wege finden um Gebrauchtkäufe unattraktiv zu machen. Einmal DLCs sind z.B. eine Möglichkeit.
Von daher dürfen sich die Majors gerne wieder eine blutige Nase holen, wenn man weiterhin diesem Irrglauben anhängt im SecondHand-Handel ums Verrecken einen Feind sehen zu müssen. Anstatt, wie Volkswirtschaftler und andere Branchen wiederholt und ständig aufzeigen, nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis: Kaufkraftbefreiung ist etwas GUTES, nichts schlechtes.
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
traceon hat geschrieben: ↑24.09.2019 08:41Brainwashed Zombies - oder Leute, die die Zeit vor Steam-DRM nicht erlebt haben.EinSpieler hat geschrieben: ↑24.09.2019 00:33 Interessant, wie die Leute hier abgehen und die armen armen Spielefirmen auch noch verteidigen. Als ob es vorher nicht auch funktioniert hätte! Selbst Indie-Entwickler gab es schon in den 80ern. Leute, fallt doch nicht auf jedes PR-Gejammer der Firmen rein
Vor Steam, resp. dem digitalen Zeitalter, gab es keine Indie- und Wannabedevs wie Sand am Meer. Vor dem Internetzeitalter gab es stark beschränkte Regalplätze. Vor der großen Digitalisierung waren Preise stabiler, fielen deutlich später und weniger tief.
Der Konsumzombie , rücksichtslos, ohne Sinn und Verstand, nur auf sein eigenes Sättigungsgefühl bedacht, gierig in sich hineinschlingend. Geiz ist megageil. Als ob es nicht schlimm genug um das PC Gaming stehen würde, will man dem eins drauf setzen, weils einfach nicht billig genug sein kann. Konsequenzen? Papperlapapp. Hauptsache die Konsumlust ist befriedigt. "GÄÄÄHMS, EAT GÄÄÄHMS"
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
TheSoulcollector hat geschrieben: ↑24.09.2019 09:45
Das ist doch aber bei jedem Gebrauchtmarkt so. Bei dem Weiterverkauf einer Ware hat der ursprüngliche Produzent/Entwickler auch nichts davon. Zumindest nicht im ersten Moment. Aber das Geld, das der Verkäufer erzielt, geht ja oft wieder zurück in den Warenkreislauf. Bestes Beispiel ist der Gebrauchtwagenmarkt.
Ich finde das nicht so eindeutig.
Wenn wir bei so simplen Gedankenspielen bleiben:
Beim digitalen Verkauf hast du vielleicht Person A die das Spiel vom Publisher kauft. Von dem kauft Kunde B.
Und an B hängen dann vielleicht nochKunde C, D und E hinten dran. Die 150€ von jeweils denen (=600€) kommen aber nur einmal als 150€ von Kunde B zu Kunde A, der das durch den Gebrauchtverkauf eingenommene Geld dann theoretisch an die Branche weitergibt.
Und der Wert eines Gebrauchtwagens setzt sich ganz anders zusammen. Das kann man gar nicht gut mit identischen, beliebig vervielfältigbaren Lizenzen vergleichen.
Deswegen argumentiere ich ja, dass hier andere Regeln gelten.
Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Du argumentierst aber nur auf Basis Deiner eigenen Gedankenspiele im luftleeren Raum und ignorierst alle positiven Erfahrungen, die in anderen Branchen gemacht wurden, als man endlich damit begonnen hat Kunden die Möglichkeit zu geben in Produkten eingefrorene Kaufkraft wieder zu befreien, um viel öfter (!) neue (!) Produkte kaufen zu können.Chibiterasu hat geschrieben: ↑24.09.2019 10:23 Deswegen argumentiere ich ja, dass hier andere Regeln gelten.
Und bevor Du mit "Aber bei digital altert doch nix" anfängst ... es ist zwar richtig, das Daten als solche nicht altern, aber Du unterschlägst gerade beim Thema Videospiele die ganze Zeit den im Raum stehenden Elefanten: Nichts ist älter als das Spiel vom letzten Jahr! Die Daten sind immer noch taufrisch, aber die Nachfrage nach diesem Spiel vom letzten Jahr ist enorm gesunken. DAS ist der "Alterungsfaktor" bei Spielen. Nicht die Datenintegrität, sondern die Attraktivität des Inhaltes. Ergo kann man alle Erfahrungen, die in anderen Branchen zum Thema Kaufkraftbefreiung gemacht wurden, auch auf Spiele übertragen.
Ja, natürlich darfst Du das alles weiterhin anders sehen. Du musst mir nicht zustimmen. Aber Deine Argumentationsgrundlage basiert nicht auf dem, was tatsächlich ist, sondern nur auf dem, was Du Dir ausdenkst. Und nein, Du musst mir nicht glauben, wenn ich Dir sage, dass die Realität eine ganz andere ist, als Du sie Dir vorstellst. Ich muss Dich nicht überzeugen. Dennoch ist sie so. Gleichgültig ob Du mir Glauben schenken magst oder nicht.
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Jenes. Es ist absolut krank wie viele Glücksspiele getarnt als Gacha-Games legal in den Stores verkauft werden. Hier müsste man mal Regeln einführen, genau wie beim physischen Glücksspiel halt auch.Nanoklam hat geschrieben: ↑22.09.2019 15:51 Selten so einen Schwachsinn gehört das kann auch nur von irgendeinen alten Richter kommen der 0 Ahnung von der Materie hat Wer sollte dann noch beim Hersteller kaufen ? Ein Digitales Spiel hat doch 0 Wertverlust warum sollte dann noch jemand direkt beim Anbieter kaufen wenn man ganz bequem das exakt gleiche Produkt billiger bekommt. Statt mal gegen Glücksspiel in Kinderspielen vorzugehen denkt man sich so ein Müll aus und die Leidtragende sind dann Studios die nur vom Verkauf der Spiele leben und keine Lootcrates und anderen Dreck in ihre Vollpreisspiele stecken.
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Ja, welcher doof sollte auch jemals PS4 und XBO Spiele aus den Geschäften kaufen, wenn sie doch exakt das gleiche Produkt aufm Flohmarkt kaufen könnten.Nanoklam hat geschrieben: ↑22.09.2019 15:51 Selten so einen Schwachsinn gehört das kann auch nur von irgendeinen alten Richter kommen der 0 Ahnung von der Materie hat Wer sollte dann noch beim Hersteller kaufen ? Ein Digitales Spiel hat doch 0 Wertverlust warum sollte dann noch jemand direkt beim Anbieter kaufen wenn man ganz bequem das exakt gleiche Produkt billiger bekommt.
Kein Wunder das der PC wirklich DIE Gaming Plattform schlechthin ist und die Konsolen kurz vor dem aussterben stehen, weil sich da halt niemand mehr die Spiele kauft
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Ich stimme dir zu, aber auf meine eigene Erfahrung bezogen: Ich habe mehr Geld für Videospiele übrig, also ich ausgeben kann, weil...Kajetan hat geschrieben: ↑24.09.2019 10:47 Du argumentierst aber nur auf Basis Deiner eigenen Gedankenspiele im luftleeren Raum und ignorierst alle positiven Erfahrungen, die in anderen Branchen gemacht wurden, als man endlich damit begonnen hat Kunden die Möglichkeit zu geben in Produkten eingefrorene Kaufkraft wieder zu befreien, um viel öfter (!) neue (!) Produkte kaufen zu können.
... es sowieso kaum Spiele gibt, deren Inhalt ich (noch) attraktiv finde.
Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Da hätte ich Dir vor ein paar Jahren noch zugestimmt, aber mittlerweile würde ich gerne Zeit & Muße für all die neuen Spiele kaufen können, die mich interessieren. Sprich, ich kaufe nicht mehr so viel, weil ich rein zeitlich nicht mehr nachkomme.Liesel Weppen hat geschrieben: ↑24.09.2019 11:22 Ich stimme dir zu, aber auf meine eigene Erfahrung bezogen: Ich habe mehr Geld für Videospiele übrig, also ich ausgeben kann, weil...
... es sowieso kaum Spiele gibt, deren Inhalt ich (noch) attraktiv finde.
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Vielleicht hab ich meine Vermutung, das die Spiele länger werden, wenn sie verkauft werden können, nicht so wirklich durchdacht. Wenn ein Spiel kurz ist, dann wird es früher wieder verkauft, hat damit einen höheren Verkaufswert und damit bekommt der ursprüngliche Käufer mehr Verkaufskraft für neue Titel.
Werden Spiele durch den Gebrauchtmarkt kürzer oder länger? Oder werden kürzere Spiele seltener im Preis reduziert, dafür aber längere eher häufiger? Was ist mit Spielen, die man typischerweise behalten will, sei es weil es Online-Titel (PUBG, Counter Strike) sind, oder weil es Spiele sind, die man immer wieder mal spielen kann (Civilization, FTL)? Würden diese teurer werden, weil der ursprüngliche Käufer sie nicht verkaufen wird und damit die Kaufkraft nicht wieder erhöht wird?
Die Sache mit der finiten Spielzeit ist auch sehr interessant.
Werden Spiele durch den Gebrauchtmarkt kürzer oder länger? Oder werden kürzere Spiele seltener im Preis reduziert, dafür aber längere eher häufiger? Was ist mit Spielen, die man typischerweise behalten will, sei es weil es Online-Titel (PUBG, Counter Strike) sind, oder weil es Spiele sind, die man immer wieder mal spielen kann (Civilization, FTL)? Würden diese teurer werden, weil der ursprüngliche Käufer sie nicht verkaufen wird und damit die Kaufkraft nicht wieder erhöht wird?
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Zeit macht dir aber auch ein Gebrauchtverkauf nicht frei.
Ich hab Zeit und Geld... jetzt fehlen nur noch die Spiele.... also richtige Spiele halt, also nicht Call of Duty Black Warfare Ops 37, Assassins Creed 17, FifaPES 2036, Tomb Raider - Rise of the Underworld Shadow Remastered Reboot jetzt mit Battle Royale, ...
Ich hab Zeit und Geld... jetzt fehlen nur noch die Spiele.... also richtige Spiele halt, also nicht Call of Duty Black Warfare Ops 37, Assassins Creed 17, FifaPES 2036, Tomb Raider - Rise of the Underworld Shadow Remastered Reboot jetzt mit Battle Royale, ...
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Mit dir zu diskutieren ist sehr mühsam, weil einfach überall ziemlich viel Überheblichkeit raustropft.Kajetan hat geschrieben: ↑24.09.2019 10:47Du argumentierst aber nur auf Basis Deiner eigenen Gedankenspiele im luftleeren Raum und ignorierst alle positiven Erfahrungen, die in anderen Branchen gemacht wurden, als man endlich damit begonnen hat Kunden die Möglichkeit zu geben in Produkten eingefrorene Kaufkraft wieder zu befreien, um viel öfter (!) neue (!) Produkte kaufen zu können.Chibiterasu hat geschrieben: ↑24.09.2019 10:23 Deswegen argumentiere ich ja, dass hier andere Regeln gelten.
Und bevor Du mit "Aber bei digital altert doch nix" anfängst ... es ist zwar richtig, das Daten als solche nicht altern, aber Du unterschlägst gerade beim Thema Videospiele die ganze Zeit den im Raum stehenden Elefanten: Nichts ist älter als das Spiel vom letzten Jahr! Die Daten sind immer noch taufrisch, aber die Nachfrage nach diesem Spiel vom letzten Jahr ist enorm gesunken. DAS ist der "Alterungsfaktor" bei Spielen. Nicht die Datenintegrität, sondern die Attraktivität des Inhaltes. Ergo kann man alle Erfahrungen, die in anderen Branchen zum Thema Kaufkraftbefreiung gemacht wurden, auch auf Spiele übertragen.
Ja, natürlich darfst Du das alles weiterhin anders sehen. Du musst mir nicht zustimmen. Aber Deine Argumentationsgrundlage basiert nicht auf dem, was tatsächlich ist, sondern nur auf dem, was Du Dir ausdenkst. Und nein, Du musst mir nicht glauben, wenn ich Dir sage, dass die Realität eine ganz andere ist, als Du sie Dir vorstellst. Ich muss Dich nicht überzeugen. Dennoch ist sie so. Gleichgültig ob Du mir Glauben schenken magst oder nicht.
Du bringst auch keine Argumente, du sagst nur immer das und das sei so und ich wisse nur nicht Bescheid.
In welchen Unterhaltungsbranchen wurde denn Kaufkraft freigemacht?
Wo kann ich meine Netflix Zeit weiterverkaufen? Wo kann ich Spotify oder meine Amazon Filme und MP3 Sammlung weiterverkaufen?
Wo meine Google Play Store Apps?
Wird doch alles immer mehr unterbunden.
Was sind diese Vorzeigebranchen, wo du die positiven Effekte des Gebrauchtmarkts und des dadurch freigewordenen Kapitals so deutlich siehst?
Ich lasse mich gerne belehren, aber dann mach es auch richtig.
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Hast du doch bei Steam schon drin. Der Client läuft doch im Hintergrund. Spielen kann man zwar im Oflline Modus, aber zum Verkauf muss man ja zwangsläufig online sein. Und in dem Moment verliert man das Zugangsrecht zu der Software. Vielleicht kann man es auch so lösen, dass man keinen Zugang mehr, sobald man das Spiel in den Marktplatz stellt. Also die technische Seite ist sicherlich das geringste Problem.Danilot hat geschrieben: ↑24.09.2019 09:53 Ich vermute, dass dieses Urteil nicht Bestand haben wird, aber technisch wäre es sicherlich möglich, wenn die Softwareprodukte je Plattform mit einer übertragbaren Nutzer-ID versehen währen, und dann müsste man es noch so einrichten, dass der ID-Verkäufer seine Zugriffsrechte an das Spiel verliert. Dann wäre aber wieder eine Always-Online-Pflicht zur Überprüfung der Nutzerrechte notwendig usw.
Interessanter ist ob man DLCs auch verkaufen kann und ob die beim Verkauf vom Original trennen kann/muss.
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Ich glaube man muss hier einen Store von einem Abo-Dienst trennen. Bei Abo Diensten gehört dir ja nichts, weil man nichts kauft. Da zahlst du nur für den Service. Das ist zumindest nach meiner Auffassung nicht vergleichbar.Chibiterasu hat geschrieben: ↑24.09.2019 11:48 In welchen Unterhaltungsbranchen wurde denn Kaufkraft freigemacht?
Wo kann ich meine Netflix Zeit weiterverkaufen? Wo kann ich Spotify oder meine Amazon Filme und MP3 Sammlung weiterverkaufen?
Wo meine Google Play Store Apps?
Wird doch alles immer mehr unterbunden.
Was sind diese Vorzeigebranchen, wo du die positiven Effekte des Gebrauchtmarkts und des dadurch freigewordenen Kapitals so deutlich siehst?
Aber bei CDs/platten oder auch DVDs sieht man es doch auch. Wenn man durch den Wiederverkauf das finanzielle Risiko verringern kann, dann kauft man öfter oder auch risikoreicher (also Dinge, die man sonst vielleicht nicht in Erwägung zieht).
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Was wird dann eigentlich aus den DRM-freien Stores? Hand aufs Herz: Wer würde sein Spiel von der Platte löschen, wenn er das Spiel auf GOG weiterverkauft?
Wenn man bis zum Hals in der Scheiße steckt, sollte man nicht den Kopf hängen lassen.