Ebay Frage

Hier gehört alles rein, was nichts mit dem Thema Spiele zu tun hat.

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scarface1999
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Ebay Frage

Beitrag von scarface1999 »

Darf überhaupt jemand privat verkaufen? Also Neuware darf man wohl gänzlich nicht privat verkaufen oder wie?

Ich mein, was spricht dagegen, wenn man Sachen geschenkt bekommt, die man selbst nicht braucht/ nicht will/ schon hat, oder man hat ne Riesensammlung an unbenutzter Wolle in Mamas Keller, alles noch mit Schildchen dran, oder man macht mal was Schönes selbst, und will es verkaufen, wie auch immer, es ist also alles neu. Und dann müsste man erst ein Gewerbe anmelden und sich ein gewerbliches ebay Konto machen um zu verkaufen?
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$tranger
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Re: Ebay Frage

Beitrag von $tranger »

Ist nicht neu, ist gebraucht in OVP.
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Ihr seid Anime-Fans? Dann seid ihr im Anime-Diskussionsthread genau richtig!
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Fight The Power
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Re: Ebay Frage

Beitrag von Fight The Power »

Natürlich darf man als Privatperson Neuware verkaufen. Wenn du zu viele Sachen verkaufst, kann es ebenso bei gebrauchten Artikeln dazu kommen, dass das Finanzamt sich für deine Umsätze interessiert, weil entweder deine Bank oder ebay diese informieren.
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johndoe1238056
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Re: Ebay Frage

Beitrag von johndoe1238056 »

Zur Not gibt's ja auch noch eBay Kleinanzeigen.
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Fight The Power
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Re: Ebay Frage

Beitrag von Fight The Power »

Die Käuferriege bei Kleinanzeigen ist meistens eine Zumutung. Ein Großteil denkt, man könne alles für ein Zehntel des tatsächlichen Wertes kaufen. Sollte man auf einen der wenigen seriösen Käufer stoßen, ist es natürlich praktisch, wenngleich die Zahlungsbereitschaft beim normalen Ebay und vor allem bei Amazon wesentlich größer ist.
Bei Amazon kann man übrigens auch Artikel als Privatperson verkaufen.
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Armin
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Re: Ebay Frage

Beitrag von Armin »

Ein Gewerbe musst Du erst anmelden, wenn Du nachhaltig Gewinne erzielen willst, also wirklich Gewinne, abzueglich aller absetzbaren Ausgaben, also des Kaufpreises der Wolle, den Ausgaben fuer den Computer, den zu zum Verkaufen benutzt, der Miete fuers Arbeitszimmer..usw. Da musst Du schon eine Menge verkaufen. Wenn Du ein Gewerbe anmeldest und Verluste machst, kannst Du die ja mit dem restlichen Einkommen verrechnen, also ist das ja ein steuerlicher Nachteils fuers Finanzamt, da meckern die dann rum und werfen Dir Liebhaberei vor.
scarface1999
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Re: Ebay Frage

Beitrag von scarface1999 »

also laut dem gesetz sei schon ein verkäufer mit 25 bewertungen gewerblich tätig. das ist doch lächerlich. dann kann man ja gar nichts mehr auf ebay verkaufen ohne gewerblich zu sein. NIEMAND
scarface1999
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Re: Ebay Frage

Beitrag von scarface1999 »

sorry, falscher beitrag ... :(
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Fight The Power
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Re: Ebay Frage

Beitrag von Fight The Power »

Das war der Entscheid eines Gerichtes. Das heißt aber eben nicht "laut Gesetz". Abweichungen von LG zu LG sind die Regel und keine Ausnahme. Da stellt sich eventuell auch die Frage, ober das Land oder der Kreis stärker verschuldet ist oder nicht. :)
Wenn man sich daran orientieren möchte, könnte man einen Blick auf diese kleine Sammlung von Entscheiden werfen.
http://www.internetrecht-rostock.de/unt ... r-ebay.htm
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scarface1999
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Re: Ebay Frage

Beitrag von scarface1999 »

habe dazu gerade einen internet fall gefunden:

"Bedrohung von Ebay Mitglied erhalten wegen meiner Verkäufe

Hallo! Ich brauche dringend einen Rat. Ich habe heute von einem Mitglied folgende E-Mail erhalten:
"Guten Tag. Um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung abzuwenden, lege ich Ihnen hiermit nahe, ihre gewerblichen Verkäufe UMGEHEND einzustellen, oder als gewerblich zu kennzeichnen. Sollte dies nicht innerhalb der nächsten 48 Stunden erfolgen, werde ich Sie kostenpflichtig abmahnen über einen Streitwert von 15.000,00€ abmahen und Sie zur Unterlassung zwingen. Ihre Umsätze der letzten 90 Tage betragen exakt 1997,00 €, dies ist keinesfalls mehr privat und schädigt gewerbliche Verkäufer enorm. Zusätzlich werde ich Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt anzeigen."
Ich verkaufe ausschliesslich meine eigenen privaten Sachen auf Ebay und gehe auch keiner gewerblichen Nebentätigkeit nach. Kann mir jemand helfen und sagen was ich von diesem Schreiben zu halten habe bzw. was ich jetzt machen soll? Mein Anwalt und Ebay habe ich kontaktiert,nur will oder kann mir keiner von ihnen einen Tip oder Rat geben. Ich bitte um schnelle Hilfe!"
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sourcOr
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Re: Ebay Frage

Beitrag von sourcOr »

Wenn ich mir die ganzen Urteile so anschaue, wäre der Verkauf einer "Riesensammlung" Wolle wohl tatsächlich nicht mehr privat.

Interessant.
scarface1999
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Re: Ebay Frage

Beitrag von scarface1999 »

hat hier jemand neue infos? möchte gerne ein doppeltes geburtstagsgeschenk verkaufen, traue mich aber absolut nicht überhaupt noch etwas auf ebay zu verkaufen ohne dabei als händler durchzugehen
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danke15jahre4p
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Re: Ebay Frage

Beitrag von danke15jahre4p »

wozu neue infos? du bist nur gewerbetreibender wenn du zwecks gewinnerzielung "handelst", sprich du nur etwas kaufst um es gewinnbringend zu verkaufen.

wenn du ein doppeltes geburtstagsgeschenk verkaufst, bist du aber nie und nimmer gewerbetreibender.

greetingz
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scarface1999
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Re: Ebay Frage

Beitrag von scarface1999 »

leifman hat geschrieben:wozu neue infos? du bist nur gewerbetreibender wenn du zwecks gewinnerzielung "handelst", sprich du nur etwas kaufst um es gewinnbringend zu verkaufen.

wenn du ein doppeltes geburtstagsgeschenk verkaufst, bist du aber nie und nimmer gewerbetreibender.

greetingz
das Ebaymitglied „ramaprill“ hat mich aufgrund einer Auktion angeschrieben und mir diverse
Paragrafen und Steuerhinterziehung um die Ohren gehauen und will mich jetzt anzeigen usw.. Was soll ich davon halten. Das Ebay Mitglied ist nicht als Verkäufer tätig somit verletze ich keine seiner Angebote oder sonstiges.
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danke15jahre4p
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Re: Ebay Frage

Beitrag von danke15jahre4p »

scarface1999 hat geschrieben:
leifman hat geschrieben:wozu neue infos? du bist nur gewerbetreibender wenn du zwecks gewinnerzielung "handelst", sprich du nur etwas kaufst um es gewinnbringend zu verkaufen.

wenn du ein doppeltes geburtstagsgeschenk verkaufst, bist du aber nie und nimmer gewerbetreibender.

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das Ebaymitglied „ramaprill“ hat mich aufgrund einer Auktion angeschrieben und mir diverse
Paragrafen und Steuerhinterziehung um die Ohren gehauen und will mich jetzt anzeigen usw.. Was soll ich davon halten. Das Ebay Mitglied ist nicht als Verkäufer tätig somit verletze ich keine seiner Angebote oder sonstiges.
bist du rechtsschutzversichert?

anzeigen kann erstmal jeder jeden, nur wie weit er damit kommt, ist die andere frage. wenn du rechtsschutzversichert bist, warte die anzeige ab und geb die sache einem anwalt mit darlegung des falls.

auf ebay ist wirklich sehr viel asoziales kroppzeuch unterwegs, da muss man aufpassen, aber wenn du dinge verkaufst die du geschenkt bekommen hast, kann dir keiner daraus einen strick drehen.

eine weitere masche ist es doch neuerdings, wahllos auf ebay auktionen zu bieten und dann zu hoffen, das der verkäufer das angebot zurückzieht, der verkäufer wird daraufhin verklagt.

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