Doc Angelo hat geschrieben:Verschwiegenheit bedeutet, das Du niemand etwas über jemand oder etwas erzählen darfst - auch nicht in deinen eigenen Worten. Wahrung der Privatsphäre einer Nachricht bedeutet, das Du sie nicht 1:1 veröffentlichen darfst. Niemand hält dich davon ab deinem besten Kumpel von der Nachricht und dem Inhalt zu erzählen. Aber den Original-Text herumreichen geht gar nicht und ist zu Recht nicht erlaubt.
Erlaubt ist es nicht und das Briefgeheimnis sollte dies auch abdecken. Vor einer Veröffentlichung sollte die beteiligten Parteien wenigstens fragen ob sie mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Praktisch findet das aber immer seltener Anwendung. Auch weil dritten im Rahmen der Übermittlung oft schon diverse Rechte eingeräumt werden.
Das Ganze hat mit Whatsapp und Co. einfach nichts zu tun.
Doch hat es, es ist ausschlaggebend wie die Nachricht übermittelt wurde und welche Parteien dabei beteiligt sind. Bei Bilder behält sich FB zum Beispiel auch vor diese zu Werbezwecke zu nutzen, letztlich wird eingeräumt das die Informationen an dritte Abfließen. Ich habe es aber nur erwähnt weil es der Standard ist wie die Jugend kommuniziert. Die Verschlüsselung spielt dabei gar keine Rolle, da sie für den Empfänger und die ausgenommenen Dritten (Smartphonehersteller, Facebook), transparent sind.
Aktuell Schützt eine PIN am Smartphone bei der Eingabe noch diese Privatsphäre vor den Eltern, Mitschülern oder Lehrern. Erstere können aber einfach verlangen das es Entsperrt wird oder indem die Eltern eine Kindersicherung nutzen (so wie Sabienchen sich hier auch oft über das Thema aufregt).
Bei dem Briefgeheimnis hast du natürlich recht, aber das gilt halt nicht für Sendungen ins Ausland, die dann unter Safe_Harbor oder EU-US Privacy Shield fallen.
Macht jemand ein Foto von dir ohne deine Einwilligung und veröffentlicht es, kannst du das natürlich beklagen. Aber oft hat man hier das Nachsehen und der Schaden schon angerichtet.
Daher kann man nur wenn man sicher sein will die Privatsphäre nur schützen, durch Maßnahmen wie:
"Wenn man nicht möchte das diese Bilder mehr als vier Augen sehen dann fertigt man davon keine digitale Kopie an sondern nutzt lediglich Anwesenheit oder direkte Kommunikation ohne Aufzeichnungsgeräte im Raum."
Äh... das wär ne ziemlich asoziale Welt, die Du da skizzierst. Ich hoffe soweit wird es nie kommen.
Das ist der aktuelle Alltag. Wenn du nicht möchtest das du Nachteile hast, musst du und deine Freunde mit diesen Informationen viel sensibler umgehen. Aus dem Grund, achten Jugendliche ja schon das sie beim Feiern zum Beispiel nach 22 Uhr keine Smartphones zulassen werden damit keine Alkoholfotos in den Netzwerken landen etc.. das ist schon purer Selbstschutz.
Ex anzuschwärzen? Nope. Never ever.
Das ist auch nicht meine Art. Aber gerade wenn Beziehungen zerbrechen schreiben sie sich häufiger in kürzerer Zeit und Teilen auch mehr Nachrichten mit ihren Freunden. Diese Schlammschlacht macht doch da jeder mit. Menschen mit solchen Gefühlswallungen sind wahrscheinlich nicht mehr nüchtern, geschweige denn rationell handelnde Wesen.
Meistens ist es nun mal so das nach dem Ableben, Briefe des Verstorbenen gefunden und ihren Weg in die Öffentlichkeit finden oder das zum Beispiel der Facebook-Account von den Eltern geöffnet werden darf/muss. Wie ja vor kurzem ein Gerichtsurteil entschieden hat.
Wer nicht möchte das seine Nachrichten und Fotos, Dritten zugänglich wird MUSS, frühzeitig starke Kryptographie verwenden oder ein Löschen der Nachrichten, vereinbaren.
Bei den Eltern mit dem FB-Account, werden ja auch Nachrichten von Dritten an die verstorbene Tochter, veröffentlicht.
@USUL
Usul hat geschrieben:..welche Rechte und Pflichten sich gegenüberstehen und was davon das andere überwiegt. Von daher ist auch hier kein einfaches "Privatnachricht veröffentlichen ist verboten" zielführend.
Doc hat mich jetzt ja angehalten da noch mal drüber nach zu denken. Was du schreibst stimmt schon, wenn sie sich gegenüberstehen überwiegt nun mal das eine Recht dem Anderen.
Trotzdem, einfach wie du es dir mit der Veröffentlichung machst, darfst du das nicht. Es gibt schon einen gewissen Schutz der Privatsphäre, Datenschutz, Urheberrecht etc. Bei einer Straftat darf natürlich die Polizei Ermittlungen anstellen oder gar der Geheimdienst direkt die Informationen abrufen.
Oder sagen wir es so: Ich würde mich nicht beschweren können.
Doch du kannst dich beschweren. Das ist ja eben der Punkt des Briefgeheimnisses. Was du machen kannst ist davon zitieren und die Namen nicht nennen oder andere Punkte die eine Identifikation ermöglichen.
"Ich gewinne aber lieber den Informationskrieg als einen Moralwettstreit." Tara Mcgowan