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Verfasst: 18.08.2011 11:09
von Pyoro-2
Klar dafür. Sowieso bitter nötig, hab hier schon 'ne recht lange Liste mit Leuten, die dafür definitiv in Frage kommen ^^
Verfasst: 18.08.2011 11:20
von SK3LL
claudiaca hat geschrieben:Ye Olde Sk3ll hat geschrieben:claudiaca hat geschrieben:
Australien?
Erlaubte aktive Sterbehilfe (allerdings auch mit Einschränkungen) gibt es nur in den Benelux-Ländern.
Ich wusste gar nicht das die Schweiz zu den Benelux-Ländern gehört.
Typischer Wikipedia-Fail: Auf dem Artikel zu "Sterbehilfe" ist die Schweiz mit aufgeführt, bei "Aktive Sterbehilfe" aber nicht

Ich sehe zwischen einem begleiteten Suizid und aktiver Sterbehilfe kaum einen Unterschied, aber wenn man es ganz genau nimmt, hast du recht.
http://www.cdl-rlp.de/Unsere_Arbeit/Ste ... hweiz.html
Verfasst: 18.08.2011 13:51
von Worrelix
Auch interessant:
Eine
Patientenverfügung hält den Willen des Patienten bezüglich lebensverlängernder Maßnahmen fest.
Verfasst: 18.08.2011 13:52
von Boesor
Worrelix hat geschrieben:Auch interessant:
Eine
Patientenverfügung hält den Willen des Patienten bezüglich lebensverlängernder Maßnahmen fest.
Das finde ich auch gut, ist aber denke ich noch ein wenig anders gelagert.
nach dem batman Motto: ich töte dich nicht, aber ich muss dich auch nicht retten. :wink:
Verfasst: 18.08.2011 14:06
von TomSupreme
Eindeutig dafür, natürlich innerhalb strenger Voraussetzungen, z.B. wenn man unheilbar krank ist und der weitere Verlauf schon deutlich mancht das man vor Schmerz dahin vegetiert anstatt würdevoll in die ewige Ruhe zu gehen.
Wenn mich jemand bitten würde ihm zu helfen und ich dieser Person sehr nahe stehe würde ich es in die Hand nehmen, Gesetze hin oder her. Die Strafe die mich dann zu erwarten hätte, würde man mich zur Verantwortung ziehen, würde ich auf mich nehmen.
Verfasst: 18.08.2011 14:22
von King Rosi
Worrelix hat geschrieben:Sie ist auf jeden Fall sinnvoll. Was sol ich in gegebenem Fall mit Schmerzen in einem Krankenhaus rumliegen, wenn keine Besserung in Sicht ist? Was nützen mir dann lebensverlängernde Massnahmen, wenn sie nur mein Leiden verlängern?
THIS
Verfasst: 18.08.2011 14:55
von Cosii
Auch wenn ich nicht ohne Einwände dafür bin sollte sie doch auch in Deutschland erlaubt sein. Jeder hat ein Recht auf Leben, dann sollte man auch selbst entscheiden dürfen, wann damit Schluss ist. Und wenn man das nicht mehr selbst kann, dann sollte einem da auch geholfen werden.
Verfasst: 18.08.2011 17:23
von The Prodigy
[X] finde ich gut
Wenn einer wirklich körperliche schmerzen hat egal an was,sollte man den Menschen nicht länger leiden lassen.
Verfasst: 18.08.2011 18:14
von antinerd
Worrelix hat geschrieben:"aktive Sterbehilfe" ist es, wenn es im Sinne des Sterbenden passiert. Ansonsten ist es Mord.
Daher verstehe ich nicht, wie es "auf den Fall ankommen" kann.
Sie ist auf jeden Fall sinnvoll. Was sol ich in gegebenem Fall mit Schmerzen in einem Krankenhaus rumliegen, wenn keine Besserung in Sicht ist? Was nützen mir dann lebensverlängernde Massnahmen, wenn sie nur mein Leiden verlängern?
Und wieder jemand der sich aufregt...also im Sinne des Kranken...aber was wenn der Kranke sich dazu gar nicht mehr äussern kann??? Wenn er im Koma liegt und gar nicht selber entscheiden kann ob er so weiter leben möchte? Oder wenn jemand so krank ist das er gar nicht selber entscheiden kann ob er sterben möchte. Ich persönlich möchte nicht als sabbernder einpinkelnder fast lebloser mensch irgendwo im Rollstuhl vor mich hinfaulen nur weil die Juristen sich streiten Deswegen kommt es auf den Fall drauf an.
Off topic...warum muss man eigentlich immer wieder einigen Leuten erklären worum es geht nur weil sie der Meinung sind sie müssten hier Haare spalten!? Wenn euch eine Umfrage zu dumm ist oder ihr nicht dran teilnehmen möchtet dann lasst es doch einfach. man man man...
Verfasst: 18.08.2011 22:32
von Grauer_Prophet
Wenn der Fall hoffnungslos und es gewünscht ist dann ja .
Verfasst: 18.08.2011 23:44
von Mauricius
Ich denke, dass die Mennschheit auf Dauer nicht daran vorbei kommt, Sterbehilfe zuzulassen. Sie wird zu einer ethischen Notwendigkeit.
Verfasst: 18.08.2011 23:52
von HanFred
Aktiv nein, ist juristisch nicht legitimierbar und die Missbrauchsgefahr ist zu hoch.
Passiv, so wie es Exit in der Schweiz macht - ja, klar. Wie Dignitas es macht - eher weniger. Schnellschüsse sind auszuschliessen, deshalb sollte eine längere Begleitung unbedingt stattfinden, was den Sterbetourismus quasi ausschliesst.
Verfasst: 19.08.2011 09:45
von Wulgaru
Finde ich gut.
Verfasst: 19.08.2011 10:05
von The Flower Maiden
Ye Olde Sk3ll hat geschrieben:[X] Finde ich gut
Ein sehr heisses Eisen dieses Thema. Ich finde die Sterbehilfe etwas sinnvolles bei unheilbaren Krankheiten, egal ob sie körperlicher oder geistiger Natur sind.
Das Schweizer Fernsehen hat einen Dok-Film über dieses Thema gedreht und zeigt dort einen Sterbewilligen auf seinem Weg in den begleiteten Freitod.
http://www.videoportal.sf.tv/video?id=4 ... 17fad3b56d
den hab ich gesehen, echt arg...
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Ich finde es kommt auf den Fall drauf an.
Wie Jess sagt, sollte jemand sterben wollen, weil er mit Liebeskummer oder sonst so nen Kram nicht klar kommt, bin ich dagegen.
Blöd ist es immer bei den Fällen die sich nicht mehr selbst dazu äußern können. Man sollte sich halt so früh wie möglich um ne Patientenverfügung kümmern.
Verfasst: 19.08.2011 10:23
von Modern Day Cowboy
[x] finde ich gut, sofern die betroffe Person nur noch leidet und keine (rational denkbare) Chance besteht dass es wieder besser wird.