Tauschaktion "PS4-gegen-PS4-Pro" sorgt für Unmut und Trubel; Statement des Unternehmens

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Dein Teddybaer
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Re: Tauschaktion "PS4-gegen-PS4-Pro" sorgt für Unmut und Trubel; Statement des Unternehmens

Beitrag von Dein Teddybaer »

Das dürfte das größte Problem sein. Eigentlich müssten die sich streng daran halten, dass die Aktion wirklich erst ab einem bestimmten Datum beginnt und auch nur an Kunden vor Ort ausgehändigt wird. Ohne Reservierung.
CritsJumper
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Re: Tauschaktion "PS4-gegen-PS4-Pro" sorgt für Unmut und Trubel; Statement des Unternehmens

Beitrag von CritsJumper »

Naja man tauscht bei dieser Aktion eigentlich nur "gedult". Denn definitiv ist eine PS4 (alt) mit zwei Spielen noch mehr Wert als 350 Euro.

Wahrscheinlich werden die nur etwas auf poliert und dann für 199 Euro am Jahres Ende raus gehauen oder gehen in andere Länder die Lieferengpässe habe.

Edit: Ok, der Ebay Preis liegt aktuell bei 180 Euro ca. für eine gebrauchte Konsole ohne Spiele. Das macht es wirklich nicht leicht. Ich glaub dann hätte ich die Aktion auch genutzt.
"Ich gewinne aber lieber den Informationskrieg als einen Moralwettstreit." Tara Mcgowan
Dein Teddybaer
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Re: Tauschaktion "PS4-gegen-PS4-Pro" sorgt für Unmut und Trubel; Statement des Unternehmens

Beitrag von Dein Teddybaer »

Ist wie auf Arbeit. Die Frage ist nicht, wieviel du verdienst, sondern wieviel du bekommst. Da liegen oft Welten dazwischen.
VanRay
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Re: Tauschaktion "PS4-gegen-PS4-Pro" sorgt für Unmut und Trubel; Statement des Unternehmens

Beitrag von VanRay »

Ich bezweifle mal, dass bei einer Kette in JEDEM Laden ausreichend (noch mal, was ist ausreichend? 1, 5, 10?) Konsolen da sein müssen. Außerdem waren sie ja da, gingen halt nur an Vorbesteller raus bzw. Leute, die ein oder zwei Tage vorher 30 Euro angezahlt haben. Aber wer sagt, dass es verboten sein soll bei einer Sonderaktion Vorbestellungen zu akzeptieren?
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Mr_v_der_Muehle
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Re: Tauschaktion "PS4-gegen-PS4-Pro" sorgt für Unmut und Trubel; Statement des Unternehmens

Beitrag von Mr_v_der_Muehle »

Na die Leute hier im Forum sagen das, reicht doch!? ;)

Das die eingetauschten Konsolen in andere Länder gehen, ist natürlich auch noch eine Option. Hier hatte ja schon jemand behauptet, das Microsoft beim letzten Trade In die alten Xbox Ones selber genommen hat.
http://www.soundcloud.com/coo-music

SPECK TO THE FUTURE, der beste (Gaming-) Podcast:
www.soundcloud.com/speckfuture
VanRay
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Re: Tauschaktion "PS4-gegen-PS4-Pro" sorgt für Unmut und Trubel; Statement des Unternehmens

Beitrag von VanRay »

Irgendeinen Deal zwischen Gamestop und Sony wird es wegen der alten Konsolen bestimmt geben. Denke nicht, dass die erpicht darauf sind auf 20.000 alten PS4 zu hocken.
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ShinmenTakezo
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Re: Tauschaktion "PS4-gegen-PS4-Pro" sorgt für Unmut und Trubel; Statement des Unternehmens

Beitrag von ShinmenTakezo »

Ich bin mal gespannt ob ich noch eine bekomme, hab am Dienstag angerufen und die meinten ich soll vorbeikommen und ne Anzahlung machen, was ich dann auch gemacht habe am (25.04.), allerdings hab ich bis jetzt noch keinen Anruf bekommen :/

Gruß
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Krokatha
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Re: Tauschaktion "PS4-gegen-PS4-Pro" sorgt für Unmut und Trubel; Statement des Unternehmens

Beitrag von Krokatha »

ChrisJumper hat geschrieben: 27.04.2017 11:01 Naja man tauscht bei dieser Aktion eigentlich nur "gedult". Denn definitiv ist eine PS4 (alt) mit zwei Spielen noch mehr Wert als 350 Euro.

Wahrscheinlich werden die nur etwas auf poliert und dann für 199 Euro am Jahres Ende raus gehauen oder gehen in andere Länder die Lieferengpässe habe.

Edit: Ok, der Ebay Preis liegt aktuell bei 180 Euro ca. für eine gebrauchte Konsole ohne Spiele. Das macht es wirklich nicht leicht. Ich glaub dann hätte ich die Aktion auch genutzt.
Du sagst es selber. Gebrauchtpreise für die PS4 sind im Keller, und eintauschbare Spiele (Killzone, Destiny, dieses 4-gegen-1-Monsterspiel) bringen im Verkauf bestenfalls 5-7 €.
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Halueth
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Re: Tauschaktion "PS4-gegen-PS4-Pro" sorgt für Unmut und Trubel; Statement des Unternehmens

Beitrag von Halueth »

Also ich war auch erst so gutgläubig und hab gedacht, ich könnte einfach ma Mittwoch in den Laden spazieren und eine mitnehmen. "So viele Leute werden das in Erfurt schon nicht sein" :lol:
Gott wie war ich naiv. Meine Frau sagte am Montag noch, ich solle gleich anrufen. Naja ich bin dann auch am 25. hingelatscht und hab mich auf die Vorbestellerliste setzen lassen. Und heute prompt den Anruf bekommen, dass ich meine Pro abholen kann.

Ich denke einfach die haben nicht mit so einem riesen Aufmarsch gerechnet, dazu noch eine etwas inkompetente Verwaltung im Hintergrund und der Shitstorm ist vorprogrammiert.
Ich möchte allerdings auch nicht ganz ausschließen, dass das ganze auch ein wenig gewollt von denen ist...ist ja immerhin auch Publicity...
johndoe1824162
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Re: Tauschaktion "PS4-gegen-PS4-Pro" sorgt für Unmut und Trubel; Statement des Unternehmens

Beitrag von johndoe1824162 »

Tja, genau die Vorgehensweise wird das Hauptproblem sein. Da haben Filialen ihre ganzen Bestände schon Anfang der Woche rausgehauen. Da gabs dann natürlich am Mittwoch nix mehr. Amateure und Shitstorm vorprogrammiert.
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sabienchen.banned
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Re: Tauschaktion "PS4-gegen-PS4-Pro" sorgt für Unmut und Trubel; Statement des Unternehmens

Beitrag von sabienchen.banned »

ChrisJumper hat geschrieben: 27.04.2017 11:01 Naja man tauscht bei dieser Aktion eigentlich nur "gedult". Denn definitiv ist eine PS4 (alt) mit zwei Spielen noch mehr Wert als 350 Euro.
also ne normale ps4 ist gebraucht keine 200€ Wert.. hau 2 FIFAs dazu und du bist immernoch unter 200€.
Die Pro kostet derzeit noch 399€..
lohnt sich schon der Umtausch gegen ne neue PS4 Pro für 99€ würd ich sagen :D

// persönlich rechne ich aber so oder so mit nem baldigen Pro PreisDrop
Zuletzt geändert von sabienchen.banned am 27.04.2017 15:28, insgesamt 2-mal geändert.
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LeKwas
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Re: Tauschaktion "PS4-gegen-PS4-Pro" sorgt für Unmut und Trubel; Statement des Unternehmens

Beitrag von LeKwas »

Hab noch versucht, mich diesbezüglich zumindest ein bisschen schlau zu machen:
Die Rechtslage

Ein Lockvogelangebot / Lockangebot ist im Sinne des § 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – welcher auf einer Umsetzung der EU-Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) basiert – eine irreführende Werbemaßnahme für ein besonders preisgünstiges Angebot, das nicht in ausreichender Menge vorrätig ist, um damit die angelockten Kunden für ein teureres Produkt zu begeistern.

Nach dieser Regelung müssen die Anbieter demnach die in der Werbung angepriesene, preisgünstige Ware insoweit für einen angemessenen Zeitraum vorrätig haben, damit die zu erwartende Nachfrage gedeckt ist. Ist dies nicht der Fall, so wird der Verbraucher i.S.d. § 5 UWG irregeführt.

Der in der Werbung häufig zu lesende Zusatz „So lange der Vorrat reicht!“ entbindet das Unternehmen jedoch nicht von dieser Pflicht, die Ware in ausreichender Menge vorzuhalten.

Angemessener Zeitraum

Seit der Umsetzung der EU-Richtlinie ist nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, wann ein „angemessener Zeitraum“ anzunehmen ist. Vor der Neufassung des § 5 UWG betrug der Zeitraum mindestens zwei Tage. Mangels einer gesetzlichen Vorgabe, richten sich die Gerichte daher zumeist ebenso an diesen Zeitraum. Je nach Aussage und Aufmachung der Werbung kann allerdings auch ein größerer Zeitraum verlangt werden. In solchen Fällen, so einige Gerichte, müsse die Ware drei Tage oder sogar eine Woche vorrätig sein.

Es gibt jedoch auch Aspekte, die den angemessenen Zeitraum, nach Betrachtung des Einzelfalls, kürzen können. So kann trotz sorgfältiger Planung des Unternehmens das Angebot bei einem unkalkulierbaren großen Andrang, bei unvorhersehbaren Lieferschwierigkeiten oder bei sonstigen Fällen höherer Gewalt, nicht ausreichen. In diesen Fällen trifft dem Unternehmen kein Verschulden, weswegen man ihm auch keinen Vorwurf machen kann.

[...]

Die Rechte des Kunden bei Lockvogelangeboten / Lockangeboten

Die Verbrauchen haben bei Lockvogelangeboten / Lockangeboten kaum Rechte. Ein Anspruch, das Sonderangebot auch tatsächlich kaufen zu können, gibt es leider nicht. Damit fällt auch ein Nacherfüllungsanspruch aus, sollte die Ware ausverkauft sein.

Rechtstipp: Verlangen Sie den Geschäftsführer und weisen Sie ihn auf die irreführende Werbung hin. Fordern Sie ihn – auch ohne rechtlichen Anspruch – zu einer Nachbestellung der betrefflichen Ware auf.

Wie können sich Kunden gegen Lockvogelangebote / Lockangebote wehren?

Wer mit Lockvogelangeboten / Lockangeboten wirbt, handelt irreführend. Damit liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor. Als Verbraucher können Sie gegen diese Verstöße jedoch unmittelbar nichts unternehmen. Dieses Recht obliegt lediglich den gewerblichen Verbänden, den Konkurrenten des betrefflichen Unternehmens, der Industrie- und Handelskammer oder die Verbraucherzentrale.

Rechtstipp: Wenden Sie sich in solchen Fällen daher an die Verbraucherzentrale. Sie kann gegen die spezielle Werbung vorgehen und eine Unterlassungserklärung oder eine Abmahnung durch Gerichtsurteil erwirken. Beachten Sie dabei aber, dass sich daraus resultierende Untersagung lediglich auf das betreffliche Produkt bezieht, nicht auf andere Produkte des Unternehmens.
http://www.juraforum.de/ratgeber/wettbe ... e-nach-uwg

D.h. an eine PS4 Pro käme man so als verärgerter Kunde trotzdem nicht ran, und es bleibt auch die Frage, wie man im vorliegenden Fall die "ausreichende Menge" genau beziffern würde, wie lang ein "angemessener Zeitraum" wäre, oder ob man von einem "unkalkulierbaren großen Andrang" sprechen kann.
Sich darum zu kloppen, überlass ich an der Stelle dann doch lieber den professionellen Rechtsverstehern bzw. -verdrehern. :P
Inoffizieller 4Players-Discord-Server: https://discord.gg/BQV9R54
Zinssm
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Re: Tauschaktion "PS4-gegen-PS4-Pro" sorgt für Unmut und Trubel; Statement des Unternehmens

Beitrag von Zinssm »

LePie hat geschrieben: 27.04.2017 14:58 Hab noch versucht, mich diesbezüglich zumindest ein bisschen schlau zu machen:
Die Rechtslage

Ein Lockvogelangebot / Lockangebot ist im Sinne des § 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – welcher auf einer Umsetzung der EU-Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) basiert – eine irreführende Werbemaßnahme für ein besonders preisgünstiges Angebot, das nicht in ausreichender Menge vorrätig ist, um damit die angelockten Kunden für ein teureres Produkt zu begeistern.

Nach dieser Regelung müssen die Anbieter demnach die in der Werbung angepriesene, preisgünstige Ware insoweit für einen angemessenen Zeitraum vorrätig haben, damit die zu erwartende Nachfrage gedeckt ist. Ist dies nicht der Fall, so wird der Verbraucher i.S.d. § 5 UWG irregeführt.

Der in der Werbung häufig zu lesende Zusatz „So lange der Vorrat reicht!“ entbindet das Unternehmen jedoch nicht von dieser Pflicht, die Ware in ausreichender Menge vorzuhalten.

Angemessener Zeitraum

Seit der Umsetzung der EU-Richtlinie ist nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, wann ein „angemessener Zeitraum“ anzunehmen ist. Vor der Neufassung des § 5 UWG betrug der Zeitraum mindestens zwei Tage. Mangels einer gesetzlichen Vorgabe, richten sich die Gerichte daher zumeist ebenso an diesen Zeitraum. Je nach Aussage und Aufmachung der Werbung kann allerdings auch ein größerer Zeitraum verlangt werden. In solchen Fällen, so einige Gerichte, müsse die Ware drei Tage oder sogar eine Woche vorrätig sein.

Es gibt jedoch auch Aspekte, die den angemessenen Zeitraum, nach Betrachtung des Einzelfalls, kürzen können. So kann trotz sorgfältiger Planung des Unternehmens das Angebot bei einem unkalkulierbaren großen Andrang, bei unvorhersehbaren Lieferschwierigkeiten oder bei sonstigen Fällen höherer Gewalt, nicht ausreichen. In diesen Fällen trifft dem Unternehmen kein Verschulden, weswegen man ihm auch keinen Vorwurf machen kann.

[...]

Die Rechte des Kunden bei Lockvogelangeboten / Lockangeboten

Die Verbrauchen haben bei Lockvogelangeboten / Lockangeboten kaum Rechte. Ein Anspruch, das Sonderangebot auch tatsächlich kaufen zu können, gibt es leider nicht. Damit fällt auch ein Nacherfüllungsanspruch aus, sollte die Ware ausverkauft sein.

Rechtstipp: Verlangen Sie den Geschäftsführer und weisen Sie ihn auf die irreführende Werbung hin. Fordern Sie ihn – auch ohne rechtlichen Anspruch – zu einer Nachbestellung der betrefflichen Ware auf.

Wie können sich Kunden gegen Lockvogelangebote / Lockangebote wehren?

Wer mit Lockvogelangeboten / Lockangeboten wirbt, handelt irreführend. Damit liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor. Als Verbraucher können Sie gegen diese Verstöße jedoch unmittelbar nichts unternehmen. Dieses Recht obliegt lediglich den gewerblichen Verbänden, den Konkurrenten des betrefflichen Unternehmens, der Industrie- und Handelskammer oder die Verbraucherzentrale.

Rechtstipp: Wenden Sie sich in solchen Fällen daher an die Verbraucherzentrale. Sie kann gegen die spezielle Werbung vorgehen und eine Unterlassungserklärung oder eine Abmahnung durch Gerichtsurteil erwirken. Beachten Sie dabei aber, dass sich daraus resultierende Untersagung lediglich auf das betreffliche Produkt bezieht, nicht auf andere Produkte des Unternehmens.
http://www.juraforum.de/ratgeber/wettbe ... e-nach-uwg

D.h. an eine PS4 Pro käme man so als verärgerter Kunde trotzdem nicht ran, und es bleibt auch die Frage, wie man im vorliegenden Fall die "ausreichende Menge" genau beziffern würde, wie lang ein "angemessener Zeitraum" wäre, oder ob man von einem "unkalkulierbaren großen Andrang" sprechen kann.
Sich darum zu kloppen, überlass ich an der Stelle dann doch lieber den professionellen Rechtsverstehern bzw. -verdrehern. :P
Gut auseinanderklabustert! Genau das sind die FRagen die geklärt werden müßten...
Kickstarter?Niemals!!! :)
Gendern!? Niemals :)
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Re: Tauschaktion "PS4-gegen-PS4-Pro" sorgt für Unmut und Trubel; Statement des Unternehmens

Beitrag von CritsJumper »

ronny_83 hat geschrieben: 27.04.2017 13:23
ChrisJumper hat geschrieben: 27.04.2017 11:01 Wahrscheinlich werden die nur etwas auf poliert und dann für 199 Euro am Jahres Ende raus gehauen oder gehen in andere Länder die Lieferengpässe habe.

Edit: Ok, der Ebay Preis liegt aktuell bei 180 Euro ca. für eine gebrauchte Konsole ohne Spiele. Das macht es wirklich nicht leicht. Ich glaub dann hätte ich die Aktion auch genutzt.
350€ können ja deshalb schon nicht drin sein, weil du ne PS4 Slim ja schon neu für 199€ - 250€ bekommst. Spiele lassen sich nur für gutes Geld verkaufen, wenn sie eher selten geworden sind oder sehr neu.
Ja ich dachte weil eine Pro vielleicht so 300 bis 350 Euro kostet, also dem Händler. Aber da musste man ja jetzt noch 100 Euro drauf zahlen und zwei spiele oder?

Also 180 +100 + 2x50 = 380 Euro.. das sich das für die Lohnt wenn die vielleicht sogar nur 300 Euro pro PS4 Pro bezahlt haben kann ich schon verstehen. Vielleicht nimmt der ein oder andere noch ein neues Spiel zusätzlich mit.

Selbst wenn jetzt nur 20 Euro dran verdienen pro Konsole sind das bei 2000 Kunden 40.000 Euro verdienst. Also so ganz grob kalkuliert.
"Ich gewinne aber lieber den Informationskrieg als einen Moralwettstreit." Tara Mcgowan
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Re: Tauschaktion "PS4-gegen-PS4-Pro" sorgt für Unmut und Trubel; Statement des Unternehmens

Beitrag von P0ng1 »

Habe mir im Februar diesen Jahres eine gebrauchte PS4 500GB (altes Modell) für 130€ gekauft.
Am Dienstag dann zwei Spiele (Tearaway Unfolded und Deus Ex: Mankind Divided) für je 10€ geholt.
Macht dann insgesamt 250€ für eine neue PS4 Pro. :D
War natürlich auch Glück dabei, dass ich einige Wochen vorher bereits einen guten Kauf getätigt habe.

Noch viel Glück an die PS4 Pro Jäger da draussen! :Blauesauge:
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