Genau hier!PanzerGrenadiere hat geschrieben:na wo ist die "ohne steam, ohne mich" fraktion?
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Genau hier!PanzerGrenadiere hat geschrieben:na wo ist die "ohne steam, ohne mich" fraktion?
einzige. Das Wort "einzigste" existiert nicht. Da es keine Steigerungsform von etwas gibt, was einzig ist.Sinnlos1982 hat geschrieben:Wir sind das einzigste
Nee, unglaublich ist es, so einen Schwachsinn abzulassen. Gesetzt oder nicht?Sinnlos1982 hat geschrieben: Sowas ist unglaublich. Egal ob Gesetz oder nicht.
Eben es liegt nicht an steam sondern teils am publisher und teils am land selber. Da es nur deutschland betrifft müssen die deutschen ja schuld dran sein oder willst du mir sagen das der publisher deutschland extra benachteiligt nur damit sie dort weniger verkaufen?Bambi0815 hat geschrieben:Phips ist komisch teils. Ich habe manchmal auch meine Phasen. Aber ich denke er weiss, dass Steam den Region-Lock bereit stellt (es gibt keine Gesetzliche Vorlage dafür). Grund des Region-Locks ist der Kauf von Spielen billig im Ausland.
Und Valve sagt, dass es nicht ihr Verdienst ist wenn Region-Locks zum Einsatz kommen. Das ist die Entscheidung des Publishers des jeweiligen Spiels.
Klar so kann man sich auch rauswinden.
Was auch immer. Viele Publishers schieben es auf das Land und sagen sie hätten keine Wahl. Aber wie wir aus Wolfenstein schon wissen, ist es nur etwas was vorgeschoben wird um es irgendwie zu rechtfertigen. Was ist den dabei, wenn sie sagen: "Wir wollen nicht, dass ihr billig Keys kauft im Ausland" (Ich habe sowas noch nie getan übrigens). Denke aber mit der Aussage könnten sie mit der EU Probleme bekommen.
Auf Dead Rising 3 kann glaube ich sogut wie jeder relativ gut verzichten. Wolfenstein ist jetzt auch nicht der Ober-burner. Es geht hier eher ums Prinzip. Klar, jetzt ist es nur ein Spiel...Dann irgendwann noch eins...und noch eins...Und man war die ganze Zeit so sehr damit beschäftigt "Hach was solls, ist ja nur ein Spiel" zu murmeln dass man garnicht merkt dass es mittlerweile ne ganze Menge sind.DasGraueAuge hat geschrieben:Nee, unglaublich ist es, so einen Schwachsinn abzulassen. Gesetzt oder nicht?Sinnlos1982 hat geschrieben: Sowas ist unglaublich. Egal ob Gesetz oder nicht.
Und die ganze Aufregung wegen dem Langweiler Dead Rising 3. Mich müsste man bezahlen, dassich so einen Schwachsinn spiele.
Dafür wurde ich damals bei golem.de gesperrt. Persönlicher Angriff und so.Sir Richfield hat geschrieben: Achja: HAKEN! Es sind HAKEN! Mit einer Hacke geht man in den Garten... AARGH.
- http://www.giga.de/spiele/gears-of-war- ... -der-bpjm/Wird ein Spiel auf Liste B gesetzt, entfernen wir uns endgültig vom Thema Jugendschutz und finden uns im Bereich Strafrecht wieder. Beschlagnahmt werden nämlich nur Spiele, die strafrechtlich relevanten vorzuweisen haben. In den allermeisten Fällen wird dann § 131 I StGB fällig. Danach werden Spiele beschlagnahmt, „die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen“. Wieder fällt auf, dass es sich um einen recht schwammigen Wortlaut handelt.
Bei der Beschlagnahme hat wegen der strafrechtlichen Relevant auch keine Behörde mehr etwas zu sagen. Stattdessen entscheidet ein Richter, ob das Spiel beschlagnahmt wird oder nicht. Wir umgehen mit Absicht den Begriff „verboten“, denn er trifft hier nicht ganz zu.
Entgegen vieler anders-lautender Gerüchte ist es nämlich nicht strafbar, ein beschlagnahmtes Spiel zu besitzen oder zu kaufen. Beides ist völlig legal. Der Verkauf dagegen ist – genauso wie die öffentliche Vorführung – strafbar.
Wenn es da genau soviel kostet wie im Netz kaufe ich es gerne im LadenTheDinoMan hat geschrieben:[...]anstatt seinen Hintern zu erheben und in das nächste Elektronikgeschäft zu laufen.
Warum auch gegen was sein was wirklich schlimm ist wenn esTheDinoMan hat geschrieben:Gegen die Steamdiktatur!
Und noch jemand, der nicht in der Lage ist DRM von einem simplen Download zu unterscheiden.TheDinoMan hat geschrieben:Dieser ganze Trend weg von Retail hin zu Download-only ist gefährlich, aber das wollen die Leute anscheinend nicht erkennen, da es ja so viel gemütlicher ist, das spiel mit ein paar Mausklicks zu kaufen, anstatt seinen Hintern zu erheben und in das nächste Elektronikgeschäft zu laufen.
Verzeihung aber DR 3 ist ein extrem geiles spaßiges Spiel also verbreite keinen Müll nur weil du es nicht spielen kannst. :wink:DasGraueAuge hat geschrieben:Nee, unglaublich ist es, so einen Schwachsinn abzulassen. Gesetzt oder nicht?Sinnlos1982 hat geschrieben: Sowas ist unglaublich. Egal ob Gesetz oder nicht.
Und die ganze Aufregung wegen dem Langweiler Dead Rising 3. Mich müsste man bezahlen, dassich so einen Schwachsinn spiele.
Es mag zwar extrem geil spaßig sein, trotzdem ist es übelster SchwachsinnYamolsch hat geschrieben:Verzeihung aber DR 3 ist ein extrem geiles spaßiges Spiel also verbreite keinen Müll nur weil du es nicht spielen kannst. :wink:DasGraueAuge hat geschrieben:...Und die ganze Aufregung wegen dem Langweiler Dead Rising 3. Mich müsste man bezahlen, dassich so einen Schwachsinn spiele.
Öffentliche Vorführung muss man schon selber für sorgen. Wie gesagt, da hat irgendne Rechtsabteilung schwer pipi im Auge, denn selbst ein beschlagnahmtes Left 4 Dead 2 lässt sich problemlos als ausländische Version aktivieren und spielen. Dass ein Publisher so dreist wie die Jungs von Postal sind und es trotzdem in D verkaufen erwartet ja keiner, aber aktivieren und spielen schon.Jim Panse hat geschrieben: So. Und die andere Hälfte scheint zu blöd Google zu benutzen. INDIZIERUNG AUF LISTE B!
- http://www.giga.de/spiele/gears-of-war- ... -der-bpjm/Wird ein Spiel auf Liste B gesetzt, entfernen wir uns endgültig vom Thema Jugendschutz und finden uns im Bereich Strafrecht wieder. Beschlagnahmt werden nämlich nur Spiele, die strafrechtlich relevanten vorzuweisen haben. In den allermeisten Fällen wird dann § 131 I StGB fällig. Danach werden Spiele beschlagnahmt, „die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen“. Wieder fällt auf, dass es sich um einen recht schwammigen Wortlaut handelt.
Bei der Beschlagnahme hat wegen der strafrechtlichen Relevant auch keine Behörde mehr etwas zu sagen. Stattdessen entscheidet ein Richter, ob das Spiel beschlagnahmt wird oder nicht. Wir umgehen mit Absicht den Begriff „verboten“, denn er trifft hier nicht ganz zu.
Entgegen vieler anders-lautender Gerüchte ist es nämlich nicht strafbar, ein beschlagnahmtes Spiel zu besitzen oder zu kaufen. Beides ist völlig legal. Der Verkauf dagegen ist – genauso wie die öffentliche Vorführung – strafbar.
Klar, die ganzen Weisen hier würden sich, wenn sie einen Multi-Millionen-Konzern hätten, natürlich nur sorgen darum machen, dass Hans aus Deutschland wirklich jedes Spiel spielen kann. Und sicher keinen Gedanken daran verschwenden, dass irgend ein Rechtsverdreher der Plattform Steam vorwerfen könnte, die "öffentliche Vorführung" zu ermöglichen. Geschweige-denn an die Prozesskosten denken.