Ja.Lord Hesketh-Fortescue hat geschrieben:Hm. R u sure?
Das ist soweit richtig. Man kann versuchen die Prüfer mit dieser Argumentation zur Genehmigung zu bewegen. In der Regel werden solche Anträge aber abgelehnt mit dem Hinweis darauf, dass "Kühlschrank" ein zu allgemeiner Begriff ist, gleichgültig in welchem Kontext auch immer.Wenn "Kühlschrank" z.B. als Name für eine Grafikkarte etc. eingetragen werden soll, könnte ich mir eigentlich recht gut vorstellen, dass das durchgeht. Man würde bei allgemeinen Begriffen dann ja aus zwei "Richtungen" die Zulässigkeit/Eignung prüfen: Einmal aus Konsumentensicht die branchenspezifische Unterscheidungskraft und aus Sicht der Mit-Wettbewerber, wieder innerhalb der jeweiligen Branche, das Freihaltungsbedürfnis. Für die Konsumenten stellt sich der Begriff "Kühlschrank" in Bezug auf Grafikkarten eben nicht rein deskriptiv, sondern hinreichend markant und unterscheidungskräftig dar. Und aus Wettbewerbersicht unter den PC-Komponenten-Herstellern besteht auch kein Freihaltebedürfnis, weil sie diesen Begriff nun unbedingt zur Anpreisung und Beschreibung für ihr eigenes Computerzubehör bräuchten.
Ich habe das schon mal im Auftrag eines früheren Arbeitgebers versucht. Nicht mit "Kühlschrank", aber mit anderen Begriffen, die Teil des alltäglichen Sprachgebrauchs sind, in einem ganz spezifischen Produkt-Kontext. Kein Antrag ist durchgekommen. Obwohl ich genauso argumentiert habe, wie Du das oben getan hast. Und ja, ich habe die Anmeldungen auf Basis der Existenz von eingetragenen Wortmarken gestartet, die ganz klar Begriffe des allgemeinen Sprachgebrauchs sind. Auf die Frage, warum meine Begriffe abgelehnt werden, andere allgemeine Worte aber eingetragen sind, gab es nur die Antwort, dass man kein Kommentar über andere Genehmigungen abgibt.
Es gibt natürlich auch berechtige Ausnahmen. Wie immer