USK - Altersfreigabe von Spielen mit verfassungswidrigen Symbolen im Einzelfall möglich

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johndoe711686
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Re: USK - Altersfreigabe von Spielen mit verfassungswidrigen Symbolen im Einzelfall möglich

Beitrag von johndoe711686 »

Kajetan hat geschrieben: 10.08.2018 11:03
Ryan2k6 hat geschrieben: 10.08.2018 10:54 Ich weiß nicht, ob ein Shooter in dem man früher oder später verliert, so gute Verkaufszahlen bringt.

Oder soll der dann etwa so sein, dass die Deutschen gewinnen? ;-)
Panzer General 1 hatte eine deutsche Kampagne, welche Dich von den historischen Anfängen des 2. WK, über Operation Seelöwe (die geplante Invasion Englands) bis hin zur Invasion der US-amerikanischen Ostküste mit dem MIssionsziel Washington geführt hat. So als What if-Szenario kann das recht reizvoll sein.

Indiziert wurde PG1 übrigens nicht deswegen, sondern weil das Handbuch und Spiel halt voll mit NS-Symbolen war.
Als Strategie wo man Heere führt mag das noch gehen, wobei ich es auch blöd finde, wenn ich strategische Schlachten fphren soll, aber weiß, dass ich am Ende eh (den Krieg) verliere.

Aber als Shooter, wo man die eine Person steuert, aber definitiv weiß, man wird verlieren...ick weeß nich. Vielleicht wenn man mehrere Leute, an verschiedenen Orten spielt. Einer stirbt, einer kommt ins Gefangenenlager und einer überlebt, weil der Krieg gerade beendet wurde.
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Wigggenz
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Re: USK - Altersfreigabe von Spielen mit verfassungswidrigen Symbolen im Einzelfall möglich

Beitrag von Wigggenz »

Ryan2k6 hat geschrieben: 10.08.2018 12:54
Kajetan hat geschrieben: 10.08.2018 11:03
Ryan2k6 hat geschrieben: 10.08.2018 10:54 Ich weiß nicht, ob ein Shooter in dem man früher oder später verliert, so gute Verkaufszahlen bringt.

Oder soll der dann etwa so sein, dass die Deutschen gewinnen? ;-)
Panzer General 1 hatte eine deutsche Kampagne, welche Dich von den historischen Anfängen des 2. WK, über Operation Seelöwe (die geplante Invasion Englands) bis hin zur Invasion der US-amerikanischen Ostküste mit dem MIssionsziel Washington geführt hat. So als What if-Szenario kann das recht reizvoll sein.

Indiziert wurde PG1 übrigens nicht deswegen, sondern weil das Handbuch und Spiel halt voll mit NS-Symbolen war.
Als Strategie wo man Heere führt mag das noch gehen, wobei ich es auch blöd finde, wenn ich strategische Schlachten fphren soll, aber weiß, dass ich am Ende eh (den Krieg) verliere.

Aber als Shooter, wo man die eine Person steuert, aber definitiv weiß, man wird verlieren...ick weeß nich. Vielleicht wenn man mehrere Leute, an verschiedenen Orten spielt. Einer stirbt, einer kommt ins Gefangenenlager und einer überlebt, weil der Krieg gerade beendet wurde.
Möglich wäre so etwas analog zur Kampagne im originalen SW Battlefront 2, wo man auch ausschließlich auf Seiten des Imperiums gespielt hat.

Die Kampagne findet einen bestimmten Punkt im Kriegsverlauf, wo die spielbare Fraktion einen entscheidenden Sieg erringt, und macht diesen zu ihrem Finale. Was danach kommt, kann dann entweder als Epilog dargestellt werden, oder (was ich im WW2-Szenario am besten finden würde) es wird dann eine weitere Kampagne freigeschaltet, wo man dann die endgültige Gewinner-Fraktion gespielt werden kann.
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Kajetan
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Re: USK - Altersfreigabe von Spielen mit verfassungswidrigen Symbolen im Einzelfall möglich

Beitrag von Kajetan »

Ryan2k6 hat geschrieben: 10.08.2018 12:54 Aber als Shooter, wo man die eine Person steuert, aber definitiv weiß, man wird verlieren...ick weeß nich.
Wieso verlieren? Als Missionsgrundlage können die militärischen Erfolge der Wehrmacht dienen. Und zum Schluss gibt es eine Mission, wo man z.B. eine Gruppe von Menschen aus dem belagerten Berlin rausholen soll, Familie z.B. und sieht, dass all die individuellen Siege, die man erzielt hat, vollkommen wertlos sind, weil der Krieg als solcher ne selten dämliche Idee und nie zu gewinnen war.
Vielleicht wenn man mehrere Leute, an verschiedenen Orten spielt. Einer stirbt, einer kommt ins Gefangenenlager und einer überlebt, weil der Krieg gerade beendet wurde.
Oder das. Ein CoD 4 scheute sich ja auch nicht davor den Spieler am Ende der US-Kampagne umzubringen. Es gibt bestimmt viele Ideen, wie man sowas umsetzen kann, OHNE in den peinlichen Patriotismus eines CoD abzugleiten. Und wie man den erhobenen Zeigefinger vermeidet, sondern dem Spieler zutraut auch alleine auf den Gedanken zu kommen, dass man doch lieber auf virtuelle Pixelhaufen anstatt Menschen ballern möchte.
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INTERRAPTOR
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Re: USK - Altersfreigabe von Spielen mit verfassungswidrigen Symbolen im Einzelfall möglich

Beitrag von INTERRAPTOR »

ronny_83 hat geschrieben: 10.08.2018 13:19 Oder das. Ein CoD 4 scheute sich ja auch nicht davor den Spieler am Ende der US-Kampagne umzubringen. Es gibt bestimmt viele Ideen, wie man sowas umsetzen kann, OHNE in den peinlichen Patriotismus eines CoD abzugleiten. Und wie man den erhobenen Zeigefinger vermeidet, sondern dem Spieler zutraut auch alleine auf den Gedanken zu kommen, dass man doch lieber auf virtuelle Pixelhaufen anstatt Menschen ballern möchte.
Aber das wäre an sich ja ohnehin mal was neues egal aus welcher Perspektive. Aber mir fällt gerade auf das man offensichtlich mit den selben Mechanismen die meisten Kriegsshooter verkauft, mit denen man auch die meisten Leute dazu bringt sich in echten Kriegen gegenseitig umzubringen. Bestimmt nur Zufall ...
stefan251
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Re: USK - Altersfreigabe von Spielen mit verfassungswidrigen Symbolen im Einzelfall möglich

Beitrag von stefan251 »

ronny_83 hat geschrieben: 10.08.2018 10:18 Soviel Wissen wird auch jedes Kreisgericht haben.
Ich weiß leider zu wenig über die deutsche Gerichtsstrukturen, aber anhand der hanebüchenen Beispiele, die ich schon mit den Antifaschisten gab, die allesamt in Deutschland passierten, wage ich das zu bezweifeln.

Und hier in Österreich... Najau... Dazu kann ich eigentlich nur kurz und knackig sagen, dass Bezirksanwälte, sprich der Staatsanwalt der vor nem Bezirksgericht (unterste Ebene, erste Instanz der Gerichte hier) die Anklage erhebt, nicht einmal ausgebildeter Jurist sein muss, sondern einfach irgendein Angestellter, der Nüsse Ahnung haben kann.

Dein Vertrauen in das Rechtssystem ehrt dich hier, ist aber wie ich finde, fehl am Platze - leider.
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SethSteiner
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Re: USK - Altersfreigabe von Spielen mit verfassungswidrigen Symbolen im Einzelfall möglich

Beitrag von SethSteiner »

Kajetan hat geschrieben: 10.08.2018 13:43
Ryan2k6 hat geschrieben: 10.08.2018 12:54 Aber als Shooter, wo man die eine Person steuert, aber definitiv weiß, man wird verlieren...ick weeß nich.
Wieso verlieren? Als Missionsgrundlage können die militärischen Erfolge der Wehrmacht dienen. Und zum Schluss gibt es eine Mission, wo man z.B. eine Gruppe von Menschen aus dem belagerten Berlin rausholen soll, Familie z.B. und sieht, dass all die individuellen Siege, die man erzielt hat, vollkommen wertlos sind, weil der Krieg als solcher ne selten dämliche Idee und nie zu gewinnen war.
Oder man könnte das ganze vielleicht auch etwas hoffnungsvoller machen und soetwas wie die Schlacht um Schloss Itter einbauen, wo man sich in einer sehr seltsamen Lage wiederfand, zusammen mit Widerständlern, Kriegsgefangenen und Amerikanern sich gegen eine Übermacht der fanatische Waffen SS zu verteidigen, die auch so kurz vor dem Ende noch immer erbittert einen sinnlosen Kampf führt.
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Usul
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Re: USK - Altersfreigabe von Spielen mit verfassungswidrigen Symbolen im Einzelfall möglich

Beitrag von Usul »

stefan251 hat geschrieben: 10.08.2018 19:15Ich weiß leider zu wenig über die deutsche Gerichtsstrukturen, aber anhand der hanebüchenen Beispiele, die ich schon mit den Antifaschisten gab, die allesamt in Deutschland passierten, wage ich das zu bezweifeln.
Falls es dich beruhigt: Die deutsche Justiz ist auf dem rechten Auge blinder als auf dem linken. Von daher mußt du dir also keine Sorgen machen.
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Kajetan
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Re: USK - Altersfreigabe von Spielen mit verfassungswidrigen Symbolen im Einzelfall möglich

Beitrag von Kajetan »

SethSteiner hat geschrieben: 10.08.2018 19:53 Oder man könnte das ganze vielleicht auch etwas hoffnungsvoller machen und soetwas wie die Schlacht um Schloss Itter einbauen, wo man sich in einer sehr seltsamen Lage wiederfand, zusammen mit Widerständlern, Kriegsgefangenen und Amerikanern sich gegen eine Übermacht der fanatische Waffen SS zu verteidigen, die auch so kurz vor dem Ende noch immer erbittert einen sinnlosen Kampf führt.
Oh ja, das ist eine fantastische Geschichte, die einem niemanden glauben würde, wenn man sie erzählt! Realität schlägt Fantasie!
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dx1
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Re: USK - Altersfreigabe von Spielen mit verfassungswidrigen Symbolen im Einzelfall möglich

Beitrag von dx1 »

Kajetan hat geschrieben: 10.08.2018 20:41
SethSteiner hat geschrieben: 10.08.2018 19:53 Oder man könnte das ganze vielleicht auch etwas hoffnungsvoller machen und soetwas wie die Schlacht um Schloss Itter einbauen, wo man sich in einer sehr seltsamen Lage wiederfand, zusammen mit Widerständlern, Kriegsgefangenen und Amerikanern sich gegen eine Übermacht der fanatische Waffen SS zu verteidigen, die auch so kurz vor dem Ende noch immer erbittert einen sinnlosen Kampf führt.
Oh ja, das ist eine fantastische Geschichte, die einem niemanden glauben würde, wenn man sie erzählt! Realität schlägt Fantasie!
Hab auf der Amazonseite zum Buch
Stephen Harding – The Last Battle: When U.S. and German Soldiers Joined Forces in the Waning Hours of World War II in Europe gelesen:

SOON TO BE A MAJOR MOTION PICTURE

Auf jeden Fall vielen Dank für die Erwähnung. Der Wikipedia-Eintrag las sich schon sehr aufregend.
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If you can't do something smart, do something right.
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Re: USK - Altersfreigabe von Spielen mit verfassungswidrigen Symbolen im Einzelfall möglich

Beitrag von DEMDEM »

ronny_83 hat geschrieben: 10.08.2018 13:19
SethSteiner hat geschrieben: 10.08.2018 11:45 Auch im Asiatischen Raum findet sich das Hakenkreuz in allen möglichen Variationen linksrum, rechtstrum, verziert, nicht verziert. Linksrum mag häufiger sein im religiösen Sinne aber Hitler höchstselbst musste da nicht wie Rumpelstilzchen lachend da ganz genial was austüfteln, weil das Symbol schon vor der Ära in allen Variationen verbreitet war.
Ja, das stimmt. Selbst im Buddhismus gibt es links rum und rechts rum. Zusätzliches, sehr wichtiges Unterscheidungsdetail des Hakenkreuzes ist die offizielle Darstellung in 45°-Ausrichtung. Religiöse Darstellungen sind meist waagerecht ausgerichtet. Aber auch als diagonale Ausrichtung findet man sie bei zahlreiche Nicht-Nazi-Nutzungen. Einige davon sind schon überraschend.
Swastika ist der Schirmenbegriff für diese Sachen, die ihr meint. Jedes Swastika hat sein eigenen Namen. Das Hakenkreuz ist explizit das Nazi-Swastika und kein anderes.
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Re: USK - Altersfreigabe von Spielen mit verfassungswidrigen Symbolen im Einzelfall möglich

Beitrag von stefan251 »

Usul hat geschrieben: 10.08.2018 20:09 Falls es dich beruhigt: Die deutsche Justiz ist auf dem rechten Auge blinder als auf dem linken. Von daher mußt du dir also keine Sorgen machen.
Na da bin ich aba froh! Kann ich also beruhigt mit meinem Keller voller Hitlerdevotionalien nach Deutschland auswandern. :roll:

Ernsthaft mal: Wieso sollte mich das beruhigen...? Was hat das überhaupt mim Thema, das ich hier ankreide, zu tun (nämlich Staatsanwälten und Richtern, die Leuten ihr Leben verscheißen können, weil sie sich mit den Gesetzen ihres eigenen Landes nicht auskennen, aber groß auf Urteile machen dürfen)?

Schau mal, wenn du dein Leben nach politischen Richtungen ausrichten willst und dem klassischen Rechts-Böse Links-Gut Wahn verfallen willst, tu dir keinen Zwang an. Wenn du aber keine Argumente mehr findest/finden willst auf meine vorigen Posts, dann verzichte doch zumindest auf passiv-aggressive Kommentare, die den Eindruck vermitteln, du willst andere diskreditieren, indem du sie nach diesem Rechts-Links-Schema einordnest, weil sie nicht in ein simples Schwarz-Weiß-Weltbild passen...
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Usul
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Re: USK - Altersfreigabe von Spielen mit verfassungswidrigen Symbolen im Einzelfall möglich

Beitrag von Usul »

stefan251 hat geschrieben: 11.08.2018 01:25Schau mal, wenn du dein Leben nach politischen Richtungen ausrichten willst und dem klassischen Rechts-Böse Links-Gut Wahn verfallen willst, tu dir keinen Zwang an. Wenn du aber keine Argumente mehr findest/finden willst auf meine vorigen Posts, dann verzichte doch zumindest auf passiv-aggressive Kommentare, die den Eindruck vermitteln, du willst andere diskreditieren, indem du sie nach diesem Rechts-Links-Schema einordnest, weil sie nicht in ein simples Schwarz-Weiß-Weltbild passen...
Ne, auf meine passiv-aggressive Art kann ich nicht verzichten.

Aber: Ich habe deinen vorherigen Beitrag falsch gelesen und interpretiert... der bezog sich offenbar auf deinen Beitrag davor, in dem du von Antifaschisten gesprochen hast, die wegen Anti-Hakenkreuz-Symbolen verurteilt wurden. Ich hingegen habe den Beitrag so gelesen, daß es im Zusammenhang zu Antifaschisten zu absurden Urteilen gekommen sei - meiner Interpretation nach also zu laschen.
Daher mein Kommentar, daß es die rechte Szene vor Gericht (und vor der Exekutive) im Normalfall leichter hat.

Nur wie gesagt: So war dein Beitrag nicht gemeint, wie mir jetzt nach Re-Re-Lektüre klar wird. Von daher bitte ich um Verzeihung für die Antwort darauf.

Zum Thema deines Beitrags daher nun etwas Sachliches:

https://www.zeit.de/online/2007/12/BGH- ... Hakenkreuz

Der Bundesgerichtshof hat die Sache geklärt. Jeder, der zu Unrecht wegen so etwas verurteilt wird, kann sich daher Hoffnung machen, mittels Berufung bzw. dann Revision doch Recht zu bekommen. Mag nervig sein, aber mei...
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Re: USK - Altersfreigabe von Spielen mit verfassungswidrigen Symbolen im Einzelfall möglich

Beitrag von stefan251 »

Usul hat geschrieben: 11.08.2018 02:48 Daher mein Kommentar, daß es die rechte Szene vor Gericht (und vor der Exekutive) im Normalfall leichter hat.

Nur wie gesagt: So war dein Beitrag nicht gemeint, wie mir jetzt nach Re-Re-Lektüre klar wird. Von daher bitte ich um Verzeihung für die Antwort darauf.
Ad erster Satz: Was meiner Ansicht (und leidlicher Erfahrung auch) vorwiegend damit zu tun hat, dass unter "den Rechten" vielfach die Law-and-Order-Verfechter zu finden sind, die Polizeihörigen und ähnliche. Während "den Linken" gern mal Aufmüpfigkeit, Devianz und anarchistisch-anomisches Verhalten nachgesagt werden, was der Polizei und auch der Justiz (aber vor allem der Polizei, weil dort halt die meisten Fetzenschädeln sitzen) als staatlich auf ein Podest erhobene Aufrechterhalter staatlicher Ordnung mit Zwang nicht gefällt... Nichtsdestotrotz muss man auch sagen, dass es auch radikale Antifagruppierungen gibt, die sich in Sachen Extremismus nicht zu verstecken brauchen... Aber das hat ja nichts mit Einzelurteilen gegen Leute zu tun, die durchgestrichene Hakenkreuze tragen.

Ad zweiter Satz: Np. Was solls. Jeder kann mal was falsch interpretieren. Ich bins nur schon gewohnt in Internetdiskussionen (auch von hier xD) eher früher als später selbst in die Offensive zu gehen. Es gibt genug Pappnasen und Trolle da draußen... :?
Zum Thema deines Beitrags daher nun etwas Sachliches:

https://www.zeit.de/online/2007/12/BGH- ... Hakenkreuz

Der Bundesgerichtshof hat die Sache geklärt. Jeder, der zu Unrecht wegen so etwas verurteilt wird, kann sich daher Hoffnung machen, mittels Berufung bzw. dann Revision doch Recht zu bekommen. Mag nervig sein, aber mei...
Wie auch schon erwähnt (wenn ich ich mal sinngemäß selbst zitieren darf): "Der deutsche BGH hat bereits vor 45 Jahren diese Verwendung (in klar antifaschistischer Manier) für legal erklärt." Wie auch im letzten Satz deines verlinkten Zeitartikels steht. Dennoch kams Anfang des Jahrhunderts zu Verurteilungen und da frag ich mich halt...

Und du hattest wohl noch nie die zweifelhafte Ehre vor Gericht als Angeklagter sitzen zu dürfen, oder? Das mutmaße ich anhand deiner letzten Aussage. Ich wünsch es dir auch nicht! Es geht aber leider schneller als einem lieb ist....

Das ist schon mehr als nervig, grad wenn man eigentlich unschuldig ist, aber die StA grundsätzlich davon ausgeht, dass dus nicht bist. Ein Gerichtsverfahren, selbst bei Minimalvorwürfen zieht sich normal über Monate hinweg von den Ermittlungen bis dann mal der Gerichtstermin steht. Keine funny Zeit. Dann hat auch nicht jeder Geld wie Heu für einen nicht komplett nutzlosen Anwalt fürs Erstverfahren und erst recht nicht für Rechtsmittel und weitere Verhandlungen. Viele Leute nehmen dann lieber ein mehr oder weniger harmloses Urteil an und sind froh diesen staatlichen Psychoterror hinter sich zu haben, als sich noch eine Runde davon zu geben, in dem nicht mal sicher ist, ob du dann nicht sogar noch beschissener aussteigst...
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Re: USK - Altersfreigabe von Spielen mit verfassungswidrigen Symbolen im Einzelfall möglich

Beitrag von SdKfz186 »

Bachstail hat geschrieben: 09.08.2018 20:39
SdKfz186 hat geschrieben: 09.08.2018 20:08...
Ah, danke für das Kommentar, nun macht auch alles Sinn, was sie geschrieben haben !
Neulich hat's mir gestunken, da hab ich mich geschmunken, bin bei Aldi gefahren, ohne zu blunken, war ein wenig zu betrunken. Da wunken andere betrunken und ich wankte zurück.

Hauptsächlich mann versteht, was der GegenOpponent damals meint. Soll'n die anderen doch denken für mein Unvermöbeln.
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Re: USK - Altersfreigabe von Spielen mit verfassungswidrigen Symbolen im Einzelfall möglich

Beitrag von GamePrince »

Glaub ich erst, wenn ich es seh!
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