Allgemein: Rückgaberecht nach mehr als zwei Patches?

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4P|Bot
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Allgemein: Rückgaberecht nach mehr als zwei Patches?

Beitrag von 4P|Bot »

<P>Wie <A href="http://www.mediabiz.de/newsvoll.afp?Nnr ... 000000&T=1" target=_blank>GamesMarkt</A> berichtet, werden in der aktuellen Ausgabe der Computer Bild Spiele solche Publisher angeprangert, die mit endlosen Patch-Veröffentlichungen die Geduld ihrer Käufer strapazieren. Laut dem Artikel ist es rechtlich fragwürdig, dass die Updates nur per Internet verfügbar seien, da somit jene Spielern, die über keinen Online-Anschluss verfügen, keine Aktualisierung durchführen könnten.</P><P>Der Rechtsanwalt Stephan Mathé erklärt in Übereinstimmung mit der Verbraucherzentrale Hamburg, dass Spiele zwar zweimal nachgebessert werden können, der Kunde anschließend aber das Recht habe, das Programm zurückzugeben, sollte die Software dann immer noch nicht einwandfrei funktionieren. Außerdem dürften dem Kunden beim Patchen keinerlei Kosten entstehen. Dies betreffe auch Telefon- und Internetgebühren. </P><br><br>Hier geht es zur News: <a href="http://www.4players.de/rendersite.php?L ... wsid=43418" target="_blank">Allgemein: Rückgaberecht nach mehr als zwei Patches? </a>
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Zierfish
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recht soo

Beitrag von Zierfish »

wird mal Zeit, dass sowas kommt ...
ich mein man kann doch nicht ein halbes Jahr warten, bis die Entwickler es mal auf die Reihe gebracht haben, ein einwandfrei funktionierendes Spiel auf die Beine zu stellen!
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stormgamer
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Beitrag von stormgamer »

gar nicht toll nachher gibts keine deutschen patches mehr weils den firmen zu blöd wird
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Eisregen121
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Beitrag von Eisregen121 »

denke auch, das es nicht ok ist,
die regulierungsbehörde soll lieber mal der Telekom & co auflagen geben das sich jeder zukünftig internet leisten kann. Das wäre westenlich besser.
Das gesetzt sagt eigeltlich das die informationsquelle internet zu einem preis angeboten werden muss, das es sich jeder leisten kann, sei es nun der student, die 90 jährige Oma, oder ein schüler der es sich mit seinem taschengeld anschaffen will.
Davon hab ich noch nix gemerkt.
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Merandis
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Beitrag von Merandis »

Ich persönlich finde es ein Schritt in die richtige Richtung. Nur ärgerlich wäre, wenn nach dem ersten Patch dann keiner mehr käme weil der Publisher "Angst" vor Reklamationen hat, wenn es dann immer noch nicht läuft. Aber ich will mir garnicht vorstellen, was das für ein bürokratischer Aufwand ist dann, sollte es mal soweit kommen.

Eisregen121 hat geschrieben:denke auch, das es nicht ok ist,
die regulierungsbehörde soll lieber mal der Telekom & co auflagen geben das sich jeder zukünftig internet leisten kann. Das wäre westenlich besser.
Das gesetzt sagt eigeltlich das die informationsquelle internet zu einem preis angeboten werden muss, das es sich jeder leisten kann, sei es nun der student, die 90 jährige Oma, oder ein schüler der es sich mit seinem taschengeld anschaffen will.
Davon hab ich noch nix gemerkt.
Also bitte, Internet ist doch atm für jederman bezahlbar geworden. So billig wie jetz war es noch nie. Schau dich doch mal um, überall, so ziemlich jeder Netzberteiber bietet zudem auch noch gute und günste Einstiegspakete an. Das Problem liegt in der Hardware/Technik (PC).

btw. Die 90 jährige "Oma" will ich sehen die sich mit der Technik und dem INternet noch auseinander setzt.
"Zynisch ist Wurst im eigenen Darm. Die Sau künstlich befruchten, die Ferkel mästen, schlachten, mahlen, zurückstopfen in den eigenen Darm. Und dann Gesichtsmortadella."

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Eisregen121
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Beitrag von Eisregen121 »

ich habe DSL2000 und zahle ohne telefonie mit allen grundgebühren 95 Euro. Nennst du das billig ?
In anderen ländern gibt es 10-50 Mb leitungen (japan) für die hälfte.
In ländern wie schwede, gibt es feste IPs dazu und keine 24 stunden trennung was einer Standleitung gleichkommt die bei uns für 2Mb 250 Euro im monat kostet. Dort kostet die 2Mb leitung soviel wie bei uns DSL.

Ist ja nett wenn du meinst das zahlen zu wollen, aber schau dir mal das ausland an, was die schon alles bieten. Vorallem im Upload bereich.
johndoe-freename-83476
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Beitrag von johndoe-freename-83476 »

Ziemlicher Quatsch, was dort die angeblichen Juristen da von sich geben.

Sie beziehen sich dabei auf wohl Rechte des Käufers bei Mängenln (§437 BGB) aber Anwendung wird der Paragraph nur bei wirklich gravierenden Software Mängeln finden.

Naja Computer-Bild eben. ;)
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