Jazzdude hat geschrieben:Eigentlich meinen alle vor dir nur, dass die Klage von vornherein lächerlich war. Was sie auch war.
Eben das und die Art und Weise meine ich halt.
Soooo lächerlich ist die Idee der Klage in meinen Augen halt nicht.
Es soll ja wohl relativ offensichtlich Frau Lohan darstellen.
Warum genau sollte sie jetzt kein Recht darauf haben, keine Lust darauf zu haben, in diesem Kontext "referenziert" zu werden?
Wer von Euch hätte z.B. Bock drauf, mit seinem Antlitz in einem (Aus dem jeweiligen Blickwinkel) negativen Kontext in der Öffentlichkeit aufzutauchen?
Und dann ist da noch die Marke "Lindsay Lohan". Versuch mal auf ein Plakat zu malen, was aussieht wie Atze Schröder.
Da wirst du dir einen vom Herrn A., Inhaber der Marke Atze Schröder einfangen.
Jetzt weiß ich nicht, ob Frau Lohan tatsächlich eine eingetragene Marke ist, aber sie verdient Geld damit, sie zu sein.
Oder, anders gesagt: Wenn man bei Nintendo volles Verständnis dafür hat, dass die keine Fangames von einer ihrer Franchises erlaubt, warum sollte das bei anderen Marken jetzt plötzlich anders sein?
Das alles gesagt, im Kern halte ich die Ablehnung des Urteils auch für richtig.
Hier handelt es sich ja um eine "Anspielung". Ein wahrscheinlich nett gemeinter Gag der GTA Macher.
Es wurde ja nichts 1:1 kopiert, etc. pp.
Und selbst wenn es hart auf hart gekommen wäre, die haben halt nur eine Figur gemalt, die ähnlich aussieht und sich ähnlich verhält... Das muss Kunst aushalten.
(Aber ich müsste den Wortlaut der Klage nochmal lesen, um sicher zu sein, was ich da behaupte. Wenn das Argument war "Die verdienen mit meinem Antlitz Geld, das will ich zurück", dann ... naja, bleibt das alles so stehen.
)