Kommentar: EA und das vorzeitige Online-Gameover

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johndoe553505
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Re: Kommentar: EA und das vorzeitige Online-Gameover

Beitrag von johndoe553505 »

Wieso kann sich die Spielerschaft nicht einfach zu einem verdammten Boykott zusammenschließen? Leute, es geht um unser aller Hobby! Leider machen kleine dicke Amikinder den Großteil aller Kunden aus und denen zahlt sowieso alles die Omi...
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ColdFever
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Re: Kommentar: EA und das vorzeitige Online-Gameover

Beitrag von ColdFever »

Onekles hat geschrieben:Und zu diesem ewigen Thema "EA Sports Active 2": Das Spiel hat sich weltweit gerade mal so eine Million Mal verkauft. Ich behaupte, die meisten Käufer lassen das Teil schon lange in der Ecke vergammeln.
In unserer Familie wird das Programm 1-3 Mal die Woche genutzt
Die Nutzerzahlen spielen aber für die Leistung einer Ware keine Rolle:

Es gibt in Deutschland eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren ab Kaufdatum. Ich behaupte deshalb, dass es schlicht gesetzwidrig ist, wenn EA eine dem Kauf zugrunde liegende wesentliche Eigenschaft der "Online-Community" bereits 1,5 Jahre nach der Veröffentlichung abschaltet, vor allem, wenn das Spiel weiterhin regulär im Handel verkauft wird. Zumindest müsste das Programm jetzt sofort aus dem Handel entfernt werden, ehe noch weitere ehrliche Käufer geschädigt werden. Ich für meinen Teil werde nun die Konsequenz ziehen und die Verbraucherzentralen auf diese Täuschung deutscher Kunden durch das amerikanische Unternehmen EA aufmerksam machen.
Zuletzt geändert von ColdFever am 19.03.2012 13:45, insgesamt 1-mal geändert.
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zmonx
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Re: Kommentar: EA und das vorzeitige Online-Gameover

Beitrag von zmonx »

Da stimme ich dir zu! Es kann nicht sein, dass wegen zu weniger Teilnehmer, das Spiel weiter so verkauft wird. Es wird (vermute ich mal) auf der Verpackung damit geworben und demnach muss dieses Feature auch vorhanden sein.

Ich denke du hättest gute Chancen, eine Entschädigung oder dein Geld zurück zu bekommen. Ich würde an deiner Stelle, erst einmal abwarten, ob der Dienst nun wirklich eingestellt wird. Kann ja sein, dass es nur ein Umzug auf andere Server wird. Nur weil Server abgeschaltet werden, heißt das ja nicht, dass man das Spiel ins Nirvana kickt und gar keine Online Komponente gewährleistet.
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ColdFever
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Re: Kommentar: EA und das vorzeitige Online-Gameover

Beitrag von ColdFever »

zmonx hat geschrieben:Ich würde an deiner Stelle, erst einmal abwarten, ob der Dienst nun wirklich eingestellt wird. Kann ja sein, dass es nur ein Umzug auf andere Server wird. Nur weil Server abgeschaltet werden, heißt das ja nicht, dass man das Spiel ins Nirvana kickt und gar keine Online Komponente gewährleistet.
Leider ist EA bei der Abschaltung von Servern rigoros. Das letzte Mal haben Sie mir die Online-Komponente der Golfsimulation "Tiger Woods" abgeschaltet und mir damit den Online-Boden unter den Füßen weggezogen. Damals habe ich schon mit den Zähnen geknirscht, aber es gab immerhin schon einen Nachfolger. Jetzt aber "EA Sports Active 2" nur 1,5 Jahre nach dem Release mit der teuren Spezialhardware ohne einen Nachfolger abzuschalten, obwohl das Programm weiter regulär verkauft wird, geht eindeutig zu weit und bricht das deutsche Gewährleistungsgesetz. Ich schreibe deshalb nun einen Brief an den Bundesverband der Verbraucherzentralen, der kürzlich erst EA wegen fragwürdiger Geschäftsmethoden abgemahnt hat, siehe http://www.vzbv.de/8256.htm
Luri77
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Re: Kommentar: EA und das vorzeitige Online-Gameover

Beitrag von Luri77 »

So etwas ist schon ärgerlich.
Ich frag mich allerdings auch, ob sich die Publisher da nich ins eigene Flelisch schneiden. Ich persönlich bin ja schon skeptisch, wenn ein Spiel mir, selbst für das Offline Spiel, Online Aktivität abverlangt.
Aber wenn ein Spiel, dass rein auf Online ausgelegt ist, irgendwann nicht mehr nutzbar sein sollte, überleg ich mir schon zweimal, ob ichs mir holen sollte, oder nicht. Selbiges gilt für ein Spiel, was in erster Linie im MP gezockt wird, aber keinen LAN Modus besitzt.
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Boesor
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Re: Kommentar: EA und das vorzeitige Online-Gameover

Beitrag von Boesor »

zmonx hat geschrieben:Ich seh das etwas differenzierter, manche Spiele sind für mich einfach must-have!-Titel! Battlefield, Fifa, Mass Effect, Dragon Age, alles super Spiele! Die ganzen anderen Sportlizenz oder "kleinen" Games auch. Dead Space, Dantes Inferno, Mirrors Edge. EA is schon ne Marke, mit einer guten und hochwertigen Auswahl! Wäre eigentlich schade, wenn man die in den Bankrott boykottiert. So unkreativ waren/sind die nämlich nicht.
Dinge differenziert zu sehen ist allerdings nicht sehr modern hier insofern wirst du damit leider nicht viel erreichen.
Schwarz/weiß denken geht einfacher und wie schon Pispers wusste:
Wenn man weiß wer der Feind ist dann hat der Tag Struktur!
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ColdFever
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Re: Kommentar: EA und das vorzeitige Online-Gameover

Beitrag von ColdFever »

Boesor hat geschrieben:Dinge differenziert zu sehen ist nicht sehr modern. Schwarz/weiß denken geht einfacher
Sorry, aber auch ein US-Unternehmen wie EA muss sich an die hiesigen Gesetze halten. Wie würde es Dir im Vergleich schmecken, wenn Du Dir einen Bluray-Player kaufst, aber der Hersteller nach einigen Monaten einfach die Onlinekomponente "BD Live" für Dich deaktivert? Nach deutschem Recht haben Käufer innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung 2 Jahre ab Kaufdatum einen Anspruch auf die dem Kaufvertrag zugrunde liegenden Funktionen.
Zuletzt geändert von ColdFever am 19.03.2012 15:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Boesor
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Re: Kommentar: EA und das vorzeitige Online-Gameover

Beitrag von Boesor »

ColdFever hat geschrieben:
Boesor hat geschrieben:Dinge differenziert zu sehen ist nicht sehr modern. Schwarz/weiß denken geht einfacher
Sorry, aber auch ein US-Unternehmen wie EA muss sich an die hiesigen Gesetze halten. Wie würde es Dir im Vergleich schmecken, wenn Du Dir einen Bluray-Player kaufst, aber der Hersteller nach einigen Monaten einfach die Onlinekomponente "BD Live" mangels Interesse anderer Käufer auch für Dich deaktivert? Nach deutschem Recht haben Käufer 2 Jahre ab Kaufdatum ein Recht auf die dem Verkauf zugrunde liegenden Funktionen.
Meine Aussage hat zunächst mal überhaupt nichts mit gesetzen zu tun, sondern bezieht sich im wesentlichen auf die "EA hat Spiel xy versaut, also kaufe ich nie weider irgendwas von denen" Fraktion hier.
Ich bin kein Jurist, aber ich wäre mir nicht so sicher das EA nach deutschem recht 2 jahre lang sämtliche Funktionen garantieren muss.
Aber interessieren würde mich das schon, vielleicht hast du diesbezüglich entsprechende Paragraphen bzw. Kommentare oder entsprechende Urteile zur hand.
Das wäre nett.
johndoe1044785
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Re: Kommentar: EA und das vorzeitige Online-Gameover

Beitrag von johndoe1044785 »

bin mir aber ziemlich sicher, das gerade beim thema online-komponente firmen wie ea sich abgesichert haben. hab schonmal irgendwo den passus gelesen, das sich die firma das recht vorbehält, die online-komponente bei bedarf abzuschalten.

ea mag zwar auf den gemeinen gamer blöde wirken, die sind aber nicht so blöde und schalten sowas ab ohne sich vorher abgesichert zu haben.
kannst ja dann mal bitte gerne deine erfahrung zu dem thema hier bereitstellen, bin gespannt.
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ColdFever
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Re: Kommentar: EA und das vorzeitige Online-Gameover

Beitrag von ColdFever »

Boesor hat geschrieben:Ich bin kein Jurist, aber ich wäre mir nicht so sicher das EA nach deutschem recht 2 jahre lang sämtliche Funktionen garantieren muss. Aber interessieren würde mich das schon, vielleicht hast du diesbezüglich entsprechende Paragraphen bzw. Kommentare oder entsprechende Urteile zur hand. Das wäre nett.
Siehe dazu die gesetzliche Gewährleistung, im Besonderen den Abschnitt Sachmängel.

Der Kern: Ohne die von EA auf der Verpackung beworbene "Online-Community" liegt ein Sachmangel nach §434 BGB vor, durch den die Ware von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Gemäß der Vorschriften der §§433ff BGB kann und muss sich der Kunde an seinen Händler halten, von dem er die Ware gekauft hat, wenn diese nicht die für ihren Zweck vorbestimmte Beschaffenheit besitzt. Das BGB sieht zunächst drei Maßnahmen vor, mit denen jeder Käufer seinen Händler während der 2-jährigen gesetzlichen Gewährleistung (für konstruktionsbedingte Sachmängel) konfrontieren kann:

- zunächst nur Nacherfüllung (§ 439 BGB)
- dann Rücktrittsrecht (§ 440, § 323, § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften)
- oder Minderung (§ 441 BGB)
siehe: Gewährleistung

EA versucht, sich gegen mögliche Gewährleistungsansprüche mit folgendem Verpackungsaufdruck abzusichern:
"EA kann die Online-Features mit einer Frist von 30 Tagen einstellen."

Dieser Passus ist m.E. in Deutschland nicht rechtmäßig, denn die Gewährleistung als gesetzliches Recht kann nicht durch einseitige Willenserklärung des Herstellers eingeschränkt werden. Ich habe den Verbraucherzentrale Bundesverband (http://www.vzbv.de) inzwischen informiert und der Fall wird geprüft.
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Boesor
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Re: Kommentar: EA und das vorzeitige Online-Gameover

Beitrag von Boesor »

ColdFever hat geschrieben:
Boesor hat geschrieben:Ich bin kein Jurist, aber ich wäre mir nicht so sicher das EA nach deutschem recht 2 jahre lang sämtliche Funktionen garantieren muss. Aber interessieren würde mich das schon, vielleicht hast du diesbezüglich entsprechende Paragraphen bzw. Kommentare oder entsprechende Urteile zur hand. Das wäre nett.
Siehe dazu die gesetzliche Gewährleistung, im Besonderen den Abschnitt Sachmängel.

Der Kern: Ohne die von EA auf der Verpackung beworbene "Online-Community" liegt ein Sachmangel nach §434 BGB vor, durch den die Ware von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Gemäß der Vorschriften der §§433ff BGB kann und muss sich der Kunde an seinen Händler halten, von dem er die Ware gekauft hat, wenn diese nicht die für ihren Zweck vorbestimmte Beschaffenheit besitzt.
Das BGB sieht zunächst drei Maßnahmen vor, mit denen jeder Käufer seinen Händler während der 2-jährigen gesetzlichen Gewährleistung (für konstruktionsbedingte Sachmängel) konfrontieren kann:

- zunächst nur Nacherfüllung (§ 439 BGB)
- dann Rücktrittsrecht (§ 440, § 323, § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften)
- oder Minderung (§ 441 BGB)
siehe: Gewährleistung

EA versucht, sich gegen mögliche Gewährleistungsansprüche mit folgendem Verpackungsaufdruck abzusichern:
"EA kann die Online-Features mit einer Frist von 30 Tagen einstellen."

Dieser Passus ist m.E. in Deutschland nicht rechtmäßig, denn die Gewährleistung als gesetzliches Recht kann nicht durch einseitige Willenserklärung des Herstellers eingeschränkt werden. Ich habe den Verbraucherzentrale Bundesverband (http://www.vzbv.de) inzwischen informiert und der Fall wird geprüft.
Die Frage ist doch ob diese Onlinefeatures eben unter die gewährleistung fallen.
Hat sich damit noch nie jemand beschäftigt? Da wäre eben die meinung eines Juristen oder noch besser eines Gerichts interessant.
Ansonsten bliebe EA und den Mitbewerbern in Zukunft wohl nur die Möglichkeit nicht mehr auf der Packung auf Onlinefeatures zu verweisen bzw. dies enoch deutlicher als "freiwillig" zu kennzeichnen.
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ColdFever
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Re: Kommentar: EA und das vorzeitige Online-Gameover

Beitrag von ColdFever »

Boesor, bitte auf Komplettzitate verzichten, sonst wird es unübersichtlich.
Boesor hat geschrieben:Ansonsten bliebe EA und den Mitbewerbern in Zukunft wohl nur die Möglichkeit nicht mehr auf der Packung auf Onlinefeatures zu verweisen bzw. dies enoch deutlicher als "freiwillig" zu kennzeichnen.
Die Werbung für ein Produkt ergibt sich nicht nur aus dem Verpackungsaufdruck, sondern z.B. auch aus der sonstigen Produktwerbung. Wenn EA also mit Onlinefunktionen wirbt (Verpackung, Produktseiten im Internet, Werbeanzeigen etc.), muss es diese auch für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistung bereitstellen. Wichtig: Dabei spielt das Veröffentlichungsdatum keine Rolle, laut BGB ist das Verkaufsdatum ausschlaggebend. Wer also z.B. heute "EA Sports Active 2" bei Amazon kauft, sollte laut BGB noch mindestens zwei Jahre lang auf dessen Onlinefunktionen zugreifen können. EA darf diese nicht einfach in Kürze abschalten, wie es nun erfolgen soll, dies ist schlicht ungesetzlich. Die Käufer können mit Berufung auf das BGB die betroffenen Programme theoretisch beim Händler reklamieren und letztlich gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.

EA könnte sich gegen die gesetzliche Gewährleistung bei Verfallsfunktionen m.E. schützen, indem das Verfallsdatum für Käufer deutlich gekennzeichnet wird, wie es z.B. bei anderen Verfallsprodukten wie Joghurt besteht, z.B. durch einen eindeutigen Aufdruck: "EA limitiert die Online-Funktionen dieses Produktes auf einen Betrieb bis zum 13. April 2012". Ein längerer Onlinebetrieb bei hohem Kundeninteresse wäre jederzeit möglich, nicht jedoch ein kürzerer Betrieb.
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Onekles
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Re: Kommentar: EA und das vorzeitige Online-Gameover

Beitrag von Onekles »

Mit der Nutzung der Online Modi hast du automatisch den AGB von EA ausdrücklich zugestimmt. Darüber hinaus liegt auch kein Sachmangel vor, da du ja nur eine Lizenz erworben hast. Ein Sachmangel wäre es eher, wenn die mitgelieferte Hardware irgendwelche Defekte hätte.

Darüber hinaus sieht das deutsche Gesetz vor, dass ein Mangel schon beim Kauf vorliegt und nicht erst im Nachhinein auftritt. Das ist hier ganz eindeutig nicht der Fall. Weiterhin wird das Spiel in dem Sinne nicht mehr aktiv verkauft. Es handelt sich dabei lediglich um Restbestände. EA kann den Händlern nicht verbieten, diese zu verkaufen.

Rechtlich hat EA nichts zu befürchten, die gleichen Streitereien gab es schon zigfach, als irgendwelche MMOs abgeschaltet wurden. Vor allem im Hinblick auf abgeschlossene Lifetime Abos. Hin und wieder wurden betroffene Spieler durch den Hersteller in irgendeiner Form entschädigt (kostenlose digitale Spiele oder ähnliches), einen gesetzlichen Anspruch hat darauf jedoch niemand.
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Boesor
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Re: Kommentar: EA und das vorzeitige Online-Gameover

Beitrag von Boesor »

Wie gsagt, BGB lesen ist das eine, wie das ganze hier anzuwenden ist eine ganz andere Sache.
Warten wir mal auf eine Entscheidung von Leuten die entsprechendes Gewicht haben.
Vorher ist es Spekulation, halt M.E. ...
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ColdFever
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Re: Kommentar: EA und das vorzeitige Online-Gameover

Beitrag von ColdFever »

Onekles hat geschrieben:Mit der Nutzung der Online Modi hast du automatisch den AGB von EA ausdrücklich zugestimmt.
Nach deutschem Recht sind für die gesetzliche Gewährleistung nur die Dinge relevant, die Grundlage des Kaufvertrages waren. Die EULA, die Kunden erst später am Bildschirm zu sehen bekommen, gehören nicht dazu, siehe EULA
Onekles hat geschrieben:Darüber hinaus liegt auch kein Sachmangel vor, da du ja nur eine Lizenz erworben hast. Ein Sachmangel wäre es eher, wenn die mitgelieferte Hardware irgendwelche Defekte hätte.
EA liefert mit "EA Sports Active 2" spezielle Hardware (Körpersensoren) zum Betrieb in einer Online-Community. Ist dieser Online-Betrieb nicht wie möglich, liegt ein Sachmangel vor. Und selbst wenn keine spezielle Hardware für den Betrieb mitgeliefert würde, ist ein Produkthersteller natürlich trotzdem zu vereinbarten Leistungen verpflichtet, die Kaufgrundlage waren.
Onekles hat geschrieben:Darüber hinaus sieht das deutsche Gesetz vor, dass ein Mangel schon beim Kauf vorliegt und nicht erst im Nachhinein auftritt. Das ist hier ganz eindeutig nicht der Fall.
Dies ist in der Tat ein interessanter Punkt, bitte aber nichts durcheinander bringen. Sie beziehen sich bei Ihrer Aussage auf eine Sachleistung, in diesem Fall geht es aber um eine Dienstleistung: EA koppelt bei "EA Sports Active 2" eine Sachleistung (Hardware und Software) und eine Dienstleistung (Online-Community).
Onekles hat geschrieben:Weiterhin wird das Spiel in dem Sinne nicht mehr aktiv verkauft. Es handelt sich dabei lediglich um Restbestände. EA kann den Händlern nicht verbieten, diese zu verkaufen.
Das Programm wird weiterhin zu den üblichen Preisen im regulären Handel verkauft, siehe z.B. auf Amazon. EA ist damit auch weiterhin zu der beworbenen Leistung dieses Produkts verpflichtet. Wenn EA die Leistung nicht mehr zur Verfügung stellen kann, hat EA die Möglichkeit, den Handel zu benachrichtigen, um einen Rückruf zu veranlassen oder einen Verkaufshinweis zu installieren, um ausdrücklich vor Vertragsabschluss auf fehlende Leistungen hinzuweisen.
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