LePie hat geschrieben:
Das kuriose ist ja: Diesel verfügt über ein reichhaltiges Portfolio an Brillengestellen, -etuis, etc. (
Link). Wenn Software wie auch optische Hilfsmittel in dieselbe Nizza-Klasse fallen, könnte es dann nicht sein, dass durch den Markeneintrag bei letzterem einfach ersteres "mitgenommen" wurde?
(Reine Mutmaßung meinerseits, denn ich bin ein Laie auf diesem Gebiet.)
Das ist manchmal eine schwammige Angelegenheit mit diesen Klassifikationen, die teilweise ganz viel Zeugs unter einen Hut packen. Die Firma Diesel strebt aber ja ausdrücklich eine Klage wegen
konkreter Marken-Verwechslungsgefahr an (sofern sie das überhaupt tatsächlich durchziehen will und es nicht nur eine automatisierte Drohgebärde zwecks Revierverteidigung ist).
Auf der Homepage des HABM finden sich dazu einige Statements, die vielleicht weiterhelfen könnten (keine Gewähr, Fachsimpel-Alarm
):
"1.1. Zugehörigkeit zur selben Klasse ist kein Nachweis für Ähnlichkeit
Waren und Dienstleistungen dürfen nicht deswegen als ähnlich angesehen werden, weil sie in derselben Klasse der Nizzaer Klassifikation genannt werden. Nach Regel 2 (4) DV dient die Klassifikation der Waren und Dienstleistungen ausschließlich Verwaltungszwecken. Sie hat daher keine unmittelbare Bedeutung für die Beurteilung der Waren/DL-Ähnlichkeit.
Daher wurde in einem Fall das Argument zurückgewiesen, wissenschaftliche Instrumente und Schalter, Sensoren und Kontrollapparate seien deswegen als ähnlich zu betrachten, weil sie beide der Klasse 9 angehören."
http://oami.europa.eu/de/mark/marque/pd ... 2.B-DE.pdf (Seite 5)
In der oben zitierten Durchführungsverordnung (DV) heißt es dann auch ausdrücklich:
"Die Klassifikation der Waren und Dienstleistungen dient ausschließlich Verwaltungszwecken. Daher dürfen Waren und Dienstleistungen nicht deswegen als ähnlich angesehen werden, weil sie in derselben Klasse der Nizzaer Klassifikation genannt werden, und dürfen Waren und Dienstleistungen nicht deswegen als verschieden angesehen werden, weil sie in verschiedenen Klassen der Nizzaer Klassifikation genannt werden."
http://transpatent.com/archiv/463gmvo/gmdvo.html#2
Ergo: Bei starker Ähnlichkeit des Namens + Ähnlichkeit des Tätigkeitsfeldes könnte auch dann eine neue Marke wegen Verwechslungsgefahr abgeschossen werden, wenn es sich um völlig verschiedene Nizza-Bereiche handelt. Auf der anderen Seite können sich auch zwei ähnlich klingende Marken "vertragen", wenn sie zur selben Kategorie gehören, aber in den Geschäftbereichen dennoch weit genug auseinanderliegen.
Statt also stur nach den Klassen zu gehen stellt man für die Beurteilung einer Verwechslungsgefahr offenbar auf eine Art Konsumenten-Horizont eines verständigen Durchschnittsverbrauchers ab:
"Daher liegt eine Verwechslungsgefahr(..) dann vor, wenn das Publikum glauben könnte, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder gegebenenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen. (...)
Dagegen ist das Bestehen einer solchen Gefahr ausgeschlossen, wenn sich nicht ergibt, dass das Publikum glauben könnte, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder gegebenenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen. (Canon Rdn. 29, 30)
Die Bedeutung der gemeinsamen Herkunft (im weiten Sinne) für den Umfang der Verwechslung zeigt an, welche Art von Ähnlichkeit hinsichtlich der zu vergleichenden Waren und/oder Dienstleistungen (Produkte) erforderlich ist:
Die Berührungspunkte zwischen den Waren/DL müssen den Eindruck erwecken, die Waren/DL stammten aus denselben Unternehmen oder aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen."
s.o., S. 11
Und DIESE Gefahr halte ich im Falle eines (zugegebenermaßen breit aufgestellten) Modelabels und eines Computerspiels mit Dieselpunk-Setting und mit Diesel-Irgendwas im Namen für ausgeschlossen und die Annahme für vollkommen lächerlich. Kein Mensch assoziiert ein Indiegame namens Dieselstörmers derart eng mit Jeans oder Brillenetuis eines Modeherstellers. Das ist einfach grober Unfug und es wäre bitter, wenn Diesel mit diesem Schwachsinn durchkommen würde.