Illegale Software und Roms
Moderatoren: Moderatoren, Redakteure
Illegale Software und Roms
Thread aus dem Feedback Bereich dupliziert, da dort alles gesagt wurde und die Redaktion weiterhin darauf eingehen kann. Hier könnt ihr euch jetzt gerne über die Nuancen des Urheberrechts unterhalten.
-Oynox-
Da es von mindesten einen Mod ja herzlichst klein geredet wird, hoffe ich mal, dass dies auch andere Verantwortliche mitbekommen.
Das leidige Thema: Roms.
Wie kann es sein, dass hier das propagieren von illegalen Bezug von Software geduldet wird?
Als Jüngstes Beispiel dieser Post hier:
viewtopic.php?f=63&t=24240&start=27540#p5230173
Und es gibt weitere posts in denen User davon schreiben, wie dumm man doch sei, wenn man Software legal erwirbt.
Irgendwie hoffe ich mal auf eine Grundsatzentscheidung dazu.
-Oynox-
Da es von mindesten einen Mod ja herzlichst klein geredet wird, hoffe ich mal, dass dies auch andere Verantwortliche mitbekommen.
Das leidige Thema: Roms.
Wie kann es sein, dass hier das propagieren von illegalen Bezug von Software geduldet wird?
Als Jüngstes Beispiel dieser Post hier:
viewtopic.php?f=63&t=24240&start=27540#p5230173
Und es gibt weitere posts in denen User davon schreiben, wie dumm man doch sei, wenn man Software legal erwirbt.
Irgendwie hoffe ich mal auf eine Grundsatzentscheidung dazu.
Re: Illegale Software und Roms
Das ganze ist btw "nur" Illegal, wenn die entsprechenden Dinge noch verkauft werden.
Andernfalls gibt es genug Urteile dazu die es einem durchaus erlauben, da es ansonsten keinen anderen Weg gibt.
Andernfalls gibt es genug Urteile dazu die es einem durchaus erlauben, da es ansonsten keinen anderen Weg gibt.
-
- Beiträge: 10416
- Registriert: 09.08.2010 12:33
- Persönliche Nachricht:
Re: Illegale Software und Roms
Manche haben eindeutig zuviel Zeit.
Re: Illegale Software und Roms
In welcher Welt lebst du?
Und das meine ich tatsächlich ernst.
Ich rede nicht von abondan ware oder selbst erstellten Kopien. Ich rede von Download aus illegalen Quellen!
Die Gerichtsurteile würden mich echt interessieren.
(ganz davon ab geht es in meinen besagten Beispiel gar um verkaufte nicht lizenzierte Software.)
@flex... Genau. Denn dann würdest du hier garnicht erst posten...
Re: Zeig uns deinen ......!
Und wo bekommt man die Software her?bondKI hat geschrieben: ↑20.12.2018 09:59 Lol, dafür haste die Spiele im PAL Format, mit dem die nicht klarkommen (da für 60 statt 50Hz ausgelegt), die FPS auf der "Konsole" sind für die Tonne, das UI hat Schreibfehler ohne Ende (Spielstand löscen, n1) etc pp. Also ja, selbst der Raspberry der bei mir seit 2 Jahren verstaubt würde das besser hinbekommen.
Es ist doch eine so einfache Frage, die du nur mal beantworten müsstest...
Re: Zeig uns deinen ......!
Die PSX Spiele kannst du dir easy runterladen. Werden hier wie im anderen Thread erwähnt zu 80% sowieso nicht mehr verkauft. Die anderen 20 kannst dann halt nicht spielen.
Re: Illegale Software und Roms
Easy, die Rechtslage ist wie folgt:
Da der Großteil von PSX Games und eben auch deine Roms, nicht mehr verkauft werden und es anderweitig auch keine Möglichkeiten gibt da noch ranzukommen ---> es entsteht kein Schaden und ist erstmal erlaubt. Allerdings natürlich erstmal wie immer nur für dich selbst.
Besondere Betonung auf kommerziell vertrieben.Legal ist, Inhalte mit entsprechender Nutzungslizenz zu tauschen.
Illegal ist, kommerziell vertriebene Inhalte zu tauschen – das kann zu hohen Schadensersatzforderungen führen.
Da der Großteil von PSX Games und eben auch deine Roms, nicht mehr verkauft werden und es anderweitig auch keine Möglichkeiten gibt da noch ranzukommen ---> es entsteht kein Schaden und ist erstmal erlaubt. Allerdings natürlich erstmal wie immer nur für dich selbst.
-
- Beiträge: 9230
- Registriert: 23.10.2006 08:18
- Persönliche Nachricht:
- hydro skunk 420
- Beiträge: 49021
- Registriert: 16.07.2007 18:38
- Persönliche Nachricht:
Re: Illegale Software und Roms
PC-Spieler sind allesamt Verbrecher!
Re: Illegale Software und Roms
bondKI hat geschrieben: ↑20.12.2018 12:29 Easy, die Rechtslage ist wie folgt:Besondere Betonung auf kommerziell vertrieben.Legal ist, Inhalte mit entsprechender Nutzungslizenz zu tauschen.
Illegal ist, kommerziell vertriebene Inhalte zu tauschen – das kann zu hohen Schadensersatzforderungen führen.
Da der Großteil von PSX Games und eben auch deine Roms, nicht mehr verkauft werden und es anderweitig auch keine Möglichkeiten gibt da noch ranzukommen ---> es entsteht kein Schaden und ist erstmal erlaubt. Allerdings natürlich erstmal wie immer nur für dich selbst.
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.htmlGesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__69c.htmlGesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
Abschnitt 8
Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
§ 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen
Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:
3.
jede Form der Verbreitung des Originals eines Computerprogramms oder von Vervielfältigungsstücken, einschließlich der Vermietung.
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__64.htmlGesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 64 Allgemeines
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Auch wenns aktuell nicht verkauft wird, und es keine andere Bezugsquelle gibt, das Urheberrecht besteht trotzdem.
Also immer hübsch beim Urheber nachfragen ob man darf, und wenn ja, dann nicht aus illegalen Quellen.
Oder du wartest siebzig Jahre, nachdem der letzte Rechteinhaber gestorben ist, dann kannste machen was du willst.
- JesusOfCool
- Beiträge: 34685
- Registriert: 27.11.2009 09:55
- Persönliche Nachricht:
Re: Illegale Software und Roms
auf was bezieht sich der tod des urhebers eigentlich bei videospielen? bei alten ist das noch einfach, die wurden meist von 1 bis 4 leuten gemacht, aber was ist mit großen modernen produktionen?
erlischt das urheberrecht da erst dann, wenn die firma 70 jahre vorher eingegangen ist und niemand die rechte aufgekauft hat?
erlischt das urheberrecht da erst dann, wenn die firma 70 jahre vorher eingegangen ist und niemand die rechte aufgekauft hat?
Re: Illegale Software und Roms
Edit.... Fuck... Weniger rage. Sry!
... Wirklich sry...... Peinlich....
... Wirklich sry...... Peinlich....
Re: Illegale Software und Roms
bei Filmen und Musikstücken mit mehreren beteiligten Personen ist der Kreis der Urheber genannt, Regieseur Komponist Drehbuchautor usw , bei Computerprogrammen ist das sone Sache, da hatte ich so nix allgemeines gefunden, die werden gerne mal mit Sprachwerken über den Kamm geschoren, passt aber auch nicht immer.JesusOfCool hat geschrieben: ↑20.12.2018 14:14 auf was bezieht sich der tod des urhebers eigentlich bei videospielen? bei alten ist das noch einfach, die wurden meist von 1 bis 4 leuten gemacht, aber was ist mit großen modernen produktionen?
erlischt das urheberrecht da erst dann, wenn die firma 70 jahre vorher eingegangen ist und niemand die rechte aufgekauft hat?
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__65.htmlGesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 65 Miturheber, Filmwerke, Musikkomposition mit Text
(1) Steht das Urheberrecht mehreren Miturhebern (§ 8 ) zu, so erlischt es siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers.
(2) Bei Filmwerken und Werken, die ähnlich wie Filmwerke hergestellt werden, erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik.
(3) Die Schutzdauer einer Musikkomposition mit Text erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Verfasser des Textes, Komponist der Musikkomposition, sofern beide Beiträge eigens für die betreffende Musikkomposition mit Text geschaffen wurden. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Personen als Miturheber ausgewiesen sind.
Re: Illegale Software und Roms
Mit einigen der von dir zitierten Fundstellen kann ich nicht wirklich viel anfangen, aber wenn wir schon mit §§ herumschmeißen, stelle ich noch den § 53 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 lit. b UrhG in dem Raum, welcher das Herstellen einzelner Vervielfältigungsstücke für zulässig erklärt, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt. Fraglich ist dann nur, was ein "vergriffenes Werk" ist.
Hat natürlich auch nur geringfügig (eigentlich gar nichts) was mit dem Kontext zu tun
ebensowenig wie der § 53 der nur sagt, dass das Vervielfältigen von rechtwidrig hergestellten Vorlagen illegal ist, also wenn du jetzt z.B. die Software von solchen komischen Super Gameboys vervielfältigen würdest.
Und bzgl. des Erlöschens des Urheberrechts bei Miturhebern wird man wohl auf den Einzelfall abstellen müssen. Ich kann mir vorstellen, dass die Mitarbeiter auf ihre Urheberrechte am Werk verzichten müssen, sodass es nur in den Händen der Firma liegt, sodass das Erlöschen erst 70 Jahre nach "Tod" der Firma auftritt.
Hat natürlich auch nix mit dem ursprünglichen Sachverhalt zu tun
Hat natürlich auch nur geringfügig (eigentlich gar nichts) was mit dem Kontext zu tun
ebensowenig wie der § 53 der nur sagt, dass das Vervielfältigen von rechtwidrig hergestellten Vorlagen illegal ist, also wenn du jetzt z.B. die Software von solchen komischen Super Gameboys vervielfältigen würdest.
Und bzgl. des Erlöschens des Urheberrechts bei Miturhebern wird man wohl auf den Einzelfall abstellen müssen. Ich kann mir vorstellen, dass die Mitarbeiter auf ihre Urheberrechte am Werk verzichten müssen, sodass es nur in den Händen der Firma liegt, sodass das Erlöschen erst 70 Jahre nach "Tod" der Firma auftritt.
Hat natürlich auch nix mit dem ursprünglichen Sachverhalt zu tun
Re: Illegale Software und Roms
beim §53 haut dir nur dazwischen das man eben nicht aus illegalen Quellen kopieren darf, auch wenns vergriffen ist, du müsstest quasi beim Urheber nachfragen ob du für private Zwecke von einem Original (keine Rom Seite) ne Kopie ziehen darfst, weil du anders nicht ran kommst.Oynox hat geschrieben: ↑20.12.2018 14:42 Mit einigen der von dir zitierten Fundstellen kann ich nicht wirklich viel anfangen, aber wenn wir schon mit §§ herumschmeißen, stelle ich noch den § 53 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 lit. b UrhG in dem Raum, welcher das Herstellen einzelner Vervielfältigungsstücke für zulässig erklärt, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt. Fraglich ist dann nur, was ein "vergriffenes Werk" ist.
Hat natürlich auch nur geringfügig (eigentlich gar nichts) was mit dem Kontext zu tun
ebensowenig wie der § 53 der nur sagt, dass das Vervielfältigen von rechtwidrig hergestellten Vorlagen illegal ist, also wenn du jetzt z.B. die Software von solchen komischen Super Gameboys vervielfältigen würdest.
Und bzgl. des Erlöschens des Urheberrechts bei Miturhebern wird man wohl auf den Einzelfall abstellen müssen. Ich kann mir vorstellen, dass die Mitarbeiter auf ihre Urheberrechte am Werk verzichten müssen, sodass es nur in den Händen der Firma liegt, sodass das Erlöschen erst 70 Jahre nach "Tod" der Firma auftritt.
Hat natürlich auch nix mit dem ursprünglichen Sachverhalt zu tun
Aber einfach ne Rom zu ziehen, und unter den Deckmantel der privaten Nutzung zu sagen "ich darf das" und "da kräht eh kein Hahn nach" halte ich für fragwürdig. Dann kann man sich ja gleich alles schwarz ziehen, dann barucht man sich auch nicht zu wundern wenn ne 650€ Abmahnung ins Haus flattert.