Shin Megami Tensei 3 Fes oder Teil 4 ?

Auch die gute alte PS2 sorgt noch für verdammt viel Spielspaß!

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Thorgal
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Beitrag von Thorgal »

@Pyoro-2
Das ist leider ebenso illegal, da man bereits durch das verändern der Daten Urheberrechte verletzt. Urheberrect gelten ja nicht direkt auf den Datenträger, sondern die sich darauf befindlichen Daten. Da spiele ich lieber meine japanische Version, denn dafür reichen meine Sprachkentnisse aus.

Koreanisch ist übrigens einfacher zu lernen als japanisch. Ich kann da ein Liedchen von singen
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Pyoro-2
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Beitrag von Pyoro-2 »

Man verändert aber keine Daten, sondern stell sie nur neu zusammen. Soweit ich weiß, ist es auch legal, seine Musik-Sammlung in eigener Zusammenstellung zu brennen, also seh ich nicht so das Problem - mal abgesehen davon, dass in den Fällen hier sowieso gilt: scheißegal ;) Wer mit sowas nicht klarkommt, schließt sich am besten im Keller ein.

Von Koreanisch hast gaming-technisch aber letztlich dann trotzdem weniger. Wenn Japanisch kannst verstehst wenigstens direkt die dub ^^ (wobei können != können, also von 'ner undub hat man wahrscheinlich so oder so mehr...)
Wenn alle Stricke reißen, kann man sich nicht mal mehr aufhängen
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Thorgal
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Beitrag von Thorgal »

Pyoro-2 hat geschrieben:Man verändert aber keine Daten, sondern stell sie nur neu zusammen. Soweit ich weiß, ist es auch legal, seine Musik-Sammlung in eigener Zusammenstellung zu brennen, also seh ich nicht so das Problem - mal abgesehen davon, dass in den Fällen hier sowieso gilt: scheißegal ;) Wer mit sowas nicht klarkommt, schließt sich am besten im Keller ein.
Das sind aber dummerweise zwei verschiedene paar Schuhe. Laut unserer Rechtsprechung verändert sich bereits die Beschaffenheit des Spiels, wenn man eine Kopie erstellt und daher immer der konkrete Angabe auf dem Cover eines Spiels (dieser Datenträher ist durch Kopierschutzmaßnahmen geschützt). Modelt man unerlaubt die Beschaffenheit der jeweiligen Version eines Spiels, dann trifft der selbe Wortlaut zu und man hat somit eine einwandfreie Raubkopie. Vor allem deshalb, weil diese nicht mehr auf die konventionälle Weise abspielbar ist und somit nicht mehr mit der originalen Disc übereinstimmt.

Was Musik angeht, kann man sicherlich selbst Stücke zusammenstellen und diese sogar an Bekannte und Freunde verschenken. Dies bezieht sich jedoch explizit auf den analogen Weg. Digital ht man dann idR den Umweg über die Kopierschutzmaßnahmen. Egal wie einfach oder schwer diese zu umgehen sind, sind diese nunmal vorhanden. Das Gesetz macht hier keine Differenzierung.

Letztendlich ist alles was viele so gerne als Sicherheitskopie bezeichnen um ihr Tun zu rechtfertigen, nix anderes als stumpfe Raubkopien. Da kann man auch soviel fadenscheinige Begründungen erfinden... es bleibt illegal.

Außerdem ist es nicht so einfach eine Undub zu machen, da sich sehr oft die verschiedenen Versionen in ihrer Beswchaffenhgeit unterscheiden und somit erhäblich verändert werden müssen. Vor allem was den Ton angeht wird von den für die Lokalisierung verantwortlichen eine differenzierte Methode angewandt und der Code oft umgeschrieben. Daher bleibt für 99% der Leute nur der Weg über den illegalen Download um an eine Undub zu kommen. Vor allem ATLUS USA kommt es nicht selten vor und die europäischen Publisher übernehmen deren Version bzw bauen einen 50hz Modus ein und andere kleinere Änderungen.
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