Re: Wer is Single????
Verfasst: 30.04.2022 22:40
Ich bin mir sicher, dass mein Chef die Klappe halten wird, sonst hätte ich ihm den Verlauf nicht gezeigt. Dass das strafbar ist, stimmt wohl, aber anscheinend nur, wenn man es öffentlich, z. B. auf Social Media oder einem Blog teilt, oder weiterleitet. Sagt zumindest das Internet, aber ich habe keinen Anwalt befragt. Schlimmstenfalls müsste ich Schmerzensgeld zahlen, allerdings auch nur, wenn sie dadurch einen Nachteil hat, oder ich irgendetwas falsch dargestellt hätte. Nachdem was ich so finde, geht es dabei aber auch immer nur um eine Art von weiterleiten / öffentlich teilen, wobei ich nichts weitergeleitet habe, sondern nur meinen Bildschirm geteilt habe. Hätte mein Chef eine Kopie, oder hätte ich das ins Netz gestellt, hätte ich größere Probleme, aber auch da maximal Schmerzensgeld.
Quellen:
https://www.datenschutz.rlp.de/de/theme ... beitgeber/
https://www.klugo.de/blog/ist-whatsapp- ... n-strafbar
Edit: Ich möchte auch nochmal betonen, dass sie dadurch arbeitstechnisch keinen Nachteil haben wird. Wir werden nur nicht zusammen im Büro sein müssen, aber mir war sehr wichtig, dass sie trotz allem weiter den Job behält, weil ich weiß, dass sie den braucht und nicht so einfach etwas anderes findet. Das weiß mein Chef auch und er wird ihr daraus keinen Strick drehen, weil es auch kein direktes, arbeitstechnisches Thema ist und weil er ein guter Mensch ist, dem das Wohl seiner Mitarbeiter (also auch ihr Wohl) am Herzen liegt. Sollte sie dadurch wider Erwarten doch einen Nachteil haben, würde ich mir einen anderen Job suchen, was ich auch direkt gesagt habe. Es ist nicht mein Ziel, ihr zu schaden, sonst wäre ich ganz anders an die Sache rangegangen. Ich weiß, dass sie Probleme hat und sie braucht nicht noch mehr Stress durch mich bzw. Stress auf der Arbeit. Im Endeffekt glaube ich, dass Abstand uns beiden guttun wird und ich hoffe wirklich, dass sie sich Hilfe holt, irgendwann vielleicht nochmal liest, was sie mir geschrieben hat, das richtig einordnet und daraus etwas für ihr Leben lernt.
Im Gegenzug stehen ihre Aussagen, die unter Verleumdung fallen würden, wenn sie diese anderen gegenüber äußert. Wird sie aber vermutlich nicht machen. Darauf stehen bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe, wobei man da klar sagen muss, dass es maximal auf eine Geldstraße hinauslaufen würde, wenn es nicht extrem und noch dazu die erste Tat ist. Bleibt sonst noch Beleidigung, mit maximal einem Jahr Freiheitsstrafe, realistisch aber eher Schmerzensgeld oder eine Einstellung des Verfahrens. Auch hier, ich bin kein Anwalt und die Annahme kann falsch sein. Es ist nur das, was ich auf die Schnelle ergoogelt habe.
Dass das meinerseits rechtlich nicht ok war, stimmt aber natürlich trotzdem. Ist mir im Moment aber auch alles nicht so wichtig. Für mich ist das Thema durch und ich genieße jetzt 8 Tage Wochenende und Überstundenabbau
Quellen:
https://www.datenschutz.rlp.de/de/theme ... beitgeber/
https://www.klugo.de/blog/ist-whatsapp- ... n-strafbar
Edit: Ich möchte auch nochmal betonen, dass sie dadurch arbeitstechnisch keinen Nachteil haben wird. Wir werden nur nicht zusammen im Büro sein müssen, aber mir war sehr wichtig, dass sie trotz allem weiter den Job behält, weil ich weiß, dass sie den braucht und nicht so einfach etwas anderes findet. Das weiß mein Chef auch und er wird ihr daraus keinen Strick drehen, weil es auch kein direktes, arbeitstechnisches Thema ist und weil er ein guter Mensch ist, dem das Wohl seiner Mitarbeiter (also auch ihr Wohl) am Herzen liegt. Sollte sie dadurch wider Erwarten doch einen Nachteil haben, würde ich mir einen anderen Job suchen, was ich auch direkt gesagt habe. Es ist nicht mein Ziel, ihr zu schaden, sonst wäre ich ganz anders an die Sache rangegangen. Ich weiß, dass sie Probleme hat und sie braucht nicht noch mehr Stress durch mich bzw. Stress auf der Arbeit. Im Endeffekt glaube ich, dass Abstand uns beiden guttun wird und ich hoffe wirklich, dass sie sich Hilfe holt, irgendwann vielleicht nochmal liest, was sie mir geschrieben hat, das richtig einordnet und daraus etwas für ihr Leben lernt.
Im Gegenzug stehen ihre Aussagen, die unter Verleumdung fallen würden, wenn sie diese anderen gegenüber äußert. Wird sie aber vermutlich nicht machen. Darauf stehen bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe, wobei man da klar sagen muss, dass es maximal auf eine Geldstraße hinauslaufen würde, wenn es nicht extrem und noch dazu die erste Tat ist. Bleibt sonst noch Beleidigung, mit maximal einem Jahr Freiheitsstrafe, realistisch aber eher Schmerzensgeld oder eine Einstellung des Verfahrens. Auch hier, ich bin kein Anwalt und die Annahme kann falsch sein. Es ist nur das, was ich auf die Schnelle ergoogelt habe.
Dass das meinerseits rechtlich nicht ok war, stimmt aber natürlich trotzdem. Ist mir im Moment aber auch alles nicht so wichtig. Für mich ist das Thema durch und ich genieße jetzt 8 Tage Wochenende und Überstundenabbau